Bildungstour der Bundeskanzlerin
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, nutzt die Zeit zwischen dem 21. August und 9. Oktober 2008 dazu, um mittels einer Bildungsreise herausragende Bildungseinrichtungen zu besuchen und deren Leistung öffentlichkeitswirksam hervorzuheben. Im Zuge dieser bildungspolitischen Sommertour konnte die Kanzlerin, wie man ihrer Homepage entnehmen kann, neue Erkenntnisse gewinnen. Dementsprechend erfuhr sie von der Bedeutung von frühkindlicher Bildung, von der Notwendigkeit, Sprachfördermaßnahmen für Kinder aus Migrationsmilieus anzubieten, ebenso von der Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Schulangebots. Die Bildungsrundreise der Kanzlerin wird offenbar mit dem sog. Bildungsgipfel abgerundet, der wiederum die Auftaktveranstaltung auf den Weg in die „Bildungsrepublik Deutschland“ bilden soll.
Ziel der Bildungsreise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist, sich über alle Bildungsbereiche hinweg – von der frühkindlichen Bildung über Schule, berufliche Ausbildung, Hochschulbildung bis zur Weiterbildung – insbesondere im Gespräch mit den Akteuren vor Ort ein Bild von den aktuellen Entwicklungen im deutschen Bildungssystem und den Herausforderungen an die jeweiligen Bildungseinrichtungen zu machen. Dieses Bild wird auch Eingang in die Bildungspolitik der Bundesregierung finden.
Fragen und Antworten10
Inwiefern hat die sommerliche Bildungsreise der Kanzlerin dazu beitragen können, neue Kenntnisse und Erfahrungswerte für die bildungspolitische Arbeit der Bundesregierung zu gewinnen?
Welche wesentlichen Erkenntnisse waren dies?
Das deutsche Bildungssystem soll jeden Einzelnen in die Lage versetzen, seine Fähigkeiten und Talente bestmöglich auszuschöpfen und für sein berufliches und persönliches Fortkommen erfolgreich einzusetzen und somit die Chance auf Einstieg und Aufstieg ermöglichen.
Deutschland befindet sich mit den in Angriff genommenen Bildungsreformen auf gutem Wege. Es muessen in den naechsten Jahren jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsstand der Bevoelkerung in Deutschland zu sichern und weiter auszubauen.
Inwiefern konnte die Bildungsreise der Kanzlerin dazu beitragen, den Leuchtturmcharakter der besuchten Bildungseinrichtungen sowie den Stellenwert der Bildung insgesamt oeffentlichkeitswirksam hervorzuheben? Mit welchem Erfolg?
Die fuer die Bildungsreise ausgewaehlten Bildungseinrichtungen verfuegen jeweils ueber innovative paedagogische und bildungspolitische Ansaetze, die Vorbildcharakter und Signalwirkung fuer die Reform des Bildungssystems haben. Im Rahmen ihrer Bildungsreise hat die Bundeskanzlerin den innovativen Charakter und die Qualitaet der Bildungsarbeit dieser Einrichtungen gewuerdigt und oeffentlich bekannt gemacht.
Inwiefern sind die jeweiligen Bundeslaender ueber den anstehenden Besuch der Kanzlerin zeitnah informiert worden, um diesen die Gelegenheit zu verschaffen, die mediale Aufmerksamkeit ihrerseits zu verstaerken und dem gemeinsamen Ziel Vorschub zu leisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik einzelner Laendervertreter, man habe von dem anstehenden Besuch der Kanzlerin viel zu spaet erfahren?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Staatskanzleien der Laender, in denen die Bundeskanzlerin im Rahmen ihrer Bildungsreise Bildungseinrichtungen besucht hat bzw. besuchen wird, wurden zeitnah ueber den Besuch der Bundeskanzlerin informiert.
Werden diese Informationen zu einer Aenderung oder gar Neuausrichtung bildungspolitischen Leitlinien der Bundesregierung fuehren, gerade mit Blick auf die Zustaendigkeiten von Bund und Laendern?
Die auf der Bildungsreise gewonnenen Eindruecke werden Eingang in die Bildungspolitik der Bundesregierung und in die bildungspolitische Zusammenarbeit mit den Laendern finden. Im Uebrigen wird die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung nicht in Frage gestellt.
Inwiefern werden Bildungstour und Bildungsgipfel unmittelbare und spuerbare Wirkung auf die Weiterentwicklung des Bildungssystems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfalten?
Es wird zunaechst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Uebrigen werden auch die auf dem Bildungsgipfel erzielten Ergebnisse Eingang in die Bildungspolitik der Bundesregierung finden.
Ist aus den Aktivitaeten zur Bildungstour und zum Bildungsgipfel der Schluss zu ziehen, dass die Bundesregierung entgegen der im Rahmen der F oederalismusreform I festgehaltenen Kompetenzverteilung zugunsten einheitlicher Standards oder Vorgaben Aenderungen anstrebt? Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Handlungsspielraeume des Bundes, welche die Aktivitaeten zur Bildungstour und zum Bildungsgipfel auch inhaltlich rechtfertigen?
Nein
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Kanzlerinnenbesuch fuer die einzelne besuchte Bildungseinrichtung?
Im Rahmen ihrer Bildungsreise hat die Bundeskanzlerin den innovativen Charakter und die Qualitaet der Bildungsarbeit der besuchten Bildungseinrichtungen gewuerdigt und oeffentlich bekannt gemacht. Darueber hinaus ergeben sich aus dem Besuch der Bundeskanzlerin keine unmittelbaren Konsequenzen fuer die einzelnen besuchten Bildungseinrichtungen.
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand fuer die Bildungsreise der Kanzlerin voraussichtlich zu Buche geschlagen, und welcher Aufwand ist den besuchten Einrichtungen entstanden? Rechtfertigen das Informationsbeduerfnis der Kanzlerin und die oeffentlichkeitswirksame Darstellung diesen Aufwand?
Die Bundeskanzlerin hat fuer die Bildungsreise die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung in Anspruch genommen. Die Kosten sind im Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – zentral etatisiert. Darueber hinaus sind keine Reisekosten fuer die Bundeskanzlerin entstanden. Des Weiteren haben in der Regel zwei Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und zwei Mitarbeiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Bundeskanzlerin begleitet. Die dadurch entstandenen Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet und koennen erst nach Abschluss der Bildungsreise genau beziffert werden. Ueber den Aufwand, der den besuchten Bildungseinrichtungen entstanden sein sollte, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.