Bedeutung des Moratoriums gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft für den Finanzplatz Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind (Moratorium). Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden seien. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich nach dem letzten aufgestellten Jahresabschluss auf rund 16 Mrd. Euro und damit auf etwa einem Drittel der IKB Deutsche Industriebank AG. Das Institut weist Verbindlichkeiten gegenüber institutionellen Kunden in Höhe von rund 11 Mrd. Euro aus, etwa ein Drittel weniger als die IKB. Die Engagements deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding hielten sich in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar, teilten das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die BaFin und die Deutsche Bundesbank am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Fragen und Antworten27
Wie beurteilt die Bundesregierung das Moratorium über die Lehman Brothers Bankhaus AG aus ordnungspolitischer Sicht?
Ein sofortiges Zahlungsverbot für die Lehman Brothers Bankhaus AG war die zwingende Konsequenz, nachdem der amerikanische Mutterkonzern Lehman Brothers Holdings Inc. einen Antrag nach Chapter 11 (Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens) gestellt und sich die Lehman Brothers Holdings UK „under administration“ gestellt hatte. Die Verhängung eines Moratoriums ist primär als eine Gläubigerschutzmaßnahme zu sehen. Es soll gewährleistet werden, dass bei einer späteren Insolvenzeröffnung das noch vorhandene Vermögen unter allen Gläubigern in gleichem Maße verteilt wird. Zudem soll verhindert werden, dass uninformierte Kunden Geldeinzahlungen tätigen und somit weitere Verbindlichkeiten des Unternehmens hervorrufen.
Führt die Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG zu einem „weit reichenden Vertrauensverlust und zu einem großen Schaden für den Finanzplatz Deutschland“, und wenn nein, warum nicht?
Es liegt bei der Lehman Brothers Bankhaus AG keine Insolvenz vor. Der Schaden für den Finanzplatz Deutschland im Falle einer Insolvenz ist begrenzt. Zu einem großen Teil sind institutionelle Kunden Gläubiger der Lehman Brothers Bankhaus AG. Im Insolvenzfall greift der Sicherungsfonds der privaten Banken.
Über welches Rating welcher Agenturen verfügte die Lehman Brothers Bankhaus AG in den vergangenen 18 Monaten, und über welches Rating verfügte die IKB Deutsche Industriebank AG im gleichen Zeitraum zum Vergleich?
Die Lehman Brothers Bankhaus AG hat kein eigenes Rating.
Auf welches Volumen in Euro lässt sich die Bewertung des Bundesministeriums der Finanzen über das Engagement deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding „hielten sich in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar“ quantifizieren? Wie verteilt sich dies auf die drei Säulen des deutschen Kreditwesens?
Das Gesamtengagement deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holdings Inc. in Euro bewegt sich im unteren einstelligen Milliardenbereich.
Aus welchen Quellen wurden die Informationen des Bundesministeriums der Finanzen extrahiert, die zu dieser Aussage geführt haben, und zu welchem Zeitpunkt wurde diese von welcher Institution des Bundes ermittelt?
Bundesbank und BaFin führen auf Grund der Finanzmarktkrise regelmäßig Umfragen unter den systemrelevanten Kreditinstituten durch, bei denen das jeweilige Geschäftsvolumen gegenüber bestimmten Banken abgefragt wird. Im Zusammenhang mit der Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens wurde die Umfrage zum Geschäftsvolumen gegenüber der Lehman Brothers Holdings Inc. aktualisiert.
Auf welches Volumen beläuft sich das Engagement von Kreditinstituten mit deutscher Banklizenz bei der Lehman Brothers Bankhaus AG?
Das Engagement bewegt sich im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
Zu welchem Zeitpunkt wurden die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, erstmalig über jeweils die mögliche, wahrscheinliche und schlussendliche Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gegen Lehman Brothers Inc. informiert?
Die erheblichen Schwierigkeiten der Lehman Brothers Holdings Inc. waren seit einiger Zeit öffentlich bekannt. Am späten Abend des 14. September 2008 Ortszeit (nach mitteleuropäischer Zeit am frühen Morgen des 15. September 2008) wurden die Öffentlichkeit und die Bundesregierung durch eine Presseerklärung der U. S. Securities and Exchange Commission (SEC) informiert, dass das Federal Reserve System (FED), das U. S. Department of the Treasury und die SEC gemeinsam mit Lehman Brothers Holdings Inc. versuchen, die anstehenden Probleme zu lösen. Die SEC werde sicherstellen, dass der Schutz der Wertpapierkunden durch die aktuellen Marktereignisse nicht beeinträchtigt werde. Über die Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens (sog. chapter 11-Verfahren) wurde die Öffentlichkeit am frühen Morgen des 15. September 2008 (Ortszeit Washington D. C.) durch eine Presseerklärung der SEC informiert. Diese Information wurde von einschlägigen Wirtschaftsinformationsdiensten (u. a. Bloomberg) verbreitet (siehe auch die Antwort zu der schriftlichen Frage 6 des Abgeordneten Rainer Brüderle, FDP, auf Bundestagsdrucksache 16/10457).
Zu welchem konkreten Zeitpunkt wurde über das Veräußerungs- und Zahlungsverbot der BaFin gegenüber Lehman Brothers Bankhaus AG entschieden, in welcher Form war das Bundesministerium der Finanzen dabei eingebunden, und was waren die genauen Gründe für das Moratorium?
Über das Moratorium wurde am Morgen des 15. September 2008 abschließend entschieden; anschließend wurde es der Lehman Brothers Bankhaus AG umgehend bekannt gemacht. Bereits vorab war das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert, dass die BaFin zu einem Moratoriumserlass gezwungen sei, wenn die Konzernmutter die Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens anmelden müsse. Auf Nachfrage der BaFin bei der Lehman Brothers Bankhaus AG am 14. September 2008 hatte deren Geschäftsleitung ein eigenständiges Fortbestehen ohne Fortbestehen des Mutterkonzerns aufgrund der eigenen Liquiditätssituation als nicht umsetzbar eingeschätzt.
Welche aufsichtsrechtlichen Bilanzkennzahlen der Lehman Brothers Bankhaus AG haben sich seit dem 14. September 2008 geändert, so dass ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot durch die BaFin notwendig wurde?
Zwischen dem 14. und 15. September 2008 haben sich keine aufsichtsrechtlichen Bilanzkennzahlen der Lehman Brothers Bankhaus AG verändert.
Aus welchen genauen Gründen droht der Lehman Brothers Bankhaus AG die Zahlungsunfähigkeit?
Der Lehman Brothers Bankhaus AG drohte die Zahlungsunfähigkeit auf Grund von Liquiditätsproblemen. Wegen der Einleitung der Gläubigerschutzverfahren in den USA und in Großbritannien waren für das deutsche Institut erhebliche Forderungsausfälle zu befürchten, in deren Folge eigene Verbindlichkeiten nicht pflichtgemäß hätten erfüllt werden können. Die im eigenen Bestand als Sicherheit gehaltenen Wertpapiere waren nach eigener Einschätzung auf Grund der veränderten Marktlage nicht ausreichend, sodass das Unternehmen selbst zu einer negativen Fortführungsprognose kam.
Wurde die Bundesregierung zwecks Teilhabe an möglichen Solvenzsicherungsmaßnahmen bezüglich der Lehman Brothers Bankhaus AG kontaktiert, und wenn ja, von wem, und zu welchem Zeitpunkt?
Nein
Hat die Bundesregierung erwogen oder erwägt sie gegenwärtig staatliche Maßnahmen zur Solvenzsicherung der Lehman Brothers Bankhaus AG, und wenn ja, warum, in welcher Form, und mit welchem Volumen?
Nein
Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern, und wenn ja, in welcher Form sind diese vom eingeleiteten Moratorium betroffen?
Gegenüber Lehman Brothers Bankhaus AG besteht kein Exposure. Die Risikopositionen bzw. offenen Forderungen des KfW-Konzerns gegenüber dem Lehman-Konzern betrugen per 16. September 2008 rund 536 Mio. Euro (unter Berücksichtigung des Umrechnungskurses zum 16. September 2008).
Welcher förderpolitischer Auftrag war/ist mit den möglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern verbunden?
Die Geschäftsbeziehungen zu Lehmann Brothers Bankhaus AG bzw. dem Konzern stehen in Zusammenhang mit den Kapitalmarktaktivitäten der KfW, welche im Wesentlichen der Refinanzierung des Fördergeschäfts der KfW dienen.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass finanzielle Belastungen aus den möglichen Geschäftsbeziehungen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern die Förderfähigkeit der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gefährden, und wenn ja, wodurch?
Es ist unbestritten, dass die KfW im Zuge der Finanzkrise wie alle übrigen Finanzinstitutionen Einbußen zu verzeichnen hat. Das operative Geschäft der KfW ist jedoch unverändert gut aufgestellt und die Finanzierungszusagen der KfW Förder- und Mittelstandsbank werden auf dem hohen durchschnittlichen Niveau der vergangenen drei Jahre fortgeführt. In allen Bereichen, in denen die Förderung der KfW aus dem Bundeshaushalt durchgeleitet wird, wird es keinerlei Einschränkungen geben.
Hat oder plant die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bilanzielle Maßnahmen zur Abbildung möglicher Belastungen aus etwaigen Geschäftsbeziehungen mit der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern, und wenn ja, in welcher Höhe?
Selbstverständlich wird die KfW für ihre Forderungen gegenüber Lehman Brothers eine adäquate Risikovorsorge bilden. Daneben wird das bestehende Wertpapierengagement gegenüber Lehman Brothers zu den aktuellen, deutlich reduzierten Marktpreisen am Bewertungsstichtag, welche die wirtschaftliche Situation von Lehman Brothers widerspiegeln, bewertet.
Wie beurteilt die Bundesregierung das interne Risikomanagement der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau vor diesem Hintergrund?
Der Wirtschaftsprüfer der KfW bestätigte der KfW im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2007, in geeigneter Form Maßnahmen zur Erfüllung der Risikostrategie, Risikotragfähigkeit, Risikosteuerung und Risikoüberwachung einschließlich der Errichtung eines Risikofrüherkennungssystems getroffen zu haben. Hiernach ist das Risikomanagement der KfW geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Bank gefährden, frühzeitig zu erkennen. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine wesentlichen Defizite festgestellt. So befand der BRH in seinem Bericht zum Risikomanagement der KfW vom 23. Juli 2007 die Risikoüberwachungssysteme der KfW und ihrer Töchter als „grundsätzlich geeignet, eine ganzheitliche Risikobetrachtung sicherzustellen“. Ungeachtet dessen sehen die Bundesregierung und der Vorstand der KfW vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise die Notwendigkeit, das Risikomanagement der KfW auf strukturelle Mängel zu überprüfen, bestehende Defizite kurzfristig zu beheben und grundlegende Schwächen in der Aufbau- und Ablauforganisation der KfW abzustellen.
Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Gremien der Bundesregierung erstmalig von möglichen Belastungen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Moratoriums über die Lehman Brothers Bankhaus AG informiert?
Gegenüber Lehman Brothers Bankhaus AG bestand kein Exposure (siehe Antwort zu Frage 13).
Nachdem der Vorsitzende des Vorstandes der KfW, Herr Dr. Schröder, am 15. September 2008 von der zu Gunsten Lehmann Brothers Special Financing Inc., New York, ausgelösten Swapzahlung Kenntnis erlangt hatte, unterrichtete er zeitnah die Leitungsebene vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Der Vorstand der KfW hat die Mitglieder des Verwaltungsrates der KfW am 16. September 2008 schriftlich per Telefax über das Exposure der KfW gegenüber der Bankengruppe Lehman Brothers in Kenntnis gesetzt. Dies beinhaltete auch erste Informationen zu der aufgeführten Swapzahlung. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 18. September 2008 wurde der Verwaltungsrat vom Vorstand der KfW umfassend über das Exposure sowie die Swapzahlung an Lehman unterrichtet.
Zu welchem Zeitpunkt hat welches Gremium der Bundesregierung Informationen gemäß der Antwort zu Frage 7 an die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau weitergegeben, um Risiken für die staatliche Förderbank abzuwenden?
Am frühen Morgen des 15. September 2008 war bereits öffentlich bekannt, dass Lehman Brothers einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte. Die Frage einer Weitergabe von Informationen an die KfW stellte sich daher nicht (siehe auch die Antwort zu der schriftlichen Frage 7 des Abgeordneten Rainer Brüderle, FDP, auf Bundestagsdrucksache 16/10457).
Auf welches Volumen in Euro beläuft sich das über die Lehman Brothers Bankhaus AG abgewickelte Fördergeschäft der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Die KfW wickelt kein Fördergeschäft über die Lehman Brothers Bankhaus AG ab.
Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern, und wenn ja, in welcher Form sind diese vom eingeleiteten Moratorium betroffen?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und der Lehman Brothers Holdings Inc. bestanden Geschäftsbeziehungen. Diese sind von dem eingeleiteten Moratorium nicht betroffen.
Die Bundesregierung unterrichtet die vom Deutschen Bundestag gewählten Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (BSchuWG) regelmäßig und umfassend über alle Fragen des Schuldenwesens. Für alle Informationen, die im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH erhalten werden und nicht öffentlich zugänglich sind, gilt im Übrigen die in § 3 Abs. 3 BSchuWG normierte Geheimhaltungsverpflichtung.
Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen anderen Institutionen im vollständigen Bundesbesitz und der Lehman Brothers Bankhaus AG respektive dem Konzern, und wenn ja, in welcher Form sind diese vom eingeleiteten Moratorium betroffen?
Bei Geschäftsbeziehungen zu Dritten handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, deren Offenlegung grundsätzlich in der Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen liegt.
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Steuerausfälle aus dem Moratorium gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG, zu erwarten sind, und wenn ja, welches Volumen in Euro diese umfassen?
Nein
In welchem Umfang in Euro bestehen Forderungen des Bundes und der Sozialversicherungen gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG, und in welchem Umfang sind diese durch welche Instrumente vor Ausfällen geschützt?
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein Träger Forderungen in Höhe von 44,5 Mio. Euro als Termineinlagen in verschiedenen Stückelungen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG angelegt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung war auf Grund der kurzen Frist eine abschließende Abfrage bei allen Trägern nicht möglich. Ausweislich der erfolgten Rückmeldungen bestehen bei vier Berufsgenossenschaften und einer Unfallkasse im Landesbereich Forderungen gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG in Höhe von insgesamt 57,55 Mio. Euro, die ebenfalls als Termineinlagen angelegt wurden.
Es bestehen ausweislich der erfolgten Rückmeldungen der Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes bzw. der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei sieben Krankenkassen und einem Bundesverband der Krankenkassen Forderungen gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG in Höhe von insgesamt 463 Mio. Euro.
Alle genannten Einlagen sind über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. geschützt. Die Sicherungsgrenze beträgt je Einleger 285,105 Mio. Euro.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob überhaupt, und ggf. in welcher Höhe, Forderungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG bestehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine entsprechende Abfrage bei den zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen durchgeführt. Über die vorgelegten Ergebnisse wird die Bundesregierung die Fragesteller nach Eingang der Antwortschreiben umgehend unterrichten (siehe Anlage).
Unter welchen Voraussetzungen haben bislang bei der Lehman Brothers Bankhaus AG beschäftigte Personen einen Anspruch auf Insolvenzgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), und wie wirken sich bislang getätigte Maßnahmen der BaFin darauf aus?
Ein Anspruch der Beschäftigten der Lehman Brothers Bankhaus AG auf Insolvenzgeld richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 183 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Danach erhalten Arbeitnehmer Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die dem Ereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnis noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Die maximale Höhe des zu zahlenden Insolvenzgeldes richtet sich dabei nach § 185 SGB III.
Das durch die BaFin erlassene Moratorium ist ein Insolvenzereignis im Sinne des § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III, wenn durch die erteilten Auflagen der Geschäftsbetrieb des Bankhauses soweit eingeschränkt wird, dass dies einer Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland entspricht und gleichzeitig eine offensichtliche Masseunzulänglichkeit vorliegt. Darüber, ob diese Voraussetzungen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG gegeben sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Risikotragfähigkeit der involvierten Einlagensicherungssysteme nach möglichen Entschädigungen auf Basis einer Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin?
Die Lehman Brothers Bankhaus AG fällt unter die deutsche Gesetzgebung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) und ist Mitglied in der Einlagensicherungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB). Der gesetzliche Einlagenschutz, der auch für die Einlagen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG gilt, ist nach § 4 Abs. 2 EAEG im Falle des Ausfalls der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20 000 Euro im Fall von Spareinlagen und bei Wertpapiergeschäften auf 90 Prozent der Forderungen der Anleger aus den Wertpapiergeschäften und maximal 20 000 Euro.
Die EdB finanziert das ggf. erforderliche Entschädigungsvolumen durch die von ihr nach § 8 EAEG und der entsprechenden Beitragsverordnung bei den Mitgliedsinstituten erhobenen Jahresbeiträge. Sollte die in dieser Weise erhobenen Mittel nicht ausreichen, kann die Einrichtung auch durch die Aufnahme von Krediten darüber hinausgehende Entschädigungssummen finanzieren.
Durch den zusätzlichen, freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. sind darüber hinaus die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses gesichert. Auch hier erfolgt die Finanzierung durch Umlagen seitens der Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.
Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten für die Einlagensicherungssysteme ausreichend sind.
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, dass weitere Kreditinstitute mit deutscher Banklizenz auf absehbare Zeit eines Moratoriums unterzogen werden könnten?
Fragen diesbezüglicher Art kann die Bundesregierung aus übergeordneten Erwägungen grundsätzlich nicht beantworten.