Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/7553 Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
17.05.94
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Marion
Caspers-Merk, Klaus Lennartz, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck
(Uetersen), Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer
(Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar
Hauchler, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka,
Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Otto
Schily, Dieter Schloten, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel,
Walter Schöler, Dietmar Schütz, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Hans-
Günther Toetemeyer, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis
(Stendal), Hildegard Wester, Dr. Axel Wernitz
- Drucksache 12/7041 -
Externe Kosten bei der Herstellung, Anwendung und Beseitigung von Produkten
und Stoffen
Die Produktpalette in Deutschland wird auf etwa 2 Millionen
verschiedene Produkte geschätzt. Zu ihrer Herstellung werden bis zu 100 000
marktrelevante Chemikalien verwendet, die Produkte selbst bestehen
aus mehreren 10 000 verschiedenen Materialien. Indust rielle
Stoffumsätze haben die Größenordnung und Komplexität natürlicher
Stoffströme erreicht.
Der industrielle Prozeß ist mit Ressourcenverzehr,
Schadstoffbelastungen und spezifischen Risiken verbunden. Die Aufwendungen für
die Reinhaltung der Luft, des Bodens und des Wassers bei der
Produktion, der Verteilung und dem Gebrauch von Produkten werden höher.
Am Ende entstehen Abfälle, deren Behandlung und Ablagerung
wiederum Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen haben und mit
erheblichen Kosten verbunden sind.
Während aber die Wertschöpfung aus der industriellen Produktion in
betriebs- und gesamtwirtschaftlichen Bilanzen eine zentrale Rolle spielt,
geht die Kehrseite der ökologischen Schäden nicht oder nur
unzureichend in die Kostenrechnung ein. Die Kosten für die Beseitigung von
Umwelt- und Gesundheitsschäden werden vielfach von der
Allgemeinheit und den nachfolgenden Generationen getragen. Eine Berechnung
und Bewertung der Schadschöpfung kann derzeit nicht auf der Basis
einer gesicherten und allgemein akzeptierten Methodik erfolgen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 11. Mai 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Vorbemerkung
Nach Auffassung der Bundesregierung spielt eine marktgerechte
und hinsichtlich der Kosten möglichst verursachergerechte
Preisbildung für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland eine zunehmend wichtigere Rolle. Diese
Einschätzung stützt sich auf die vielfältigen Hinweise, daß bestimmte, mit
wirtschaftlichen Aktivitäten verbundene Kostenelemente (z. B. in
Gestalt von Umwelt- und Gesundheitsschäden) bisher keinen
ausreichenden Niederschlag in den internen Rechnungssystemen
von Produzenten und Verbrauchern finden. Diese Kosten werden
damit zu „externen Kosten", die bei der einzelwirtschaftlichen
Entscheidungsfindung unbeachtet bleiben und langfristig falsche
Signale für Umwelt- und Ressourceninanspruchnahme, aber auch
für Innovation, Technologieentwicklung und Strukturwandel
setzen. Um derartige „externe Kosten" näher zu bestimmen, aber
auch um die mit der Erfassung verbundenen methodologischen
Probleme zu untersuchen, hat die Bundesregierung in der
jüngeren Vergangenheit mehrere Forschungsvorhaben vergeben.
So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Jahr 1986 das Forschungsschwerpunktprogramm
„Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des
Umweltschutzes" (Mittelansatz über 3,5 Mio. DM) eingeleitet, an dem rund
70 Naturwissenschaftler, Sozialwissenschaftler und
Wirtschaftswissenschaftler mitwirkten. Mit dem aus zehn Einzelvorhaben
gebildeten Programm sollte ein weitgefaßtes Bild sowohl der
materiellen als auch der nichtmateriellen Umweltschäden (alte
Länder) gewonnen werden. Zudem wurden im Rahmen des
Forschungsschwerpunktprogramms die untersuchten
Bewertungsverfahren verfeinert und neue Ansätze entwickelt.
Das Forschungsschwerpunktprogramm bestand aus folgenden
vom Umweltbundesamt veröffentlichten zehn Einzelvorhaben:
— Volkswirtschaftliche Verluste durch
umweltverschmutzungsbedingte Materialschäden in der Bundesrepublik Deutschland
(Texte des Umweltbundesamtes 36/91),
— Umweltverschmutzungs- und andere anthropogenbedingte
Einkommensverluste der Fischereiwirtschaft in der
Bundesrepublik Deutschland (Texte des Umweltbundesamtes 37/91),
— Der Einfluß der Gewässerverschmutzung auf die Kosten
der Wasserversorgung in der -Bundesrepublik Deutschland
(Berichte des Umweltbundesamtes 2/91),
— Volkswirtschaftliche Verluste durch Bodenbelastung in der
Bundesrepublik Deutschland (Berichte des
Umweltbundesamtes 10/91),
— Kosten des Lärms in der Bundesrepublik Deutschland (Berichte
des Umweltbundesamtes 9/91),
— Umweltbedingte Folgekosten im Bereich Freizeit und Erholung
(Texte des Umweltbundesamtes 4/91),
— Kosten und Wertschätzung des Arten- und Biotopschutzes
(Berichte des Umweltbundesamtes 3/91),
— Die psychosozialen Kosten der Umweltverschmutzung (Texte
des Umweltbundesamtes 24/91),
— Die Nachfrage nach Umweltqualität in der Bundesrepublik
Deutschland (Berichte des Umweltbundesamtes 4/91),
— Krankheitskosten durch Luftverschmutzung (veröffentlich im
Physica-Verlag, Heidelberg 1990).
Zum Abschluß haben unabhängige Sachverständige, die die
Einzelstudien von Anfang an kritisch begleiteten, eine Studie mit
dem Titel „Der Nutzen des Umweltschutzes" (Berichte 12/91
des Umweltbundesamtes) erstellt. Sie ziehen insbesondere
folgende Schlüsse:
— Die verschiedenen Methoden zur Bewertung umweltpolitischer
Maßnahmen weisen ihre besonderen Stärken und Schwächen
auf und beeinflussen in spezifischer Weise das Ergebnis. Eine
wirkliche befriedigende optimale oder gar „die richtige"
Methode gibt es nicht.
— Daraus folgt letztlich auch, daß die Einzelergebnisse des
Forschungsschwerpunktprogramms nicht zu einer Summe
aufaddiert werden dürfen, denn dazu sind die Einzelergebnisse in
Abhängigkeit der gewählten Methode zu unterschiedlich.
Darüber hinaus sind in den zehn Studien nicht alle relevanten
Bereiche erfaßt und konnten zum Teil auch nicht erfaßt
werden. Andererseits sind in verschiedenen Studien dieselben
Effekte verarbeitet, so daß man zu Doppelzählungen gelangen
würde.
Ein weiteres umfassendes Forschungsvorhaben, die
„Identifizierung und Internalisierung externer Kosten der
Energieversorgung" wurde 1990 vom Bundesministerium für Wirschaft an die
Prognos AG (Basel) vergeben. Die Gutachter haben ihre
Ergebnisse im November 1992 in einem zusammenfassenden
Abschlußbericht und detailliert in einem insgesamt neunbändigen
Anlagenwerk veröffentlicht.
Diese Grundlagenstudie zeigt, daß Energiegewinnung,
Energieumwandlung, Energietransport und Energieverbrauch
zahlreiche externe Effekte verursachen, es aber bisher nur in
Einzelfällen möglich ist, diese externen Kosten zu quantifizieren und
monetär zu bewerten. Einer Bewertung noch am ehesten
zugänglich sind nach Auffassung der Gutachter die Schäden durch
energiebedingte Emissionen an Gebäuden,
Infrastruktureinrichtungen und Kunstdenkmälern. In diesen Fällen sind die Ursache-
Wirkungsbeziehungen vergleichsweise sicher anzugeben und die
zur Beseitigung der Schäden erforderlichen finanziellen
Aufwendungen relativ gut zu belegen. Demgegenüber steht die große
Fülle von Beeinträchtigungen der Umwelt durch die
Energieversorgung, bei der die Wirkungsketten nur schwer anzugeben sind.
Ursache für diese Schwierigkeiten sind die Komplexität der
Systemzusammenhänge, die Existenz kritischer
Belastungsschwellen (Nichtlinearitäten) sowie Kumulations- und
Synergieeffekte.
Daraus ergibt sich, daß bei dem gegenwärtigen Stand des Wissens
quantitative Angaben zu den jährlich insgesamt anfallenden
externen Kosten der Energieversorgung in Deutschland entweder
nicht vollständig oder nicht verläßlich sind. Das gilt sowohl für
größere Einzelbereiche, wie etwa die externen Kosten der
Stromerzeugung oder des Straßenverkehrs, als auch für die externen
Kosten der Energienutzung mit Blick auf eine Schädigung des
Bodens und des Grundwassers, des Waldes, des Bodens und des
Artenreichtums und anderer Kategorien.
Die Prognos-Studie zieht im Hinblick auf die gesamte
Energieversorgung folgende Schlußfolgerung:
„Wegen der unüberschaubaren Komplexität der
Zusammenhänge nimmt allerdings die Informationsqualität bei dem Versuch
zur Quantifizierung der externen Effekte, also der technisch/
physikalisch/biologischen Konkretisierung dieser Effekte,
deutlich ab. Hier treten bereits im naturwissenschaftlichen Bereich
große Defizite auf. Die auf der Quantifizierung notwendig
aufbauende Monetarisierung schließlich ist nur noch in wenigen
Teilbereichen möglich."
Trotz dieser Probleme halten die Gutachter eine Monetarisierung
externer Effekte für „notwendig und sinnvoll" und sehen hierin
eine Grundlage für die Entwicklung ökonomischer
Internalisierungsstrategien.
Die oben zitierte Schlußfolgerung trifft entsprechend auch im
Hinblick auf die „externen Kosten" bei der Herstellung,
Anwendung und Beseitigung von Produkten und Stoffen zu.
Dies hat sich auch bei den Beratungen der Enquete-Kommission
„Schutz des Menschen und der Umwelt" gezeigt, zu deren
Aufgabenschwerpunkten die in den Fragen 1 bis 4 angesprochenen
Probleme gehören. Nach den bisherigen Beratungen der
Enquete-Kommission ist zu beachten, daß die externen Kosten nicht
allein stoffbezogen ermittelt werden können. Auch
unterschiedliche Verwendungsarten desselben Stoffes führen zu
differierenden externen Kosten.
Ermittlung von externen Kosten
1. Sieht die Bundesregierung ein allgemein akzeptables Verfahren,
um die externen Kosten durch die Herstellung, Verteilung,
Aufwendung und Beseitigung von Stoffen und Mate rial zu ermitteln?
Es gibt zahlreiche Bewertungsverfahren, mit denen versucht
werden kann, die externen Kosten zu ermitteln. Sämtliche Methoden
haben Vor- und Nachteile, so daß ein allgemein akzeptables
Verfahren — wie die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung selber
einräumen — derzeit nicht in Sicht ist. Dies hat auch die Arbeit der
Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt"
gezeigt. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die insgesamt
entstehenden externen Kosten durch die Herstellung, Verteilung,
Anwendung und Beseitigung der etwa 2 Millionen verschiedenen
Produkte in Deutschland?
Umfassende Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht
vor. Eine exakte Bezifferung ist auch in absehbarer Zeit aus
methodischen Gründen nicht möglich.
3. Welche Produkte, Materialien und Grundchemikalien verursachen
die größten externen Umwelt- und Gesundheitskosten?
4. Liegen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende
Erkenntnisse über diejenigen Produktgruppen, Materialien und
Chemikalien vor, die wesentliche externe Umwelt- und Gesundheitskosten
verursachen?
Falls nicht, ist die Bundesregierung bereit, ein Programm ihrer
Identifizierung aufzulegen?
Weil es bisher kein allgemein akzeptables Verfahren zur
Ermittlung der durch Stoffe, Produkte oder Verfahren verursachten
Umwelt- und Gesundheitskosten gibt, kann es auch keine
belastbaren Aussagen über bestimmte Produkte, Materialien und
Grundchemikalien mit den größten externen Umwelt- und
Gesundheitskosten geben. Im Rahmen der Altstoffkonzeption der
Bundesregierung hat das Beratergremium für Umweltrelevante
Altstoffe (BUA) Grundsätze aus Sicht des Umwelt- und
Gesundheitsschutzes entwickelt, die die Auswahl von prioritär zu
untersuchenden Stoffen ermöglichen (siehe Drucksache 11/6148) und
insoweit auch vorbereitend für die Berechnung der externen
Kosten sind.
Bisher liegen Berichte zu rund 140 Stoffen vor. Die Ergebnisse der
Untersuchungen geben Hinweise auf mögliche
Gefährungspotentiale einzelner Stoffe. Soweit Gefährdungspotentiale erkannt
wurden, sind die erforderlichen Schritte von der Bundesregierung
eingeleitet worden.
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten aus den
Umweltbelastungen und Gesundheitsfolgen, die von Altlasten ausgehen?
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die
Altlastensanierung (Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen,
Deponien etc.)?
Bislang gibt es noch keine vollständige Erfassung der Altlasten in
Deutschland.
Genauere Zahlen gibt es nur über die altlastverdächtigen
Flächen. Ende 1993 waren ca. 140 000 Flächen als altlastverdächtig
erfaßt. Auch bei den altlastverdächtigen Flächen ist die Erfassung
noch nicht abgeschlossen. Die Zahl wird noch weiter wachsen.
In Anbetracht der vielen Unsicherheiten, wie z. B.
— die Gesamtzahl der altlastverdächtigen Flächen,
— die Zahl der Flächen, die sich nach genauer Untersuchung
auch tatsächlich als Altlasten erweisen,
— Art und Ausmaß der Belastungen,
— die derzeitigen Unterschiede in der Bewertung von Land zu
Land,
— die jeweils anwendbaren Sanierungsverfahren
sind Schätzungen sowohl über die Höhe der Kosten aus
altlastbedingten Umweltbelastungen und Gesundheitsfolgen als auch
über die Höhe der Kosten für die Sanierung der Altlasten derzeit
ausgesprochen problematisch.
In einem 1991 vom Arbeitskreis Umweltschutz der
Wirtschaftsministerkonferenz vorgelegten Bericht wird z. B. für die
Altlastensanierung mit folgendem Finanzbedarf gerechnet, wobei die
Angaben, wie schon die Spannen zeigen, mit großen Unsicherheiten
behaftet sind:
alte Länder 16 bis 120 Mrd. DM,
neue Länder 36 bis 270 Mrd. DM.
Durch den Arbeitskreis wurden die durchschnittlichen
Sanierungskosten je Altlast zwischen 2 und 15 Mio. DM geschätzt
(keine Trehnung zwischen kommunalen und gewerblichen
Altlasten; Problematik der Rüstungsaltlasten wurde ausgeklammert).
Im Rahmen einer Studie des Ifo-Institutes München wird bis zum
Jahr 2000 ein voraussichtlicher Investitionsbedarf von 10,6 Mrd.
DM zur Sanierung der Altlasten in den neuen Ländern
eingeschätzt. In einer aktuellen Schätzung des Instituts für
Wirtschaftsforschung Halle wird der Finanzierungsbedarf für die Lösung der
wichtigsten Altlastenprobleme in Ostdeutschland auf 42 bis 58
Mrd. DM beziffert. Während die Ifo-Studie noch von 28 000 bis
Oktober 1990 erfaßten altlastenverdächtigen Flächen ausging,
wurden hier 66 600 inzwischen erfaßte Fälle zugrunde gelegt. Das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (Berichte 5/93) hält bis
zum Jahr 2000 ein Investitionsvolumen von 24,5 Mrd. DM und bis
2005 von 38 Mrd. DM für realistisch.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Investitionen und Folgekosten bei einer von der Bundesregierung
angestrebten Verbrennung von 40 vom Hundert des Hausmülls
bzw. hausmüllähnlichen Gewerbemülls anfallen, und in welchem
Verhältnis diese Kosten zu anderen Verfahren (Deponierung,
Kompostierung, Verwertung etc.) stehen?
Anläßlich des Beschlusses zur TA Siedlungsabfall hat die
Bundesregierung die Investitionskosten zur notwendigen Ergänzung der
vorhandenen Anlagenstruktur im Bereich der thermischen
Abfallbehandlung (Siedlungsabfallverbrennung) mit etwa 10 Mrd. DM
angesetzt. Diese Investitionen sind innerhalb der gemäß TA
Siedlungsabfall maximal zulässigen Übergangsfristen von zwölf
Jahren zu tätigen.
Der zur Umsetzung der Verwertungsvorgaben der TA
Siedlungsabfall im Bereich der Bioabfallbehandlung (Kompostierung)
erforderliche Investitionsaufwand für Kompostierungsanlagen kann
bundesweit auf etwa 3 Mrd. DM beziffert werden.
Für den Betrieb von Kompostwerken und
Hausmüllverbrennungsanlagen ist von jährlichen Behandlungskosten auszugehen,
die, in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neu
zu erstellenden Anlagen, bis zu einem Betrag von ca. 3 bis 4 Mrd.
DM/a ansteigen können.
Die Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zur Verwertung (z. B.
auch der aus Bioabfällen erzeugten Komposte) und der verstärkte
Einsatz der Abfallverbrennung als Abfallbehandlungsverfahren
bewirken, daß zukünftig das für eine Restabfallablagerung
benötigte Deponievolumen im Vergleich zur herkömmlichen
Ablagerung drastisch reduziert werden kann. Hierdurch ergeben
sich mittelfristig Einsparungen von mehreren Milliarden DM beim
Bau von Deponien.
Darüber hinaus reduzieren sich die jährlichen Kosten für die
Abfallablagerung größenordnungsmäßig um 1 bis 2 Mrd. DM.
Monetär nicht bewertbar ist bei dieser Betrachtung die aufgrund
der Errichtung einer geringeren Anzahl von Deponien reduzierte
Inanspruchnahme von Landschaft. Ebenfalls nicht quantifizierbar
sind die Einsparungen, die dadurch zu erwarten sind, daß
Deponien, auf denen Abfälle gemäß TA Siedlungsabfall abgelagert
werden, nicht zu Altlasten werden.
8. Wie hoch sind die langfristigen externen Kosten aus der
Vernichtung/Verbrennung von wertvollen Rohstoffen und Energie?
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten zu den Fragen 3 bis 7
auf die Kleine Anfrage „Internalisierung externer Kosten der
Energieversorgung" (Drucksache 12/6930) grundsätzliche
Ausführungen zur Ermittlung externer Kosten in diesen Bereichen
gemacht.
9. In welchem Verhältnis stehen bei verschiedenen Produktgruppen
die Endverbraucherpreise zu den Preisen für die Behandlung und
Beseitigung als Abfall, beispielsweise bei Kunststoffen,
Verpackungsmaterialien, Papier, Elektro/Elektronikgeräten, Autos und
Batterien?
Aufgrund der Vielzahl von Produkten und verwendeten
Materialien läßt sich eine generelle Aussage zum Verhältnis der
Endverbraucherpreise zu den Kosten für Behandlung und Beseitigung als
Abfall nicht machen. Es können für die genannten Bereiche nur
einige exemplarische Beispiele genannt werden. Hierbei ist
jedoch darauf hinzuweisen, daß es sich bei den genannten Zahlen
in der Regel um Bandbreiten handeln muß, da wegen der
Produktvielfalt die speziellen Kosten für die Beseitigung und
Verwertung als Abfall ebensowenig einheitlich sind wie die
Endverbraucherpreise.
Für Autos beispielsweise liegen die Endverbraucherpreise etwa
zwischen 12 000 und 200 000 DM. Die Entsorgung des Automobils
als Abfall ist jedoch nicht von seinem Kaufpreis abhängig.
Beispielsweise kann ein Modell mit einem Kaufpreis von 25 000 DM
bei der Entsorgung genau so teuer sein wie ein Fahrzeug für
200 000 DM.
Im Bereich der Verpackungsmaterialien ergibt sich das Problem,
daß die Endverbraucherpreise sich nicht auf die
Verpackungsmaterialien, sondern auf die Einheit von Verpackung und Produkt
beziehen. Ein Vergleich der Endverbraucherpreise mit den
Kosten für die Erfassung und Verwertung der Verpackungen ist
von daher wenig sinnvoll. Anhaltspunkte für die Kosten der
Behandlung und Beseitigung und auch der Verwertung geben die
von DSD erhobenen und nach Materialart und Gewicht
differenzierten Lizenzgebühren. Sie betragen zur Zeit für Glas 0,16 DM
pro kg, für Papier, Pappe, Karton 0,33 DM pro kg, für Weißblech
0,56 DM pro kg, für Aluminium 1,00 DM pro kg, für Kunststoff
3,00 DM pro kg und für Verbunde 1,66 DM pro kg.
Für den Bereich der Elektrogeräte und Batterien sind der
Bundesregierung lediglich summarische, massenbezogene Zahlen über
die Sammlungs- und Verwertungskosten bekannt. Diese betragen
nach den vorliegenden Informationen:
2,20 bis 2,40 DM pro kg Haushaltselektrogeräte,
3,00 DM pro kg Elektrowerkzeuge,
3,00 DM pro kg Kleingeräte der Unterhaltungstechnik,
3,00 DM pro kg Batterien (Primärzellen),
6,50 DM pro kg NiCd-Akkus und
21,00 DM pro kg Knopfzellen.
Bewertung der externen Kosten
10. Ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge für produktpolitische
Maßnahmen zur Internalisierung externer Kosten im Dialog mit den
betroffenen Gruppen, also unter Beteiligung der Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände, zu erarbeiten?
Die Bundesregierung befindet sich im Rahmen ihrer
produktpolitischen Überlegungen und Maßnahmen (z. B. Blauer Engel,
Rücknahmeverpflichtungen) laufend im Dialog mit den betroffenen
Gruppen. Sie wird diesen Dialog fortsetzen.
11. Sollen in Ökobilanzen auch die „externen Kosten" erfaßt werden?
Ökobilanzen sollen die mit einem Produkt, Verfahren oder System
verbundenen Umweltbelastungen von der Herstellung bis zur
Entsorgung umfassend aufbereiten. Dies schließt, soweit möglich,
alle „externen Kosten" verursachenden Umweltbelastungen ein.
Da Ökobilanzen jedoch nicht auf einen monetären
Kostenvergleich zielen, sondern Umweltbelastungen selbst erfassen, fließen
die externen Kosten nicht als unmittelbare Rechengröße ein und
können auch nicht aus den Ökobilanzen abgeleitet worden.
12. Ist die Bundesregierung bereit, für die Begleitung eines solchen
Programms eine Stiftung zu gründen und mitzufinanzieren, an der
die gesellschaftlichen Gruppen (Umweltverbände,
Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Vertreter des
öffentlichen Beschaffungswesens) beteiligt werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine solche Stiftung zu
schaffen.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die
Kosten für die Abfallbehandlung und -beseitigung auf Hersteller,
Handel, Verbraucher und Allgemeinheit (Staat) verteilen?
Zu den Kosten der Abfallbehandlung und -beseitigung in
Deutschland liegen bisher nur für einige quantitativ bedeutsame
Maßnahmen statistische Angaben vor. Untersuchungen über die
Verteilung der tatsächlichen Kostentragung auf die einzelnen
Wirtschaftsbereiche, die Haushalte und den Staat liegen nicht vor.
Diese hängen insbesondere von der Überwälzbarkeit der Kosten
auf den jeweiligen Märkten ab.
Im Bereich des Produzierenden Gewerbes werden die
Investitionsausgaben für Anlagen zur Abfallbeseitigung der im eigenen
Unternehmen angefallenen Abfälle jährlich erfaßt. Sie beliefen
sich 1990 auf 824 Mio. DM, 1991 auf 964 Mio. DM, davon im
früheren Bundesgebiet 890 Mio. DM und in den neuen Ländern
74 Mio. DM.
Allerdings bieten die Investitionsausgaben noch keinen Einblick
in die gesamte Kostenbelastung, da die
Abfallbeseitigungsanlagen über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Angaben zu
den jährlichen Betriebskosten der Abfallbeseitigungsanlagen
werden derzeit nicht erhoben, sondern lediglich ausgehend vom
Anlagevermögen geschätzt.
Das Bruttoanlagevermögen für Abfallbeseitigung im
Produzierenden Gewerbe betrug Anfang 1991 im früheren Bundesgebiet
6,3 Mrd. DM. Die Betriebskosten dieser Anlagen beliefen sich auf
1,9 Mrd. DM. Addiert man hierzu die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen in Höhe von 0,4 Mrd. DM, so ergeben sich
Aufwendungen in Höhe von 2,3 Mrd. DM für das Jahr 1990.
Bei der Interpretation dieser Daten muß u. a. berücksichtigt
werden, daß Verwaltungs- bzw. Gemeinkosten der Unternehmen bei
dieser Berechnung nicht einbezogen sind.
Zusätzlich zu den eigenen Anlagen und ihren Kosten werden vom
Produzierenden Gewerbe — wie von den anderen
Wirtschaftsbereichen und den privaten Haushalten — Gebühren und Entgelte
für Abfallbeseitigungsleistungen staatlicher Einrichtungen und
von öffentlichen oder p rivaten Entsorgungsunternehmen gezahlt.
Wie sich diese Zahlungen auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche
und die privaten Haushalte verteilen, ist nicht bekannt. Eine
Berechnung der gesamten Kostenbelastung der Unternehmen im
Produzierenden Gewerbe durch eigene
Abfallbeseitigungsmaßnahmen und den Kauf von Entsorgungsleistungen von Dritten ist
derzeit nicht möglich.
Statistische Informationen liegen für die gesamten
Aufwendungen des Staates für Abfallbeseitigungsleistungen im Jahr 1990
vor, sie betrugen 5,6 Mrd. DM. Im Zeitraum von 1975 bis 1990
haben sich die Aufwendungen für die Abfallbeseitigung durch
den Staat etwa verdreifacht.
Die genannten Daten für Aufwendungen für Abfallbeseitigung im
Produzierenden Gewerbe und beim Staat, die sich 1990 auf
insgesamt 7,9 Mrd. DM beliefen, geben somit lediglich einen
größenordnungsmäßigen Eindruck der gesamtwirtschaftlichen Kosten.
Jedoch läßt sich daraus nicht die Kostenbelastung ableiten,
welche die einzelnen Wirtschaftsbereiche letztlich tragen. Auch
neuere Entwicklungen im Abfallbereich wie die Einführung des
Dualen Systems Deutschland (DSD) sind in diesen Berechnungen
noch nicht berücksichtigt. Eine Verbesserung der Datenlage im
Bereich der Abfallbeseitigung wird zukünftig durch die
Novellierung des Umweltstatistikgesetzes bzw. die Revision der
Strukturerhebungen der Europäischen Union erwartet.
14. Wie können die externen Kosten aus der Wirkung von Stoffen und
Materialien in gesamtwirtschaftlichen Rechnungen erfaßt werden?
Die Möglichkeiten der Erfassung externer Kosten in
gesamtwirtschaftlichen Rechnungen werden zur Zeit insbesondere im
Rahmen der Arbeiten des Statistischen Bundesamtes an einer
umweltökonomischen Gesamtrechnung untersucht. Zur
Erfassung der externen Kosten aus der Wirkung von Stoffen und
Materialien ist zunächst die Erfassung der Stoffströme
erforderlich, woran das Statistische Bundesamt intensiv arbeitet. In einem
zweiten Schritt sind den erfaßten Stoffströmen Wirkungsvektoren
zuzuordnen, wofür es zur Zeit weder national noch international
umsetzbare Konzepte gibt. Dies gilt folglich auch für den dritten
Schritt, in dem die Bewertung der Wirkungen vorgenommen
werden soll.
Maßnahmen zur Verringerung der externen Kosten
15. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hinsichtlich der
Internalisierung externer Kosten bei der Herstellung und
Anwendung von Produkten (ökologische Wahrheit der Preise) ziehen?
Die Bundesregierung hat hierzu ihre Auffassung in den
Nummern 35, 98, 100 bis 102 des Jahreswirtschaftsberichts 1994
(Drucksache 12/6676) ausführlich dargelegt.
16. Wird die Bundesregierung eine bundesweite Abfallabgabe als
ersten Schritt zur Internalisierung externer Kosten einführen?
17. Ist die Bundesregierung bereit, zur Verringerung des Verbrauchs
bzw. der Freisetzung besonders umwelt- und
gesundheitsbelastender Stoffe und Produkte analog dem Schweizer Modell
Lenkungsabgaben einzuführen, die zweckgebunden eingesetzt oder
steuerlich an die Bevölkerung zurückgezahlt werden?
18. Ist die Bundesregierung bereit, sich auch auf EU-Ebene und
international für die Internalisierung solcher Lenkungsabgaben
einzusetzen?
19. Prüft die Bundesregierung weitere Vorschläge zur Internalisierung
externer Kosten (z. B. Herstellungsbeschränkungen, steuerliche
Instrumente, Haftungs- und Versicherungslösungen)?
Der Deutsche Bundestag hat am 15. April 1993 das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beschlossen, mit dem die Grundlagen
für eine verstärkte Durchsetzung des Verursacherprinzips und
damit für eine stärkere Internalisierung externer Kosten weiter
verbessert werden.
Ökonomische Instrumente — u. a. auch eine Abgabe — können
ergänzend weitere marktwirtschaftliche Anreize insbesondere
dort setzen, wo die Entsorgungskosten die „Umweltkosten" nur
unzureichend widerspiegeln. Die Bundesregierung hat bereits in
ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
betreffend den Entwurf eines Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
bekundet, daß sie Überlegungen zu weiteren
marktwirtschaftlichen Lösungen für erforderlich hält. Sie wird die
diesbezüglichen Möglichkeiten problembezogen prüfen [vgl. auch die
Ausführungen in den Nummern 100 und 102 des
Jahreswirtschaftsberichts 1994 (Drucksache 12/6676)].]