Schadstoffbelastung der Saar/Rossel und der Mosel und dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen
der Abgeordneten Kiehm, Blunck, Conrad, Hiller (Lübeck), Jansen, Müller (Düsseldorf), Steiner, Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schütz, Dr. Hauff, Dr. Hartenstein, Lennartz, Dr. Schöfberger, Stahl (Kempen), Weiermann, Bachmaier, Conradi, Fischer (Homburg), Koltzsch, Dr. Martiny, Menzel, Waltemathe, Ewen, Dr. Hauchler, Tietjen, Weyel, Fuchs (Verl), Steiner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die drohende Vergiftung und fortdauernde Schädigung der Nordsee und des einzigartigen Wattenmeers durch zu hohe Schadstofffrachten der Flüsse muß durch rasche Verminderung der Verschmutzung unserer Flüsse verhindert werden. Die Sanierung der Flüsse ist auch dringend notwendig, um die Trinkwasserversorgung für die Zukunft sicherzustellen und die Flüsse als Bestandteile des Naturhaushalts zu erhalten bzw. wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Insbesondere ist die Belastung der Flüsse mit schwerabbaubaren Schadstoffen, toxischen Schwermetallen und Nährstoffen so schnell wie möglich zu reduzieren. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen muß die Bundesregierung große Anstrengungen unternehmen, um zu einer schnell wirksamen Reduzierung der wichtigsten Schadstoffe zu kommen. Die Beschlüsse der internationalen Rheinschutz-Kommission und der II. Internationalen Nordseeschutzkonferenz zur Reduzierung der Schadstofffrachten müssen von der Bundesregierung möglichst vorzeitig verwirklicht werden.
Zur heutigen Belastung der Saar/Rossel und der Mosel und den für diese Flüsse besonders dringlichen Maßnahmen zur Sanierung fragen wir deshalb die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Schadstofffrachten werden jährlich über Saar und Mosel in den Rhein und schließlich in die Nordsee eingeleitet?
Welche Schadstoffbelastungen sind als besonders problematisch für die Nordsee, die Trinkwasserversorgung und den gesamten Naturhaushalt im Bereich der Flüsse anzusehen und müßten besonders rasch reduziert werden?
Aus welchen Flußabschnitten von Saar, Rossel und Mosel kommen weche Belastungsanteile der Schadstoffeinleitung in die Nordsee? Wie hoch sind die Vorbelastungen aus Frankreich und Luxemburg?
Wer sind die Hauptverursacher (Direkteinleiter/ Indirekteinleiter) der Verschmutzung der Saar, Rossel und Mosel?
Wie viele Menschen werden aus dem Oberflächenwasser bzw. Uferfiltrat dieser Flüsse mit Trinkwasser versorgt?
Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die für die Nordsee, die Trinkwasserversorgung und den gesamten Naturhaushalt problematischsten Schadstoffbelastungen schnell zu verringern?
Was hat die Bundesregierung unternommen und wird sie weiter unternehmen, um in Zusammenarbeit mit Frankreich, Luxemburg bzw. der EG die Belastung der Saar, der Rossel und der Mosel zu reduzieren?
Für welche gefährlichen Abwasserinhaltstoffe müßten Verwendungsverbote und Einleitungsverbote ab sofort oder innerhalb bestimmter Fristen erlassen werden? Welche Maßnahmen sind durchzusetzen, um die Gefahr einer Schädigung durch Chemieunfälle zu verringern? Wie hoch sind die Mehraufwendungen bei der Trinkwasseraufbereitung in bezug auf gefährliche Stoffe?
Welche bekannten Direkt- und Indirekteinleiter müßten durch verschärfte Einleitungsgenehmigungen nach dem Stand der Technik zu Verbesserungen der Abwasserreinigung gezwungen werden, um den Abbau bestimmter Schadstofffrachten innerhalb bestimmter Fristen zu gewährleisten? Welcher Aufwand ist bei den Einleitern zu erwarten, wenn sichergestellt werden soll, daß die Konzentration naturfremder Stoffe im gereinigten Abwasser nicht höher ist als die zulässige Konzentration im Trinkwasser?
Welche Investitionen der Kommunen und der gewerblichen Direkt- und Indirekteinleiter wären erforderlich, um z. B. durch Kanalbau und Kläranlagenbau den notwendigen Abbau der für die Nordsee besonders gefährlichen Schadstofffrachten zu erreichen?
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die von der Landwirtschaft verursachten Schadstofffrachten dieser Flüsse in welchen Fristen zu reduzieren?
Wann wird die Bundesregierung entsprechend den Vorschlägen des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen die Erlaubnispflicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für intensiven Pflanzenbau und intensive Tierhaltung in typischen Gefährdungslagen durchsetzen, die Entwicklung eines Regelwerkes ordnungsgemäßer Landwirtschaft vorantreiben und z. B. die Herausnahme der Uferstreifen aus der Intensivnutzung der Landwirte durchsetzen?
Welche Maßnahmen wären mit welchen Kosten erforderlich, um durch Renaturierungsmaßnahmen diese Flüsse in einen möglichst naturnahen Zustand zurückzuführen und dadurch auch die Selbstreinigungsfähigkeit dieser Flüsse zu verbessern, und welche Renaturierungsmaßnahmen wird die Bundesregierung mit welchen finanziellen Mitteln in der nächsten Zeit vornehmen bzw. fördern?
Hält die Bundesregierung ein „Sanierungsprogramm Saar/ Mosel" entsprechend dem „Rhein-Bodensee-Programm" und mit welchem Finanzvolumen für erforderlich, und in welchem Umfang wird sie sich an einem solchen Sanierungsprogramm beteiligen, das auch im Rahmen oder verknüpft mit einem Spezial-EG-Programm zur Wasserreinhaltung der Saar-Lor-Lux-Region durchgeführt werden sollte?
An welchen einzelnen, notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffrachten der Saar/Rossel und der Mosel wird sich die Bundesregierung beteiligen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung des Bundesrates, zur Bekämpfung der Gewässerverschmutzung von Saar und Mosel, Mittel des Bundes einzusetzen?