Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung
der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Michael Müller (Düsseldorf), Holger Bartsch, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Peter W. Reuschenbach, Dr. Hermann Scheer, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Dr. Dietrich Sperling, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Im Juni 1992 hat die Bundesregierung das von ihr bei der PROGNOS AG in Auftrag gegebene Studienpaket zur ,,Identifizierung und Internalisierung externer Kosten" erhalten. Diese Untersuchungen versuchen in zahlreichen Feldern wie bei Bodenbelastungen, Waldschäden, Bau- und Materialschäden oder im Verkehrssektor die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung zu erfassen und machen Vorschläge für ihre zukünftige Berücksichtigung in der grundlegenden Preisbildung.
Bis heute ist nicht bekannt, welche Konsequenzen und Maßnahmen die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse dieser Studie ergriffen hat bzw. ergreifen wird. Dabei weist die PROGNOS AG ausdrücklich darauf hin, daß die Nichtberücksichtigung zu negativen Fehlallokationen führt, weil dadurch der zentrale Lenkungsmechanismus der Wirtschaft beeinträchtigt wird. Von daher die Behandlung der externen Kosten eine hohe ökonomische wie ökologische Bedeutung.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die gesamtdeutsche Energieerzeugung bzw. Energienutzung vor und nach Steuern?
Welcher Anteil entfällt auf — den Stromverbrauch, — den Kraftstoffverbrauch im Verkehr, — den Wärmeverbrauch (geteilt nach Industrie und privaten Haushalten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung aufgrund der PROGNOS-Studie vom Juni 1992 die jährlichen derzeit quantifizierbaren externen Kosten der Energieerzeugung bzw. Energienutzung für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und im Verhältnis zum BSP?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die heute quantifizierbaren externen Kosten der Stromerzeugung, des Kraftstoffverbrauchs im Verkehr und der Wärmenutzung in Industrie, im privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor sowie von privaten Haushalten?
In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung die jährlichen externen Kosten der Energieerzeugung zu den über Jahre aufgelaufenen externen Kosten? Mit welchen Kumulationen und Kosten ist für die deutsche Volkswirtschaft bzw. für einzelne Verbrauchergruppen zu rechnen?
In welchem Umfang sind nach Auffassung der Bundesregierung externe Kosten der Energieversorgung verantwortlich für — Boden- und Grundwasserbelastungen, — Waldschäden, — Artenverlusten, — Gesundheitsschäden, — Klimaänderungen, — Bau- und Materialschäden in der Bundesrepublik Deutschland?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der PROGNOS AG, daß die nachweisbaren externen Kosten der Energieerzeugung bzw. Energienutzung lediglich „die Spitze des Eisbergs" aller externer Kosten sind?
Welche Vorschläge zur Reduzierung externer Kosten liegen der Bundesregierung vor? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der PROGNOS AG, daß wegen des akuten Handlungsbedarfs zur Internalisierung der externen Kosten unverzüglich folgende Maßnahmen durchgesetzt werden müssen: — die sukzessive Verschärfung der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen aus Feuerungsanlagen, — die Einführung einer allgemeinen, auf den Energieverbrauch zu erhebenden Steuer, — die Begrenzung des Flottenverbrauchs von Kraftfahrzeugen?
Welche Maßnahmen zur Internalisierung bzw. Senkung der oben genannten externen Kosten der Energieerzeugung bzw. Energienutzung hat die Bundesregierung seit Juni 1992 eingeleitet bzw. wird sie einleiten?
Hält die Bundesregierung nach dem faktischen Scheitern der europäischen CO 2-Energiesteuer an einem EU-Vorgehen fest, oder beabsichtigt sie, nationale Lösungen vorzuschlagen?
Welche weitergehenden Vorschläge, z. B. weitere Auflagen, Verbote, Zertifikate zur Internalisierung externer Kosten der Energieerzeugung bzw. Energienutzung prüft die Bundesregierung?
Wird die Bundesregierung z. B. im Rahmen der geplanten Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz „least-cost-planing"-Verfahren in der Stromerzeugung regeln?
In welchen Sektoren der Energieerzeugung bzw. Energienutzung hält die Bundesregierung eine Einführung bzw. Verschärfung von haftungsrechtlichen Regelungen zur Vermeidung externer Kosten für möglich? Werden dabei Verschuldens- oder Gefährdungshaftungstatbestände mit Schadensobergrenzen geprüft? Welche Haftungsregelung wird von der Bundesregierung vorgezogen?