[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10527
16. Wahlperiode 09. 10. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Rainer Brüderle,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/10363 –
Engagement des Bundes im privaten Bankgeschäft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Zeitungsberichten plant die Bundesregierung, ihr Engagement im
Privatkundensegment über die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
(Finanzagentur) auszuweiten. Seit Juli 2008 bietet die Finanzagentur eine
Tagesanleihe an, weitere Produkte sollen folgen. Begleitet wird das
Engagement von einer massiven Werbekampagne.
1. Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement des Bundes im
privaten Bankgeschäft ordnungspolitisch für vertretbar?
Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) ist
beauftragt, im Namen und für Rechnung des Bundes Dienstleistungen bei der
Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer
Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten zu
erbringen. Hierzu gehört die Aufnahme von Haushaltskrediten bei institutionellen
und privaten Anlegern. Weder der Bund noch die Finanzagentur betreiben
privates Bankgeschäft.
2. Welche weiteren Produkte neben der Tagesanleihe plant die
Bundesregierung beziehungsweise die Finanzagentur für Privatkunden?
Der Bund hat sein Angebot von Sparprodukten, die sich an private Anleger
richten, bis zur Einführung der „Tagesanleihe“ seit gut 30 Jahren nicht
verändert. Die bestehende Produktpalette – Bundesschatzbriefe,
Finanzierungsschätze und Bundobligationen im Direktvertrieb – entsprach Ansprüchen, die
private Anleger heute an Sparprodukte stellen, nicht mehr in vollem Umfang.
Daher ist die Finanzagentur von der Bundesregierung beauftragt, die
Produktpalette so zu überarbeiten, dass sie diesen Ansprüchen – dazu zählen insbeson- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10527 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedere Flexibilität, Transparenz und Sparplanfähigkeit – genügt. Detaillierte
Produktkonzepte liegen derzeit nicht vor.
3. Ab wann und mit welchen Zielvolumina sollen diese angeboten werden?
4. Auf welchen relativen Anteil am Bundesschuldenwesen soll der
Privatkundenanteil gesteigert werden (aufgeschlüsselt nach einzelnen
Produkten)?
5. Was bedeutet dies in absoluten Zahlen (aufgeschlüsselt nach einzelnen
Produkten)?
Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Finanzagentur ist beauftragt, im Jahr 2009 mit der Überarbeitung der
Produktpalette des Privatkundengeschäfts fortzufahren. Durch die Überarbeitung
der Produktpalette soll mittelfristig ein Anteil des Privatkundengeschäfts an der
jährlichen Bruttokreditaufnahme des Bundes von zwischen 3 und 5 Prozent
erreicht werden. Das in absoluten Zahlen angestrebte Zielvolumen richtet sich
nach der weiteren Entwicklung der Bruttokreditaufnahme des Bundes. Es ist
davon auszugehen, dass der Absatz der einzelnen Produkte des
Privatkundengeschäfts je nach Marktlage veränderlich ist, sodass Zielvolumina für einzelne
Produkte weder in Prozent noch in absoluten Zahlen angegeben werden können.
6. Wie ist der Privatkundenanteil am Bundesschuldenwesen in den letzten
zehn Jahren jeweils gewesen?
Der Anteil des Privatkundengeschäfts an der jährlichen Bruttokreditaufnahme
ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die Entwicklung seit dem Jahr
1990 stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Privatkundengeschäft in
Prozent der
Bruttokreditaufnahme des
Bundes
Jahr
Privatkundengeschäft in
Prozent der
Bruttokreditaufnahme des
Bundes
Jahr
Privatkundengeschäft in
Prozent der
Bruttokreditaufnahme des
Bundes
1990 40,9 1996 19,9 2002 2,5
1991 37,1 1997 11,6 2003 1,0
1992 40,9 1998 7,6 2004 1,4
1993 30,6 1999 3,8 2005 1,1
1994 27,7 2000 4,9 2006 2,5
1995 23,1 2001 3,5 2007 2,4
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/105277. Wie hat sich die Anzahl der Privatkunden des Bundes in den letzten zehn
Jahren entwickelt, und wie viele Depots werden gegenwärtig geführt?
Insbesondere seit 1997 ist die Zahl der Einzelschuldbuchkonten im
Privatkundenbereich kontinuierlich zurückgegangen. Die Entwicklung seit dem Jahr
1990 stellt sich wie folgt dar:
8. Wie hoch ist das durchschnittliche Anlagevolumen in den bislang durch
den Bund angebotenen Privatkundenanlagen?
Das durchschnittliche Anlagevolumen privater Kunden im Einzelschuldbuch
des Bundes beträgt 23 144 Euro. Darüber hinaus halten Privatkunden
Bundeswertpapiere auch in Depots bei Banken und Sparkassen, zu denen keine
Angaben gemacht werden können.
9. Inwieweit hat die Finanzagentur Wettbewerbsvorteile – beispielsweise bei
aufsichtsrechtlichen Anforderungen – gegenüber Kreditinstituten?
Bei der Erfüllung des in der Antwort zu Frage 1 zitierten Unternehmensziels
befindet sich die Finanzagentur nicht im Wettbewerb mit den Kreditinstituten.
Aus den von der Finanzagentur getätigten Rechtsgeschäften werden
ausschließlich der Bund oder seine Sondervermögen berechtigt und verpflichtet.
Durch die Emission von Bundeswertpapieren steht daher nicht das
Unternehmen Finanzagentur im Wettbewerb mit den Kreditinstituten um
volkswirtschaftlich knappes Kapital, sondern der Bund. Für das öffentliche
Schuldenwesen hat der Gesetzgeber im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben in § 2
Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes bestimmt, dass
Regelungen zur Bankenaufsicht keine Anwendung finden. Dennoch ist die
Finanzagentur selbstverständlich umsatz-, körperschafts- und
gewerbesteuerpflichtig. Die Finanzagentur genießt insoweit keine Wettbewerbsvorteile.
10. Inwieweit profitiert die Finanzagentur von gestelltem Personal, für das die
Personalaufwendungen überwiegend vom Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen (BADV) getragen werden?
Die Finanzagentur profitiert bei der Erfüllung ihres Auftrages von den
Erfahrungen und der Kompetenz der für sie tätigen „gestellten“ Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der ehemaligen Bundeswertpapierverwaltung, die zum Teil
bereits langjährig im Bundesschuldenwesen tätig sind.
Jahr
Einzelschuldbuchkonten mit
Forderungsbestand
Jahr
Einzelschuldbuchkonten mit
Forderungsbestand
Jahr
Einzelschuldbuchkonten mit
Forderungsbestand
1990 300 000 1996 999 592 2002 648 232
1991 440 000 1997 1 015 221 2003 539 465
1992 710 000 1998 968 532 2004 505 768
1993 800 000 1999 878 681 2005 483 834
1994 798 661 2000 822 937 2006 462 602
1995 915 696 2001 723 746 2007 443 957
Drucksache 16/10527 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Aufwendungen für das gestellte Personal werden vom Bundesamt für
zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) getragen und vom
Einzelplan 08 des Bundeshaushalts erstattet. Weder Kosten noch Erlöse der
Finanzagentur sind hierdurch berührt. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht erhöht die
Personalgestellung daher den von der Finanzagentur erzielten Profit nicht.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglich Kostentransparenz bei
der Finanzagentur zu schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Kosten des gestellten Personals werden im Einzelplan 08 gesondert
ausgewiesen. Sie gehen ferner in die Kostenstellenrechnung des
Privatkundengeschäfts des Bundes ein. Die Bundesregierung sieht das Erfordernis der
Kostentransparenz daher als erfüllt an.
12. In welchem Umfang bietet die Finanzagentur kostenlose oder
gebührenfreie Dienstleistungen an, welche bei privaten Kreditinstituten nicht
kostenlos angeboten werden, und von wem werden die Kosten hierfür
letztlich getragen?
Der Direkterwerb von Bundeswertpapieren bei der Finanzagentur und die
Verwaltung von Bundeswertpapieren im Einzelschuldbuch des Bundes ist
provisions- und spesenfrei. Auch bei Banken und Sparkassen können
Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze gebühren- und spesenfrei erworben werden.
Inwieweit private Kreditinstitute ähnliche Dienstleistungen kostenlos anbieten,
kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden.
Die für das Privatkundengeschäft entstehenden Kosten werden aus der
Einsparung gedeckt, welche Privatkundenprodukte durch entsprechende
Zinskonditionen im Vergleich zu anderen Bundeswertpapieren erwirtschaften.
13. Was unterscheidet die Tagesanleihe vom Tagesgeld, wie rechtfertigt sich
der Begriff Tagesanleihe nach Ansicht der Bundesregierung?
Die Tagesanleihe des Bundes ist aus Sicht des privaten Anlegers sicher wie alle
Bundeswertpapiere und flexibel wie Tagesgeld. Anders als Tagesgeld stellt die
Tagesanleihe des Bundes aber eine Inhaberschuldverschreibung i. S. v. § 793
des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, deren Verzinsung variabel ist und täglich
angepasst wird. Die Anleihe ist täglich zu ihrem Nennwert veräußerbar. Die
Abrechnung erfolgt bei Erwerb und Verkauf über den Nennwert und die
Verrechnung von Stückzinsen.
14. Wo sieht die Bundesregierung die Grenzen bei ihrem Engagement im
Privatkundengeschäft?
Die Kreditaufnahme des Bundes wird durch jährlich vom Deutschen Bundestag
verabschiedete Haushaltsgesetze begrenzt. Sie wird in diesem Rahmen auch
künftig zum weit überwiegenden Anteil im Wege der Begebung von
Bundeswertpapieren in Auktionen erfolgen, die sich ausschließlich an Kreditinstitute
und nicht an Privatkunden richten. Zu dem für das Privatkundengeschäft
angestrebten Zielvolumen wird auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1052715. Wie wird die massive Werbekampagne vor dem Hintergrund der
angestrebten Zielvolumina gerechtfertigt?
Die für die Bewerbung des Privatkundengeschäfts des Bundes entstehenden
Aufwendungen sind seit dem Jahr 1992 unverändert. Die aus einer verbesserten
Werbekonzeption möglicherweise resultierende bessere Sichtbarkeit der
Werbung trägt insoweit zwar zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit des
Bundesschuldenwesens bei; von einer „massiven Werbekampagne“ kann nach
Auffassung der Bundesregierung aber nicht die Rede sein.
16. In welchen Medien und in welchem Zeitraum wurde die aktuelle Werbung
für Bundeswertpapiere bisher geschaltet?
Die aktuelle Werbekampagne startete mit einer Sonderaktion – Aufstellen des
neuen Werbemaskottchens „Günther Schild“ zwischen Bulle und Bär – auf dem
Frankfurter Börsenplatz am 27. August 2008. Anschließend wurde die
Kampagne in TV- und Printmedien eingeführt. Im Internet wurde eine
Onlinewerbung (Bannerwerbung) geschaltet. Der erste Abschnitt der TV-Werbung
– für Bundeswertpapiere allgemein – endete am 28. September 2008.
Ferner wurde die Homepage der Finanzagentur und die ebenfalls von ihr
betriebene Webseite „
www.bundeswertpapiere.de“ an die neue Werbekampagne
angepasst.
17. Wie lange soll die Werbekampagne noch fortgesetzt werden?
Die Werbekampagne wird zunächst bis Mitte Dezember 2008 fortgesetzt.
18. Welche Kosten entstehen jeweils durch die einzelnen Teile der
Werbekampagne?
Für die einzelnen Medien fallen Nettokosten in einer Gesamthöhe von rund
7,5 Mio. Euro an. Über die unterschiedlichen Medien ergibt sich für 2008 eine
Verteilung wie folgt:
– 5,6 Mio. Euro für TV-Werbung,
– 1,5 Mio. Euro für Printwerbung,
– 0,4 Mio. Euro für Onlinewerbung.
Hinzu kommen Honorare für die beauftragten Kreativ- und Media-Agenturen
sowie Produktionskosten. In der Summe wendet der Bund analog den
Vorjahren rund 10 Mio. Euro brutto im Rahmen des Werbeauftritts zur
Absatzförderung von Bundeswertpapieren auf.
19. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aussage, Bundeswertpapiere
seien „die entspannendste Geldanlage Deutschlands“?
Die Anlage in Bundeswertpapiere ist für den Anleger risikofrei.
20. Wie sehen die weiteren Pläne der Bundesregierung bezüglich der
Offensive im Privatkundengeschäft aus?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 16/10527 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode21. Wie stellt die Bundesregierung beziehungsweise die Finanzagentur eine
transparente Information der Anleger sicher?
Die transparente Information der Anleger wird u. a. erreicht durch die
Publikation der Emissionsbedingungen für Bundeswertpapiere im Bundesanzeiger
sowie durch öffentliche Bekanntgabe des Tagespreises für die Tagesanleihe des
Bundes und der Verkaufkonditionen für Bundesschatzbriefe und
Finanzierungsschätze in der überregionalen Tagespresse und auf der Internetseite der
Finanzagentur („
www.bundeswertpapiere.de“).
Ferner ist die Finanzagentur gehalten, zur Information der Anleger alle
gängigen Formen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen:
– Regelmäßige Herausgabe eines Newsletters in elektronischer und
schriftlicher Form,
– Versand von Informationsmaterial,
– Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite,
– anlassbezogene Pressemitteilungen,
– speziell zur „Tagesanleihe“ eingerichtetes Call-Center.
22. Inwieweit unterliegt das Angebot der Finanzagentur für Privatkunden den
Bestimmungen, die aufgrund der MiFID-Richtlinie in deutsches Recht
umgesetzt wurden?
Aufgaben der staatlichen Schuldenverwaltung sind von der MiFID
ausgenommen. Diese Ausnahme ist im deutschen Recht in § 2a Abs. 1 Nr. 5 WpHG und
in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 6 KWG berücksichtigt. Das Angebot der Finanzagentur
unterliegt daher nicht den Bestimmungen, die aufgrund der MiFID in deutsches
Recht umgesetzt wurden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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