Soweit Daten vorliegen, beantwortet die Bundesregierung die Fragen wie folgt:
1. Bundesministerium des Innern
a) Die Bundesregierung bedient sich zur Umsetzung ihres Programms der Hilfen für die Deutschen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa der Dienste von über einhundert Mittlerorganisationen, zu denen auch Landsmannschaften beziehungsweise ihnen nahestehende Einrichtungen gehören. Für die Projektmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern ergibt sich die Höhe der in den einzelnen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel aus Kapitel 06 40 Titelgruppe 01 (bis zum Jahre 1992 aus Kapitel 0640 Titel 684 01) des Bundeshaushalts.
b) Seit 1991 wird von seiten des Bundes ein Förderungsprogramm durchgeführt, das der Unterstützung von Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas dient. Aus Kapitel 06 40 Titel 685 02 (für 1991: einschließlich Kapitel 06 03 Titel 685 05) wurden folgende Mittel zur Förderung verständigungspolitischer Maßnahmen der Vertriebenen zur Verfügung gestellt:
- Haushaltsjahr Zuwendungen in DM 1991 1 132 000
- 1992 1 860 000
- 1993 1 626 000
c) Nach der Auflösung der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben erhielten Vertriebenenverbände für Aufgaben der politischen Bildung folgende Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung:
- Haushaltsjahr Zuwendungen in DM 1992 29 730
- 1993 109 500
d) Soweit Förderungszahlen Projekte im Rahmen der Kulturarbeit nach § 96 BVFG des aufgelösten Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen betreffen, haben sie bereits in die zu Frage 1 genannten Berichte der Bundesregierung Eingang gefunden.
e) Aus Kapitel 06 40 Titel 684 05 — Zuwendungen an zentrale Organisationen und Verbände, die der Eingliederung der Aussiedler, Vertriebenen und Flüchtlinge dienen — wird der Bund der Vertriebenen (BdV) institutionell gefördert. Im Haushaltsjahr 1993 betrug die Förderung 3 430 000 DM. Die Fördersummen der Vorjahre sind aus dem jeweiligen Haushaltsplan des Bundes zu ersehen. Mit den aus demselben Titel bereitgestellten Projektmitteln werden Integrationsmaßnahmen für Aussiedler gefördert. Diese Maßnahmen werden im wesentlichen von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen, teilweise auch von Organisationen der Vertriebenen durchgeführt.
2. Auswärtiges Amt
Im Bereich des Haushaltes des Auswärtigen Amtes wurde als Organisation der Vertriebenen die Seliger Gemeinde in den Jahren 1992 und 1993 aus Kapitel 05 04 Titel 68617 BA 42 gefördert, und zwar
- Haushaltsjahr Zuwendungen in DM 1992 9 000
- 1993 6 500
3. Bundesministerium für Familie und Senioren
An den Bund der Vertriebenen (BdV) und den Zentralverband Mittel- und Ostdeutscher (ZMO) wurden aus Kapitel 18 02 Titel 684 03 für die soziale Beratung und Betreuung von Aus- und Übersiedlern folgende Förderungen gewährt:
- Haushaltsjahr Zuwendung an BdV in DM Zuwendung an ZMO in DM 1985 500 000 0
- 1986 1 440 000 60 000
- 1987 1 350 000 47 000
- 1988 1 875 000 71250
- 1989 4 315 000 202 000
- 1990 5 600 000 308 000
- 1991 5 890 000 350 000
- 1992 5 014 000 300 000
- 1993 4 160100 291000
Vor 1985 hat kein Vertriebenenverband Bundesmittel aus Titel 684 03 für die soziale Beratung und Betreuung von Aussiedlern und Übersiedlern erhalten.