BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Gemeinschaftsinitiativen HUMANRESSOURCEN 1989 bis 1994 (G-SIG: 12012312)

Umsetzung der ESF-Leitlinien, Projektfinanzierung, Kontrolle der Mittelverwendung, Maßnahmen in den neuen Ländern, Trägerorganisationen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

13.10.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/854023. 09. 94

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Gemeinschaftsinitiativen HUMANRESSOURCEN 1989 bis 1994

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits in seinem Bericht über das Haushaltsjahr 1992 stellte der Europäische Rechnungshof beträchtliche Funktionsmängel hinsichtlich der finanziellen Verwaltung der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten fest.

In dem Bericht wird unter anderem die besonders unzureichende Mittelverwendung durch die deutsche Administration kritisiert.

So bezweifelte der Europäische Rechnungshof, daß es 1993 möglich sein werde, die bereitgestellten Mittel auszuschöpfen. Dabei wird beispielsweise auf die zu enge Auslegung des Begriffs Arbeitslosigkeit der Bundesanstalt für Arbeit hingewiesen, wodurch z. B. Arbeitslose, die keine Arbeitslosenunterstützung empfangen sowie die Personen, die an Programmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit teilnehmen, nicht erfaßt werden.

Doch auch von seiten der unmittelbar Beteiligten gibt es Kritik an der deutschen Verfahrenspraxis. So tragen die Belegformen und der Verwaltungsaufwand dazu bei, die Durchführung von Maßnahmen erheblich zu erschweren. Am Beispiel der Gemeinschaftsinitiative NOW räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 12/5528) schwere Versäumnisse ein.

Demnach gibt es keine Richtlinien zur Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit, die eine Verwaltungsvereinfachung oder auch nur ein einheitliches Belegwesen (z. B. Form der Bewilligungsbescheide der Maßnahmen oder Nachweis über Leistungen der Bundesanstalt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer) zulassen würde.

Die Verfahrenspraxis zur Auszahlung der Jahrestranchen (Raten) für die Projekte ist seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vor allem an die entsprechende Vorlage des Nachweises der nationalen Kofinanzierung (z. B. in Form eines Vorabentscheides) gebunden. Dies ist jedoch angesichts der unkoordinierten Verfahrenspraxis für viele Maßnahmen nicht zu realisieren, da der Nachweis der nationalen Kofinanzierung in vielen Fällen über einen Nachweis der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu erbringen ist. Im vorhinein kann dieser Nachweis aber nicht erbracht werden, da nach dem Arbeitsförderungsgesetz Leistungsbescheide für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen stets nach Maßnahmebeginn erstellt werden und nicht als Vorabentscheid.

In der jetzigen Wahlperiode wurde die Bundesregierung mehrfach nach der Umsetzung und den Erfolgen des ESF zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland, speziell bei Frauen, befragt. In ihren Antworten hat sie wiederholt darauf hingewiesen, daß statistische Auskünfte, gesicherte Erkenntnisse und Bewertungen erst 1994, nach Abschluß der meisten Maßnahmen, erfolgen können.

Diese Kleine Anfrage verfolgt den Zweck, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland mit Hilfe der EU-Mittel für die Ziele 3 und 4 des Europäischen Sozialfonds, den ESF-Mitteln im Gemeinschaftlichen Förderkonzept (GFK) für die neuen Bundesländer sowie die frauenspezifischen Ergebnisse der vergangenen Förderperiode näher zu ergründen.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß derzeit die Operationellen Programme und Gemeinschaftlichen Förderkonzepte für die Zeit 1995 bis 1999 auf nationaler und europäischer Ebene erstellt und beraten werden. Wir gehen davon aus, daß die neuen Leitlinien, Zielvorstellungen, Förderschwerpunkte und Zielgruppendefinitionen sowie die Vergabe- und Verwaltungsstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Erfahrungen des vorherigen Förderzeitraums 1989 bis 1993/1994 erstellt werden und somit die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse aus Bund und Ländern verfügt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter in Drucksache 12/3424 hat die Bundesregierung in Übersicht 1 die für die Bundesrepublik Deutschland genehmigten ESF-Zuschüsse aufgeteilt nach Leitlinienpunkten dargestellt. Wie viele ESF-Mittel, Bundes- und Landesmittel sind im Zeitraum 1989 bis heute zur Umsetzung der ESF-Leitlinien zu den Zielen 3 und 4 ausgeschüttet worden (aufgeteilt nach Leitlinien, Ländern, Trägerstrukturen, Anzahl der geförderten Personen, Zielgruppen, Geschlecht, Alter und Bildungsabschluß sowie im Verhältnis zu den vorgesehenen Mitteln für die Bundesrepublik Deutschland)?

2

Wie erklärt die Bundesregierung, daß nicht in allen Bundesländern Maßnahmen des ESE umgesetzt wurden, und wie will sie sicherstellen, daß die vorgesehenen Schwerpunkte für den nächsten Förderzeitraum im Rahmen von ESF und den Gemeinschaftsinitiativen von alien Bundesländerei verwirklicht werden?

3

Wie viele Projektanträge wurden insgesamt mit welchem Volumen gestellt, wie viele wurden bewilligt, wie lange dauerten die Bewilligungsverfahren (Antrag bis Zuwendungsbescheid), wie wurden die Zeiträume finanziell überbrückt (Vorschüsse)? Wie viele Maßnahmen wurden in welchen Bundesländern vorzeitig beendet/abgebrochen (differenziert nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern, deren Gesellschaftsform und der jeweiligen Anzahl der hauptamtlich Beschäftigten)? Was waren die Gründe für den vorzeitigen Abbruch/die Beendigung der Maßnahmen?

4

Welche Maßnahmen wurden von welchen Trägern für wie viele Personen und Zielgruppen und mit welchem Volumen in folgenden Bereichen durchgeführt, und wie gestaltet sich der prozentuale Anteil der jeweiligen Maßnahmen zum Gesamtvolumen der ESF-Zuschüsse für die Ziele 3 und 4 — Fachausbildung bzw. technische Ausbildung, — multisektorielle Ausbildung, — Behinderte, — Frauen, — Wanderarbeitnehmer, — Maßnahmen nach Artikel 1 ESF?

5

Wie und wann erfolgte die Mittelauszahlung der Tranchen (für die jeweiligen Haushaltsjahre) für die jeweiligen Projektträger?

6

Wie viele Kontrollen über zweckentsprechende Mittelverwendung und Erfolgsbeobachtungen hinsichtlich der Erreichung der Ziele 3 und 4 des ESF hat die Bundesregierung 1991 bis 1994 durchgeführt — unterteilt nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern?

7

Wie viele geförderte Personen haben im Anschluß an eine ESF-Fördermaßnahme in den alten Bundesländern eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfahren, und wie hoch waren die jeweiligen Arbeitslosenzahlen in den einzelnen Bundesländern im Vergleich?

8

Warum werden Operationelle Programme der Bundesrepublik Deutschland für die Erstellung der GFK auf Gemeinschaftsebene nicht dem Deutschen Bundestag zur Mitberatung/Mitbestimmung vorgelegt?

9

Hält die Bundesregierung es für möglich, dem Deutschen Bundestag jährliche Berichte über die Mittelverwendung und den Stand der Umsetzung der EU-Strukturförderung in Deutschland zu geben? Wenn nein, warum nicht?

10

Warum wurden 1989 bis 1992 in den alten Bundesländern [Angaben aus: Vierter Jahresbericht der Kommission über die Durchführung der Strukturfondsreform — 1992, KOM (93) 530 endg.] von den veranschlagten Mitteln im Gemeinschaftlichen Förderkonzept für die Ziele 3 und 4 in Höhe von 955 Mio. ECU lediglich 63,78 %, nämlich 609,07 Mio. ECU ausgezahlt?

11

Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitverzug zwischen Mittelbindung und Auszahlung der Tranchen im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzeptes für die Ziele 3 und 4?

12

Fallen in dem Zeitraum zwischen Mittelbindung und Auszahlung der Tranchen Zinsgewinne bei der deutschen Administration, insbesondere beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, an? Falls ja, wie hoch waren diese Zinsgewinne von 1989 bis 1994, und welcher Verwendung wurden diese Zingsgewinne zugeführt?

13

Für 1993 war in den GFK für die Ziele 3 und 4 in Deutschland ein Betrag von 293,9 Mio. ECU vorgesehen. Wieviel ist davon für welche Maßnahmen, Trägerorganisationen, Zielgruppen und Projekte tatsächlich ausgezahlt worden?

14

Wie erklärt die Bundesregierung, daß nach Angaben des Europäischen Rechnungshofes für 1992 aus den Verpflichtungsermächtigungen im EG-Haushalt für die Ziele 3 und 4 für die Bundesrepublik Deutschland rund 82 Mio. ECU nicht ausgezahlt wurden (vgl. Bericht des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1992, S. 144), und wie stellt sich das in den Haushaltsjahren 1991, 1993 und 1994 dar?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in ihrer Antwort auf die genannte Kleine Anfrage in Drucksache 12/3424 beschriebenen strukturellen Schwierigkeiten von Frauen (vgl. Drucksache 12/3424 S. 4) und Benachteiligungen im Hinblick auf den erschwerten Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Bildung und Weiterbildung zu begegnen?

16

Wie erklärt die Bundesregierung, daß nach ihren Angaben in Drucksache 12/3424 über den Finanzplan der ESF-Interventionen für 1990 bis 1992 unter Ziel 3 — Langzeitarbeitslose, Frauen unter Schwerpunkt 1 in Deutschland weniger gefördert wurden als Behinderte und Wanderarbeitnehmer?

17

Wie soll sichergestellt werden, daß dies im kommenden Förderzeitraum geändert wird?

18

Wie hoch waren insgesamt die eingestellten Mittel des ESF zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern 1991 bis 1993?

19

Wie viele Projektanträge (getrennt nach Maßnahmeart, Bundesland und Trägern) wurden mit welchen Volumina für wie viele zu fördernde Personen (Männer und Frauen unterschieden) seit 1991 in den neuen Ländern gestellt?

20

Wie viele der geförderten Personen in den neuen Ländern 1991 bis 1993 haben seitdem eine Anstellung (fest oder befristet), erhalten Lohnzuschüsse nach dem AFG, sind in ABM-Maßnahmen tätig, haben sich selbständig gemacht (nach Männern und Frauen unterschieden), und wie ist das Verhältnis zu den absoluten Arbeitslosenzahlen im gleichen Zeitraum?

21

Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, Frauen in den neuen Ländern Existenzgründungen zu ermöglichen — mit welchem Ergebnis im Vergleich zu geförderten Männern im Zeitraum 1991 bis 1993?

22

Welche Ergebnisse und Maßnahmen sind aus der Expertise „Erwerbschancen für Frauen aus landwirtschaftlichen Berufen/-ländlichen Regionen der neuen Bundesländer" durch die Arbeitsgruppe der Bundesregierung (vgl. Drucksache 12/3424 S. 20) erzielt und umgesetzt worden?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Europäischen Rechnungshofes in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 1992 (Amtsblatt C 309 vom 16. November 1993), wonach dem CDU/F.D.P.-regierten Bundesland Sachsen-Anhalt für 1991 bis 1993 insgesamt 238 Mio. ECU (ESF und Landesmittel) für Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach den Zielen 3 und 4 zur Verfügung standen, von denen 1992 bereits 190 Mio. ECU für Maßnahmen an bestehenden Arbeitsplätzen bewilligt waren und nur 9 % der Mittel für Arbeitslose eingesetzt wurden?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Prüfergebnisse des Europäischen Rechnungshofes bei neun Projekten in Sachsen-Anhalt, bei denen festgestellt wurde, daß u. a. 23 Mio. ECU an eine einzige Unternehmensgruppe geflossen sind, mehr Teilnehmer angegeben wurden, als tatsächlich in Sachsen-Anhalt in Projekten beschäftigt waren und schätzungsweise 150 000 ECU Zinsgewinne mit ESF-Mitteln erzielt wurden?

25

Wie hat die Bundesregierung auf die festgestellten Mißstände reagiert, welche Informationen liegen ihr aus den anderen neuen Ländern vor, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um im Förderzeitraum 1994 bis 1999 ähnliche Mißbräuche zu verhindern?

26

Zusätzlich zu den Mitteln des ESF (Ziele 3 und 4) standen 1991 bis 1993 (Auslaufen einiger Projekte erst 1994) Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aus den Gemeinschaftsinitiativen HUMANRESSOURCEN (Euroform, Horizon und NOW) zur Verfügung. Wie hoch waren insgesamt die veranschlagten Fördermittel aus diesen Gemeinschaftsinitiativen für Deutschland (nach Programm und Haushaltsjahren unterschieden)?

27

Wie viele Mittel nach Haushaltsjahren sind bis jetzt für welche Projekte (unterteilt nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern) zur Auszahlung gekommen?

28

Wie viele Mittel waren für 1994 vorgesehen, sind gebunden worden, und welche sind tatsächlich zur Auszahlung gekommen (unterteilt nach Trägerstrukturen und Projekte)?

29

Wie viele Projekte der einzelnen Programme sind beantragt, genehmigt und durchgeführt worden?

30

Zu welchen Zeitpunkten während der Durchführung haben die genehmigten Projekte über wieviel Prozent der bewilligten Mittel verfügen können?

31

Wie hoch war insgesamt die Summe der durch die Träger vorfinanzierten Projektmittel (nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern unterschieden)?

32

Wie hoch waren die dadurch bedingten finanziellen Verluste und Zinsbelastungen der jeweiligen Träger?

33

Welche Kontrollen bei welchen Trägerorganisationen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Arbeit ob der „zweckmäßigen Verwendung" der bewilligten Mittel durch die Projekte durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?

34

Wie viele Frauen sind bislang durch die Gemeinschaftsinitiativen gefördert worden (aufgeteilt nach Euroform, NOV und Horizon), und wie viele haben durch die Förderung einen Arbeitsplatz erhalten?

35

Wie sahen im einzelnen die Mitwirkungspflichten der Träger bei den Nachweisen der sachgemäßen Verwendung der Projektmittel aus, und wann wurden diese den Trägern mitgeteilt?

36

Wie viele Teilnehmer/Teilnehmerinnen welcher Träger sind vor, während und/oder nach Abschluß der Projektlaufzeiten auf ihre Förderungsberechtigung nach ESF überprüft worden, und mit welchem Ergebnis?

37

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, aus den gemachten Erfahrungen über Verwaltung, Begleitung und Kontrolle der Projekte zu einer veränderten Form der Verfahrenspraxis zu kommen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

38

Ist die Bundesregierung mit der technischen Hilfe von seiten BBJ Consult GmbH in Berlin zufrieden gewesen? Wenn nein, warum nicht?

39

Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, ein einheitliches Formularwesen zum Nachweis der nationalen Kofinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, daß für alle kofinanzierenden öffentlichen Geldgeber (Bundesministerien, Länderregierungen, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsämter) gleichermaßen gilt, damit sie ihrer Kontrollverantwortung der EU-Kommission gegenüber einfacher nachkommen kann und die Mitwirkungspflichten der Träger einheitlich definiert, zügig erfüllt und gewährleistet werden können?

40

Wird die Bundesregierung im nächsten Förderzeitraum den Antragstellern von Beginn an alle Anforderungen, Formularvordrucke und Mitwirkungspflichten schriftlich mitteilen und die Bundesanstalt für Arbeit anweisen, den Arbeitsämtern entsprechende Richtlinien zu geben, die Projektträger beim Nachweis der Kofinanzierung zu unterstützen?

41

Wie viele Mittel sind im vergangenen Zeitraum für die Verwaltung und Begleitung der Programme ausgegeben worden im Verhältnis zu den Mitteln, die direkt an die Projekte geflossen sind (aufgeschlüsselt nach BBJ Consult, BMA, BIBB und etwaigen anderen beteiligten Institutionen)?

42

Welche Trägerorganisationen (unterteilt nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern) haben welchen Zahlungsmodus [(a) 50 % mit Zuwendungsbescheid, weitere 30 % auf Antrag, wenn die Hälfte der Verwendung des ersten Vorschusses bescheinigt worden ist, 20 % mit Schlußabrechnung; (b) Jahrestranchen in Höhe von 80%; 20 % nach Schlußabrechnung, (c) jeweils zwei 40 %-Tranchen im Haushaltsjahr nach entsprechendem Nachweis der Kofinanzierung und Verwendungsprüfung, 20 % mit der Schlußabrechnung] bekommen?

43

Wie viele Rückzahlungen bzw. Kürzungen hat die Bundesregierung bei welchen Trägern (unterteilt nach öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern) aufgrund von Prüfergebnissen veranlaßt?

Bonn, den 22. September 1994

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen