Umsetzung des Programms zur energetischen Sanierung von Bundesbauten
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Erlass vom 6. Juni 2006 (B 12 – B 1009 – 180) hat die Bundesregierung das 120-Mio.-Programm zur energetischen Sanierung von Bundesbauten eingeführt. Mit dem Programm werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen in bestehenden Bundesgebäuden mitfinanziert, die im Gebäudebetrieb zu Reduzierungen des CO2-Ausstoßes führen und die deutlich über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Zusätzlich werden auch Energie-Contracting-Programme unterstützt. Die energiesparenden Maßnahmen sollen gleichzeitig der Senkung der Betriebskosten sowie der Wertsteigerung der Gebäude dienen. Nach einer Laufzeit des Programms von über zwei Jahren ist es angebracht, nach den Erfolgen der energetischen Sanierung von Bundesbauten zu fragen.
Fragen und Antworten20
Die Sanierung wie vieler Gebäude wurde bisher durch das Programm gefördert?
Durch das Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften wurden bislang Mittel für die Sanierung von rd. 1 580 zivilen Gebäuden bereitgestellt. Im militärischen Bereich können keine gebäudebezogenen Angaben gemacht werden. Die 569 bewilligten Anträge umfassen hier 220 Liegenschaften.
In wie vielen Fällen wurde die energetische Verbesserung bereits errichteter bzw. in Planung befindlicher Gebäude gefördert?
Das Energieeinsparprogramm gilt für Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden. Neubauten sind demnach nicht finanzierungsfähig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
In wie vielen Fällen und mit welchen Summen wurde die Nutzung regenerativer Energien gefördert, und in welchem Maße wurden verschiedene Energiequellen (Wind-, Wasser- oder Solarenergie etc.) gefördert?
Es wurden bislang 149 Anträge mit einer Fördersumme von ca. 32,5 Mio. Euro genehmigt. Damit wurden oder werden Maßnahmen in 330 zivilen Gebäuden finanziert. Im militärischen Bereich sind keine gebäudebezogenen Angaben möglich. Angaben zu den verschiedenen Energiequellen (Wind, Wasser, Solar) können kurzfristig nicht ermittelt werden.
In wie vielen Fällen und mit welchen Summen wurde die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung gefördert?
Insgesamt wurden bislang Anträge für 21 Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit ca. 8,3 Mio. Euro genehmigt.
Wie hoch sind die Energieeinsparungen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, die bisher durch das Programm zur energetischen Sanierung von Bundesbauten erreicht wurden?
Die Angaben zu Energieeinsparungen sowie Reduzierungen des CO2-Ausstoßes werden zweimal jährlich im Evaluierungsbericht des mit dem Monitoring beauftragten Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e. V. (IEMB) in Berlin veröffentlicht. Der 4. Teilbericht umfasst die Auswertungen auf Grundlage des zum 31. März 2008 vorliegenden Datenmaterials. Die aktuellsten Daten werden derzeit im IEMB ausgewertet und werden mit dem 5. Teilbericht voraussichtlich Ende November veröffentlicht.
Durch die bis 31. März 2008 genehmigten Mittel ergeben sich nach abschließender Umsetzung der Maßnahmen jährliche Energieeinsparungen von rd. 390 Mio. kWh und jährliche CO2-Reduzierungen von rd. 114 Mio. kg CO2.
Wie hoch sind die bisherigen und die für die nächsten Jahre prognostizierten finanziellen jährlichen Einsparungen durch den gesenkten Energieverbrauch?
Durch die bis 31. März 2008 genehmigten Mittel werden sich gemäß dem 4. Teilbericht des IEMB, nach Durchführung der Maßnahmen, voraussichtlich jährliche Energiekosteneinsparungen von ca. 15 Mio. Euro ergeben.
Wie hoch ist die Wertsteigerung der Gebäude, die der Bund bisher durch diese Maßnahmen erzielte?
Es ist davon auszugehen, dass die durchgeführten Maßnahmen dem Werterhalt dienen und dass dadurch eine Wertsteigerung eintritt, die mindestens der getätigten Investition entspricht.
In wie vielen Fällen wurde ein Energiespar- oder Energieliefer-Contracting-Programm unterstützt, und wie hoch war die Summe bzw. der Anteil an den Haushaltsmitteln, die bisher jährlich dafür aufgewendet wurden?
Es wurden bislang insgesamt 15 Anträge zur Bezuschussung von Energiecontracting-Maßnahmen mit einem Mittelvolumen von rd. 9 Mio. Euro genehmigt. Dies entspricht ca. 2,3 Prozent des Mitteleinsatzes.
Wie hoch waren die durch Energiespar- oder Energieliefer-Contracting-Programme erreichten Energieeinsparungen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes?
Die bisher genehmigten Anträge für Energie-Contracting-Maßnahmen sollen eine jährliche Einsparung von 41 Mio. kWh und 13 Mio. kg CO2 generieren.
In wie vielen Fällen wurde die Entwicklung von Energiekonzepten unterstützt, und wie hoch war die Summe bzw. der Anteil an den Haushaltsmitteln, die bisher jährlich dafür aufgewendet wurden?
Es wurden bislang 114 Anträge zur Aufstellung von Energiekonzepten genehmigt. Das Mittelvolumen der Anträge beträgt ca. 3 Mio. Euro.
In welchem Umfang wurden die Mittel des Programms in den vergangenen Jahren und im laufenden Jahr abgerufen?
Von den 20 Mio. Euro Kassenmitteln, die im Haushalt 2006 zur Verfügung standen, flossen bis Jahresende 2006 rd. 8 Mio. Euro ab. Im Haushaltsjahr 2007 standen insgesamt 77 Mio. Euro Kassenmittel zur Verfügung (65 Mio. Euro + 12 Mio. Euro Restmittel aus 2006), wovon bis zum Jahresende 45 Mio. Euro abflossen. Im Jahr 2008 stehen Kassenmittel in Höhe von 110 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum 15. September 2008 sind davon 31,5 Mio. Euro abgeflossen.
Wie viele Anträge für eine Förderung durch das Programm zur energetischen Sanierung von Bundesbauten wurden bisher gestellt?
Bislang wurden insgesamt 1 605 Anträge gestellt (ziviler Bereich: 935 Anträge, militärischer Bereich: 670 Anträge).
Wie viele Anträge betrafen kleine und wie viele Anträge betrafen große Baumaßnahmen?
Im zivilen Bereich wurden bislang Anträge für 813 kleine Baumaßnahmen und 122 große Baumaßnahmen gestellt, dazu kommen im militärischen Bereich Anträge für 580 kleine und 90 große Baumaßnahmen.
Wie viele dieser Anträge wurden (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) bisher abschlägig beschieden?
Im zivilen Bereich wurden bislang 219 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 35 Anträge großer Baumaßnahmen abschlägig beschieden. Im militärischen Bereich wurden bislang 50 Anträge abschlägig beschieden. Eine Differenzierung nach großen und kleinen Baumaßnahmen ist kurzfristig nicht ermittelbar.
Wie viele Anträge sind (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) bisher noch nicht abschließend beschieden worden, und wie viele sind a) vor mehr als einem Monat, b) mehr als drei Monaten, c) mehr als sechs Monaten oder d) mehr als zwölf Monaten eingegangen?
Im zivilen Bereich sind 236 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 37 Anträge großer Baumaßnahmen noch nicht abschließend beschieden worden. Für diese Anträge stellt sich der Antragseingang wie folgt dar:
- Für den militärischen Bereich stehen 45 Anträge für kleine Baumaßnahmen und 6 Anträge für große Baumaßnahmen zur Genehmigung aus. Die Masse dieser Anträge kann aufgrund fehlender Mittel nicht positiv beschieden werden.
Angaben über eingegangene Anträge können nur näherungsweise erfolgen, weil das Eingangsdatum der Anträge nicht erfasst wird. Danach sind etwa 90 Prozent der Anträge bis Ende 2007 gestellt worden.
- Kleine BM Große BM
- Antragseingang vor mehr als einem Monat 216 36
- Antragseingang vor mehr als 3 Monaten 190 34
- Antragseingang vor mehr als 6 Monaten 138 31
- Antragseingang vor mehr als 12 Monaten 73 20
In wie vielen Fällen (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) hat der Bund bei den bewilligten Anträgen 100 Prozent der energetischen Sanierungskosten übernommen?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im zivilen Bereich hat der Bund mit Ausnahme von 27 Anträgen institutioneller Zuwendungsempfänger bzw. Contracting-Maßnahmen (9 Anträge für große Baumaßnahmen und 18 Anträge für kleine Baumaßnahmen) die energetische Sanierung zu 100 Prozent übernommen. 258 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 32 Anträge großer Baumaßnahmen wurden oder werden aus dem Energieeinsparprogramm vollfinanziert. Für weitere 336 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 55 Anträge großer Baumaßnahmen war oder ist eine Restfinanzierung durch Baumittel anderer Ressorts aus dem Bundeshaushalt notwendig.
Im militärischen Bereich erfolgt stets eine 100-Prozent-Finanzierung durch den Bund. Dabei wurden 386 Baumaßnahmen bewilligt, bei denen die Finanzierung aus dem Energieeinsparprogramm durch Baumittel des BMVg ergänzt wurde oder wird. Eine Differenzierung nach großen und kleinen Baumaßnahmen liegt derzeit nicht vor.
In wie vielen Fällen (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) musste die Förderung des Bundes durch eine Restfinanzierung anderer Institutionen oder Träger ergänzt werden?
Im zivilen Bereich hat der Bund mit Ausnahme von 27 Anträgen institutioneller Zuwendungsempfänger bzw. Contracting-Maßnahmen (9 Anträge für große Baumaßnahmen und 18 Anträge für kleine Baumaßnahmen) die energetische Sanierung zu 100 Prozent übernommen. 258 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 32 Anträge großer Baumaßnahmen wurden oder werden aus dem Energieeinsparprogramm vollfinanziert. Für weitere 336 Anträge kleiner Baumaßnahmen und 55 Anträge großer Baumaßnahmen war oder ist eine Restfinanzierung durch Baumittel anderer Ressorts aus dem Bundeshaushalt notwendig. Im militärischen Bereich erfolgt stets eine 100-Prozent-Finanzierung durch den Bund. Dabei wurden 386 Baumaßnahmen bewilligt, bei denen die Finanzierung aus dem Energieeinsparprogramm durch Baumittel des BMVg ergänzt wurde oder wird. Eine Differenzierung nach großen und kleinen Baumaßnahmen liegt derzeit nicht vor.
Wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Restfinanzierungen (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) in den vergangenen Jahren bzw. im laufenden Jahr gewesen, und wie hoch war der durchschnittliche Anteil der Restfinanzierung an den Kosten der energetischen Sanierung des jeweiligen Projekts?
Es wurden oder werden 43,5 Mio. Euro durch Dritte für die Restfinanzierung von Anträgen institutioneller Zuwendungsempfänger bzw. Contracting-Maßnahmen aufgewandt. Davon waren oder sind 4,5 Mio. Euro für die Restfinanzierung kleiner Baumaßnahmen und 39 Mio. Euro für die Restfinanzierung großer Baumaßnahmen notwendig.
In wie vielen Fällen (unterschieden nach kleinen und großen Aufträgen) konnte der Antrag nicht bewilligt werden oder nach Bewilligung des Antrags der Umbau nicht erfolgen, weil die erforderliche Restfinanzierung nicht bereitgestellt werden konnte?
Auf Grund fehlender Restfinanzierung musste bislang kein Antrag abgelehnt werden. In einem Fall wurden bereits bewilligte Mittel wegen fehlender Restfinanzierung zurückgegeben.
Wie hoch ist der Investitionsbedarf, den die Bundesregierung noch sieht, um die energetische Sanierung von Bundesbauten abzuschließen?
Der aktuelle Stand der noch erforderlichen Maßnahmen zeigt, dass die bisher vorhandenen Mittel noch nicht ausreichen. Allein für den zivilen Bereich ist mit einem mittelfristigen Gesamtbedarf von über 0,6 Mrd. Euro zu rechnen. BMVg rechnet mit einem Gesamtbedarf von über 0,4 Mrd. Euro, so dass insgesamt für die Bundesliegenschaften über 1 Mrd. Euro benötigt würden.