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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Schutz vor Baulärm (G-SIG: 11001126)

Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm, Einführung von Standardtexten gem. Standardleistungsbuch zum Schutz vor Baulärm bei öffentlichen Bauaufträgen, Berücksichtigung von Umweltbelangen in Bauausschreibungen des Bundes, Hinweis auf Umweltbelange bei der Ausschreibung für den Neubau des Plenarsaals

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.12.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/114811.11.87

Schutz vor Baulärm

der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger; Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger; Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und Fraktion der SPD

Schutz vor Baulärm

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Erfahrungen hinsichtlich Lärmschutz auf Baustellen insbesondere in lärmempfindlichen Gebieten hat die Bundesregierung mit dem seit 1970 erlassenen und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fortgeltenden Regelwerk der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Form die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm für eine präventive Baulärmbekämpfung genutzt werden? Bestehen Vorstellungen darüber, wie dies zukünftig geschehen kann?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft z. B. vor Baulärm in Form von Standardtexten und Standardleistungstexten nach dem System des Standardleistungsbuches StLB (modifiziert auch für den Standardleistungskatalog — StLK) für zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungstexte im Bauwesen einzuführen, um damit eine projektbezogene Ausweisung der entstehenden Kosten zu erreichen und diese dem Wettbewerb gemäß dem Vergabeverfahren nach VOB zu unterstellen?

4

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie die öffentliche Hand als einer der Hauptauftraggeber von Bauleistungen ihrer Vorbildfunktion und Verpflichtung nachkommt, im Sinne der Lärmbekämpfung fortschrittlichen Baumaschinen und Bauverfahren zum Einsatz zu verhelfen, und durch welche Maßnahmen könnte dies zukünftig verstärkt erreicht werden? In welcher Form wird bei Ausschreibungen für bauliche Maßnahmen des Bundes auf Belange des Umweltschutzes (z. B. Lärm- und Staubschutz, Grundwassererhaltung, Schutz von Flora und Fauna) und die Umweltverträglichkeit des Bauprojektes bis hin zur Nutzung und ggf. Abriß hingewiesen? Wurde bei der Ausschreibung für den Neubau des Plenarsaales auf Belange des Umweltschutzes hingewiesen?

5

Hat die Bundesregierung Vorstellungen darüber, wie zukünftig in Ausschreibungen die Belange des Umweltschutzes — Lärm- und Staubschutz, Grundwassererhaltung, Schutz von Flora und Fauna — besser vertreten werden sollten?

Bonn, den 11. November 1987

Schäfer (Offenburg) Bachmaier Frau Blunck Frau Conrad Conradi Fischer (Homburg) Frau Dr. Hartenstein Dr. Hauchler Dr. Hauff Jansen Kiehm Koltzsch Lennartz Frau Dr. Martiny Menzel Müller (Düsseldorf) Reimann Reuter Dr. Schöfberger Schütz Stahl (Kempen) Waltemathe Weiermann Dr. Vogel und Fraktion

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