[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478
16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10262 –
Dienstwagen in Deutschland – Steuerliche Behandlung, Zulassung und
CO2-Ausstoß
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter Dienstwagen im Sinne dieser Anfrage sind alle im nicht privaten
Bereich gehaltenen Fahrzeuge zu verstehen. Sie setzen sich zusammen aus dem
gewerblichen und dem öffentlichen Bereich.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen werden in dem Umfang beantwortet, wie es in der nach der
Geschäftsordnung vorgesehenen Beantwortungsfrist möglich ist.
1. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Besteuerung von Dienstwagen
zu novellieren, wie dies vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, mehrfach, so z. B. in der Sendung
„Bericht aus Berlin“ vom 22. Juni 2008, öffentlich angekündigt wurde?
Die Bundesregierung hat bisher keine Entscheidung hinsichtlich einer
Umgestaltung der Besteuerung von Dienstwagen im Sinne der Kleinen Anfrage
getroffen.
2. Wie viele Pkw wurden jeweils in den jeweiligen Jahren von 2000 bis 2007
von privaten Nutzern und von nicht privaten Nutzern neu zugelassen?
Wie verteilten sich die nicht privaten Zulassungen in diesen Jahren auf den
gewerblichen und öffentlichen Bereich?
Die Anzahl der privaten und gewerblichen Pkw-Neuzulassungen der
Berichtsjahre 2000 bis 2007 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Oktober 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10478 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Wie viele Pkw befanden sich jeweils in den jeweiligen Jahren von 2000
bis 2007 im Besitz von privaten Nutzern und von nicht privaten Nutzern
(Bestand)?
Wie verteilten sich die nicht privaten Bestände in diesen Jahren auf den
gewerblichen und öffentlichen Bereich?
Die Pkw-Bestände der Jahre 2000 bis 2007 können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr
Haltergruppen
Insgesamt
davon:
privat gewerblich öffentlich
2000
Anzahl 3 378 343 1 717 087 1 634 609 26 647
Prozent 100 50,8 48,4 0,8
2001
Anzahl 3 341 718 1 643 738 1 678 022 19 958
Prozent 100 49,2 50,2 0,6
2002
Anzahl 3 252 898 1 605 338 1 624 892 22 668
Prozent 100 49,3 50,0 0,7
2003
Anzahl 3 236 938 1 581 806 1 634 573 20 559
Prozent 100 48,9 50,5 0,6
2004
Anzahl 3 266 826 1 551 870 1 691 772 23 184
Prozent 100 47,5 51,8 0,7
2005
Anzahl 3 342 122 1 537 761 1 779 375 24 986
Prozent 100 46,0 53,2 0,8
2006
Anzahl 3 467 961 1 642 940 1 798 300 26 721
Prozent 100 47,4 51,8 0,8
2007
Anzahl 3 148 163 1 200 327 1 921 183 26 653
Prozent 100 38,1 61,0 0,9
Jahr
Haltergruppen
Insgesamt
davon:
privat gewerblich öffentlich
2000
Anzahl 42 839 906 38 332 320 4 313 413 194 173
Prozent 100 89,5 10,1 0,4
2001
Anzahl 43 772 260 39 064 616 4 507 113 200 531
Prozent 100 89,2 10,3 0,5
2002
Anzahl 44 383 323 39 549 813 4 702 936 130 574
Prozent 100 89,1 10,6 0,3
2003
Anzahl 44 657 303 39 867 214 4 655 074 135 015
Prozent 100 89,3 10,4 0,3
2004
Anzahl 45 022 926 40 243 661 4 644 679 134 586
Prozent 100 89,4 10,3 0,3
2005
Anzahl 45 375 526 40 572 071 4 666 809 136 646
Prozent 100 89,4 10,3 0,3
2006
Anzahl 46 090 303 41 199 260 4 747 166 143 877
Prozent 100 89,4 10,3 0,3
2007
Anzahl 46 569 657 41 616 972 4 807 443 145 242
Prozent 100 89,4 10,3 0,3
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/104784. Für wie viele Dienstwagen wurde der geldwerte Vorteil der privaten
Nutzung in den einzelnen Jahren von 2000 bis 2007 pauschal versteuert?
Wie hoch sind die damit verbundenen jeweiligen Steuereinnahmen?
Falls die Bundesregierung dazu über keine Daten verfügt, wie hoch
schätzt die Bundesregierung die damit verbundenen Steuereinnahmen,
und auf welchen Schätzgrundlagen beruht dies?
5. Für wie viele Dienstwagen wurde der geldwerte Vorteil der privaten
Nutzung in den einzelnen Jahren von 2000 bis 2007 mit der
Fahrtenbuchmethode ermittelt und versteuert?
Wie hoch sind die damit verbundenen jeweiligen Steuereinnahmen?
Wenn die Bundesregierung dazu über keine Daten verfügt, wie hoch
schätzt die Bundesregierung die damit verbundenen Steuereinnahmen,
und auf welchen Schätzgrundlagen beruht dies?
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die betrieblichen Aufwendungen
jeweils für die Anschaffung, die Kraftstoffausgaben für Firmenfahrzeuge
sowie die sonstigen Betriebskosten, die steuerlich als Betriebsausgaben
geltend gemacht wurden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die daraus resultierenden
Steuermindereinnahmen, und auf welchen Schätzgrundlagen beruht dies?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Über die Versteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen sowie die als
Betriebsausgaben geltend gemachten Kosten von Firmenwagen liegen im
Rahmen der Steuerstatistiken keine Informationen vor.
Für möglicherweise vorzunehmende Analysen im Zusammenhang mit der
Dienstwagenbesteuerung greift die Bundesregierung von Fall zu Fall auf
allgemein zugängliche und dann gerade aktuelle Daten und Studien zurück.
7. Welche zehn Fahrzeugmodelle wurden jeweils in den Jahren von 2000
bis 2007 am häufigsten als Dienstwagen zugelassen, und welche
jeweiligen CO2-Emissionswerte nach ECE-Prüfzyklus pro Kilometer waren
damit verbunden?
8. Wie verteilten sich die Dienstwagen in den einzelnen Jahren von 2000
bis 2007 auf die Fahrzeugkategorien des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
sowie auf die einzelnen Fahrzeugmodelle?
9. Wie hoch war jeweils der durchschnittliche CO2-Ausstoß der
Dienstwagen insgesamt und von neu zugelassenen Dienstwagen in den
jeweiligen Jahren von 2000 bis 2007?
Die Fragen 7 bis 9 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Zur Beantwortung dieser Fragen steht kein statistisches Datenmaterial zur
Verfügung.
10. Hält die Bundesregierung die Angabe des Verbandes der
Automobilindustrie (VDA) für zutreffend (
http://www.vda.de/de/meldungen/news/
20080723.html), dass der durchschnittliche CO2-Wert von Dienstwagen
deutscher Marken lediglich um 2,5 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt
der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland liegt?
Die Bundesregierung kann diese Angabe aufgrund unterschiedlicher
Abgrenzungen des Marktes derzeit nicht abschließend bestätigen. Im Übrigen wird
Drucksache 16/10478 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedarauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hierzu gegenwärtig die Vergabe eines Forschungsvorhabens
unter der Bezeichnung „Steuerliche Behandlung von Firmenwagen – Analyse
von Handlungsoptionen zur Novellierung der Firmenwagenbesteuerung in
Deutschland“ vorbereitet.
11. Wie hoch ist der durchschnittliche Listenpreis neu zugelassener
Dienstwagen?
Über den durchschnittlichen Listenpreis liegen keine Angaben vor.
12. Wie hoch ist der durchschnittliche Listenpreis privat zugelassener
Dienstwagen?
Siehe Antwort zu Frage 11.
13. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Fahrleistung jeweils von
Dienstwagen und privat zugelassenen Pkw?
Falls keine statistischen Daten vorliegen: Teilt die Bundesregierung die
Einschätzung, dass die durchschnittliche Fahrleistung der Dienstwagen
deutlich höher ist als von privat genutzten Pkw?
Über die durchschnittliche jährliche Fahrleistung differenziert nach
Dienstwagen und privat zugelassenen Pkw liegen keine offiziellen Statistiken vor.
Wird unterstellt, dass Dienstwagen grundsätzlich an fünf Werktagen genutzt
werden, privat zugelassene Pkw im Durchschnitt aber an weniger Tagen, so
dürfte die durchschnittliche Fahrleistung der Dienstwagen höher sein als die
privat genutzter Pkw.
14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die CO2-Reduktion und damit den
Klimaschutzbeitrag, wenn es gelänge, den Durchschnittsverbrauch der
Dienstwagenflotte in Deutschland um nur einen Liter zu senken?
Da entsprechende Statistiken über die durchschnittliche jährliche Fahrleistung
der Dienstwagen in Deutschland nicht vorliegen (siehe Antwort zu Frage 13),
ist keine Abschätzung über die CO2-Reduktion möglich, die sich ergäbe, wenn
der Durchschnittsverbrauch der Dienstwagen in Deutschland um einen Liter
gesenkt würde.
15. Sieht die Bundesregierung eine Novelle der Dienstwagenbesteuerung als
Möglichkeit, Anreize zum Kauf effizienterer Fahrzeuge zu geben?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1047816. Wie beurteilt die Bundesregierung die CO2-Differenzierung bei der
steuerlichen Behandlung von Dienstwagen in Großbritannien?
17. Sind der Bundesregierung weitere Länder bekannt, in denen die
steuerliche Behandlung von Dienstwagen nach CO2-Ausstoß oder weiteren
umweltbezogenen Kriterien differenziert wird?
Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet:
Die Bundesregierung wird u. a. mithilfe des in der Antwort zu Frage 10
bezeichneten Forschungsvorhabens Auswirkungen einer Veränderung der
Besteuerung von Firmenwagen prüfen. In diese Prüfung werden auch die in
Großbritannien geltende Regelung sowie etwaige Regelungen in anderen
Ländern einbezogen.
Anzumerken ist noch, dass nach derzeitigem Kenntnisstand in folgenden
Staaten bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen nach CO2-Ausstoß oder
weiteren umweltbezogenen Kriterien differenziert wird:
Belgien
Die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben ist mit Ausnahme der
Treibstoffkosten, die weiterhin voll abzugfähig sind, nach der Höhe des CO2-Ausstoßes auf
60 bis 90 Prozent der Aufwendungen begrenzt. Dabei gelten für Diesel- und
Benzinfahrzeuge unterschiedliche Grenzwerte:
Für Fahrzeuge, die neu angeschafft wurden, gilt diese Regelung bereits seit
dem 1. April 2007. Seit 1. April 2008 gilt sie für alle Dienstfahrzeuge.
Frankreich
Die Abschreibung für Abnutzung ist bei Dienstfahrzeugen generell auf
Anschaffungskosten von 18 300 Euro begrenzt. Für Fahrzeuge, die seit dem
1. Januar 2006 angeschafft wurden und deren CO2-Ausstoß den Grenzwert von
200 g/km überschreitet, senkt sich dieser Maximalbetrag auf 9 900 Euro.
Irland
Für Dienstfahrzeuge, die am oder nach dem 1. Juli 2008 angeschafft werden
und deren CO2-Ausstoß 190 g/km übersteigt, darf keine Abschreibung für
Abnutzung mehr vorgenommen werden. Für Pkw mit einem CO2-Ausstoß
zwischen 156 g/km und 190 g/km wird die Abschreibung auf 50 Prozent des
Maximalbetrages (2008: 24 000 Euro) oder 50 Prozent der niedrigeren
Anschaffungskosten begrenzt. Beträgt der CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges weniger
als 156 g/km, können Abschreibungen auf der Basis des Maximalbetrages
unabhängig von den ggf. niedrigeren tatsächlichen Anschaffungskosten in
Abzug gebracht werden.
Analoge Regelungen gelten für geleaste/angemietete Dienstwagen:
Bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß über 190 g/km wird der
Betriebsausgabenabzug der Leasingaufwendungen in voller Höhe versagt.
CO2-Ausstoß Abzugsfähigkeit der Ausgaben
Diesel Benzin
unter 105 g/km unter 120 g/km 90 Prozent
105–115 g/km 120–130 g/km 80 Prozent
116–145 g/km 131–160 g/km 75 Prozent
146–175 g/km 161–190 g/km 70 Prozent
über 175 g/km über 190 g/km 60 Prozent
Drucksache 16/10478 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBei Pkw, deren CO2-Ausstoß zwischen 156 g/km und 190 g/km liegt, sind nur
50 Prozent der Leasingaufwendungen abziehbar nach der Formel:
wobei die Formel nicht zur Anwendung kommt, wenn der Listenpreis geringer
ist als der Maximalbetrag.
Bei Pkw, deren CO2-Ausstoß unter 156 g/km liegt, können bei preisgünstigen
Fahrzeugen proportional höhere als die tatsächlichen Leasingaufwendungen
geltend gemacht werden nach der Formel:
Luxemburg
Betriebsausgaben für Dienstfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2008
angeschafft wurden und deren CO2-Ausstoß 190 g/km übersteigt, sind nicht
abzugsfähig.
Niederlande
Wird ein Dienstfahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt (jährlich mehr
als 500 km), so hat er mindestens 25 Prozent des Original-Neuwerts des Wagens
pro Jahr als geldwerten Vorteil zu versteuern. Ab dem 1. Januar 2008 senkt sich
dieser Prozentsatz auf 14 Prozent, wenn der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges unter
110 g/km (bei Dieselfahrzeugen unter 95 g/km) liegt.
Vereinigtes Königreich
Für Fahrzeuge, die im Zeitraum 17. April 2002 bis 31. März 2013 angeschafft
werden und deren CO2-Ausstoß unter 110 g/km liegt, ist eine
Sofortabschreibung möglich.
Die Bemessung der Privatnutzung betrieblicher Pkw (Zulassung ab dem 1.
Januar 1998) durch einen Arbeitnehmer hängt seit 2002 vom Listenpreis in
Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoß des Fahrzeuges ab. Für die Berechnung
des Privatanteiles sind dabei folgende Werte anzusetzen (Privatanteil in Prozent
vom Brutto-Listenpreis des Pkw):
CO2-Ausstoß Privatanteil (2008/2009)
135 g/km 15 Prozent
140 g/km 16 Prozent
145 g/km 17 Prozent
… …
230 g/km 34 Prozent
235 g/km und darüber 35 Prozent
Die tatsächlichen CO2-Werte des Fahrzeugs sind für die Anwendung dieser
Regelung auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag abzurunden. Für
Dieselfahrzeuge erhöhen sich im Regelfall die Werte der Privatanteile um 3 Prozent
(Obergrenze jedoch auch hier 35 Prozent).
Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von exakt 120 g/km (ohne Rundung)
oder weniger (sog. QUALECS – Qualifying low emissions cars) ist seit dem
6. April 2008 ein Sondersatz von 10 Prozent anwendbar.
50 Prozent der tatsächlichen Leasing-/
Mietaufwendungen
×
24 000 (= Maximalbetrag
für 2008)
Listenpreis des Fahrzeuges
tatsächliche Leasing-/
Mietaufwendungen
×
24 000 (= Maximalbetrag
für 2008)
Listenpreis des Fahrzeuges
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1047818. Wie hoch ist der letzte verfügbare Verbrauch der Dienstwagenflotten der
einzelnen Bundesministerien (jeweils mit und ohne nachgeordnete
Behörden)?
Der Ist-Verbrauch der Dienstwagenflotte des Bundesministeriums der Finanzen
liegt bei rund 9,8 l auf 100 km. Zu den jeweiligen Bundesministerien liegen
keine methodisch vergleichbaren Daten zum Verbrauch der Dienstwagenflotte
vor. Schon wegen der unterschiedlichen Sicherheitsstandards wären die Daten
auch nur sehr eingeschränkt aussagefähig.
19. Wie groß ist der Unterschied des Verbrauchs der Dienstwagenflotte der
Bundesregierung zum Durchschnittsverbrauch der Dienstwagenflotte
sowie der privat zugelassenen Fahrzeugflotte?
Im Jahr 2006 betrug der Durchschnittsverbrauch von allen in Deutschland
zugelassenen Pkw 7,8 l/100 km. Aus amtlichen Statistiken können keine
Informationen über den Durchschnittsverbrauch nach Dienstwagenflotte einerseits und
der privat zugelassenen Fahrzeugflotte andererseits gewonnen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]