Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/2235
03.05.88
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/2130 —
Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch PCB
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit — IG II 5 — 98/1 — hat mit Schreiben vom 29. April 1988 die
Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Verwendung von PCB
1.1 Wie viele PCB-gefüllte Anlagen werden in der Bundesrepublik
Deutschland betrieben? Welche Mengen PCB enthalten
a) Transformatoren,
b) Kondensatoren,
c) Hydraulikanlagen im Bergbau,
d) Sonstige?
a) Zur Zeit werden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 60 000
askarelgefüllte Transformatoren bet rieben. Im Mittel enthalten
diese Transformatoren 500 bis 600 kg PCB.
b) In Kondensatoren sind insgesamt maximal 20 000 t PCB
enthalten.
c) Im Land Nordrhein-Westfalen werden zur Zeit im
Untertagebergbau ca. 7 000 1 PCB und ca. 50 000 1 PCB-kontaminierte
Flüssigkeiten eingesetzt. Seit 1983 wurden keine neuen PCB-
haltigen HFD-Öle verwendet. Die Gesamtmenge an PCB-
freien Substituten beträgt ca. 140 0001.
d) Die Verwendung von PCB ist auf die unter a) bis c) genannten
Anlagen beschränkt.
1.2 In welchem Umfang werden PCB oder PCB-haltige Geräte in der
Bundesrepub lik Deutschland
— hergestellt,
— gehandelt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
— importiert,
— exportiert,
und zwar
— neue Geräte,
— gebrauchte Geräte?
Nach der Richtlinie des Rates 85/467/EWG vom 1. Oktober 1985
dürfen PCB-haltige Geräte oder Flüssigkeiten ab dem 30. Juni
1986 auch nicht mehr als Gebrauchsgüter in den Verkehr
gebracht werden.
Der Grenzwert ist festgelegt auf 100 ppm PCB. Für Produkte der
Altölaufbereitung gilt ein entsprechender Wert von 50 ppm. Nach
Kenntnis der Bundesregierung wird diese Richtlinie in der
Bundesrepublik Deutschland weitestgehend befolgt. Die Umsetzung
der Richtlinie in innerstaatliches Recht wird voraussichtlich Mitte
des Jahres erfolgen.
Für neue Geräte wurde bereits ab 1984 bei der Herstellung von
Transformatoren und Kondensatoren seitens der deutschen
elektrotechnischen Industrie die Verwendung von PCB eingestellt.
Gleichzeitig erfolgte die Produktionseinstellung für PCB in der
Bundesrepublik Deutschland. Für den Bergbau war letztmalig ein
Import in Höhe von 607 Tonnen im Jahre 1984 zu verzeichnen.
1.3 In welchem Umfang wird PCB als Ausgangsprodukt für die
Weiterverarbeitung zu anderen Produkten hergestellt?
PCB werden nicht als Ausgangsprodukte für die Verarbeitung zu
anderen Produkten verwendet. Für Forschungszwecke werden
gelegentlich mono- und dichlorierte Diphenyle eingesetzt.
1.4 In welchen Bereichen werden – bewußt oder ohne direkte
Absicht – Zubereitungen eingesetzt, die bis zu 100 ppm PCB
enthalten und damit nicht unter die geänderte PCB-Richtlinie
(85/467/EWG) fa llen?
In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 1 Million
Verteilungstransformatoren (50 — 1 600 kVA) in Betrieb. In der
Elektroisolierflüssigkeit von 25 % dieser Transformatoren kann PCB
nachgewiesen werden; der prozentuale Anteil von Transformatoren mit
weniger als 100 ppm PCB ist nicht bekannt.
Aufgrund von Schätzungen ist anzunehmen, daß bei etwa 15 %
der Transformatoren PCB-Gehalte von über 50 ppm in der
Ölphase vorkommen.
2. Emissionen von PCB während des Betriebs PCB-gefüllter Anlagen
2.1 Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen PCB die PCB
-
gefüllten Anlagen bei Lecks jährlich/im Laufe ihrer Bet riebszeit
verlieren
— Transformatoren,
— Kondensatoren,
— Hydraulikanlagen im Bergbau,
— Sonstige?
Der Verlust an Elektroisolierflüssigkeiten in Transformatoren hat
elektrische Überschläge zur Folge, welche die Betriebstüchtigkeit
der Geräte erheblich beeinträchtigen. Die Dichtigkeit der Geräte
ist somit Voraussetzung für den störungsfreien Bet rieb, der durch
entsprechende Wartung seitens der Betreiber gewährleistet wird.
Die Geräte befinden sich zudem in öldichten Auffangwannen,
deren Kapazität ausreicht, die bei einem Leck ggf. ausfließende
Ölmenge aufzunehmen.
Im Untertagebergbau NRW werden pro Jahr ca. 700 t HFD-Öle
verbraucht. Die Gesamtmenge der eingesetzten HFD-Öle setzt
sich zusammen aus 140 000 1 Ugilec 141, 50 000 1 PCB-
kontaminierten HFD-Ölen und 7 0001 PCB-Ölen.
2.2 PCB-gefüllte Trafos und Kondensatoren werden üblicherweise in
Auffangwannen aus Beton aufgestellt.
Wie lange können diese Vorrichtungen bei einem Leck
verhindern, daß PCB in die Umwelt entweicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen.
2.3 Die Arbeitsgruppe „Krebserzeugende Umwelteinflüsse" des
„Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" der
Bundesregierung hat im Dezember 1985 eine Novellierung der 10.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Beschränkung von PCB, PCT und VC) vorgeschlagen.
Mit Hilfe welcher Maßnahmen ist es geplant, die
Umweltbelastung durch PCB weiter zu verringern?
Es ist beabsichtigt, bis Mitte des Jahres 1988 die EG-Richtlinien
85/467/EWG und 87/101/EWG betreffend PCB-haltige Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse einschließlich Produkte der
Altölaufarbeitung in innerstaatliches Recht durch Erlaß einer auf § 17
des Chemikaliengesetzes gestützten Rechtsverordnung unter
Aufhebung der 10. BImSchV umzusetzen.
Danach dürfen PCB-haltige Produkte nicht mehr hergestellt oder
als Gebrauchsgüter in den Verkehr gebracht werden.
Die vorgesehenen Regelungen gelten entsprechend für polychlo
rierte Terphenyle.
Bei Inkrafttreten dieser geplanten Maßnahmen ist eine deutliche
Reduzierung der Umweltbelastung durch PCB/PCT zu erwarten.
2.4 Die Bundesregierung war nach eigenen Worten an der sechsten
Änderung der PCB-Richtlinie (85/467/EWG) maßgeblich
beteiligt.
In welcher Weise ist diese Richtlinie in der Bundesrepublik
Deutschland bis heute rechtlich umgesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2.3 verwiesen.
2.5 Wie viele PCB-gefüllte Anlagen, insbesondere Trafos und Kon
-
densatoren, werden in der Lebens- und Futtermittelindustrie
eingesetzt? Welche Mengen an PCB enthalten sie? Wie sind diese
Anlagen gegen Auslaufen abgesichert?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Kenntnisse
hinsichtlich des Einsatzes PCB-haltiger Anlagen im Bereich der
Lebens- und Futtermittelindustrie vor. Im übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2.1 verwiesen.
2.5.1 Ist es von der Bundesregierung beabsichtigt, den Einsatz von
PCB in der Lebens- und Futtermittelindustrie generell zu
verbieten?
PCBs werden zur Herstellung von Lebens- und Futtermitteln nicht
verwandt.
Die Verwendung von PCB in der Futtermittelindustrie verbietet
sich bereits aufgrund der Grundnorm in § 3 des
Futtermittelgesetzes. Danach ist es u. a. verboten, Futtermittel derart herzustellen
oder zu behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßer und
sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Qualität der von
Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse, insbesondere im Hinblick auf
ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, zu
beeinträchtigen oder die Gesundheit von Tieren zu schädigen.
3. Verunreinigung des PCB durch Furan (PCDF)
PCB ist herstellungsbedingt mit dem Ultragift Furan (PCDF)
verunreinigt. Untersuchungen aus USA, Schweiz, Japan und
Schweden ergaben, daß PCB durchschnittlich 5 bis 15 ppm PCDF
enthält. Das sind 1 000 bis 3 000 mal mehr als nach der
Gefahrstoffverordnung künftig erlaubt sein wird. (Doch es ist
vorgesehen, daß die vorhandenen PCB-Anlagen bis zum Ende ihrer
technischen Lebensdauer, d. h. noch durchschnittlich drei
Jahrzehnte, weiterverwendet werden können.)
3.1 Wie beurteilt die Bundesregierung die Umweltgefährdung durch
diese PCDF-Verunreinigungen im PCB?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß askarelhaltige
Transformatoren in der Regel mit polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF)
verunreinigt sind und somit Maßnahmen je nach Ausmaß der
Kontamination entsprechend § 9 Abs. 6 und/oder des Anhangs III
Nr. 3.1 ff. der Gefahrstoffverordnung getroffen werden müssen.
3.2 Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ziehen?
Auf Veranlassung der Bundesregierung wurde im Ausschuß für
Gefahrstoffe (§ 44 GefStoffV) ein Arbeitskreis eingerichtet, der
sich mit Schutzmaßnahmen befaßt, die beim Umgang mit PCDF/
PCDD verunreinigten Elektroisolierflüssigkeiten ergriffen werden
müssen.
4. PCB-Brände
Wird PCB in einem Brand erhitzt, so verwandelt es sich teilweise
in das Seveso-Gift Dioxin.
Die US-Umweltschutzbehörde EPA hielt anfangs PCB-Brände für
ausgesprochen seltene Ereignisse. Nach einer landesweiten
Umfrageaktion hat sie ihre Ansicht revidiert. Sie rechnet
inzwischen mit bis zu 1 500 PCB-Trafobränden im Jahr (Federal
Register Vol 49 No 58, 23. März 1984). Es gibt dort ca. 140 000 PCB-
Trafos gegenüber (geschätzt 1983) 60 000 in der Bundesrepublik
Deutschland.
4.1 Im Gegensatz zu mineralölgekühlten Trafos und Kondensatoren
wurden die PCB-gefüllten Geräte insbesondere für jene Bereiche
gebaut, in denen Brände besonders gefährlich sind.
Wie viele der PCB-gefüllten elektrischen Anlagen in der
Bundesrepublik Deutschland befinden sich
— in feuergefährdeten Bereichen,
— in baulichen Anlagen, die für große Menschenansammlungen
vorgesehen sind (Stadien, Hallen, Theater, Kirchen ...),
— in Betriebsräumen mit feuerhemmender Abtrennung,
— in Betriebsräumen mit feuerbeständiger Abtrennung?
Nach DIN VDE 0101 ist es nicht statthaft, PCB-gefüllte
Betriebsmittel ohne bauliche Vorkehrungen des Brandschutzes zu
betreiben. Für die in Betrieb befindlichen Geräte sind hiernach
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gegen eine Einbeziehung in ein
Umgebungsbrandgeschehen sowie gegen das unkontrollierte
Austreten von Kühl- und Isolierflüssigkeiten vorgeschrieben,
sofern eine sofortige Substitution des PCB nicht möglich ist. Bei
Leistungskondensatoren sind wegen der geringen Füllmengen
lediglich askarelfeste Bodenanstriche vorgeschrieben. -
In den vergangenen Jahren hat in einer Reihe von Ländern eine
Bestandsaufnahme PCB-haltiger Betriebsmittel stattgefunden mit
dem Ziel, die ggf. erforderlichen Brandsicherungsmaßnahmen
durchzusetzen. Dies hatte regelmäßig einen Austausch PCB-
haltiger elektrischer Betriebsmittel zur Folge, wenn notwendige
zusätzliche Brandsicherungsmaßnahmen nicht möglich waren.
Ähnlich wurde im Bereich der Bundesverwaltung verfahren.
Genaue Angaben über den Standort der noch in Bet rieb
befindlichen PCB-haltigen Betriebsmittel liegen der Bundesregierung
nicht vor.
4.2 Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Erfassung der
PCB-Brände, aufgeschlüsselt nach
— Gerätetyp und Verwendungszweck,
— Standort,
— Brandursache und -verlauf,
— Schadensbilanz?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Eine zentrale Erfassung der PCB-Brände erfolgt nicht.
4.3 Welchen Stellenwert haben PCB-Brände bei der Dioxin- und
Furanbelastung der Umwelt?
PCB-Brände können eine lokale hohe Belastung an PCDF und
PCDD zur Folge haben, die jedoch gemessen am Gesamteintrag
von PCDF und PCDD in die Umwelt gering ist.
5. Austausch PCB-gefüllter Anlagen
„Im Bundesinnenministerium hat am 6. Mai 1983 ein Gespräch
mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden über die Möglichkeiten
einer schnellen Subs titution von PCB in den wenigen bisher noch
durch Ausnahmeregelungen gestatteten Verwendungsbereichen
für diesen Stoff stattgefunden. (...)
Der Bergbau erklärte, daß er sich seit langem um eine Subs
titution von PCB bemühe; er sagte die Vorlage eines Konzeptes zu
den Substitutionsmöglichkeiten zu. (...) Die PCB-Hersteller und
-Verwender sagten weiterhin zu, Konzepte für den Ersatz von
PCB in bestehenden Einrichtungen unter Beachtung a ller
sicherheitstechnischen Anforderungen in den nächsten Monaten
vorzulegen. "
(Presseerklärung des Bundesinnenministeriums zum
Fachgespräch vom 6. Mai 1983)
5.1 Welche Zeitpläne zum Austausch PCB-gefüllter Anlagen wurden
seitdem vorgelegt?
Innerhalb welcher Zeiträume soll der Austausch dieser Anlagen
erfolgen?
Aufgrund der nicht ausreichenden Kapazität geeigneter
Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen ist ein kurzfristiger Austausch
aller PCB-gefüllten Geräte nicht möglich (siehe Antwort zu Frage
6.1).
Im Untertagebergbau ist bereits der Austausch PCB-haltiger
Hydraulikflüssigkeiten nahezu vollständig erfolgt. In Nordrhein
-
Westfalen sollen bis Ende 1988 alle PCB-haltigen Geräte auf PCB
freie Flüssigkeiten umgestellt sein.
5.2 Wieviel Prozent der Anlagen wurden bereits gegen PCB-freie
Typen ausgewechselt
a) Trafos,
b) Kondensatoren,
c) Hydraulikanlagen im Bergbau,
d) Sonstige?
Seit 1982 wurden ca. 15 % bis 25 % aller PCB-Transformatoren
und Kondensatoren ausgewechselt.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen.
5.3 In wie vielen Anlagen wurde nur das PCB gegen eine andere
Flüssigkeit ausgewechselt, so daß diese Geräte weiterbetrieben
werden?
Ab welchem Restgehalt an PCB werden diese Anlagen als PCB-
frei eingestuft?
Das Austauschen von PCB als Isolierflüssigkeit in
Transformatoren hat in der Vergangenheit eine gewisse Rolle gespielt. In den
Jahren 1982 bis 1985 sind bei etwa 250 Geräten die PCB-haltigen
Isolierflüssigkeiten gegen andere ausgetauscht worden.
Heute hat dieses sog. Retrofilling wegen der erwiesenen
Nachteile und der Absenkung des zulässigen PCB-Gehaltes bezüglich
der Aufarbeitung auf 20 ppm nach Inkrafttreten der
Altölverordnung keine Bedeutung mehr.
Die Einstufung „PCB-frei" orientiert sich an den o. g.
Grenzwerten der EG-Richtlinien, welche in Kürze in innerstaatliches Recht
umgesetzt werden; siehe auch Antwort auf die Fragen 1.2 und 2.3.
Ein von der Bundesregierung vorgeschlagener einheitlicher
Grenzwert von 50 ppm für alle Produkte wird z. Z. auf EG-Ebene
beraten.
5.4 Bis wann werden voraussichtlich sämtliche PCB-haltigen An
-
lagen in der Bundesrepublik Deutschland gegen PCB-freie
Typen ausgetauscht sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen.
5.5 Die EG hat in ihrer PCB-Richtlinie vom 1. Oktober 1985 die
Verwendung von PCB weiter eingeschränkt.
„Die Mitgliedstaaten können jedoch aus Gründen des
Gesundheits- und Umweltschutzes vor der Besei tigung bzw. dem Ende
der Lebensdauer dieser Geräte, Vorrichtungen und Flüssigkeiten
deren Verwendung in ihrem Gebiet untersagen." (84/467/EWG)
Wird die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen, um die
Umweltbelastung durch PCB wirksam einzuschränken?
Aufgrund der beschränkten Beseitigungskapazitäten ist ein
kurzfristiges Verwendungsverbot PCB-haltiger Erzeugnisse nicht
sinnvoll und könnte u. U. infolge unsachgemäßer Beseitigung
zusätzliche Umweltgefahren verursachen.
Die Bundesregierung sieht in einer ordnungsgemäßen Wartung
mit ggf. erforderlichen Brandsicherungsmaßnahmen im Rahmen
der bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten eine effektivere
Lösung bei bestehenden PCB-haltigen Anlagen, um mögliche
Umweltgefahren weitgehend zu reduzieren.
5.6 Gibt es Verwendungsbereiche, in denen die Bundesregierung
einen Ersatz von PCB zur Zeit nicht für möglich hält?
Für sämtliche Verwendungsbereiche der PCB können Substitute
eingesetzt werden.
5.7 In Luxemburg wird der Austausch PCB-gefüllter Anlagen im
Schnitt zu 20 % vom Staat subventioniert.
Ist dies auch in der Bundesrepublik Deutschland geplant?
Eine Subventionierung beim Austausch PCB-gefüllter Anlagen ist
in der Bundesrepublik Deutschland z. Z. nicht geplant.
6. Beseitigung von PCB
In der EG-Richtlinie zur Besei tigung von PCB vom 6. Ap ril 1976
(76/403/EWG) haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet,
„Anlagen, Einrichtungen oder Unternehmen zur Besei tigung von
PCB (zu) errichten oder bestimmen".
6.1 Beseitigungskapazitäten für PCB
In der Bundesrepublik Deutschland darf PCB nur in wenigen,
speziellen Sonderabfallverbrennungsanlagen verbrannt werden.
Welche Beseitigungskapazitäten für PCB stehen in diesen
Anlagen im einzelnen zur Verfügung?
Wie stark sind diese Anlagen zur Zeit mit PCB ausgelastet?
In der Bundesrepublik Deutschland sind folgende
Sonderabfallverbrennungsanlagen zur Beseitigung von PCB und PCB-haltigen
Abfällen zugelassen:
a) Anlage der BAYER AG, Leverkusen,
PCB-Kapazität: ca. 1 000 t/a;
b) Anlage der BASF, Ludwigshafen,
PCB-Kapazität: 500 — 1 000 t/a;
c) Anlage der GSB, Ebenhausen,
PCB-Kapazität: ca. 300 t/a;
d) Anlage der HIM, Biebesheim,
zur Zeit keine Verbrennung von PCB möglich;
theoretische Kapazität: ca. 1 000 t/a.
Über die tatsächliche Auslastung der Anlagen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Aufgrund von notwendigen
Wartungs- bzw. Umbauarbeiten ist allerdings mit einer
geringeren tatsächlichen Kapazität gegenüber der Nennkapazität zu
rechnen.
6.2 Alternative Beseitigungsmöglichkeiten
In anderen Ländern werden diverse alterna tive
Beseitigungsmöglichkeiten für PCB untersucht und zum Teil schon
angewendet.
6.2.1 Wie ist die Umweltverträglichkeit dieser Methoden zu bewe rten:
a) Verwendung von Natrium,
b) Verbrennung in speziellen Zementöfen,
c) Plasmabrenner,
d) transportable Verbrennungsanlagen,
e) Sonstige?
Mit welchem Wirkungsgrad wird das PCB zerstört?
In welchem Umfang werden chlorhaltige Schadstoffe in die
Umwelt emittiert [insbesondere die Ultragifte Furan (PCDF) und
Dioxin (PCDD)]?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß eines der
aufgezählten Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland großtechnisch
betrieben wird.
Die wenigen vorliegenden Daten über den Versuchsbetrieb von
alternativen PCB-Beseitigungsanlagen lassen aus Sicht der
Bundesregierung keine abschließende Beurteilung der
Zerstörungseffizienz bzw. der Umweltverträglichkeit dieser Anlagen zu.
Zu den einzelnen Verfahren liegen der Bundesregierung folgende
Erkenntnisse vor:
a) Verwendung von Natrium
Die Umsetzung des Natriumverfahrens in den großtechnischen
Maßstab soll in absehbarer Zeit erfolgen, u. U. mit finanzieller
Unterstützung durch die Bundesregierung.
b) Verbrennung in speziellen Zementöfen
Der Einsatz von PCB-kontaminiertem Altöl (bis zu 1 000 ppm)
wird in verschiedenen Anlagen der Zementindustrie erprobt.
Die Verbrennung von reinem PCB in Zementöfen ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Die Versuche zum Einsatz von kontaminiertem Altöl in
Zementöfen werden z. T. von der Bundesregierung im Rahmen
des Investitionsprogramms „Maßnahmen zur Verringerung
von Umweltbelastungen" gefördert.
Es zeichnet sich ab, daß der Klinkerbrennprozeß aufgrund der
sehr hohen Verbrennungstemperaturen, der langen
Verweilzeit der Rauchgase im Drehrohrofen und der sonstigen
Bedingungen für die Verbrennung solcher Altöle geeignet ist.
c) Plasmabrenner
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist
der Plasmabrenner bisher nur . im Versuchsbetrieb erprobt
worden.
d) Transportable Verbrennungsanlagen
Über den Einsatz transportabler Verbrennungsanlagen für die
PCB-Beseitigung liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
6.2.2 Die Betreiber PCB-gefüllter Anlagen verweisen auf
ungenügende Beseitigungskapzitäten für PCB, weshalb es nicht möglich
sei, die vorhandenen PCB-Anlagen zügig gegen PCB-freie Typen
auszuwechseln.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
Zulassung für alternative Methoden zur Beseitigung von PCB?
Ist mit ihrer Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland zu
rechnen, und wenn ja, wann?
Zur Vergrößerung der bestehenden Beseitigungskapazitäten für
PCB ist der Ausbau der bestehenden Anlagen und/oder die
Einbeziehung alternativer Methoden erforderlich. Die
Bundesregierung begrüßt jede zusätzliche Entsorgungskapazität für PCB und
unterstützt z. T. entsprechende Aktivitäten im Rahmen des
Investitionsprogramms „Maßnahmen zur Verringerung von
Umweltbelastungen" .
Über die endgültige Zulassung alternativer
Beseitigungsmöglichkeiten durch die Landesbehörden kann erst nach Ablauf und
Bewertung des Versuchsbetriebes beim Einsatz alternativer
Methoden entschieden werden.
6.3 Wer kontrolliert auf welche Weise die Einhaltung des Passus der
EG-Richtlinie 85/467/EWG, daß PCB-haltige Geräte,
Vorrichtungen und Flüssigkeiten, die nicht zur Beseitigung bestimmt sind,
ab 30. Juni 1986 nicht mehr als Gebrauchsgüter in den Verkehr
gebracht werden dürfen?
Nach Umsetzung der EG-Richtlinie 85/467/EWG in
innerstaatliches Recht bestimmen die Länder im Rahmen ihrer
Vollzugskompetenz die entsprechende Überwachungsbehörde.
7. PCB in Lebens- und Futtermitteln
Die Arbeitsgruppe „Krebserzeugende Umwelteinflüsse" des
Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung der Bundesregierung
hat in ihrem Bericht vom Dezember 1985 vorgeschlagen,
Höchstwerte für die PCB-Belastung von Lebens- und Futtermitteln
festzulegen.
Bei welchen Lebens- und Futtermitteln sind inzwischen
Höchstwerte festgelegt worden bzw. vorgesehen?
Wie hoch sind diese Grenzwerte angesetzt?
Höchstmengen . für sechs PCB, die als Leitsubstanzen für die
Überwachung gelten, sind für tierische Lebensmittel durch die
Schadstoff-Höchstmengenverordnung vom 23. März 1988
festgelegt worden. Je nach Lebensmittel sind für die einzelnen
Substanzen Höchstmengen zwischen 0,008 mg/kg und 0,6 mg/kg
festgelegt worden.
Die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen in
Futtermitteln kann nur auf der Grundlage einer EG-einheitlichen
Regelung erfolgen. Die Arbeitsgruppe „Carry over toxischer
Elemente", die den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten bei der Erarbeitung der wissenschaftlichen
Grundlagen für solche Regelungen berät, hat bereits 1983 die Beratun
-
gen zur Bewe rtung des Vorkommens von PCB in Futtermitteln
und zum Übergang von PCB aus Futtermitteln in tierische
Erzeugnisse aufgenommen.
Falls die Festsetzung von Höchstgehalten an PCB in Futtermitteln
erforderlich sein sollte, wird die Bundesregierung entsprechende
Anträge in Brüssel stellen.]