Export einer Waffenfabrik aus Deutschland Ober die Niederlande in die Türkei
der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Für den Export welcher Güter der Ausfuhrliste (AL) (genaue Bezeichnung, Kennziffer) sind der Zweigniederlassung Eurometaal (Liebenau) Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden?
Gemäß den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" setzt der Export von Rüstungsgütern in NATO-Länder eine Zusicherung des Exporteurs über den Endverbleib sowie ein Importzertifikat des Importlandes voraus (Nummer 2 Abs. 2). Hat der Exporteur eine Versicherung abgegeben, die Anlage von den Niederlanden aus nicht weiter zu exportieren?
Falls nein, weshalb hat die Bundesregierung auf die Abgabe einer entsprechenden Erklärung verzichtet?
Gemäß § 17 Abs. 2 AWV ist dem Antrag auf Genehmigung der Ausfuhr von Waren der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A, B und C eine Internationale Einfuhrbescheinigung des Käufers bzw. des Bestimmungslandes beizufügen. War dem Genehmigungsantrag eine solche Bescheinigung beigefügt?
Falls ja, welches Land hat sie ausgestellt?
Haben vor der Genehmigung des Exports zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Niederlande Gespräche über den Export stattgefunden?
War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung bekannt, daß die Granatenfabrik letztlich nicht für die Niederlande, sondern für die Türkei bestimmt ist?
Falls ja, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Export gleichwohl genehmigt?
Presseberichten zufolge soll die Granatenfabrik in der Türkei u. a. von deutschen Experten aufgebaut werden. Kann die Bundesregierung diesen Sachverhalt bestätigen, und hat die Bundesregierung hierfür ggf. Genehmigungen erteilt?