Management-Buy-Out (MBO), Existenzgründungs- und Beratungsförderung bei kleinen und mittleren Unternehmen
der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dr. Norbert Wieczorek, Siegmar Mosdorf, Brigitte Adler, Arne Börnsen (Ritterhude), Hans Büttner (Ingolstadt), Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Karl Diller, Carl Ewen, Elke Ferner, Katrin Fuchs (Verl), Klaus Hasenfratz, Renate Jäger, Volker Jung (Düsseldorf), Fritz Rudolf Körper., Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Adolf Ostertag, Dieter Schloten, Ursula Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Schmude, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Margitta Terborg, Hans-Eberhard Urbaniak, Hans Georg Wagner, Ralf Walter (Cochem), Gerd Wartenberg (Berlin), Wolfgang Weiermann, Barbara Weiler, Lydia Westrich, Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz
Vorbemerkung
Die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung weist aus, daß die finanzielle Ausstattung für die Beratungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen drastisch gekürzt werden soll. Die finanzielle Austrocknung wichtiger Unternehmenssparten der mittelständischen Wirtschaft weist angesichts der stark steigenden Insolvenzzahlen in die falsche Richtung. Staatlich geförderte Unternehmensberatung trägt nachweislich dazu bei, unternehmensgrößen-spezifische Wettbewerbsnachteile abzubauen. Angesichts des zunehmenden Konkurrenzdrucks durch den EG- Binnenmarkt ergibt sich zwingend neuer Handlungsbedarf für eine zukunftsorientierte mittelständische Wirtschaftspolitik.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Warum hat die Bundesregierung im Bundesministerium für Wirtschaft bisher kein Referat mit der besonderen Zuständigkeit „Unternehmensgründung/Gründungspolitik" eingerichtet?
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie das Gründungsgeschehen in Deutschland unter dem Blickwinkel des „TOU-Programms" und des „BJTU-Programms" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ausreichend erfaßt hat und beeinflussen kann?
3. Nützt nach Auffassung der Bundesregierung die Zersplitterung der Zuständigkeiten für das Gründungsgeschehen zwischen verschiedenen Ressorts und der Mangel eines zentral zuständigen Referates diesem Gründungsgeschehen, oder schadet es ihm?
4. Bedarf nach Auffassung der Bundesregierung das Gründungsgeschehen in Deutschland einer Zusammenführung der jetzt zersplitterten Zuständigkeiten?
5. Welche inhaltlichen bzw. strukturellen Defizite sieht die Bundesregierung im derzeitigen Gründungsgeschehen, einerseits in den alten, andererseits in den neuen Bundesländern?
6. Woraus soll nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesamtpolitik der hohe Stellenwert erkennbar werden, der dem realen Gründungsgeschehen in seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht wird?
7. Hält die Bundesregierung den Umstand, daß deutschen Schülern und Studenten — von lokalen und zufälligen Ausnahmen an einigen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten abgesehen — nie und nirgends, vor allem nicht systematisch Fragen und Praxis der Unternehmensgründung nahegebracht werden, für zeitgemäß und — vor allem — zukunftsweisend, und wenn nicht, was hat sie bisher gegen dieses Defizit getan?
8. Hat die Bundesregierung untersucht oder untersuchen lassen — und wenn ja, mit welchem Ergebnis —, ob und welche mittel- und langfristigen struktur-, arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Auswirkungen das Gründungsgeschehen in den letzten zehn Jahren in den alten und seit der Wende in den neuen Bundesländern bis heute hatte?
Gibt es entsprechende Untersuchungen zu den Auswirkungen des Eigenkapitalhilfe(EKH)-Programms?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus für die Zukunft gezogen?
9. Hat die Bundesregierung Untersuchungen angestellt oder anstellen lassen, welche Konsequenzen sich im Hinblick auf die zuvor genannten Aspekte/Politikbereiche innerhalb der nächsten zehn Jahre aus dem Wegfall des EKH-Programms für die alten Bundesländer ergeben?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nicht, warum nicht?
10. Hält die Bundesregierung die Wiedereinführung der EKH- Förderung für die alten Bundesländer für denkbar, und wäre sie dazu bereit, wenn zur Finanzierung andere Fördermaßnahmen gestrichen bzw. eingeschränkt werden, wenn ja, in welcher Höhe müßten diese Streichungen mindestens liegen?
11. Hat die Bundesregierung moniert, daß der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage in seinen letztjährigen Gutachten — nicht einmal in seinen Ausführungen zur künftigen „Wirtschaftspolitik" — mit keinem Wort auf das Gründungsgeschehen und dessen volkswirtschaftliche Auswirkungen eingegangen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dies durch entsprechende Erklärungen oder Auftragserteilungen an den Sachverständigenrat für die Zukunft zu ändern?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer Wirtschaftspolitik für die kommenden Jahre zum Thema „Gründungsgeschehen" vorgesehen?
13. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die die quantitative und qualitative Entwicklung der MBO in den letzten fünf bis zehn Jahren in Deutschland im Vergleich zu den wichtigsten Industrienationen untersuchen bzw. untersucht haben?
Wenn ja, zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese Studien?
Welche Folgerungen hat die Bundesregierung für die eigene Politik daraus abgeleitet?
14. Welche Entwicklung wird die Zahl der MBO in den nächsten fünf Jahren — getrennt nach alten und neuen Bundesländern — nach Auffassung der Bundesregierung nehmen, und welchen wesentlichen Einflußfaktoren wird diese Entwicklung — nach ihrer eigenen Einschätzung und ggf. unabhängig von den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen über die bisherige Entwicklung — unterliegen?
15. Geht die Bundesregierung davon aus, daß die MBO und ihre Entwicklung auf die gesamtwirtschaftliche Lage und Entwicklung in den kommenden Jahren einen nennenswerten Einfluß haben werden, ggf. getrennt nach alten und neuen Bundesländern?
Wenn ja, welchen quantitativen und qualitativen?
16. Schließt sich die Bundesregierung den positiven Feststellungen in den verschiedenen, bisher bekanntgewordenen Gutachten zur Situation der MBO in den neuen Bundesländern an?
17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Altschuldensituation zahlreicher im Wege des MBO privatisierter ehemaliger Treuhandanstalt(THA)-Betriebe Auswirkungen auf die Überlebenschancen dieser Betriebe?
18. Glaubt die Bundesregierung, daß die MBO-Kandidaten in den Verkaufsverhandlungen mit der THA schlechtere Bedingungen erhalten haben als ein vergleichbares Westunternehmen?
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung der MBO-Betriebe in den neuen Bundesländern und der durch sie geschaffenen Arbeitsplätze?
20. Hält die Bundesregierung das bisherige System der Beratungsförderung für heute noch zeitgemäß im Hinblick auf die grundsätzliche Rechtfertigung der Maßnahmen, die Abwicklungsstrukturen und die Schwerpunktverteilung der Mittel zwischen den einzelnen Programmen?
21. Hält die Bundesregierung die Förderung der Inanspruchnahme von externen Unternehmensberatungsleistungen mit dem Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen für die Inanspruchnahme von solchen Beratungsleistungen „aufzuschließen" , angesichts eines in den letzten zehn Jahren stark expandierten Marktes für Unternehmensberatungsleistungen noch für gerechtfertigt?
22. Welche Größenordnung erreicht nach Auffassung der Bundesregierung der durch die einzelnen Beratungsfördermaßnahmen initiierte Honorarumsatz pro Jahr gegenwärtig?
Nimmt die Gesamtwirkung innerhalb der letzten fünf Jahre zu oder ab?
Wieviel Prozent des Gesamtmarktes (Honorarumsatz pro Jahr) für Unternehmensberatungsleistungen sowie speziell des jeweils auf die Branche bzw. den Wirtschaftszweig bezogenen Marktes, für den ein Förderprogramm besteht, stellt dies dar?
23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie den Beratungsmarkt ganz oder teilweise durch solche Beratungsfördermaßnahmen beeinflussen kann, wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
24. Welche Zielsetzung verfolgte die Bundesregierung zu Beginn der Fördermaßnahmen, und welche Zielsetzungen verfolgt sie heute damit?
25. Ist die Bundesregierung bereit, die verschiedenen Beratungsfördermaßnahmen (Haushalt BMWi Epl. 09 02, Titelgr. 06 Titel 685 61 Nr. 1.1; 685 63 Nr. 1.1; 685 65 Nr. 1.1; 685 68 Nr. 1.1) zu straffen, zusammenzulegen und auf die Bezuschussung der externen Beratung von Unternehmensgründern zu konzentrieren?
26. Seit wie vielen Jahren werden solche Beratungsfördermaßnahmen und mit welchen jährlichen Beträgen zugunsten welcher Branchen/Wirtschaftszweige bereits durchgeführt?
Es wird um eine Aufschlüsselung aller insoweit einschlägigen Fördermaßnahmen nach Titel, begünstigter Branche/ Wirtschaftszweig, Jahr sowie Summe der ausgezahlten Gelder gebeten.
27. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Umstand, daß von den zur Beratungsförderung eingesetzten Mitteln des Bundesministers für Wirtschaft fast die Hälfte zur institutionellen Förderung von Organisationen des Handwerks eingesetzt wird mit dem alleinigen Ziel, diesen die Anstellung kammer und innungseigener Berater zu ermöglichen, obwohl der Bestand an Handwerksbetrieben in Relation zur Gesamtzahl aller Selbständigen und kleineren und mittleren Unternehmen in Deutschland dieser Größenordnung nicht entspricht, sondern anteilig erheblich darunter liegt?
28. Wie viele solcher kammer- und innungseigenen Berater sind jeweils wie viele Jahre bereits aufgrund dieser Fördermaßnahme derzeit (noch) angestellt?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch eine langjährige Anstellung einzelner solcher Berater mit Hilfe von Bundesmitteln im Falle von Mittelkürzungen Klagen auf Feststellung eines faktischen Anstellungsverhältnisses beim Bund angestrengt werden?
— Falls nicht: Hat die Bundesregierung dies durch das zuständige Ressort oder durch unabhängige Sachverständige rechtlich prüfen lassen?
— Falls ja: Hält die Bundesregierung es für richtig und korrekt, über diese Gefahr das Parlament bisher nicht zu informieren?
29. In welchem Umfang geben die Bundesländer den im jeweiligen Landesgebiet ansässigen Handwerksorganisationen aus gleichem Grund bzw. mit gleichem Ziel öffentliche Mittel?
(Aufstellung nach Bundesländern unterteilt.)
Welchen Anteil erbringen die Handwerksorganisationen aus eigenen Mitteln?
30. Hält die Bundesregierung angesichts der Komplexität der Probleme bei einer Unternehmensgründung die Höhe der maximalen Fördersätze je Einzelfall im Rahmen des Förderprogramms „Beratung von Existenzgründern" (BMWi Titel 685 68) für angemessen?
31. Kann die Bundesregierung — ggf. aufgrund welcher Untersuchungen — bestätigen oder dementieren, daß Unternehmensgründer, die qualifiziert beraten wurden, eine höhere Überlebenschance haben als unbegleitete Unternehmensgründer?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
32. Die Bestätigung einer höheren Überlebenschance vorausgesetzt: Warum ist die Ausstattung des HH-Titels 09 02/685 68 seit Jahren stark rückläufig?
33. Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesamt für Wirtschaft seit kurzem von den Unternehmensberatern, die im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln, vor allem EKH und ERP zu finanzierenden Unternehmensgründung beratend und gutachterlich tätig werden, eine definitive Aussage darüber verlangt, ob der Gründer noch im ersten Tilgungsjahr zahlungs-/leistungsfähig sein werde, was bei EKH-Mitteln eine mindestens elfjährige Prognose erzwingt, und hält die Bundesregierung verbindliche Prognosen über wirtschaftliche Entwicklungen über elf Jahre im voraus für seriös durchführbar und unter Berücksichtigung der daraus entstehenden Haftungsproblematik für die Berater für zumutbar?
Verfolgt die Bundesregierung mit der Duldung dieser Praxis des BAW das Ziel, die Inanspruchnahme von EKH-Mitteln ebenso wie von Fördermitteln für die Existenzgründungsberatung wegen der Unzumutbarkeit bzw. Undurchführbarkeit solcher Prognosen ganz zu unterbinden, etwa um sie dann mangels Nachfrage streichen zu können?
34. Wessen Stellungnahmen hat die Bundesregierung bei der Schaffung neuer sowie der Veränderung bestehender Beratungsförderrichtlinien innerhalb der letzten fünf Jahre eingeholt?
35. Ist die Bundesregierung bereit, zur Weiterentwicklung der Beratungsförderung und ihrer Strukturen einen Strukturrat zu bilden und in diesen Vertreter aller betroffenen Organisationen, Branchen und Wirtschaftszweige einschließlich der Berufsvertretungen der Unternehmensberater zu berufen?
36. Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der Berufsbezeichnung „Unternehmensberater" ein seit Jahren zunehmender Mißbrauch dergestalt getrieben wird, daß zahlreiche Dienstleister — etwa Versicherungs- und Vermögensberater sowie Makler aller Art — versuchen, unter der Bezeichnung „Unternehmensberater" Zugang zu Unternehmen bzw. Unternehmern und Informationen über diese zu gewinnen, um diese dann für ihre persönlichen, ganz anders gelagerten Interessen zu verwerten?
37. Kann die Bundesregierung Angaben statistischer Art darüber machen, in welchem Umfang ein solcher Mißbrauch besteht, getrennt nach alten und neuen Bundesländern?
38. Ist — auf diesem Hintergrund — nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e. V. zutreffend, daß es ihm deswegen inzwischen unmöglich geworden ist, diesen Mißbrauch mit den Mitteln des geltenden Wettbewerbsrechtes, vor allem dem Grundsatz der Handelsklarheit und Handelswahrheit, zugunsten einer korrekten Verwendung des Begriffs „Unternehmensberater" abzustellen und letzterem auch faktische Durchsetzung vor deutschen Gerichten zu verschaffen?
39. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. will sie kurzfristig unternehmen, um den Mißbrauch einzuschränken bzw. abzustellen und vor allem den inhabergeführten kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Sicherheit darüber zu verschaffen, daß Fähigkeiten und praktische Tätigkeiten derjenigen, die die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater" verwenden, dem hergebrachten Bild und der legitimen Erwartungshaltung potentieller Auftraggeber entsprechen, die angesichts eines sich rapide verschärfenden Wettbewerbs und eines permanenten und immer rascheren Strukturwandels auf fachkundigen externen Rat und vertrauenswürdige externe BeraterА dringendеn denn je angewiesen sind?
Fragen39
Warum hat die Bundesregierung im Bundesministerium für Wirtschaft bisher kein Referat mit der besonderen Zuständigkeit „Unternehmensgründung/Gründungspolitik" eingerichtet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie das Gründungsgeschehen in Deutschland unter dem Blickwinkel des „TOU-Programms" und des „BJTU-Programms" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ausreichend erfaßt hat und beeinflussen kann?
Nützt nach Auffassung der Bundesregierung die Zersplitterung der Zuständigkeiten für das Gründungsgeschehen zwischen verschiedenen Ressorts und der Mangel eines zentral zuständigen Referates diesem Gründungsgeschehen, oder schadet es ihm?
Bedarf nach Auffassung der Bundesregierung das Gründungsgeschehen in Deutschland einer Zusammenführung der jetzt zersplitterten Zuständigkeiten?
Welche inhaltlichen bzw. strukturellen Defizite sieht die Bundesregierung im derzeitigen Gründungsgeschehen, einerseits in den alten, andererseits in den neuen Bundesländern?
Woraus soll nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesamtpolitik der hohe Stellenwert erkennbar werden, der dem realen Gründungsgeschehen in seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht wird?
Hält die Bundesregierung den Umstand, daß deutschen Schülern und Studenten — von lokalen und zufälligen Ausnahmen an einigen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten abgesehen — nie und nirgends, vor allem nicht systematisch Fragen und Praxis der Unternehmensgründung nahegebracht werden, für zeitgemäß und — vor allem — zukunftsweisend, und wenn nicht, was hat sie bisher gegen dieses Defizit getan?
Hat die Bundesregierung untersucht oder untersuchen lassen — und wenn ja, mit welchem Ergebnis —, ob und welche mittel- und langfristigen struktur-, arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Auswirkungen das Gründungsgeschehen in den letzten zehn Jahren in den alten und seit der Wende in den neuen Bundesländern bis heute hatte?
Gibt es entsprechende Untersuchungen zu den Auswirkungen des Eigenkapitalhilfe(EKH)-Programms?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus für die Zukunft gezogen?
Hat die Bundesregierung Untersuchungen angestellt oder anstellen lassen, welche Konsequenzen sich im Hinblick auf die zuvor genannten Aspekte/Politikbereiche innerhalb der nächsten zehn Jahre aus dem Wegfall des EKH-Programms für die alten Bundesländer ergeben?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nicht, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Wiedereinführung der EKH- Förderung für die alten Bundesländer für denkbar, und wäre sie dazu bereit, wenn zur Finanzierung andere Fördermaßnahmen gestrichen bzw. eingeschränkt werden, wenn ja, in welcher Höhe müßten diese Streichungen mindestens liegen?
Hat die Bundesregierung moniert, daß der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage in seinen letztjährigen Gutachten — nicht einmal in seinen Ausführungen zur künftigen „Wirtschaftspolitik" — mit keinem Wort auf das Gründungsgeschehen und dessen volkswirtschaftliche Auswirkungen eingegangen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dies durch entsprechende Erklärungen oder Auftragserteilungen an den Sachverständigenrat für die Zukunft zu ändern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer Wirtschaftspolitik für die kommenden Jahre zum Thema „Gründungsgeschehen" vorgesehen?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die die quantitative und qualitative Entwicklung der MBO in den letzten fünf bis zehn Jahren in Deutschland im Vergleich zu den wichtigsten Industrienationen untersuchen bzw. untersucht haben?
Wenn ja, zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese Studien?
Welche Folgerungen hat die Bundesregierung für die eigene Politik daraus abgeleitet?
Welche Entwicklung wird die Zahl der MBO in den nächsten fünf Jahren — getrennt nach alten und neuen Bundesländern — nach Auffassung der Bundesregierung nehmen, und welchen wesentlichen Einflußfaktoren wird diese Entwicklung — nach ihrer eigenen Einschätzung und ggf. unabhängig von den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen über die bisherige Entwicklung — unterliegen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die MBO und ihre Entwicklung auf die gesamtwirtschaftliche Lage und Entwicklung in den kommenden Jahren einen nennenswerten Einfluß haben werden, ggf. getrennt nach alten und neuen Bundesländern?
Wenn ja, welchen quantitativen und qualitativen?
Schließt sich die Bundesregierung den positiven Feststellungen in den verschiedenen, bisher bekanntgewordenen Gutachten zur Situation der MBO in den neuen Bundesländern an?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Altschuldensituation zahlreicher im Wege des MBO privatisierter ehemaliger Treuhandanstalt(THA)-Betriebe Auswirkungen auf die Überlebenschancen dieser Betriebe?
Glaubt die Bundesregierung, daß die MBO-Kandidaten in den Verkaufsverhandlungen mit der THA schlechtere Bedingungen erhalten haben als ein vergleichbares Westunternehmen?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung der MBO-Betriebe in den neuen Bundesländern und der durch sie geschaffenen Arbeitsplätze?
Hält die Bundesregierung das bisherige System der Beratungsförderung für heute noch zeitgemäß im Hinblick auf die grundsätzliche Rechtfertigung der Maßnahmen, die Abwicklungsstrukturen und die Schwerpunktverteilung der Mittel zwischen den einzelnen Programmen?
Hält die Bundesregierung die Förderung der Inanspruchnahme von externen Unternehmensberatungsleistungen mit dem Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen für die Inanspruchnahme von solchen Beratungsleistungen „aufzuschließen" , angesichts eines in den letzten zehn Jahren stark expandierten Marktes für Unternehmensberatungsleistungen noch für gerechtfertigt?
Welche Größenordnung erreicht nach Auffassung der Bundesregierung der durch die einzelnen Beratungsfördermaßnahmen initiierte Honorarumsatz pro Jahr gegenwärtig?
Nimmt die Gesamtwirkung innerhalb der letzten fünf Jahre zu oder ab?
Wieviel Prozent des Gesamtmarktes (Honorarumsatz pro Jahr) für Unternehmensberatungsleistungen sowie speziell des jeweils auf die Branche bzw. den Wirtschaftszweig bezogenen Marktes, für den ein Förderprogramm besteht, stellt dies dar?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie den Beratungsmarkt ganz oder teilweise durch solche Beratungsfördermaßnahmen beeinflussen kann, wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
Welche Zielsetzung verfolgte die Bundesregierung zu Beginn der Fördermaßnahmen, und welche Zielsetzungen verfolgt sie heute damit?
Ist die Bundesregierung bereit, die verschiedenen Beratungsfördermaßnahmen (Haushalt BMWi Epl. 09 02, Titelgr. 06 Titel 685 61 Nr. 1.1; 685 63 Nr. 1.1; 685 65 Nr. 1.1; 685 68 Nr. 1.1) zu straffen, zusammenzulegen und auf die Bezuschussung der externen Beratung von Unternehmensgründern zu konzentrieren?
Seit wie vielen Jahren werden solche Beratungsfördermaßnahmen und mit welchen jährlichen Beträgen zugunsten welcher Branchen/Wirtschaftszweige bereits durchgeführt?
Es wird um eine Aufschlüsselung aller insoweit einschlägigen Fördermaßnahmen nach Titel, begünstigter Branche/ Wirtschaftszweig, Jahr sowie Summe der ausgezahlten Gelder gebeten.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Umstand, daß von den zur Beratungsförderung eingesetzten Mitteln des Bundesministers für Wirtschaft fast die Hälfte zur institutionellen Förderung von Organisationen des Handwerks eingesetzt wird mit dem alleinigen Ziel, diesen die Anstellung kammer und innungseigener Berater zu ermöglichen, obwohl der Bestand an Handwerksbetrieben in Relation zur Gesamtzahl aller Selbständigen und kleineren und mittleren Unternehmen in Deutschland dieser Größenordnung nicht entspricht, sondern anteilig erheblich darunter liegt?
Wie viele solcher kammer- und innungseigenen Berater sind jeweils wie viele Jahre bereits aufgrund dieser Fördermaßnahme derzeit (noch) angestellt?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch eine langjährige Anstellung einzelner solcher Berater mit Hilfe von Bundesmitteln im Falle von Mittelkürzungen Klagen auf Feststellung eines faktischen Anstellungsverhältnisses beim Bund angestrengt werden?
— Falls nicht: Hat die Bundesregierung dies durch das zuständige Ressort oder durch unabhängige Sachverständige rechtlich prüfen lassen?
— Falls ja: Hält die Bundesregierung es für richtig und korrekt, über diese Gefahr das Parlament bisher nicht zu informieren?
In welchem Umfang geben die Bundesländer den im jeweiligen Landesgebiet ansässigen Handwerksorganisationen aus gleichem Grund bzw. mit gleichem Ziel öffentliche Mittel?
(Aufstellung nach Bundesländern unterteilt.)
Welchen Anteil erbringen die Handwerksorganisationen aus eigenen Mitteln?
Hält die Bundesregierung angesichts der Komplexität der Probleme bei einer Unternehmensgründung die Höhe der maximalen Fördersätze je Einzelfall im Rahmen des Förderprogramms „Beratung von Existenzgründern" (BMWi Titel 685 68) für angemessen?
Kann die Bundesregierung — ggf. aufgrund welcher Untersuchungen — bestätigen oder dementieren, daß Unternehmensgründer, die qualifiziert beraten wurden, eine höhere Überlebenschance haben als unbegleitete Unternehmensgründer?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bestätigung einer höheren Überlebenschance vorausgesetzt: Warum ist die Ausstattung des HH-Titels 09 02/685 68 seit Jahren stark rückläufig?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesamt für Wirtschaft seit kurzem von den Unternehmensberatern, die im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln, vor allem EKH und ERP zu finanzierenden Unternehmensgründung beratend und gutachterlich tätig werden, eine definitive Aussage darüber verlangt, ob der Gründer noch im ersten Tilgungsjahr zahlungs-/leistungsfähig sein werde, was bei EKH-Mitteln eine mindestens elfjährige Prognose erzwingt, und hält die Bundesregierung verbindliche Prognosen über wirtschaftliche Entwicklungen über elf Jahre im voraus für seriös durchführbar und unter Berücksichtigung der daraus entstehenden Haftungsproblematik für die Berater für zumutbar?
Verfolgt die Bundesregierung mit der Duldung dieser Praxis des BAW das Ziel, die Inanspruchnahme von EKH-Mitteln ebenso wie von Fördermitteln für die Existenzgründungsberatung wegen der Unzumutbarkeit bzw. Undurchführbarkeit solcher Prognosen ganz zu unterbinden, etwa um sie dann mangels Nachfrage streichen zu können?
Wessen Stellungnahmen hat die Bundesregierung bei der Schaffung neuer sowie der Veränderung bestehender Beratungsförderrichtlinien innerhalb der letzten fünf Jahre eingeholt?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Weiterentwicklung der Beratungsförderung und ihrer Strukturen einen Strukturrat zu bilden und in diesen Vertreter aller betroffenen Organisationen, Branchen und Wirtschaftszweige einschließlich der Berufsvertretungen der Unternehmensberater zu berufen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit der Berufsbezeichnung „Unternehmensberater" ein seit Jahren zunehmender Mißbrauch dergestalt getrieben wird, daß zahlreiche Dienstleister — etwa Versicherungs- und Vermögensberater sowie Makler aller Art — versuchen, unter der Bezeichnung „Unternehmensberater" Zugang zu Unternehmen bzw. Unternehmern und Informationen über diese zu gewinnen, um diese dann für ihre persönlichen, ganz anders gelagerten Interessen zu verwerten?
Kann die Bundesregierung Angaben statistischer Art darüber machen, in welchem Umfang ein solcher Mißbrauch besteht, getrennt nach alten und neuen Bundesländern?
Ist — auf diesem Hintergrund — nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e. V. zutreffend, daß es ihm deswegen inzwischen unmöglich geworden ist, diesen Mißbrauch mit den Mitteln des geltenden Wettbewerbsrechtes, vor allem dem Grundsatz der Handelsklarheit und Handelswahrheit, zugunsten einer korrekten Verwendung des Begriffs „Unternehmensberater" abzustellen und letzterem auch faktische Durchsetzung vor deutschen Gerichten zu verschaffen?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. will sie kurzfristig unternehmen, um den Mißbrauch einzuschränken bzw. abzustellen und vor allem den inhabergeführten kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Sicherheit darüber zu verschaffen, daß Fähigkeiten und praktische Tätigkeiten derjenigen, die die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater" verwenden, dem hergebrachten Bild und der legitimen Erwartungshaltung potentieller Auftraggeber entsprechen, die angesichts eines sich rapide verschärfenden Wettbewerbs und eines permanenten und immer rascheren Strukturwandels auf fachkundigen externen Rat und vertrauenswürdige externe Berater dringendеn denn je angewiesen sind?