Volltext (unformatiert)
[Drucksache 11/2710
26. 07. 88
Sachgebiet 63
Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Diller, Esters, Kühbacher,
Nehm, Purps, Sieler (Amberg), Simonis, Dr. Struck, Waltemathe, Walther,
Wieczorek (Duisburg), Würtz, Zander, Bernrath, Kretkowski, Dr. Vogel und der
Fraktion der SPD
- Drucksache 11/2367 -
Verlagerung von Aufgaben und Ausgaben aus dem Bundeshaushalt
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 25. Juli 1988 — II A 1 — H 1322 — 44/88 — die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Finanzpolitik der Bundesregierung hat
maßgeblich dazu beigetragen, daß sich die Bundesrepublik
Deutschland mittlerweile im sechsten Jahr einer
stetigen wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung befindet.
Kernpunkt dieser Politik ist es, das Wachstum der
öffentlichen Ausgaben nachhaltig zu begrenzen,
die Arbeitnehmer und Unternehmen wesentlich und
dauerhaft steuerlich zu entlasten sowie die staatliche
Neuverschuldung zu begrenzen.
Ohne die Konsolidierung seit Herbst 1982 wäre die
Neuverschuldung des Bundes bereits im Jahr 1983 auf
rd. 50 Mrd. DM angestiegen. Die Politik der
Bundesregierung hat dies verhindert. Die Neuverschuldung
sank von 37,2 Mrd. DM im Jahr 1982 auf unter 23 Mrd.
DM in den Jahren 1985 und 1986. Der Anteil der
Neuverschuldung aller öffentlichen Haushalte am
Bruttosozialprodukt verringerte sich von 4,4 v. H. im Jahr
1982 auf 2,7 v. H. im Jahr 1987.
Der Anstieg der Neuverschuldung auf etwas über
39 Mrd. DM im Jahr 1988 ist auf die
wechselkursbedingten Einbußen beim Bundesbankgewinn (rd.
6 Mrd. DM) und die EG-bedingten Mindereinnahmen
(rd. 4 Mrd. DM) zurückzuführen und hat nur
vorübergehenden Charakter. Mit den haushaltspolitischen
Entscheidungen der Bundesregierung vom 7. Juli
1988 wird die sparsame Ausgabenpolitik fortgesetzt.
Durch eine maßvolle Anhebung von Verbrauch- und
anderen indirekten Steuern wird es möglich, trotz
erheblicher Zusatzbelastungen aus dem neuen EG-
Finanzierungssystem, dem Defizit der Bundesanstalt
für Arbeit und den Finanzhilfen für strukturschwache
Länder von insgesamt über 10 Mrd. DM die
Neuverschuldung 1989 um rd. 7 auf rd. 32 Mrd. DM deutlich
zu verringern. Nach der Steuerschätzung im
November dieses Jahres wird zu prüfen sein, ob eine weitere
Rückführung möglich ist.
Durch die Übertragung von Aufgaben auf
Einrichtungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung
wird der Umfang der Neuverschuldung des Bundes
nicht „verschleiert". Angesichts der Vielgestaltigkeit
der staatlichen Aktivitäten ist es weder
verfassungsrechtlich noch haushaltsrechtlich noch
ordnungspolitisch bedenklich, wenn z. B. die Bundesanstalt für
Arbeit wesentliche arbeitsmarktpolitische Aufgaben
oder die Kreditanstalten des Bundes wesentliche
Aufgaben der Wirtschaftsförderung als eigene Aufgaben
erfüllen. Sie handeln dabei in dem vom Parlament
vorgegebenen gesetzlichen Rahmen. Das stellt keine
unzulässige „Flucht aus dem Budget" dar, sondern dient
einer wirkungsvollen Aufgabenerledigung. Im
übrigen wurde dies auch von früheren
Bundesregierungen so beurteilt.
I. Sozialversicherungen
Vorbemerkung
Seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung hat sich
die Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit und
der Rentenversicherung spürbar verbessert. Vor 1982
war es nicht gelungen, trotz sozialpolitischer
Leistungseinschränkungen die Finanzlage der
Sozialversicherung zu stabilisieren.
1982
lag das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit bei über
7 Mrd. DM, und für das Folgejahr drohte eine
Verdoppelung,
nahm die Finanzreserve der Rentenversicherung mit
so bedrohlicher Geschwindigkeit ab, daß ohne
Gegensteuern die Reserven im Sommer 1983 aufgezehrt
gewesen wären.
Die heutige Finanzsituation ist demgegenüber
bedeutend günstiger.
— Trotz einer breiten Verbesserung der
Leistungspalette der Bundesanstalt für Arbeit — Verlängerung
des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit für
Ältere, Steigerung der Teilnehmerzahlen an
beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen von 265 000
auf rund 600 000, Vervierfachung der
Teilnehmerzahlen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
Erweiterung der Aufgaben durch
Vorruhestandsgesetz, Sprachförderung usw. — bei nur geringen
Beitragssatzveränderungen wird der
Zuschußbedarf der Arbeitslosenversicherung zum
Jahresende 1988 nicht einmal ein Fünftel des Betrags von
1982 ausmachen. 1989 wird das Defizit ohne
Beitragserhöhungen durch gezielte Anpassungen des
Leistungsrechts, durch haushaltsmäßige
Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und durch einen
Bundeszuschuß von 3,3 Mrd. DM ausgeglichen.
— Trotz steigender Rentnerzahlen und
richtungsweisender rentenpolitischer Reformschritte, wie
Herabsetzung der Mindestbeitragszeiten für eine
Altersrente von 15 auf fünf Jahre, Neuordnung der
Hinterbliebenenrenten und Einführung von
Kindererziehungszeiten ist die finanzielle Situation
der Rentenversicherung so stabil, daß die in
Aussicht genommene strukturelle Anpassung der
Rentenversicherung an die sich ändernde
Altersstruktur der Bevölkerung mit der gebotenen Sorgfalt
angegangen werden kann; dabei konnte der
Beitragssatz in der Rentenversicherung der
Arbeiter und der Angestellten, der vorübergehend
19,2 v. H. betragen hatte, zum 1. Januar 1987 auf
18,7v. H. gesenkt werden.
Die von der Fraktion der SPD in ihrer Kleinen Anfrage
gestellten Fragen geben Gelegenheit, die erfolgten
Leistungsverbesserungen im Zusammenhang
darzustellen, ihre finanziellen Volumina zu beschreiben
und ihren sozialpolitischen Zweck zu erläutern.
Die Bundesregierung unterstreicht ihre Ansicht, daß
sozialpolitische Aufgaben den Leistungsträgern
zugeordnet werden sollen, in deren originären
Aufgabenbereich sie fallen. Dies ist bei den seit 1982
vorgenommenen Rechtsänderungen beachtet worden. Maßnah
-
men der Arbeitsförderung und der
sozialversicherungsrechtlichen Sicherung bei Arbeitslosigkeit sind
demnach von der Bundesanstalt für Arbeit zu
tragen.
Es ist selbstverständlich, daß es zwischen den
Aufgaben der Sozialversicherung und steuerfinanzierten
Sozialleistungen des Staates Bezugspunkte gibt.
Deshalb haben Leistungsverbesserungen und die
Obernahme neuer Aufgaben durch die Sozialversicherung
zwangsläufig mittelbare Auswirkungen auf den
Umfang der Inanspruchnahme steuerfinanzierter sozialer
Leistungen. Die Unterstellung, der Bund bezwecke
mit Leistungsverbesserungen in der
Sozialversicherung — beispielsweise mit der auch von der SPD
mitgetragenen Verlängerung der maximalen
Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld für Ältere — lediglich
eine Entlastung von eigenen Pflichten, ist sachlich
falsch. Sie ist auch politisch unhaltbar, weil sie die
soziale Notwendigkeit der Leistungsverbesserungen
in Mißkredit bringt.
a) Bundesanstalt für Arbeit (BA)
1. Welche Aufgaben sind seit 1978 und in welchen
Jahren sowie durch welche Maßnahmen vom Bund auf
die Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden, und
welche Entlastungen des Bundeshaushalts hatte und
hat dies in den einzelnen Jahren 1978 bis 1991 zur
Folge?
Durch das Achte Gesetz zur Änderung des
Arbeitsförderungsgesetzes vom 14. Dezember 1987 wurden mit
Wirkung vom 1. Januar 1988 bei der Förderung der
Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen
das Instrumentarium angepaßt und die Förderung
durch das Bildungsbeihilfengesetz für arbeitslose
Jugendliche effizienter gestaltet. Diese Aufgaben
wurden — ebenso wie die Sprachförderung von
Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen
und die Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln
zur Restfinanzierung von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen — von der Bundesanstalt für Arbeit
übernommen.
Dies hatte für den Bund unter Einschluß von
Leistungsverbesserungen (z. B. Erweiterung beim
Lohnkostenzuschuß für ältere Arbeitnehmer)
Minderausgaben zur Folge, die von der Bundesregierung bei
Vorlage des Gesetzentwurfs wie folgt angenommen
wurden:
1988 1989 1990 1991
— Mio. DM -
-901 —869 —867 —847
2. Welche Leistungsausweitungen und -verbesserungen
bei der Bundesanstalt für Arbeit sind seit 1978 auf
Beschluß der Bundesregierung vorgenommen
worden?
Auf Vorschlag der Bundesregierung sind seit 1978
folgende Leistungsausweitungen und -verbesserungen
vorgenommen worden:
Ausgabevolumen
— Mio. DM —
Bundes
-
anstalt
Bund
— Zwanzigstes Rentenanpassungs
gesetz
Seit dem 1. Januar 1979 entrichtet
die Bundesanstalt für ihre
Leistungsbezieher Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung 2 340 60
Neuregelung der Zuständigkeiten
der Sozialversicherungsträger für
die Durchführung der beruflichen
Rehabilitation 800
— Viertes Änderungsgesetz zum
Arbeitsförderungsgesetz
Vorverlegung der
Beitragsleistungen auf den 1. Juli 1978 1450 1 )
— Fünfte Novelle zum
Arbeitsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. August 1979) 240 8
Verbesserung der
Zugangsvoraussetzungen zur Förderung der
beruflichen Bildung, Erleichterung
der Vermittlungsfähigkeit,
situationsgerechtere Gestaltung von
Leistungen der Bundesanstalt
—
Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1982)
Beitragsleistung zur
Krankenversicherung auch für die fünfte bis
achte Woche einer Sperrzeit 50
— Vorruhestandsgesetz
(in Kraft ab 1. Mai 1984) 95
— Erstes Gesetz zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes
(in Kraft ab 21. Oktober 1984)
Verbesserungen des Arbeitslosen
versicherungsschutzes der
Saisonarbeiter 5
— Arbeitsförderungs- und Rentenver
sicherungs-Änderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1985)
Verlängerung der Dauer des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld für
ältere Arbeitnehmer 1 060
— Beschäftigungsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Mai 1985)
Verlängerung der berücksichti
gungsfähigen Kinderbetreuungs
zeiten 10
— Siebte Novelle zum
Arbeitsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1986)
Verlängerung der Dauer des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld für
ältere Arbeitnehmer 1 100
1 ) Die Ausgaben wurden der Bundesanstalt für Arbeit vom
Bund erstattet.
Ausgabevolumen
— Mio. DM —
Bundes
anstalt
Bund
— Verlängerung bei Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe 39 20
Verbesserungen der
Bildungsförderung, insbesondere für
Jugendliche, Frauen und Arbeitslose 495
Erleichterung des Zugangs zu
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für
Arbeitnehmer ab 50 Jahre 50
Verbesserungen beim Einarbei
tungszuschuß, bei der
Eingliederungsbeihilfe und beim
Überbrükkungsgeld 200
— Gesetz zur Verlängerung des
Versicherungsschutzes bei
Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
(in Kraft ab 1. Juli 1987) 2 800
— Achte Novelle zum
Arbeitsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1988)
Benachteiligtenprogramm
Bildungsbeihilfengesetz
Sprachförderung
405
120
320
Verstärkte Förderung von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Verlängerung der Zahlung von
Überbrückungsgeld und der
Lohnkostenzuschüsse für ältere
Arbeitnehmer
50
125
Bei den genannten Ausgaben handelt es sich um die
in den jeweiligen Gesetzesbegründungen
enthaltenen Angaben für das jeweils erste volle Kalenderjahr.
Der Entwurf des Vorruhestandsgesetzes enthält nur
„Fall-Rechnungen". Aus diesem Grunde wurden
hierzu vorstehend die tatsächlichen Ausgaben im
Jahre 1985 eingefügt.
3. Welche Entlastungen haben sich daraus in den
einzelnen Jahren seit 1978 für den Bundeshaushalt ergeben
bzw. werden sich bis 1991 ergeben?
Die mittelbaren Entlastungen des Bundes ergeben
sich im wesentlichen aus den Antworten zu den
Fragen I. Buchstabe a 1 und 4. Daneben hat der Bund
noch durch das Erste Gesetz zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes Minderausgaben von
1,5 Mio. DM. Soweit die Entlastungen auf
Gesetzesänderungen beruhen, sind die in der jeweiligen
Gesetzesbegründung enthaltenen Ausgaben
wiedergegeben. Eine Angabe der Auswirkungen in späteren
Jahren ist wegen der Wechselwirkung mit anderen
gesetzlichen Änderungen und
Leistungsverbesserungen sowie Maßnahmen der Arbeitsverwaltung (z. B.
Qualifizierungsoffensive), die eine eindeutige
Zuordnung ausschließen, nicht möglich.
4. Sind Berechnungen zutreffend, nach denen der Bund
allein durch das Gesetz zur Änderung des AFG und
der GRV vom 20. Dezember 1984, die 7. Novelle zum
AFG vom 20. Dezember 1985, das Gesetz zur
Verlängerung des Versicherungsschutzes vom 27. Juni 1987,
die Ausdehnung der ABM-Maßnahmen und der
beruflichen Bildung 1985 um 1,6 Mrd. DM, 1986 um
2,5 Mrd. DM, 1987 um 3,1 Mrd. DM und 1988 um
3,7 Mrd. DM entlastet worden ist?
Die genannten Gesetze sowie die Ausdehnung der
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der beruflichen
Bildung haben den Bund wie folgt entlastet:
1985 1986 1987 1988
Maßnahmen
— Mrd. DM —
1. Gesetz zur Änderung des AFG und der gesetzlichen
Rentenversicherung vom 20. Dezember 1984 0,590 0,610 0,625 0,640
2. Siebte Novelle zum AFG vom 20. Dezember 1985 — 0,549 0,359 0,249
3. Gesetz zur Verlängerung des
Versicherungsschutzes vom 27. Juni 1987 — — 0,700 1,400
4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0,492 0,602 0,658 0,650
5. Berufliche Bildung 0,533 0,720 0,774 0,750
zusammen 1,615 2,481 3,116 3,689
Die genannten Maßnahmen sind nicht fiskalisch
begründet, sondern sozialpolitisch geboten.
Leistungsverbesserungen im Bereich der Sozialversicherung
haben meist auch die Folge, daß sich die
Inanspruchnahme nachgeordneter Fürsorgeleistungen
vermindert.
Die nach Beschäftigungsdauer und Lebensalter
gestaffelte Verlängerung der Dauer des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld ist aus sozial- und
arbeitsmarktpolitischen Gründen notwendig. Einerseits steigt nämlich
die Dauer der Arbeitslosigkeit mit zunehmendem
Lebensalter erheblich. Andererseits gehören ältere
Arbeitnehmer in aller Regel der
Arbeitslosenversicherung seit Beginn ihres Arbeitslebens an und haben
somit das Risiko der Arbeitslosenversicherung lange
mitgetragen. Die längere Dauer des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer honoriert
pauschalierend diese Solidaritätsleistung.
Die Bündelung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
und die erheblich gestiegene Teilnahme an
beruflichen Bildungsmaßnahmen hat nachhaltig zur
Verbesserung der Vermittlungschancen der teilnehmenden
Arbeitslosen beigetragen.
5. Welche zusätzlichen Ausgaben entstanden bzw.
entstehen der Bundesanstalt für Arbeit durch diese
Aufgabenübertragungen und Leistungsausweitungen in
den einzelnen Jahren von 1978 bis 1991?
Die der Bundesanstalt für Arbeit zusätzlich
entstehenden Ausgaben sind unter Zuordnung zu den
einzelnen Änderungen in der Antwort zu Frage I.
Buchstabe a 2 angegeben. Im übrigen wird auf die Antwort
zu Frage I. Buchstabe a 3 verwiesen.
6. Hat die Bundesanstalt für Arbeit vom Bund einen
Ausgleich für die ihr aufgetragenen zusätzlichen
Belastungen erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert ihre Aufgaben
durch Beiträge. Auch Leistungsausweitungen und
-verbesserungen werden aus dem
Beitragsaufkommen bestritten. Haushaltsdefizite, die sich in
einzelnen Haushaltsjahren ergeben können, sind durch
Bundeszuschüsse abzudecken.
Im Rahmen dieser Defizithaftung hat die
Bundesanstalt für Arbeit seit 1978 folgende Bundeszuschüsse
erhalten:
1980 1 840,0 Mio. DM
1981 8 208,8 Mio. DM
1982 7 003,3 Mio. DM
1983 1 575,9 Mio. DM
In den Jahren davor sind seit der Errichtung der
Bundesanstalt für Arbeit auch schon 1975 mit 7 272 Mio.
DM und 1976 mit 2 990 Mio. DM Finanzhilfen des
Bundes erforderlich geworden.
7. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage: „ Wenn
der Staat Fremdaufgaben der Sozialversicherung
überträgt, muß er auch das Geld mitliefern" (Quelle:
Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik,
Nr. 90 vom 17. Dezember 1982, S. 24)?
Die in der Frage enthaltene Unterstellung, daß der
Bundesanstalt Fremdaufgaben übertragen worden
seien, ist nicht zutreffend. Der Bundesanstalt für
Arbeit wurden durch das Vorruhestandsgesetz und die
Achte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz lediglich
neue, arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Aufgaben
übertragen. Hierbei handelt es sich um
arbeitsmarktbezogene Leistungen, die in engem Zusammenhang mit
dem bisherigen Leistungskatalog des
Arbeitsförderungsgesetzes stehen.
8. Welche Leistungskürzungen wurden in den Jahren
1978 bis 1987 vorgenommen, und zu welchen
Einsparungen haben diese in den einzelnen Jahren
geführt?
Die im folgenden genannten Einsparungen
entsprechen den in den jeweiligen Gesetzesbegründungen
enthaltenen Angaben. Sie sind durch spätere
Rechtsänderungen und Leistungsverbesserungen, z. B.
durch die Anhebung der Leistungssätze bei
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und
Übergangsgeld, durch die Siebte Novelle in ihren
Auswirkungen wesentlich relativiert worden. Eine genauere
Darlegung der Auswirkungen in den späteren Jahren
ist deshalb nicht möglich.
Seit 1978 haben folgende Änderungen des
Leistungsrechts zu Ausgabenminderungen geführt:
Einsparungen
— Mio. DM —
Bundes
-
anstalt
Bund
— Fünfte Novelle zum
Arbeitsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. August 1979)
Konkretisierung des Begriffs der
Zumutbarkeit
—
Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1982)
Engere Anspruchsvoraussetzun
gen für die Förderung der
beruflichen Bildung und Rehabilitation,
Herabsetzung Unterhaltsgeld und
Übergangsgeld
Beschränkung der
Förderungsleistungen zur Arbeitsaufnahme, von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
und Lohnkostenzuschüssen
Einengung der
Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld
und Schlechtwettergeld
Einengung beim Arbeitslosengeld
und der Arbeitslosenhilfe
Senkung der KV-Beiträge auf den
allgemeinen Beitragssatz
— Haushaltsbegleitgesetz 1983
(in Kraft ab 1. Januar 1983)
Herabsetzung der Bemessungs
grundlage für die Berechnung der
Beiträge zur Rentenversicherung
Neufestsetzung der Tabellenwerte
für Arbeitslosengeld, Unterhalts
geld und Übergangsgeld,
Neuordnung der Anspruchsdauer
Verminderung des Beitragszu
schusses um Kurzarbeitergeld/
Schlechtwettergeld
— Haushaltsbegleitgesetz 1984
(in Kraft ab 1. Januar 1984)
Senkung der Leistungssätze beim
Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter
geld, Schlechtwettergeld,
Unterhaltsgeld und bei der
Arbeitslosenhilfe
20
1 601
460
170
637 470
300
3 779 1 117
232
117
1075 115
Einsparungen
— Mio. DM —
Bundes
anstalt Bund
Sonstige Änderungen beim
Arbeitslosengeld
Einschränkende Maßnahmen im
Bereich der Rehabilitation und der
Aufstiegsfortbildung
Einschränkungen beim
Einarbeitungszuschuß und bei der
Eingliederungsbeihilfe
— Gesetz zur Anpassung des Rechts
der Arbeitsförderung und der
gesetzlichen Rentenversicherung an
die Einführung von
Vorruhestandsleistungen
(in Kraft ab 1. Mai 1984)
Verschärfung der
Erstattungsregelung des § 128 AFG (59-
Regelung)
— Arbeitsförderung- und
Rentenversicherungsänderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1985)
Änderung der
Sperrzeitenregelung
— Achte Novelle zum
Arbeitsförderungsgesetz
(in Kraft ab 1. Januar 1988)
Neuregelung des
Bemessungszeitraumes und des Bezuges von
Arbeitslosengeld durch Studenten
und Schüler
120
192
60
37
250
70
b) Gesetzliche Rentenversicherung
1. Welche Aufgaben sind seit 1978 durch welche
Gesetze und Verordnungen vom Bund auf die
gesetzlichen Rentenversicherungen übertragen worden, und
welche Entlastungen haben sich dadurch in den
einzelnen Jahren beim Bund ergeben?
2. Welche zusätzlichen Ausgaben sind den gesetzlichen
Rentenversicherungen durch diese
Aufgabenübertragung in den einzelnen Jahren entstanden?
3. Haben die gesetzlichen Rentenversicherungen vom
Bund einen Ausgleich für die ihr aufgetragenen
zusätzlichen Belastungen erhalten, und wenn ja, in
welcher Höhe?
In den Jahren seit 1978 sind keine Aufgaben, die
zuvor vom Bund wahrgenommen wurden, auf die
gesetzliche Rentenversicherung übertragen worden.
Insoweit haben sich weder Entlastungen für den
Bundeshaushalt noch zusätzliche Ausgaben für die Träger
der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben, auch
für einen Belastungsausgleich bestand folglich keine
Veranlassung.
4. Wie haben sich seit 1978 die Struktur der Ausgaben
und Einnahmen, insbesondere Rentenausgaben und
Beitragseinnahmen, Bundeszuschuß und
Schwankungsreserve bzw. Rücklagen in den einzelnen
Jahren entwickelt (absolut und in Prozent)?
Die Entwicklung der Einnahmen- und
Ausgabenstruktur der Rentenversicherung der Arbeiter und der
Angestellten seit 1978 ist anhand der wichtigsten
Einnahme- und Ausgabenpositionen in der folgenden
Tabelle dargestellt. Daraus wird deutlich, daß die
Einnahmenstruktur lediglich im Jahr 1981 verändert
wurde, als der Bundeszuschuß um 3,5 Mrd. DM
gekürzt wurde, so daß sich der Anteil der Beiträge
entsprechend erhöhte.
Auf der Ausgabenseite sind infolge der
vorangegangenen gesetzlichen Änderungen die Anteile der
Aufwendungen für die KVdR und die
Rehabilitationsleistungen seit 1983 zurückgegangen und daher der
Anteil der Rentenausgaben an den Gesamtausgaben
entsprechend angestiegen.
5. Wie viele Zahlfälle haben sich in den Jahren 1986 und
1987 beim Bund durch die Anerkennung von
Erziehungszeiten ergeben?
Bis zum 1. Januar 1987 wurden rd. 352 000 Müttern
und zum 1. Januar 1988 rd. 780 000 Müttern
Kindererziehungszeiten nach dem Hinterbliebenenrenten-
und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) angerechnet.
Die Anzahl der Anträge auf Leistungen nach dem
Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG) für Mütter der
Geburtsjahrgänge vor 1907 betrug bisher rd. 940 000;
diese Anträge sind bis auf einen unbedeutenden Rest
auch bereits bewilligt worden.
6. Wie hoch war demgegenüber die angenommene
Höhe der Zahlfälle, die der Ausgleichsregelung im
Zusammenhang mit der Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bundesanstalt für
Arbeit zugrunde lag?
Bei den Berechnungen der finanziellen
Auswirkungen des HEZG auf den Bundeshaushalt ist im Rahmen
der Beratungen zum HEZG vorausgeschätzt worden,
daß im Jahr 1986 rd. 0,4 Mio. Mütter und im Jahr 1987
Tabelle
[zu I. b) 4]
Die Entwicklung der Struktur der Einnahmen und Ausgaben sowie der Schwankungsreserve
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
I. Einnahmen insgesamt
Mrd. DM 114,4 123,9 135,0 142,7 147,2 146,3 156,0 165,5 174,4 178,2
v. H 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
Beitragseinnahmen
Mrd. DM 94,4 1 ) 102,8 111,2 120,5 121,6 121,1 129,2 137,7 145,9 148,3
v. H 82,4 83,0 82,4 84,4 82,6 82,8 82,8 82,3 83,7 83,2
Bundeszuschuß
Mrd. DM 17,7 18,8 21,1 18,8 22,2 22,4 24,2 25,4 25,9 26,7
v. H /5,5 /5,2 /5,6 13,1 15,1 /5,3 /5,5 /5,3 14,9 15,0
II. Ausgaben insgesamt
Mrd. DM 120,3 125,4 132,1 139,0 148,1 151,1 160,3 164,1 167,6 174,3
v. H 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
Rentenausgaben
Mrd. DM 98,8 103,3 109,4 115,1 122,7 127,8 135,3 141,0 146,2 153,1
v. H 82,1 82,8 82,8 82,8 82,8 84,6 84,4 85,9 87,3 87,3
KVdR
Mrd. DM 11,7 12,1 12,8 13,5 14,4 13,0 12,9 11,1 9,9 9,3
v. H 9,7 9,7 9,7 9,6 9,7 8,6 8,1 6,8 5,9 5,4
Rehabilitation
Mrd. DM 3,9 3,8 4,3 4,7 4,8 3,9 3,8 4,2 4,4 4,7
v. H 3,3 3,0 3,2 3,4 3,2 2,6 2,4 2,6 2,6 2,7
III. Einnahmen /
Ausgaben (I- II) 2 )
Mrd. DM -5,8 -1,5 +2,9 +3,7 -0,9 -4,8 -4,3 +1,4 +6,8 +3,9
IV. Schwankungsreserve
Mrd. DM 18,2 16,4 18,7 21,7 20,5 15,0 9,8 11,2 17,8 21,0
Monatsausgaben 2,2 1,9 2,1 2,4 2,1 1,5 0,9 1,0 1,6 1,8
1) Beitragserfassung nach dem Istverfahren
2) Differenzen in den Salden durch Rundung
rd. 0.2 Mio. Mütter die Leistungen in Anspruch
nehmen. Bei den Berechnungen der finanziellen
Auswirkungen des KLG auf den Bundeshaushalt ist im
Rahmen der Beratungen zum KLG von einer geschätzten
Anzahl von 1,1 bis 1,2 Mio. anspruchsberechtigter
Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1907 ausgegangen
worden. Die Leistungen nach dem HEZG und dem
KLG werden unabhängig von Leistungen der
Bundesanstalt für Arbeit gewährt. Zwischen beiden besteht
der unterstellte Zusammenhang nicht. Insoweit wird
auch auf die Antwort zu Frage I. Buchstabe a 4
verwiesen.
7. Sind Berechnungen zutreffend, nach denen sich für
die Jahre 1987 bis 1991 durch die Abweichungen von
der angenommenen Höhe der Zahlfälle eine
Entlastung des Bundes von 0,5 Mrd. DM zu Lasten der
Bundesanstalt ergibt?
Da — wie in der Antwort auf die Frage I.
Buchstabe b 6 ausgeführt — der unterstellte
Zusammenhang zwischen der Anerkennung von
Kindererziehungszeiten und der Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bundesanstalt für Arbeit
nicht besteht, gibt es auch keinen Anlaß für solche
Berechnungen.
II. Sondervermögen
a) Bundespost
1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und
Einnahmen, insbesondere die Investitionen, die
Personalausgaben für aktives Personal,
Versorgungsbezüge, Jahresüberschuß (vor Kürzung um die
Postablieferung) und Postablieferung selbst, sowie
Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978
bis 1987 entwickelt (jeweils absolut und in Prozent)?
Es wird auf die folgenden Tabellen 1 und 2
verwiesen.
2. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991
entwikkeln (jeweils absolut und in Prozent)?
Die geplante Neustrukturierung der Deutschen
Bundespost, die zum 1. Januar 1989 in Kraft treten soll,
und die in Vorbereitung befindlichen
Gebührenmaßnahmen erlauben gegenwärtig keine quantifizierten
Aussagen über die finanzielle Entwicklung bis 1991.
3. Wird die Deutsche Bundespost die auf Initiative der
Bundesregierung im Rahmen des Programms „zur
Stärkung der Wachstumskräfte " vom 2. Dezember
1987 zugesagte Erhöhung ihrer Investitionen im Jahre
1988 um 1,5 Mrd. DM durch höhere Kredite oder
Gebühren finanzieren oder handelt es sich nur um ein
einmaliges Vorziehen für später geplante
Maßnahmen?
Die von der Bundesregierung am 2. Dezember 1987
beschlossene Erhöhung der Investitionen der
Deutschen Bundespost um 1,5 Mrd. DM gegenüber dem
ursprünglichen Ansatz des Haushaltsplans 1988 wird
teils durch Mehrerträge aufgrund des
Verkehrszuwachses, teils durch Kreditaufnahme finanziert.
Negative Rückwirkungen auf den Investitionsumfang
in den Folgejahren ergeben sich hieraus nicht.
b) Bundesbahn
1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und
Einnahmen, insbesondere die Investitionen,
Personalausgaben für aktives Personal, Versorgungsbezüge,
Zinslasten und der Jahresüberschuß sowie
Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in den Jahren 1978
bis 1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?
2. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen im
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 1991
entwikkeln (jeweils absolut und in Prozent)?
Es wird auf die folgenden Tabellen 1 und 2
verwiesen.
3. Geht der Bundesfinanzminister immer noch davon
aus, daß die von ihm errechneten Zahlen, nach denen
die Verschuldung der Deutschen Bundesbahn im
Jahre 1995 auf 76 Mrd. DM ansteigen wird, realistisch
sind (vgl. Vorlage des BMF, IB 4, vom 14. Januar 1988
für die 40. Sitzung des Haushaltsausschuß-
Unterausschuß zu Fragen der EG am 20. Januar 1988 zu
TOP 11)?
4. Sind diese Berechnungen mit der Deutschen
Bundesbahn abgestimmt, und stimmen sie mit derer internen
Planungsrechnungen überein?
5. Wie gedenkt der Bundesfinanzminister der sich
abzeichnenden besorgniserregenden
Verschuldungsentwicklung zu begegnen?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund die Umsetzung ihres Konzepts „Leitlinien zur
Konsolidierung der Bahn " vom 23. November 1983,
das die Plafonierung der Bundesleistungen an die
Bahn absichern sollte?
7. Ist die Bundesregierung bereit, das Einfrieren der
Bundesleistungen an die Bahn aufzugeben und die
Zuweisungen an die Bahn wieder zu erhöhen, damit
der Anstieg der Verschuldung bei der Bahn gebremst
werden kann?
Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, mit ihrer
mit den „Leitlinien" vom 23. November 1983
begonnenen Konsolidierungspolitik sicherzustellen, daß die
nach Modellrechnungen mögliche negative
Entwicklung des Unternehmens nicht eintreten wird. Die
„Leitlinien" enthalten hierzu die Finanzvorgaben. Es
ist Aufgabe des Unternehmens, seine Ausgaben so an
seine Einnahmenentwicklung anzupassen, daß die
genannten Ziele erreicht werden.
Modellrechnungen der Ressorts dienen der internen
Meinungsbildung; sie bedürfen keiner Abstimmung
mit der Bundesbahn.
8. Wie hoch war in den Jahren 1978 bis 1987 jeweils der
Anteil der Altschulden der Bahn, für die der Bund die
Zinsaufwendungen aus Kapitel 12 20 Titel 682 13
erstattet, an den Gesamtschulden der Bahn?
Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.
Tabelle 1 [zu II. a) 1 ]
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988
Mrd. DM
Aufwendungen 33,4 36,3 37,9 40,6 43,4 44,4 45,2 47,1 49,3 52,5 53,0
davon
- Bezüge des aktiven
Personals 12,6 13,4 14,3 15,3 15,7 16,1 16,2 16,8 17,5 18,2 18,0
- Sozialausgaben 2,5 2,4 2,8 3,1 3,3 3,5 3,4 3,5 3,7 4,0 3,9
- Versorgungsbezüge 2,8 2,9 3,1 3,3 3,3 3,4 3,3 3,4 3,6 3,7 3,7
- Ablieferung 2,2 3,5 3,9 3,8 4,1 4,4 4,4 4,6 4,8 5,0 5,1
Erträge 35,5 38,3 39,8 42,2 45,1 46,6 48,5 50,7 52,5 55,1 54,0
Investitionen in
Sachanlagen 7,3 8,5 10,5 11,9 12,5 12,7 14,6 16,5 17,0 17,6 18,0
Jahresüberschuß
(Gewinn + Ablieferung) 4,3 5,6 5,9 5,4 5,7 6,6 7,7 8,2 8,0 7,6 6,1
Nettokreditaufnahme -3,0 -1,4 2,9 4,0 3,0 2,2 2,7 4,5 4,7 6,1 8,0
Schuldenstand 32,4 31,0 33,9 37,9 40,9 43,1 45,8 50,3 55,0 61,1 69,1
Tabelle 2 [zu II. a) 1]
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988
Index (1978 = 100)
Aufwendungen 100 108,5 113,3 121,5 129,9 132,9 135,4 141,0 147,5 157,3 158,7
davon
- Bezüge des aktiven
Personals 100 106,5 114,1 121,7 125,3 127,8 128,7 133,8 139,4 144,6 143,0
- Sozialausgaben 100 97,8 111,2 125,2 132,0 138,8 134,5 139,8 150,1 149,7 155,1
- Versorgungsbezüge 100 105,2 112,2 119,0 119,7 121,8 120,8 125,0 129,8 135,6 135,8
- Ablieferung 100 159,6 178,2 174,4 185,3 199,6 200,2 208,2 216,8 226,9 230,6
Erträge 100 107,9 112,2 118,9 127,0 131,4 136,6 142,9 148,0 155,3 152,2
Investitionen in
Sachanlagen 100 117,4 144,4 163,4 172,0 174,2 200,1 226,9 233,3 241,3 246,8
Jahresüberschuß
(Gewinn + Ablieferung) 100 129,5 137,6 126,9 133,8 154,3 178,4 190,4 187,2 176,4 142,0
Nettokreditaufnahme 100 46,0 -93,7 -131,3 -98,8 -73,6 -90,3 -146,9 -154,4 -200,5 -262,7
Schuldenstand 100 95,7 104,5 116,9 126,1 133,1 141,5 155,3 169,8 188,7 213,4
Tabelle 1 [zu II. b) 1/2]
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Mrd. DM
Aufwendungen
davon
26,7 27,6 29,3 30,7 31,0 30,5 30,4 30,5 30,6 31,0 31,4 32,4 33,2 34,2
- Bezüge des ak
-
tiven Personals 10,9 11,0 11,4 11,8 11,8 11,8 11,5 11,4 11,4 11,4 11,3 11,1 10,9 10,9
- Sozialausgaben 2,5 2,8 3,1 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,4 3,5 3,5 3,7 3,8 3,8
-
Versorgungsbezüge 4,8 5,0 5,4 5,6 5,5 5,6 5,5 5,6 5,6 5,7 5,9 6,0 6,2 6,4
- Zinslasten 2,5 2,4 2,4 2,7 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 3,0 3,1 3,3 3,5 3,8
Eigene Erträge 14,3 15,9 16,9 17,6 17,5 17,3 17,8 18,3 17,9 17,4 17,4 17,7 18,0 18,4
Jahresergebnis
(Aufwendungen -
Eigene Erträge) . . -12,4 -11,7 -12,4 -13,1 -13,5 -13,1 -12,6 -12,2 -12,6 -13,5 -13,9 -14,8 -15,2 -15,8
Investitionen 4,2 4,0 4,2 4,1 4,1 4,4 4,6 5,2 5,8 6,0 5,8 5,6 5,4 4,4
Nettokreditaufnahme 0,1 -1,1 1,6 1,8 1,6 -0,1 -0,1 0,4 1,9 2,8 2,4 3,1 3,5 4,0
Schuldenstand 32,1 31,0 32,6 34,4 36,0 35,8 35,8 36,2 38,0 40,8 43,2 46,3 49,8 53,7
Tabelle 2 [zu II. b) 1/2]
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Index (1978 = 100)
Aufwendungen 100 103,5 109,9 115,1 116,3 114,3 114,0 114,3 114,6 116,1 117,6 121,6 124,5 128,3
davon
- Bezüge des
aktiven Personals 100 100,8 104,3 108,1 108,6 107,9 105,7 104,2 104,9 104,5 103,5 101,4 99,5 99,5
- Sozialausgaben 100 110,9 125,4 131,0 132,3 131,5 131,9 131,9 137,5 139,1 141,9 149,2 151,2 153,2
-
Versorgungsbezüge 100 104,9 111,8 116,1 115,5 116,3 115,2 115,8 117,6 119,4 122,5 125,8 129,2 132,5
- Zinslasten 100 97,1 97,1 110,1 118,7 119,0 118,8 117,7 119,0 120,9 127,4 134,3 142,8 153,0
Eigene Erträge 100 111,2 117,9 122,8 122,3 121,2 124,5 127,5 125,3 121,7 121,9 123,4 125,5 128,4
Jahresergebnis
(Aufwendungen -
Eigene Erträge) . 100 94,5 100,7 106,1 109,4 106,2 101,9 99,0 102,2 109,6 112,6 119,5 123,4 128,1
Investitionen 100 95,5 99,5 97,4 98,3 104,8 108,8 122,6 136,8 142,0 137,5 133,8 129,1 105,6
Nettokreditaufnahme 100 -766,2 1142,7 1315,8 1115,3 -92,5 -54,6 274,2 1332,9 1984,2 1718,2 2228,6 2516,2 2861,3
Schuldenstand 100 96,7 101,6 107,3 112,2 111,8 111,5 112,7 118,5 127,1 134,6 144,2 155,1 167,6
Zahlen ab 1987 nach der DB-Mehrjahresplanung bis 1992.
Index auf der Basis der nicht gerundeten Werte.
Tabelle [zu II. b) 8]
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
Mrd. DM
Schuldenstand
- Mrd. DM - 32,1 31,0 32,6 34,4 36,0 35,8 35,8 36,2 38,0 40,8
anteilige ,,Altschulden"
- Mrd. DM - 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6 12,6
- v. H. - 39,3 40,6 38,7 36,6 35,0 36,1 35,2 34,9 33,2 30,9
c) ERP-Sondervermögen
1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und
Einnahmen, Nettoneuverschuldung und Schuldenstand
des ERP-Sondervermögens in den Jahren 1978 bis
1987 entwickelt (absolut und in Prozent)?
2. Welche Programme sind in den Jahren 1978 bis 1987
durchgeführt worden, und wie verteilen sich die
Mittel auf die einzelnen Programme (insgesamt und nach
Jahren)?
Es wird auf die folgenden Tabellen 1 und 2
verwiesen.
Tabelle 1
[zu II. c) 1/2]
Entwicklung der Ausgaben, Einnahmen, Nettoneuverschuldung
und des Schuldenstandes des ERP-Sondervermögens
Jahr Ausgaben - Mio. DM - v H
1) Einnahmen
-Mio. DM - v. H.
Schulden
-
stand
- Mio. DM -
v. H.1)
Netto
neuver
schuldung
-Mio. DM-
Kreditfinan
zierungs
quote in
v.H. 2 )
1978 2 532 +23,2 2 530 +32,6 1 119 -18,7 - -
1979 2 858 +12,9 2 064 -15,8 1 896 +69,4 777 27,2
1980 3 474 +21,6 2 056 - 0,4 3 090 +63,0 1 194 34,4
1981 3 854 +10,9 2 310 +12,4 4 593 +48,6 1 503 39,0
1982 3 461 -10,2 2 981 +29,1 5 194 +13,1 601 17,4
1983 4 254 +22,9 3 565 +19,3 5 590 + 7,6 396 9,3
1984 4 478 + 5,3 3 713 + 4,4 6 564 +17,4 873 19,5
1985 4 355 - 2,8 4 257 +14,7 6 690 + 1,9 - -
1986 4 460 + 2,4 4 741 +11,4 6 415 - 4,1 125 2,8
1987 4 542 + 1,8 4 479 - 5,5 5 913 - 7,8 - -
1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr
2) Nettoneuverschuldung in v. H. der ordentlichen Ausgaben
Tabelle 2
[zu II. c) 1/2]
Durchführung der ERP -Programme
(Bankmäßige Kreditzusagen)
Jahr
Mittelstands
förderung
Struktur- und
Anpassungs
hilfe
Umweltschutz Berlin
Finanzierungs
hilfe für
Lieferungen und
Leistungen in
Entwicklungs
ländern
Insgesamt
Mio. DM
1978 1 296,5 366,5 390,7 741,1 456,9 3 251,7
1979 1 754,7 418,8 505,2 587,6 483,6 3 749,9
1980 2 056,1 177,3 495,9 495,3 937,1 4 161,7
1981 1 943,8 99,6 571,8 597,9 249,5 3 462,6
1982 1 845,3 63,2 704,4 557,0 181,4 3 351,3
1983 2 752,4 127,3 1 297,2 681,1 194,5 5 052,5
1984 2 218,0 57,8 556,5 628,1 187,1 3 647,5
1985 2 271,3 76,9 648,6 608,0 88,2 3 693,0
1986 2 444,1 105,7 1 268,6 661,3 106,2 4 585,9
1987 2 669,1 114,2 1 484,6 615,6 128,1 5 011,6
3. In welchen dieser Jahre, für welche Programme und
in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den
Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991
übernommen werden?
Folgende Zinszuschüsse für ERP-Programme wurden
seit 1978 aus dem Bundeshaushalt geleistet:
Jahr TDM
1978 11 927
1979 7 133
1980 8 088
1981 6 170
1982 5 983
1983 4 000
letztmalig 1984 827
Es handelt sich dabei um die Abwicklung des ERP-
Investitionshilfepgrogramms über insgesamt 750 Mio.
DM, das 1967/1968 als Beitrag zum 2.
Konjunkturprogramm der Bundesregierung aufgelegt wurde (ERP-
Investitionshilfegesetz 1967/1968).
Nach der Finanzverfassungsreform im Jahr 1969 ist
eine Übernahme von Zinsaufwendungen des ERP-
Sondervermögens durch den Bundeshaushalt nicht
mehr möglich.
4. Welche Forderungen des ERP-Sondervermögens hat
der Bund in den Jahren 1978 bis 1987 wann und zu
welchen Beträgen aufgekauft, und wann ist die
Einlösung dieser Forderungen vorgesehen?
In den Jahren 1978 bis 1987 hat der Bund folgende
Forderungen des ERP-Sondervermögens aufgekauft:
1. 1982 sind bestimmte Vermögenswerte -
Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der
Finanzierung seiner Beteiligungen an der Weltbank und der
International Finance-Corporation (IFC) - in Höhe
von zusammen rd. 468 Mio. DM vom ERP-
Sondervermögen auf den Bundeshaushalt übertragen
worden. Der Veräußerungserlös diente der
ertragsneutralen Finanzierung des ERP-Beitrags von
1,6 Mrd. DM zu der von der Bundesregierung am
3. Februar 1982 beschlossenen
Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität.
Der Veräußerungserlös wurde von 1983 bis 1985 in
drei gleichen Jahresraten von je 156 Mio. DM
gezahlt.
2. 1986 ist eine Forderung des ERP-Sondervermögens
für Vorsorgemaßnahmen gegenüber dem Land
Berlin in Höhe von rd. 210 Mio. DM auf den
Bundeshaushalt übertragen worden. Der
Veräußerungserlös in Höhe des Nennwertes der Forderung
kommt in vier Jahresraten (1986 bis 1989) der
Aufstockung von Titeln des ERP-Wirtschaftsplans für
baurelevante Maßnahmen im Bundesgebiet
zugute.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung den Kauf weiterer
Forderungen?
Weitere Forderungen des ERP-Sondervermögens
bestehen nicht. Die sonstigen Vermögenswerte, nämlich
die Beteiligungen des ERP-Sondervermögens an den
Hauptleihinstituten Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Deutsche Ausgleichsbank und Berliner Industriebank
müssen aus förderpolitischen Gründen gehalten
werden.
6. Für welche Programme werden Zinssubventionen
und in welcher Höhe vergeben?
Aus dem ERP-Sondervermögen werden keine
unmittelbaren Zinssubventionen gezahlt. Gewährt werden
aber zinsgünstige Darlehen, deren Regelzins im
Durchschnitt um etwa 2 v. H.-Punkte unter dem
vergleichbaren Kapitalmarktzins liegt. Diese
Verbilligung wird aus den Erträgen des ERP-
Sondervermögens finanziert, ohne daß hierdurch die Substanz des
Vermögens beeinträchtigt werden darf.
7. Durch wen und in welchem Umfang sind die
Programme in den einzelnen Jahren abgewickelt
worden?
Die ERP-Programme wurden über folgende
Hauptleihinstitute abgewickelt:
Jahr
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
Deutsche
Ausgleichsbank
Berliner
Industriebank
Mio. DM
1978 1628,4 653,9 664,8
1979 1960,7 905,0 561,7
1980 2 057,5 1 010,2 469,3
1981 1 916,0 976,1 570,5
1982 1760,7 1045,3 545,3
1983 2 688,3 1 702,0 662,2
1984 1780,6 1250,3 616,6
1985 1 872,1 1 238,1 582,8
1986 2195,2 1740,4 650,3
1987 2 523,5 1 883,1 605,0
d) Verstromungsfonds
1. Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und
Einnahmen, insbesondere für Ölausgleich und
Importkohleausgleich bzw. aus dem Kohlepfennig,
Nettoneuverschuldung und Schuldenstand des
Verstromungsfonds in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt
(absolut und in Prozent)?
2. Wie haben sich Ölausgleich, Importkohleausgleich
(je t SKE und für welche Grund- und Zusatzmengen)
und Kohlepfennig (Prozentsatz der
Ausgleichsabgabe) in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und
welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen?
Zum Ölausgleich
Die folgende Tabelle 1 gibt die jährlichen Zahlungen
des Bundesamtes für Wirtschaft für den sog. (Ölaus
-gleich von 1978 bis 1987 wieder (Kassenverlauf).
Tabelle 1
[zu II. d) 1/2]
Entwicklung des Ölausgleichs
(Zuschüsse für Grundmenge)
Wirtschaftsjahr
Zahlungen für
Ölausgleich
— Mio. DM —
Kohleeinsatz
Grundmenge 1)
— Mio. t SKE —
1978 933' 22
1979 988 22
1980 299 22
1981 123 22
1982 48 22
1983 95 23
1984 67 23
1985 32 23
1986 2 ) 1 178 24
1987 3 ) 3 007 25
1) 1978 bis 1985: Einsatz auf der Basis der
Bewilligungsbescheide (Bezugsmenge) geschätzt
2) Für das Jahr 1987 ergibt sich ein Überhang aus dem Jahr 1986
von 1 715 Mio. DM
3) Das Wirtschaftsjahr 1988 wird durch einen Überhang aus
dem Jahr 1987 in Höhe von 1 990 Mio. DM vorbelastet
Diese entsprechen nicht exakt den jährlichen
Ansprüchen. Da die Festsetzung der Ansprüche nach dem
Verstromungsgesetz erst Mitte des Folgejahres
vorgenommen wird, leistet das Bundesamt für Wirtschaft
zunächst monatliche Abschlagszahlungen. Es
entsprach langjähriger Verwaltungspraxis, daß lediglich
etwa zwei Drittel des Ölausgleichs im betreffenden
Wirtschaftsjahr ausgezahlt wurden. Dies ist auch
darauf zurückzuführen, daß die Daten für den
Ölausgleich der Monate November und Dezember
frühestens in den ersten Monaten des Folgejahres
vorliegen. Ein Drittel des Ölausgleichs wurde erst nach
Festsetzung, d. h. in der zweiten Hälfte des Folgejahrs
gezahlt.
Das Bundesamt für Wirtschaft wäre nur mit
erheblichem Zeit- und Verwaltungsaufwand in der Lage, für
die Zeit von 1978 bis 1985 den jährlichen
Gesamtanspruch des Ölausgleichs gesondert auszuweisen. 1986
betrug der Ölausgleichsanspruch insgesamt rd.
2,9 Mrd. DM, 1987 wird er voraussichtlich rd. 3,4 Mrd.
DM betragen.
Die in den Jahren 1978 bis 1985 eingesetzte
Grundmenge konnte nur geschätzt werden; die Auswertung
der Festsetzungen ergibt für 1986 einen Einsatz an
Grundmenge von 24 Mio. t SKE; für 1987 sind rd.
25 Mio. t SKE zu erwarten. Der Ölausgleich betrug
1986 durchschnittlich 120,00 DM/t SKE; 1987 wird er
voraussichtlich bei 137,00 DM/t SKE liegen. In den
Jahren 1978 und 1979 lag er weit darunter; von 1980
bis 1985 wurden nur „sonstige Betriebsmehrkosten"
erstattet; der Ölpreis lag in dieser Zeit über dem
Kohlepreis.
Zum Importkohleausgleich
Die folgende Tabelle 2 zeigt die Entwicklung des Im
-
portkohleausgleichs. Er ist seit 1981 auf Basis der Ver-
Tabelle 2
[zu II. d) 1/2]
Entwicklung des Importkohleausgleichs (§ 5)
(Zuschüsse für Zusatzmenge/ZM)
Wirtschaftsjahr
Zahlungen für
Importkohle
ausgleich
(§ 5 ab 1981)
— Mio. DM —
Kohlebezug
Zusatzmenge
lt. Bewilligung
— Mio. t SKE —
1981 401 10,9
1982 781 10,9
1983 1 ) 1 123 11,6
1984 1 ) 1 440 11,6
1985 1 ) 1 301 11,6
1986 1 251 11,6
1987 1 253 11,6
1 ) Die Jahre 1983 bis 1985 beinhalten die Restansprüche aus
1981 und 1982
hältnisse des Jahres 1980 plafondiert, im
Bundesdurchschnitt beträgt der Plafond 116,00 DM/t SKE.
Dieser ist seit 1985 für die Mehrzahl der Unternehmen
erreicht. Insgesamt fallen rd. 1,3 Mrd. DM/Jahr an.
Zum Kohlepfennig
Die folgende Tabelle 3 weist die Entwicklung des
Kohlepfennigs von 1978 bis 1988 aus.
Tabelle 3
[zu II. d) 1/2]
Entwicklung der Ausgleichsabgabe
Wirtschaftsjahr Ausgleichsabgabe 1 )
1978 4,5
1979 6,2 bis 30. September
4,5 ab 1. Oktober
4,5
1980 4,5
1982 4,2
1983 3,5
1984 3,5
1985 3,5
1986 3,3 bis 31. Mai
4,5 ab 1. Juni
1987 4,5 bis 31. Mai
7,5 ab 1. Juni
1988 7,25
1 ) im Bundesdurchschnitt
Zur weiteren Entwicklung bis 1991
Der Importkohleausgleich wird sich voraussichtlich
auf dem plafondierten Niveau halten; wie sich
Ölausgleich und Kohlepfennig entwickeln, hängt vom
Ergebnis der laufenden Überprüfung der
Verstromungsregelungen ab (siehe die Antwort zu Frage II
Buchstabe d 5).
Zur Struktur von Ausgaben und Einnahmen
Wie die folgende Tabelle 4 zeigt, hat das Gewicht des
Ölausgleichs an den Gesamtausgaben seit dem Öl
-
preiseinbruch absolut und prozentual drastisch zuge
nommen. Entsprechend sind auch Neuverschuldu ng
und Schuldenstand gestiegen. Der in 1987 auf 2 Mrd.
DM aufgestockte Kreditrahmen ist ausgeschöpft. Im
übrigen waren Ende 1987 Ansprüche auf Ölausgleich
für 1986 in Höhe von rd. 500 Mio. DM noch nicht
beglichen.
Tabelle 4
[zu II. d) 1/2]
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
des „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes"
— Mio. DM —
Einnahmen Ausgaben
davon davon
insgesamt Ausgleichs
abgabe 1)
Netto
neuver
schuldung
insgesamt
Ölausgleich Importkohleausgleich
Schulden
stand per
31. De
zember
—Mio.
DM —
— v. H. der
Gesamtaus
gaben —
—Mio.
DM
— v. H. der
Gesamtaus
gaben —
1978 1991 1 577 — 1 605 933 58,05 — — —
1979 2 866 2 151 141,3 2 864 988 34,49 — — 141,3
1980 2 040 1 827 209,6 2 038 299 14,67 — — 350,9
1981 1904 1902 — 1903 123 6,46 401 21,07 129,8
1982 2 080 2 012 — 1 974 48 2,43 781 39,55 —
1983 2 124 1928 — 2 123 95 4,47 1 123 52,88 —
1984 2 199 1900 181,4 2 198 67 3,05 1 440 65,51 181,4
1985 2 182 2 087 — 2 114 32 1,51 1 301 61,53 —
1986 3 021 2 415 439,5 3 018 1 178 39,02 1 251 41,44 439,5
1987 5 195 3 658 1 532,5 5 345 3 007 56,25 1 253 23,44 1 972,0
1) Bruttoeinnahmen abzüglich Erstattungen
3. Wie haben sich die Ausgleichsbeträge (für Ansprüche
auf Ölausgleich, Importkohleausgleich usw.), die dem
Verstromungsfonds zum Jahresende jeweils von den
Energieversorgungsunte rnehmen gestundet wurden
(„Bugwelle"), seit 1978 entwickelt?
Bis einschließlich 1986 konnten die Ansprüche an den
Fonds entsprechend der Fälligkeit befriedigt werden.
Dies wird für den Ölausgleich 1987, der nach dem
Dritten Verstromungsgesetz erst Mitte 1988 fällig
wird, wegen des Ölpreiseinbruchs in der
Größenordnung von 2 Mrd. DM erstmalig nicht der Fall sein. Die
übrigen Ansprüche an den Fonds wurden für 1987
rechtzeitig bef riedigt.
4. Welche rechtsverbindlichen Zusagen für
Ausgleichsleistungen aus bereits erteilten
Bewilligungsbescheiden bestanden per 31. Dezember 1987 bis zum
Auslaufen des Jahrhundertvertrags im Jahr 1995?
Die Bewilligungsbescheide, die den Unternehmen der
industriellen Kraftwirtschaft und öffentlichen
Energieversorgung vom Bundesamt für Wirtschaft im
Jahre 1981 erteilt wurden, enthalten Zusagen (z. B.
auf Ölausgleich) lediglich dem Grunde nach. Ihre
Realisierung hängt von der Erfüllung der gesetzlichen
Voraussetzungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr ab,
z. B. beim Ölausgleich von der Wärmepreisdifferenz
in einzelnen Monaten. Sofern die betreffenden
Voraussetzungen vorliegen, legt das Bundesamt für Wi rt
-schaft die Zuschüsse durch Festsetzungsbescheid fest.
Die Unternehmen haben mithin keine Zusage, bis
1995 Leistungen in bestimmter Höhe zu erhalten.
5. Wie hoch müßte der Kohlepfennig in den Jahren bis
1995 sein, damit die derzeit absehbaren Ausgaben bis
1995 abgedeckt werden können?
Mit dem Kohlepfennig sollen die Zuschüsse nach dem
Dritten Verstromungsgesetz gedeckt werden. Der
Bundesminister für Wirtschaft hat mit Zustimmung
des Bundestages den Kohlepfennig für 1988 auf
7,25 v. H. im Bundesdurchschnitt festgesetzt. Er hat
dabei deutlich gemacht, daß dieser Abgabesatz die im
Jahre 1988 voraussichtlich anfallenden Ausgaben
nicht voll abdecken wird.
Die Ausgaben bis 1995 sind nach der geltenden
gesetzlichen Regelung von der Entwicklung des
Ölpreises abhängig; diese ist nicht absehbar.
Die Bundesregierung hält eine Begrenzung des
Ölausgleichs und damit des Kohlepfennigs für
dringend geboten. Der Bundesminister für Wirtschaft
verhandelt hierüber derzeit mit der
Elektrizitätswirtschaft.
Aussagen über die Höhe des Kohlepfennigs bis 1995
sind erst möglich, wenn diese Verhandlungen
abgeschlossen sind, da vorher das Ausgabevolumen nicht
verläßlich genug feststeht.
6. Wann werden die bereits erteilten
Bewilligungsbescheide eingelöst, wer hat sie ausgestellt, und
inwieweit haftet der Bund für die Erfüllung dieser
Zahlungsverpflichtungen?
Die erteilten Bewilligungsbescheide sind Grundlage
der laufenden Zuschußpraxis; die Bescheide sind vom
Bundesamt für Wirtschaft ausgestellt. Sofern aus den
Bewilligungsbescheiden Zahlungsansprüche
entstehen, sind sie nach dem Dritten Verstromungsgesetz
vom Verstromungsfonds zu erfüllen.
7. Würden die Bewilligungsbescheide auch dann fällig,
wenn der Ölausgleich, etwa entsprechend den Plänen
des Bundeswirtschaftsministers, gesetzlich
eingeschränkt bzw. beseitigt würde?
8. Wenn ja, sind die Pläne des
Bundeswirtschaftsministers, den Kohlepfennig bis 1995 schrittweise auf
4,0 v. H. abzubauen, nicht gänzlich unrealistisch,
bzw. ist schon heute der Ersatz des Kohlepfennigs
durch Bundeszuschüsse (in welcher Höhe)
eingeplant?
Nach dem Dritten Verstromungsgesetz werden
Ansprüche auf Ölausgleich erst fällig, wenn sie das
Bundesamt für Wirtschaft für das betreffende
Wirtschaftsjahr festgesetzt hat. Die sog. Bewilligungsbescheide
geben erst dann einen Anspruch auf Festsetzung,
wenn die anspruchsbegründenden Voraussetzungen
des Dritten Verstromungsgesetzes vorliegen.
Die von der Bundesregierung angestrebte
Neuregelung der Kohleverstromung setzt auch eine
einvernehmliche Lösung mit der Stromwirtschaft über die
weitere Behandlung der Bewilligungsbescheide und
die damit zusammenhängende Frage der Stundung
von Ölausgleichsansprüchen voraus.
9. Welche finanziellen Auswirkungen hat die
vorgesehene Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizöl auf die
Ausgaben des Verstromungsfonds?
Die finanziellen Auswirkungen der von der
Bundesregierung beschlossenen Anhebung der Steuer auf
schweres Heizöl auf den Verstromungsfonds können
erst nach Inkrafttreten der Steuererhöhung
abgeschätzt werden.
10. Wie beurteilt der Bundesfinanzminister den Ver
-
handlungsspielraum des
Bundeswirtschaftsministers in den laufenden Gesprächen mit den
Energieversorgungsunternehmen?
Der Bundesminister für Wirtschaft führt die Verhand
lungen für die Bundesregierung. Er strebt eine Lösung
an, die insbesondere das Mengengerüst des
Jahrhundertvertrags erhält und den Ölausgleich begrenzt. Er
handelt dabei in engem Kontakt mit den beteiligten
Ressorts.
11. Welche Haushaltsbelastungen ergeben sich
rechnerisch für den Bund, wenn die derzeitigen Eckdaten
bis 1995 fortgeschrieben werden (vorgesehener
schrittweiser Abbau des Kohlepfennigs auf 4,0 v. H.
1995, derzeitige Struktur der Energiepreise,
vorgesehene Abnahmemengen), und wie hoch sind diese
Belastungen in den einzelnen Jahren?
Die Eckdaten der Verstromungsregelung für die
Zukunft stehen erst nach Abschluß der Verhandlungen
fest. Vorher wären Aussagen über das künftige
Einnahme- und Ausgabevolumen des
Verstromungsfonds Spekulation.
12. Kann die Bundesregierung darlegen, wie hoch die
Kostenbelastung (insbesondere kalkulatorische
Zinsen) der Energieversorgungsunternehmen aus den
dem Verstromungsfonds gestundeten
Milliardenbeträgen ist, oder ist dies allein Gegenstand interner
Kalkulationen der
Energieversorgungsunternehmen?
Nach der Verstromungsregelung werden Zahlungen
für den Ölausgleich erst mit Festsetzung, d. h.
frühestens Mitte des Folgejahres fällig. Dies bedeutet, daß
der Ölausgleich 1987 erst Mitte dieses Jahres zur
Zahlung ansteht. Der Ölausgleich für das Jahr 1986 ist
inzwischen beglichen. Der Kreditrahmen des
Verstromungsfonds wurde 1987 auf 2 Mrd. DM aufgestockt.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und ggf.
welche Zinsnachteile den Unternehmen entstehen.
13. Bestehen Vereinbarungen zwischen Bund bzw.
Verstromungsfonds und den
Energieversorgungsunternehmen, die sicherstellen, daß diese
Mehrbelastungen nicht auf die Stromverbraucher überwälzt
werden?
Die Strompreisgestaltung ist Aufgabe der
Versorgungsunternehmen. Sie unterliegen dabei der preis-
und kartellrechtlichen Aufsicht der
Länderwirtschaftsminister. Die Bundesregierung nimmt auf die
Einzelheiten der Strompreisgestaltung keinen
Einfluß.
III. Kreditanstalten des Bundes
Vorbemerkung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die
Deutsche Ausgleichsbank (DAB) handeln auf
gesetzlicher Grundlage. Als eigenständige Kreditinstitute in
der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen
Rechts bilanzieren sie in banküblicher Weise.
Insbesondere die in den Fragen III. Buchstabe a i und III.
Buchstabe b 1 verwendete Diktion ist daher nicht auf
diese Institute anwendbar. Es ist außerdem darauf
hinzuweisen, daß die Institute erfolgsorientiert
arbeiten. Ihr Geschäftserfolg gibt ihnen die Möglichkeit,
eigene Kreditprogramm durchzuführen. Die
Zuordnung der Förderelemente dieser Programme zu den
Zinssubventionen aus dem Bundeshaushalt wäre
sachlich nicht gerechtfertigt.
Ein großer Teil der von den Kreditinstituten des
Bundes durchgeführten Förderprogramme wird am
Kapitalmarkt finanziert. Insoweit besteht zwar eine
„Verschuldung" dieser Ins titute. Ihnen erwachsen aber bei
der Kreditgewährung in gleicher Höhe bankmäßig
einwandfrei gesicherte Forderungen. Eine solche
„Verschuldung" ist finanzwirtschaftlich in keiner
Weise vergleichbar mit einer Kreditaufnahme zur
Finanzierung von Budgetdefiziten.
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
1. Wie haben sich die Struktur von Ausgaben und
Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der
KfW in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt,u di
werden sie sich bis 1991 entwickeln (absolut und in
Prozent)?
Aufgabe der MW ist die Förderung der deutschen
Wirtschaft (durch inländische Investitionskredite
sowie die Exportfinanzierung und andere
Auslandskredite) und der Entwicklungsländer (finanzielle
Zusammenarbeit). Zur Förderung der deutschen Wirtschaft
werden überwiegend KfW-Mittel sowie Mittel des
ERP-Sondervermögens eingesetzt. Die Leistungen im
Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit werden
ausschließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die folgenden Tabellen 1 und 2 enthalten Angaben zu
den Auszahlungen in den genannten
Förderbereichen sowie zu ihrer Refinanzierung. In Tabelle 3 sind
Neuverschuldung und Schuldenstand dargestellt. Die
Schätzungen für die Jahre 1988 bis 1991 können nicht
mehr als eine grobe Orientierung sein.
Tabelle 1
[zu III. a) 1]
Förderung der deutschen Wirtschaft und der Entwicklungsländer
durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 1978 bis 1987 (Teil 1)
— Kreditauszahlungen in Mio. DM —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
I. Inländische Investi
-
tionskredite 4 768 7 419 4 844 5 599 5 147 5 883 6 184 8 553 10 643 7 031
II. Exportfinanzierung und
andere Auslandskre
dite 1 102 959 1 549 2 232 2 958 3 422 3 033 3 556 4 292 3 710
III. Förderung der
Entwicklungsländer
einschließlich Zuschüsse 2 029 2 530 2 557 2 832 2 821 2 607 2 616 2 718 2 600 2 505
Kreditauszahlungen
insgesamt 7 899 10 958 8 950 10 663 10 926 11 912 11 883 14 827 17 535 13 246
refinanziert aus Öffentli
chen Mitteln 3 135 4 033 4 408 5 105 4 858 5 304 4 773 4 941 4 848 5 102
— Bundeshaushalt 1 ) 1 996 2 714 2 683 3 104 3 091 3 324 2 862 2 889 2 859 2 924
— ERP 1 139 1 359 1 725 2 001 1 767 1 980 1 911 2 052 1 989 2 178
KfW-Mitteln 4 764 6 835 4 542 5 558 6 068 6 608 7 060 9 886 12 687 8 144
1 ) Einschließlich Zuschüssen für Entwicklungsländer
Tabelle 2
[zu III. a) 1]
Förderung der deutschen Wirtschaft und der Entwicklungsländer
durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 1978 bis 1987 (Teil 2)
— Alle Kreditauszahlungen = 100 —
— v. H. —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
I. Inländische Investitionskredite 60 68 54 52 47 49 52 58 61 53
II. Exportfinanzierung und andere
Auslandskredite 14 9 17 21 27 29 26 24 24 28
III. Förderung der Entwicklungsländer
einschließlich Zuschüsse 26 23 29 27 26 22 22 18 15 19
Kreditauszahlungen insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
refinanziert aus Öffentlichen Mitteln 40 37 49 48 44 45 40 33 28 38
— Bundeshaushalt 1 ) 25 25 30 29 28 28 24 19 17 22
— ERP 15 12 19 19 16 17 16 14 11 16
KfW-Mitteln 60 63 51 52 56 55 60 67 72 62
1 ) Einschließlich Zuschüssen für Entwicklungsländer
Tabelle 3
[zu III. a) 1]
Neuverschuldung und Schuldenstand der MW in den Jahren 1978 bis 1987
und voraussichtliche Entwicklung bis zum Jahre 1991 (ohne Treuhandverbindlichkeiten)
— Mio. DM —
1978 1979 1980 1981 1982
Gläubiger Verände
-
rungen
Mio.
DM
v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Bundesrepublik
Deutschland
ERP-SV / 146 6 867 34 + 383 7 250 26 + 757 8 007 22 +1 064 9 071 21 + 455 9 525 18
Haushaltsmittel +1 027 4190 20 +3 208 7 398 27 +4 280 11678 33 +4 263 15 941 36 +4 903 20 845 40
+ 881 11057 54 +3 591 14 648 53 +5037 19 685 55 +5 327 25 012 57 +5358 30 370 58
Kreditinstitute +1 607 7 887 39 +3106 10 933 40 +2 376 13 369 38 +2 082 15 451 35 +1 890 17 340 33
Sonstige
Gläubiger / 34 1354 7 + 673 2 027 7 + 605 2 632 7 +1 114 3 747 8 + 714 4 462 9
+2454 20 298 100 +7370 27 668 100 +8018 35 686 100 +8523 44 210 100 +7962 52172 100
Solawechsel und
Schuldver
schreibungen . . — 24 2 766 + 752 3 518 — 690 2 828 + 986 3 813 — 342 3 471
1983 1984 1985 1986 1987
Gläubiger Veränderungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Verände
rungen
Mio.
DM v.H.
Bundesrepublik
Deutschland
ERP-SV + 453 9979 18 + 575 10553 18 + 539 11092 17 + 65 11158 17 - 122 11036 16
Haushaltsmittel +2131 22 976 41 +2 381 25 357 42 +1 060 26 417 41 +2 022 28 438 42 +1 340 29 778 43
+2584 32 955 59 +2956 35 910 60 +1599 37 509 58 +2087 39 596 59 +1218 40 814 59
Kreditinstitute . . + 10 17 353 31 + 267 17 621 29 +2 054 19 675 31 + 814 20 490 30 + 243 20 733 30
Sonstige
Gläubiger +1 503 5 965 10 + 571 6 536 11 + 777 7 313 11 + 281 7 593 11 + 480 8 073 12
+4101 56 273 100 +3 794 60 067 100 +4430 64 497 100 +3182 67 679 100 +1941 69 620 100
Solawechsel und
Schuldver
schreibungen . +4 500 4 710 +1 432 6143 +2 352 8 495 +4 613 13108 + 900 14 008
— Schätzungen —
1988 1989 1990 1991
Bundesrepublik
Deutschland
ERP-SV + 100 + 100 + 100 + 100
Haushaltsmittel +1 500 +1500 +1 500 +1500
Kreditinstitute . +1 150 +2 000 +1 500 +1000
Sonstige
Gläubiger + 500 + 700 + 500 + 500
2. Welche Programme wurden bzw. werden in diesem
Zeitraum durchgeführt (Programmvolumina,
Jahresraten absolut und in Prozent)?
Zu den 1978 bis 1987 durchgeführten Programmen
zur Förderung der deutschen Wi rtschaft siehe die
folgenden Tabellen 1 bis 4.
Tabelle 1
[zu III. a) 2]
Förderung inländischer Investitionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 1978 bis 1987 (Teil 1)
— Kreditzusagen in Mio. DM —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
1. ERP-Programme 1 206 1 466 1 745 1 667 1 579 2 494 1 594 1 784 2 089 2 395
Regionalprogramm 618 893 989 997 942 1 256 1 082 1 109 1 109 1 255
Presse 14 15 22 12 8 26 22 17 16 17
Seehäfen 54 28 61 16 31 66 42 46 31 50
Abwasserreinigung 307 380 368 407 443 934 266 387 635 654
Luftreinhaltung 43 63 89 74 85 105 133 139 174 312
Auftragsfinanzierung Berlin 76 26 26 27 12 19 12 25 11 11
Kapitalbeteiligung 12 23 25 18 20 19 18 25 32 26
Gemeinden — — 75 78 33 62 16 31 75 64
Haftungsfonds 5 5 6 4 6 8 2 5 7 6
Sonstige Programme 1 ) 77 33 84 34 — — — — — —
2. Bundeshaushalt 120 149 197 197 98 106 102 112 115 36
Mineralölwirtschaft 120 149 194 175 94 80 102 112 115 36
Werfthilfe — — 3 22 4 26 — — — —
3. KfW-Programme 4 961 —394 2 412 4 611 3 084 4 099 4 432 6 801 7 605 4 946
Mittelstand 2 ) 3 670 —747 1 961 686 1 956 3 238 3 055 4 407 5 042 3 684
Umwelt 3 ) 82 19 51 57 39 3 116 1 283 1 082 750
Sonderkredite 759 266 — 110 236 569 1 136 168 210 51
Gemeinden — — — — — — — 873 1 211 400
Agrarkredite 450 362 400 118 239 288 125 70 60 60
Sonderprogramm 1981/82 — — — 3 640 614 — — — — —
Kreditgewährung insgesamt 6 287 2 009 4 354 6 474 4 761 6 698 6 128 8 697 9 809 7 376
1) Reeder, Umstellung, Werfthilfe, Datenverarbeitung, ohne ERP-Exportfinanzierung (in Zahlen der Tabelle 3 enthalten)
2) Einschließlich Ergänzungsfinanzierung zu den ERP-Programmen
3) Bis Mitte 1984: Abfallbeseitigung Kommunen, einschließlich MW-Mittel zu ERP-Konditionen (1985/86)
Tabelle 2
[zu III. a) 2]
Förderung inländischer Investitionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 1978 bis 1987 (Teil 2)
— Alle Kreditzusagen = 100 —
— v. H. —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
1. ERP-Programme 19 24 40 26 33 37 26 21 21 32
Regionalprogramm 10 15 23 15 20 19 18 13 11 17
Presse 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Seehäfen 1 0 1 0 1 1 1 1 0 1
Abwasserreinigung 5 6 8 6 9 14 4 4 6 9
Luftreinhaltung 1 1 2 1 2 2 2 2 2 4
Auftragsfinanzierung Berlin 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Kapitalbeteiligung 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Gemeinden — — 2 1 1 1 0 0 1 1
Haftungsfonds 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Programme 1 ) 1 1 2 1 — — — — — —
2. Bundeshaushalt 2 3 5 3 2 2 2 1 1 0
Mineralölwirtschaft 2 3 5 3 2 1 2 1 1 0
Werfthilfe — — 0 0 0 0 — — — —
3. KfW-Programme 79 73 55 71 65 61 72 78 78 67
Mittelstand 2 ) 58 62 45 11 41 48 50 51 51 50
Umwelt 3 ) 1 0 1 1 1 0 2 15 11 10
Sonderkredite 12 5 — 2 5 9 19 2 2 1
Gemeinden — — — — — — — 10 12 5
Agrarkredite 7 6 9 2 5 4 2 1 1 1
Sonderprogramm 1981/82 — — — 56 13 — — — — —
Kreditgewährung insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
1) Reeder, Umstellung, Werfthilfe, Datenverarbeitung, ohne ERP-Exportfinanzierung (in Zahlen der Tabelle 3 enthalten)
2) Einschließlich Ergänzungsfinanzierung zu den ERP-Programmen
3) Bis Mitte 1984: Abfallbeseitigung Kommunen, einschließlich MW-Mittel zu ERP-Konditionen (1985/86)
DruckSache 11/2710 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Tabelle 3
[zu III. a) 2]
Exportfinanzierung, ungebundene Finanzkredite und Kredite für Auslandsinvestitionen
deutscher Unternehmen 1978 bis 1987
— Kreditzusagen der KfW in Mio. DM —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
1. Exportfinanzierung 1 065 1 693 2 986 2 998 3 842 3 124 4 099 3 116 2 440 3 112
Allgemeine Exportfinanzierung 691 879 2 560 1 722 2 894 1 931 2 945 1 947 1 401 1 846
Schiffsexportfinanzierung 214 691 170 921 488 1 124 9151 001 962 764
Flugzeugexportfinanzierung 160 123 256 354 460 69 238 168 77 502
2. Ungebundene Finanzkredite — 75 9 12 551 7 53 10 — —
3. Auslandsniederlassungen
und -beteiligungen 13 48 73 41 25 41 55 67 51 48
BMZ-Niederlassungsprogramm 9 25 47 35 18 30 35 55 26 34
Kredite für Auslandsinvestitionen im
Rahmen des KfW-Mittelstandspro
-
gramms 2 20 23 3 3 7 16 7 20 9
Gegenwertmittel Pakistan 2 3 3 3 4 4 4 5 5 5
Kredite insgesamt 1 078 1 816 3 068 3 051 4 418 3 172 4 207 3 193 2 491 3 160
Tabelle 4
[zu III. a) 2]
Exportfinanzierung, ungebundene Finanzkredite und Kredite für Auslandsinvestitionen
deutscher Unternehmen 1978 bis 1987
— Alle Kreditzusagen der KfW = 100 —
— v. H. —
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
1. Exportfinanzierung 99 93 97 98 87 98 97 98 98 98
Allgemeine Exportfinanzierung 64 48 83 56 66 61 70 61 56 58
Schiffsexportfinanzierung 20 38 6 30 11 35 22 31 39 24
Flugzeugexportfinanzierung 15 7 8 12 10 2 6 5 3 16
2. Ungebundene Finanzkredite — 4 0 0 12 0 1 0 — —
3. Auslandsniederlassungen
und -beteiligungen 1 3 2 1 1 1 1 2 2 2
BMZ-Niederlassungsprogramm 1 1 2 1 0 1 1 2 1 1
Kredite für Auslandsinvestitionen im
Rahmen des KfW-Mittelstandspro
gramms 0 1 1 0 0 0 0 0 1 0
Gegenwertmittel Pakistan 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kredite insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
3. Für welche Programme werden Zinssubventionen
und in welcher Höhe vergeben?
Zur Frage der Verbilligung der von der MW selbst
finanzierten Programme siehe die Vorbemerkung.
Von den durchgeführten Eigenmittelprogrammen der
KfW wurden bzw. werden das KfW-Sonderprogramm
1981/1982 (6,3 Mrd. DM-Programm) und das MW-
Gemeindeprogramm 1988/1990 aus
Bundeshaushaltsmitteln zinsverbilligt. Mit der Airbus-
Absatzfinanzierung und den Werfthilfeprogrammen wurden
sowohl MW-Kredite wie Kredite anderer Banken ver
-
billigt (vgl. hierzu die folgende Tabelle). Wegen der
Zinssubvention aus dem ERP-Sondervermögen wird
auf die Antwort zu II. Buchstabe c 6 verwiesen.
4. In welchen dieser Jahre, für welche Programme und
in welcher Höhe sind Zinsausgaben auf den
Bundeshaushalt übernommen worden bzw. werden bis 1991
übernommen werden?
Die folgende Tabelle enthält die Angaben über
Zinszuschüsse, die aus dem Bundeshaushalt übernommen
wurden.
Tabelle
[zu III. a) 3/4]
Programme und Finanzierungen,
für die Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt übernommen wurden
Zinszahlungen bzw. Zinsausgleichsleistungen des Bundes in Mio. DM
Programmbezeichnung 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
I. KfW-Programme
bzw. KfW einziger
Kreditgeber
Schätzung
FZ (Generalvertrag) 58,9 53,8 45,2 35,9 29,3 23,6 19,2 15,3 12,0 9,3 7,1 5,6 4,7 3,8
Krankenhausfinanzierung 27,9 27,0 20,8 14,3 12,8 13,0 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 - - -
Reg.
Wohnungsbauprogramm (M III) . . 93,6 123,8 97,7 213,6 257,3 279,1 279,7 271,8 258,3 222,9 194,4 171,0 142,0 88,9
Kredit an Polen 49,9 49,9 50,0 48,7 50,8 49,5 47,9 44,3 419,0 33,3 32,2 30,9 26,7 24,9
6,3 Mrd.-Programm
1981/82 - - - - 40,4 115,0 92,1 76,2 40,0 28,2 11,4 1,0 - -
Gemeindeprogramm - - - - - - - - - - - 100,0 200,0 300,0
US-
Devisenausgleich 117,7 122,9 11,3 11,6 4,9 4,1 6,6 1,9 - - - - - -
II. Programme oder
Finanzierungen, bei
denen KfW und
andere Banken
Kreditgeber sind
Airbus-Absatzfinan
zierung 32,4 27,3 34,2 63,3 94,6 41,0 57,0 41,2 19,2 14,6 17,0 19,0 25,0 25,0
Werfthilfe
programme
(nur Zinszuschüsse) 58,3 56,6 60,0 65,7 84,6 118,7 137,1 147,7 141,3 135,4 150,0 140,0 140,0 130,0
5. In welchen Jahresraten wird das am 2. Dezember
1987 von der Bundesregierung beschlossene 21
Milliarden-Kreditprogramm der KfW in den Jahren 1988 ff.
abfließen?
Der bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
geschaffene zusätzliche Kreditrahmen von 21 Mrd. DM
betrifft das KfW-Gemeindeprogramm und das KfW-
Mittelstandsprogramm. Im Gemeindeprogramm sind drei
Jahresraten von je 5 Mrd. DM vorgesehen. Die
zusätzlich im KfW-Mittelstandsprogramm vorgesehenen
Beträge - je 2 Mrd. DM für die Jahre 1988 bis 1990 -
ermöglichen es der KfW, das ursprünglich auf 4 Mrd.
DM limitierte KfW-Mittelstandsprogramm bei
entsprechender Kreditnachfrage bis zu jährlich 6 Mrd.
DM auszuweiten.
6. Wie entwickeln sich Antragsvolumen,
Zusagevolumen und Mittelabfluß dieses Programms verglichen
mit dem 6,3 Mrd. DM-Programm des Jahres 1983?
Das 6,3 Mrd. DM-Programm der Jahre 1981/1982
unterscheidet sich nach Zielsetzung, Zielgruppe und
gesamtwirtschaftlichem Hintergrund grundlegend vom
KfW-Gemeindeprogramm 1988 bis 1990. Ein
Vergleich von Abwicklungskennzahlen ist daher nur von
geringer Aussagekraft. Dazu kommt, daß das MW-
Gemeindeprogramm erst zu Beginn des Jahres
angelaufen ist.
Das 6,3 Mrd. DM-Programm wurde in einer Phase
außerordentlich hoher und noch steigender Zinsen
aufgelegt (Marktzins [zehn Jahre] im Mai 1981:
10,64 v. H., im Dezember 1987: 6,54 v. H.). Die
Programmrichtlinien sahen die Förderung von
Neuinvestitionen - ohne Beschränkung auf zusätzliche oder
vorgezogene Investitionen - vor. Nach kurzer Zeit
beliefen sich die Kreditzusagen auf 2,5 Mrd. DM. Die
Kreditkonditionen im 6,3 Mrd. DM-Programm sind
bewußt nicht angepaßt worden, als im Herbst 1981 die
Zinsen am Kapitalmarkt wieder sanken. Damit verlor
das Programm so stark an Attraktivität, daß keine
weitere Kreditnachfrage mehr bestand und in größerem
Umfang auf bereits erteilte Zusagen verzichtet wurde.
Insgesamt ist das Programm mit rund 3,7 Mrd. DM in
Anspruch genommen worden. Eine vergleichbare
Entwicklung ist für das KfW-Gemeindeprogramm für
1988 bis 1990 nicht zu erwarten, da Zinsanpassungen
nach oben und nach unten bei entsprechenden
Marktentwicklungen vorgenommen werden
können.
b) Deutsche Ausgleichsbank (DAB)
1. Wie haben sich die Struktur der Ausgaben und
Einnahmen, Neuverschuldung und Schuldenstand der
DAB in den Jahren 1978 bis 1987 entwickelt, und
welche Entwicklung ist bis 1991 vorgesehen (absolut und
in Prozent)?
2. Wie haben sich die Ausgaben der DAB in diesen
Jahren auf die einzelnen Förderprogramme verteilt
(insgesamt und nach Jahren)?
Über die Struktur der Ausgaben in den Jahren 1978
bis 1987 geben die folgenden Tabellen 1 und 2
anhand der Entwicklung der Auszahlungen bei den
Kreditprogrammen und der Forderungsbestände aus den
ausgereichten Krediten Aufschluß. Bei den ERP-
Programmen entsprechen die Einnahmen den Ausgaben.
Für Eigenkapitalhilfe sowie für Darlehen an
Aussiedler und Zuwanderer wurden Kapitalmarktmittel
eingesetzt, bei den Ergänzungsdarlehen neben
Kapitalmarktmitteln auch Eigenmittel der Bank.
Die Inanspruchnahme des Kapitalmarkts für die
Programmkredite entwickelte sich in den Jahren 1980 bis
1987 wie folgt:
Jahr
Nettoaufnahmen Stand am Jahresende
-Mio. DM -
1980 147,5 680,9
1981 100,3 781,2
1982 112,5 893,7
1983 350,0 1 243,7
1984 517,6 1 761,3
1985 560,7 2 321,9
1986 650,5 2 972,5
1987 495,0 3 467,5
Die Entwicklung in den Jahren bis 1991 hängt
weitgehend von Ansatz, Ausgestaltung und
Inanspruchnahme der Programme und von der Anzahl der
Aussiedler und Zuwanderer ab.
Tabelle 1
[zu III. b) 1/2]
Kreditprogramme der Deutschen Ausgleichsbank
- Auszahlungen in Mio. DM -
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
ERP-Programme
Existenzgründungsprogramm 284,6 492,6 635,0 683,3 569,9 742,2 801,5 670,0 704,8 644,3
Standortprogramm 137,6 206,7 199,3 235,2 193,5 385,7 393,8 260,8 448,6 525,5
Abfallwirtschaftsprogramm 13,6 20,5 49,8 53,8 76,5 150,7 163,4 147,6 166,6 305,0
Ausbildungsplätzeprogramm . 4,8 9,7 11,0 7,9 3,9 6,8 7,8 8,7 9,1 9,3
Binnenschiffahrtsprogramm . . 2,0 3,7 8,4 6,6 2,8 5,3 2,0 4,5 3,8 9,8
Andere ERP-Programme 1 ) 4,2 2,3 1,3 1,0 0,2 - - - - -
446,8 735,5 904,8 987,8 846,8 1290,7 1368,5 1091,6 1332,9 1493,9
Eigenkapitalhilfeprogramm . . - 10,9 83,7 76,3 84,2 261,0 429,4 440,7 452,2 458,1
Einrichtungskredite an Aus
-
siedler und Zuwanderer 97,6 104,7 111,4 115,2 131,5 97,6 134,1 103,7 120,1 117,6
Sonstige 2 ) 4,8 5,3 5,7 6,0 7,6 5,1 3,6 1,1 2,0 2,6
Ergänzungsprogramme 99,2 70,1 41,9 20,4 15,2 36,3 110,0 212,5 355,0 306,5
Gesamt 651,1 928,4 1148,6 1205,9 1097,8 1690,7 2045,6 1849,6 2262,2 2378,7
1) Geschädigtenprogramm, Flüchtlings-Siedlungsprogramm
2) Kredite an nichtdeutsche Flüchtlinge sowie an Umsiedlungsgeschädigte in Italien
Tabelle 2
[zu III. b) 1/2]
Kreditprogramme der Deutschen Ausgleichsbank
- Ausgewählte Bruttobestände 1 ) am Jahresende in Mio. DM -
1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
ERP-Programme
Existenzgründungsprogramm 735,4 1130,7 1637,0 2137,8 2413,6 2716,3 3063,9 3169,5 3196,0 3135,1
Standortprogramm 564,1 711,4 850,7 1013,7 1112,4 1343,3 1588,7 1636,7 1793,9 2016,8
Abfallwirtschaftsprogramm 72,4 83,6 122,9 162,5 229,5 343,0 476,8 561,2 656,1 867,2
Ausbildungsplätzeprogramm . 9,0 18,3 28,1 33,7 34,3 36,8 39,8 42,4 43,4 43,6
Binnenschiffahrtsprogramm . . 10,3 12,4 19,1 23,8 24,0 25,2 22,9 21,8 18,8 22,0
Andere ERP-Programme 2 ) 200,1 162,7 133,5 108,5 85,3 65,2 49,2 35,6 24,5 16,4
1591,3 2119,1 2791,3 3480,0 3899,1 4529,8 5241,2 5467,2 5732,7 6101,1
Eigenkapitalhilfeprogramm . . - 10,9 94,1 168,6 247,5 496,9 912,8 1327,6 1726,5 2092,7
Einrichtungskredite an Aus
-
siedler und Zuwanderer 205,3 299,5 389,0 469,2 551,1 584,5 641,1 653,7 667,4 672,0
Ergänzungsprogramme der
DtA-Bank 153,9 211,2 232,5 222,9 199,4 194,4 265,2 428,2 713,5 924,3
Sonstige 3 ) 29,7 31,8 34,4 36,4 39,3 38,7 38,6 32,8 30,3 27,8
Gesamt 1980,2 2 672,5 3 541,3 4 377,1 4 936,9 5 844,3 7 097,9 7 909,5 8 870,4 9 817,9
1) Ohne Wertberichtigungen
2) Geschädigtenprogramm, Flüchtlings-Siedlungsprogramm
3) Kredite an nichtdeutsche Flüchtlinge sowie an Umsiedlungsgeschädigte in Italien
3. Welche Ausfallgarantieverpflichtungen hat der Bund
für diese Programme, insbesondere das bis Ende 1988
befristete Eigenkapitalhilfeprogramm,
übernommen?
Der Bund hat Garantieverpflichtungen für die
Eigenkapitalhilfe (Darlehensbestand Ende 1987: 2,1 Mrd.
DM) in Höhe von 750 Mio. DM sowie für die Darlehen
an Aussiedler und Zuwanderer (Darlehensbestand
Ende 1987: 672 Mio. DM) in Höhe von 100 Mio. DM
übernommen.
4. Wie hoch ist aus heutiger Sicht das Ausfallrisiko zu
Lasten des Bundeshaushalts aus diesen
Verpflichtungen (darunter: aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm),
und ist dafür ausreichend Vorsorge im Finanzplan des
Bundes getroffen?
Ende 1987 war die Bundesgarantie für die
Eigenkapitalhilfe in Höhe von rd. 90 Mio. DM und für die
Darlehen an Aussiedler und Zuwanderer in Höhe von
15,4 Mio. DM in Anspruch genommen.
Für die Beurteilung des Ausfallrisikos ist die Ausfall
entwicklung eines Darlehensjahrgangs über eine län
gere Zeit zugrunde zu legen. Von den im Jahre 1983
(das die DAB als repräsentativ ansieht) bewilligten
EigenkapitalhilfeDarlehen in Höhe von 367,4 Mio.
DM sind bis Ende 1987 23,8 Mio. DM (= 6,5 v. H.)
ausgefallen. Unter der Voraussetzung vergleichbarer
wirtschaftlicher Bedingungen kann auch in Zukunft
von Ausfällen in dieser Größenordnung ausgegangen
werden, für die im Finanzplan des Bundes
entsprechende Vorsorge getroffen ist.
IV. Sonstige Auslagerungen und Verschiebungen von
Ausgaben des Bundes
a) Kokskohlenbeihilfe
1. Wie haben sich in den Jahren 1978 bis 1987 der
Kostenpreis für inländische Kokskohle, der
Wettbewerbspreis für Importkohle in DM und in Dollar, der
Selbstbehalt für Kohle und Stahl, der Fördersatz, die
Fördermenge (darunter: Expo rte und aufgeteilt nach
NRW und Saarland) und die Förderbeihilfe entwickelt
(darunter: Bundesanteil nebst Saaranteil absolut und
in Prozent)?
Die Entwicklung ist im einzelnen in der folgenden
Tabelle dargestellt.
Tabelle
[zu IV. a) 1]
Kokskohlepreis/Förderbeihilfe/Selbstbehalte
1978
I. -III./IV.
1979
I. -III./IV. 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
Kostendeckender Preis
DM/t 168,00 168,00 171,00 171,00 195,00 212,00 220,00 235,00 240,50 238,00 243,50 253,00
Wettbewerbspreis DM/t
Dollarkurs
126,60 116,10
2,01
118,30 115,20
1,83
123,70
1,82
179,00
2,26
192,60
2,43
173,30
2,56
185,20
2,85
182,50
2,94
126,50
2,17
97,65
1,80
Kohle 1,50 1,50 1,50 5,40 12,50 14,00 4,00 4,00 8,10 14,70 9,90 5,00
Selbstbehalt - DM/t -
Stahl 1,50 1,50 1,50 5,40 5,80 1,50 1,50 1,00 1,90 2,80 1,90 1,50
Förderbeihilfe - DM/t - 38,40 48,90 49,70 45,00 53,00 17,50 21,70 56,70 45,30 38,00 105,20 148,85
Beihilfevolumen
- Mio. DM -
(Bund + Land) 1198,00 1772,00 1897,00 607,00 618,00 1520,00 1377,00 1140,00 2704,00 3587,00
Bundesanteil l) 832,00 1225,00 1311,00 420,00 429,00 1055,00 953,00 783,00 1880,00 2495,00
(incl. zusätzlich 1/3 Saar
-
anteil) (33,00) (44,00) (46,00) (15,00) (17,00) (42,00) (35,00) (23,00) (77,00) (104,00)
Bundesanteil in v. H. 69,4 69,1 69,1 69,2 69,4 69,4 69,2 68,7 69,5 69,6
Beihilfefähige Menge
- Mio. t - 29,2 36,3 35,8 34,7 28,5 26,8 30,4 30,0 25,7 24,1
davon Inland 18,3 22,3 22,4 20,0 18,6 18,1 20,8 21,6 18,4 17,9
Ausland 10,9 14,0 13,4 12,6 9,9 8,7 9,6 8,4 7,3 6,2
Inland 16,7 20,5 20,5 20,0 16,9 16,4 18,9 19,6 16,7 16,2
NRW Ausland 10,1 13,1 12,7 12,1 9,2 8,2 9,2 8,0 6,8 5,8
Insgesamt 26,8 33,6 33,2 32,1 26,1 24,6 28,1 27,6 23,5 22,0
Inland 1,6 1,8 1,9 2,1 1,7 1,7 1,9 2,0 1,7 1,7
Saarland Ausland 0,8 0,9 0,7 0,5 0,7 0,5 0,4 0,4 0,5 0,4
Insgesamt 2,4 2,7 2,6 2,6 2,4 2,2 2,3 2,4 2,2 2,1
1) Bundesanteil = 2/3 des Gesamtbeihilfevolumens, zuzüglich Saaranteil
2. In welchen Jahren seit 1978 haben die
Haushaltsansätze nicht ausgereicht (um wieviel), um die
laufenden Ansprüche der Bergbauunternehmen auf
Kokskohlenbeihilfe aus dem Bundeshaushalt vollständig
zu begleichen?
3. Wie wurden diese Fehlbeträge ausgeglichen (durch
Schieben in die Folgejahre)?
4. Wie hoch ist die Vorbelastung des Bundeshaushalts
1988 aus dem Fehlbetrag des Jahres 1987?
Der Kokskohlenbeihilfebedarf läßt sich seit jeher nur
schwer im vorhinein genau prognostizieren. Die für
den Beihilfebedarf wesentlichen Eckwerte stehen erst
am Ende des jewei ligen Wirtschaftsjahres fest. Als
besonderer Unsicherheitsfaktor erweist sich dabei die
Dollarkursentwicklung, die den Wettbewerbspreis für
Importkohle maßgeblich beeinflußt.
Vor diesem Hintergrund hat es sich in dem fraglichen
Zeitraum als unabweisbar erwiesen, einen Teil des
tatsächlichen Beihilfebedarfs erst im jewei ligen
Folgejahr auszuzahlen.
Im einzelnen
Jahr Mio. DM
1978 rd. 91
1979 rd. 265
1980 rd. 267
1983 rd. 515
1984 rd. 118
1986 rd. 480
1987 rd. 650
Wie ersichtlich, ist der Bundeshaushalt 1988 mit rd.
650 Mio. DM aus dem Beihilfebedarf des Jahres 1987
vorbelastet.
5. Welche Annahmen liegen den rückläufigen
Schätzansätzen im Finanzplan des Bundes bis 1991
zugrunde, und mit welchen jährlichen Fehlbeträgen bis
1991 ist mit den aktualisierten Annahmen aus der
Kohlerunde Ende 1987 demgegenüber aus heutiger
Sicht zu rechnen?
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um die aufgelaufenen Vorbelastungen
künftiger Haushalte abzubauen?
Die über drei Jahre im voraus zu prognostizierenden
Ansätze für die Finanzplanung sind naturgemäß mit
noch größeren Unsicherheiten behaftet als die
Schätzungen für den Baransatz des Haushaltes.
Den leicht rückläufigen Schätzansätzen im
Finanzplan des Bundes bis 1991 lag die Erwartung zugrunde,
daß die ab 1989 geltende Plafondregelung zu
geringeren Beihilfevolumina führt. Außerdem wurde von
einem zurückgehenden Kokskohleabsatz,
insbesondere durch einen beschleunigten Abbau der
subventionierten Lieferungen an die EG-Stahlindustrie
ausgegangen.
Um den Anpassungsprozeß im Steinkohlenbergb au
sozialverträglich zu gestalten, wurde in der
Kohlerunde vom Dezember 1987 vereinbart, den
Exportabbau langsamer durchzuführen. Gegenüber
ursprünglichen Planungen haben sich die Beteiligten auf
zusätzliche beihilfefähige Expo rte in Höhe von 11 Mio. t
verständigt. Davon entfallen auf den Zeitraum bis
1992 voraussichtlich rd. 8 Mio. t. Bei der heutigen
Differenz zwischen dem Kostenpreis für deutsche Kohle
und dem Wettbewerbspreis für Importkohle belastet
eine Mio. t Export den Bundeshaushalt mit über
100 Mio. DM.
Die Bundesregierung hat die Finanzplanung
entsprechend aktualisiert.
Wie in den vergangenen Jahren wurde ein Teil der auf
1987 entfallenen Kokskohlenbeihilfe Anfang 1988
ausgezahlt. Entsprechend wird auch für einen Teil der
Beihilfe für 1988 zu verfahren sein.
b) Steinkohlenbevorratung
1. Wie ist die Steinkohlenreserve der Notgemeinschaft
Deutscher Steinkohlenbergbau finanziert?
Die Steinkohlenreserve war früher Eigentum der
Notgemeinschaft Deutscher Kohlenbergbau, heute des
Rationalisierungsverbandes des
Steinkohlenbergbaus. Er hat zur Finanzierung Darlehen am
Kapitalmarkt aufgenommen, die der Bund und die beteiligten
Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland verbürgt
haben. Sie erstatten die Darlehenszinsen sowie die
Lagerhaltungskosten und Bürgschaftsentgelte aus
Haushaltsmitteln, wobei der Bund den Anteil des
Saarlandes übernimmt.
2. Wie hoch ist der vom Bund garantierte bzw. durch
Bürgschaften gesicherte Kreditbetrag?
Die Bürgschaftszusage des Bundes beläuft sich auf
1,1 Mrd. DM; hiervon sind derzeit rd. 920 Mio. DM
durch Darlehen ausgenützt.
3. Aus welchen Gründen ist der ursprünglich für 1985
vorgesehene Abbau der Reserve inzwischen zweimal
verschoben worden, nachdem nach der Entspannung
der Krisensituation auf den Ölmärkten im Jahre 1982
der eigentliche Anlaß für die Bildung der Reserve
weggefallen war?
Die Steinkohlereserve von 10 Mio. t war 1976 auf
Basis der ersten Fortschreibung des Energieprogrammes
der Bundesregierung vom Oktober 1974 angelegt
worden. Sie diente der Stärkung der nationalen
Krisenvorsorge, zugleich jedoch der Auslastung des
Steinkohlenbergbaus und der Stabilisierung der
Beschäftigung angesichts damals rasch wachsender
Halden bei den Bergbauunternehmen.
Der ursprüngliche Auflösungszeitraum von 1985 bis
1988 ist im Rahmen der Kohlenrunde 1982 um drei
Jahre hinausgeschoben worden. Anlaß war der erneut
deutlich unter der Förderung liegende Absatz des
Steinkohlenbergbaus und die daraus resultierende
schwierige wirtschaftliche Situation der
Unternehmen.
Auf der Basis eines Beschlusses des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom November
1986 ist angesichts der erneut schlechten Absatzlage
und der schwierigen Situation des
Steinkohlenbergbaus die Laufzeit der Reserve nochmals bis 1990/1993
verlängert worden.
Richtig ist, daß der Gesichtspunkt der Krisenvorsorge
heute für die nationale Kohlenreserve nicht mehr
tragend ist. Seit 1974/1975 bzw. 1979/1980 hat sich die
Situation auf dem Energiemarkt gravierend geändert.
Der Mineralölmarkt ist wie der gesamte Weltenergie
-
markt seit mehreren Jahren entspannt Durch
Hüttenvertrag und Verstromungsregelung ist mit öffentlicher
Flankierung sichergestellt, daß der Kohlebedarf
wichtiger Nachfragegruppen langfristig abgedeckt wird.
Im Wärmemarkt ist für deutsche Steinkohle
nennenswertes Substitutionspotential auch im Krisenfall nicht
mehr vorhanden.
4. Wird die Bundesregierung nunmehr endgültig am
vorgesehenen und vom Haushaltsausschuß
beschlossenen Abbau der Reserve ab spätestens 1990
festhalten?
Die erneute Verlängerung 1986 ist mit der Auflage
erfolgt, daß die Bergbauunternehmen jede Chance
nutzen sollen, um die Reserve vorzeitig in den Markt
einzuschleusen. Dies wird erleichtert durch eine
deutliche Senkung der Rückkaufpreise, ggf. sogar unter
den Einlieferungspreis. Bis heute sind in mehreren
Jahren knapp 1 Mio. t zurückgekauft und
vornehmlich im Ausland abgesetzt worden.
Die Bergbauunternehmen sind vertraglich verpflich
tet, den verbliebenen Teil der Steinkohlenreserve in
den Jahren 1990 bis 1993 zurückzukaufen. Aus
heutiger Sicht gibt es keinen Anlaß, die Vertragslage in
Frage zu stellen.
5. Wie ist die Reserve nach Qualitäten und Mengen
zusammengesetzt?
Die Steinkohlenreserve umfaßt
Kraftwerksvollwertkohle 3,6 Mio. tvF 1 )
Kraftwerksballastkohle 1,7 Mio. tvF
Hochofenkoks 3,0 Mio. tvF
Hausbrandkoks 0,6 Mio. tvF
sonstige Kohlen 0,2 Mio. tvF
9,1 Mio. tvF
6. Welche Preise sind derzeit für die aufgehaldeten
Qualitäten und Mengen an den Weltmärkten zu
erzielen?
Die Frage läßt sich nicht detailliert beantworten. Der
Weltkohlemarkt ist derzeit ein Käufermarkt. Das
Angebot ist groß, die Preise sind niedrig. So liegen bei
uns die Einfuhrpreise für Steinkohle heute auf dem
gleichen Niveau wie 1974.
Die Verbraucherpreise für inte rnational gehandelte
Kohle hängen vom Standort des Verbrauchers, der
abgenommenen Menge, den Arten und So rten, der
Langfristigkeit des Liefervertrages und den
vorhandenen Lieferbeziehungen sowie den Transportkosten
ab. Der Dollarkurs spielt eine ebenso wichtige Rolle
wie die Frachtraten des Schifftransportes, die je nach
Auslastung der internationalen Handelsflotte
schwanken.
Koks wird primär vor Ort hergestellt und im übrigen
wegen seiner Transportempfindlichkeit nur in
geringem Umfang international gehandelt. Ballastkohle
wird wegen des ungünstigen Verhältnisses von
Brennwert und Gewicht nur in Nähe des
Förderstandortes eingesetzt.
7. Wie waren demgegenüber die entsprechenden
Einstandspreise bei Bildung der Reserve?
Die Preise der Steinkohlereserve waren bei
Einlieferung 1976/1977
Kraftwerksvollwertkohle 133,20 DM/tvF
Kraftwerksballastkohle 130,40 DM/tvF
Hochofenkoks 164,40 DM/tvF
Hausbrandkoks 142,30 DM/tvF
sonstige Kohlen 140,40 DM/tvF
1 ) = je Tonne verwertbarer Förderung
Die Einlieferungspreise lassen sich wegen der in
Frage IV. Buchstabe b 6 genannten Einflußfaktoren
nur bedingt mit den Weltmarktpreisen vergleichen.
Entscheidend ist letztlich, wohin die Kohle geliefert
werden soll.
8. Mit welchen Veräußerungsverlusten muß daher beim
Abbau der Reserve gerechnet werden?
Die Steinkohlenreserve muß nach Vertrag zu je einem
Viertel jeweils am 1. Januar der Jahre 1990 bis 1993
von den Bergbauunternehmen zurückgekauft
werden: Der Rückkaufpreis ist gleichzei tig mit der letzten
Verlängerung ermäßigt worden auf den
Einlieferungspreis oder einen ggf. höheren Marktpreis, so daß
aus dem Pflichtrückkauf kein Verlust für den
öffentlichen Haushalt entsteht. Wie die Marktpreise für
Steinkohle in diesen Jahren aussehen werden, ist
nicht vorhersehbar.
9. Trifft es zu, daß der Bund im Rahmen der
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 09 02 Titel 671 11 mit
20 Mio. DM Vorsorge zum Ausgleich dieser Verluste
an den Bergbau bzw. die Notgemeinschaft getroffen
hat?
Nach Vertrag können Verluste nur entstehen, wenn
Mengen vor den vertraglichen Rückkaufterminen
zurückgekauft werden und Bund und Land dabei im
Einzelfall einem Rückkaufpreis unter
Einlieferungspreis zugestimmt haben. Diese preisliche Flexibilität
soll die vorzeitige Abschmelzung der Reserve
erleichtern , so daß die Unternehmen auch bei schwieriger
Weltmarktlage Absatzchancen nutzen können. Ein
solcher vorzeitiger Rückkauf unter Einlieferungspreis
verursacht Verluste beim Rationalisierungsverband,
die die öffentliche Hand übernehmen muß. Zu ihrer
Deckung ist die Verpflichtungsermächtigung bei
Kap. 09 02 Tit. 671 11 über 20 Mio. DM vorgesehen.
c) Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung
(BALM)
1. Wie haben sich Ausgaben und Kassenkreditrahmen
(davon: ausgeschöpft) der BALM in den Jahren 1978
bis 1987 entwickelt?
a) Die Entwicklung der Istausgaben der
Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM)
ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Sämtliche Ausgaben sind im Bundeshaushalt er
-
faßt.
Tabelle
[zu IV. c) 1]
Istausgaben der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung 1978 bis 1987
— TDM —
Jahr
Für
Lagerhaltung und
Beschaffung
von Bestän
den im
Rahmen der
ZVR 1) incl.
d. Verwal
tungskosten
Für Liefe
rungen im
Rahmen der
nationalen
Nahrungs
mittelhilfe
Kosten der
Vorrats
haltung
Ausgaben
gem. Ver
waltungs
haushalts
plan
Für Liefe
rungen im
Rahmen der
EG-Nah
rungsmittel
hilfe (aus
EG-Mitteln)
Für EG -
Marktord
nungsaus
gaben ein
schließlich
Interven
tionskosten
Sonstige
Ausgaben
Gesamtaus
gaben
Kap. 36 06
Tit. 671 01
und 813 01
Kap. 23 02
Tit. 686 24
Kap. 10 04
Tit. 671 02
rd. 95 v. H.
aus
Kap. 10 04
Tit. 671 01
Rest aus ei
genen Ein
nahmen
Anlage E zu
Kap. 23 02
Anlage E zu
Kap. 10 04
2 Kap. 10 04 )
1978 3 375 107 905 85 200 32 249 183 823 3 380 888 — 3 793 440
1979 12 000 80 063 50 500 32 637 189 145 2 855 804 — 3 220 149
1980 17 669 78 706 60 000 32 373 278 572 2 353 581 — 2 820 901
1981 20 115 114 864 58 500 35 856 529 738 2 099 109 — 2 858 182
1982 22 689 114 041 90 109 37 311 304 999 2 090 226 — 2 659 375
1983 25 060 77 722 75 598 38 076 334 941 3 839 330 — 4 390 727
1984 23 955 103 604 63 708 37 166 436 318 3 719 275 — 4 384 026
1985 23 972 124 322 67 500 36 414 235 014 4 532 487 — 5 019 709
1986 24 164 59 983 94 900 38 245 265 875 5 609 786 12 552 6 105 505
1987 7 017 73 441 137 158 41 755 152 030 5 268 129 52 662 5 732 192
1) = Zivile Verteidigungsreserve
2) Hier sind insbesondere Kosten
— für Trocknung von Interventionsgetreide Titel 682 06 (seit 1986) und
— für die Lagerung von Interventionsware Titel 682 08 (seit 1987)
erfaßt, soweit sie vom EAGFL nicht finanziert werden
b) Der jeweilige Kreditrahmen der BALM und die
niedrigste und höchste Ausschöpfung im
jeweiligen Kalenderjahr zeigt die nachfolgende
Aufstellung:
niedrigste höchste
Kreditrahmen
Ausschöpfung
Jahr Mrd. DM
1978 3,7 2,770 3,442
1979 3,1 2,302 2,786
1980 3,0 1,815 2,346
1981 2,1 0,778 1,815
1982 2,5 0,796 2,375
1983 5,3 2,274 4,759
1984 7,5 4,213 5,330
1985 7,7 5,075 7,157
1986 9,5 6,348 8,311
1987 10,0 6,946 8,729
Es wird darauf hingewiesen, daß die
Kreditaufnahme bis Oktober 1987 ausschließlich zur
Finanzierung des Warenwertes der
Interventionsbestände gemäß § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die
Neuorganisation der Marktordnungsstellen
erfolgte. Ab November 1987 wurden zusätzlich
Kredite zur Finanzierung von EG-
Marktordnungsausgaben gemäß § 10 Abs. 5 des vorgenannten
Gesetzes aufgenommen. Hierfür entstanden bis Ende
1987 noch keine Kosten.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob die
EG-Kommission die Umstellung der Finanzierung von
Marktordnungsausgaben vom Vorfinanzierungs- auf
ein Erstattungsverfahren mit Ablauf des Jahres 1988
wieder rückgängig machen wird oder nicht?
3. Geht die Bundesregierung davon aus, daß die auf die
Jahre 1987 und 1988 befristete Aufstockung des
Kassenkreditrahmens der BALM in eine dauerhafte
umgewandelt werden muß?
4. Wenn die Vorfinanzierungsregelung beibehalten
wird, wann ist mit der Einbringung des
entsprechenden Änderungsgesetzes für die BALM zu rechnen?
Nach den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates
vom 11./12. Februar 1988 sollen die für 1987 zunächst
als Übergangslösung vorgesehenen besonderen
Vorschriften für die Finanzierung der gemeinsamen
Agrarpolitik, wonach die Mitgliedstaaten für die EG-
Ausgaben in Vorlage treten, weiter angewandt
werden. Diese Schlußfolgerung ist inzwischen in eine
Rechtsverordnung des Rates umgesetzt worden, die
keine Befristung vorsieht. Die
Gemeinschaftsregelung macht es erforderlich, die Ermächtigung der
BALM zur Aufnahme von Kassenkrediten für die
Zwischenfinanzierung von EG-Marktordnungsausgaben
aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist am 27. Mai 1988 dem
Bundesrat zugeleitet worden.
5. Wie wird sich die Zinsbelastung des Bundeshaushalts
durch die Maßnahme bis 1991 entwickeln?
6. Ist dafür bereits Vorsorge im Finanzplan getroffen
worden?
Zur Zahlung der Zinskosten für die
Zwischenfinanzierung der EG-Marktordnungsausgaben wurden für
das Haushaltsjahr 1988 Mittel in Höhe von
90 Mio. DM veranschlagt. Für 1989 ist ein Ansatz von
96 Mio. DM vorgesehen. Als Schätzbetrag aufgrund
der aktuellen Kapitalmarktlage wurde dieser Betrag
auch in der Finanzplanung bis 1992
fortgeschrieben.
7. Wird die EG diese Zinsausgaben auch weiterhin
erstatten?
Schon nach der geltenden Verordnung (EWG)
Nr. 3187/87 vom 19. Oktober 1987 ist eine
Übernahme der Zinskosten durch den
Gemeinschaftshaushalt auf vier Mitgliedstaaten beschränkt
(Griechenland, Irland, Portugal und Spanien).
d) Deutsche Airbus GmbH
1. In welchem Umfang hat der Bund in den einzelnen
Jahren seit 1978 Bürgschaften für die Finanzierung
des Airbus-Programms bei der Deutschen Airbus
GmbH übernommen, und wie hat sich der
Gesamtbürgschaftsrahmen seitdem entwickelt?
Der der Deutschen Airbus GmbH zur Verfügung
gestellte Bürgschaftsrahmen für die Serienfinanzierung
des Programms A 300/310 betrug in der Spitze
4,1 Mrd. DM im Jahr 1983. Seit 1986 ist der Rahmen
auf 3,1 Mrd. DM begrenzt.
2. In welchem Umfang sind darüber hinaus seit 1978
jeweils Hermes-Bürgschaften für Geschäfte der
Deutschen Airbus erteilt worden, und wie hoch ist das
derzeitige Gesamtobligo?
Seit 1978 hat die Bundesregierung zugunsten in der
Bundesrepublik Deutschland ansässiger Banken für
Airbus-Exportfinanzierungen
Ausfuhrgewährleistungen in Höhe von rd. 4,8 Mrd. DM übernommen; das
derzeitige Gesamtobligo des Bundes beträgt rd.
3,8 Mrd. DM.
3. In welchem Umfang war die Deutsche Airbus in den
einzelnen Jahren seit 1978 selbst an sogenannten
Herstellergarantien beteiligt, und sind diese
innerhalb des Bürgschaftsrahmens bereits berücksichtigt?
Die Deutsche Airbus GmbH hat bisher anteilige
Risiken aus Herstellergarantien für sieben
Verkaufsgeschäfte übernommen. Schadensfälle sind bisher nicht
eingetreten. Derartige Risiken waren bisher innerhalb
des Serienbürgschaftsrahmens mitabgesichert.
Zukünftig sollen diese Risiken über Einzelgarantien bei
vertretbarem Risiko mit Eigenbeteiligung der
Industrie gegen Zahlung von Entgelten versichert
werden.
4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Verluste des
Airbus-Programms, die sich auf der Grundlage der
geltenden Programmplanung bei den bereits
produzierten Modellen A 300, A 310 und A 320 sowie
einschließlich der geplanten Modelle A 330 und A 340
bis zum Jahre 2000 ergeben, wenn man einen
Dollarkurs von
a) 1,80 DM bzw.
b) 1,60 DM
unterstellt?
Zu den Auswirkungen des Dollarkurses auf die
Finanzierung des Airbus-Programms hat die
Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 24. Juli 1987 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zur Lage der
Staatsfinanzen (Drucksache 11/645) Stellung
genommen.
5. Wie hoch ist das haftende Kapital der Deutschen
Airbus?
Die Deutsche Airbus GmbH ist derzeit mit
300 Mio. DM haftendem Kapital ausgestattet.
6. Wer haftet darüber hinaus und in welchem Umfang
für fällig werdende Verbindlichkeiten, die bei der
geschäftlichen Perspektive der Deutschen Airbus auf
Dauer nicht von ihr selbst aus eigener Kraft bedient
werden können?
Bezüglich der Haftung für zukünftige Risiken des
Airbus-Programms verfolgt die Bundesregierung das
Ziel, bei weitgehender Übernahme der Altlasten mehr
industrielles Engagement zu erreichen.
7. Mit welchen Mitteln hat die Deutsche Airbus fällige
Rechnungen für die in ihrem Auftrag bei MBB,
Dornier u. a. gefertigten Flugzeugteile bzw. angefallenen
Entwicklungskosten in den einzelnen Jahren seit
1978 gezahlt (absolut und in Prozent nach Herkunft
der Mittel, insbesondere Einnahmen aus Verkäufen,
aus den vom Bund verbürgten Krediten, aus
Zuschüssen des Bundes)?
Die Finanzierung sämtlicher Airbus-Aktivitäten der
Deutschen Airbus GmbH erfolgte seit Programmstart
im wesentlichen durch die ihr von Airbus industiie
zugewiesenen Anteile an Verkaufserlösen. Daneben
standen öffentliche Mittel, eigene Mittel und Gelder
von MBB/Dornier zur Verfügung.
Eine Zuordnung täglich fälliger Rechnungen zur
Herkunft der Mittel, insbesondere Einnahmen aus
Verkäufen, aus den vom Bund verbürgten Krediten, aus
Zuschüssen des Bundes u. a. ist betriebswirtschaft lich
nicht möglich. Für die Serienfinanzierung sind der
Deutschen Airbus GmbH rd. 0,7 Mrd. DM aus dem
Bundeshaushalt seit Programmstart zugeflossen;
hinzu kommen bundesverbürgte Kredite in Höhe von
3,1 Mrd. DM. Der gesamte Serienumsatz betrug im
gleichen Zeitraum rd. 19 Mrd. DM. Die
Entwicklungskosten wurden mit 90 v. H. bzw. 85 v. H. bei
Verbesserungsentwicklungen vom Bund gefördert; seit
Programmstart sind aus dem Bundeshaushalt rd.
3,2 Mrd. DM geleistet worden.
e) Länder und Gemeinden
1. Welche Aufgabenveränderungen (z. B. im
Familienlastenausgleich und im Sozialbereich) haben seit 1983
dazu geführt, daß Kosten vom Bund auf die Länder
und Gemeinden verlagert wurden?
2. Welche Entlastungen haben sich hieraus für den Bund
in den einzelnen Jahren ergeben, und welche
Belastungen sind dadurch auf die Länder und Gemeinden
zugekommen?
Im Zuge der Entflechtung der Mischfinanzierung
wurden im Rahmen der Neuordnung der Kranken
-hausfinanzierung ab dem 1. Januar 1985 die Finanz
hilfen des Bundes zur Durchführung des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes gestrichen (Ansatz 1984:
972 Mio. DM). Dennoch hat dies nicht zu einer
Mehrbelastung der Länder geführt, weil der Bund als
Ausgleich die Länderanteile für die Beiträge zur
Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten
Behinderten und für die Prämien nach dem Wohnungsbau-
Prämien-Gesetz übernahm. Außerdem entlastete er
die Länder beim Wohngeld.
Die Ausgleichszahlungen des Bundes betrugen
1985 = 1 029,553 Mio. DM
1986 = 1 085,499 Mio. DM
1987 = 1 111,031 Mio. DM.
Im gleichen Zeitraum betrugen die Aufwendungen
der Länder für Krankenhausinvestitionen
4 439,800 Mio. DM im Jahr 1985
4 665,600 Mio. DM im Jahr 1986
4 689,800 Mio. DM im Jahr 1987.
Setzt man die Finanzhilfen des Bundes vor und die
Ausgleichszahlungen des Bundes nach der Auflösung
der Mischfinanzierung ins Verhältnis zu den
jeweiligen Aufwendungen der Länder nach dem KHG, so ist
festzustellen, daß sich der Bundesanteil von 20,1 v. H.
im Jahr 1984 auf 23,7 v. H. im Jahr 1987 erhöht hat
(siehe folgende Tabelle).
Im übrigen ist der Umsatzsteueranteil der Länder seit
1982 um 2 1/2 v. H.-Punkte erhöht worden. Außerdem
hat der Bund die Bundesergänzungszuweisungen an
leistungsschwache Länder, die er aus seinem
Umsatzsteueranteil zahlt, für die Jahre 1988 bis 1993 von
bisher 1,5 v. H.-Punkten des Umsatzsteueraufkommens
auf 2 v. H.-Punkte angehoben. Insgesamt stehen den
Tabelle
[zu IV. e) 1/2]
TDM v. H.
Finanz
hilfen des
Bundes
nach dem
KHG 1984
Ausgleichszahlungen des
Bundes nach Artikel 2 KHNG
Anteil der
Finanzhil
fen des
Bundes an
den Auf
wendun
gen der
Länder
Anteil der Ausgleichszahlungen
des Bundes nach Artikel 2 KHNG
an den Aufwendungen der
Länder
1985 1986 1987 1984 1985 1986 1987
Baden-Württemberg 114 331 130 648 145 124 147 765 21,0 24,7 28,0 24,6
Bayern 150 771 190 281 194 132 206 555 13,9 18,2 16,3 16,5
Berlin 47 298 34 961 35 016 35 343 11,0 7,1 7,1 6,2
Bremen 13 257 11 194 11 687 11 865. 45,5 40,1 46,6 39,3
Hamburg 23 010 27 530 31 787 29 880 28,0 36,0 38,1 38,2
Hessen 74 165 89 948 96 878 100 370 23,4 31,6 31,1 32,3
Niedersachsen 103 772 122 202 127 552 125 774 29,0 33,4 30,0 37,7
Nordrhein-Westfalen 266 897 304 243 319 341 321 844 23,4 27,3 28,6 31,4
Rheinland-Pfalz 47 007 60 149 63 425 64 861 19,0 21,3 22,3 22,2
Saarland 28 492 17 279 16 964 22 470 32,3 20,1 19,5 27,2
Schleswig-Holstein 27 177 41 118 43 593 44 304 19,8 30,7 33,8 37,3
Länder insgesamt 896 177 1029 553 1085 499 1 111 031 20,1 23,2 23,3 23,7
Ländern durch diese Änderungen im Jahr 1988 im
Vergleich zu 1982 rd. 3,7 Mrd. DM mehr aus dem
Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung. Die
Verschiebung zugunsten der Länder ist Ausdruck der
länder- und gemeindefreundlichen Finanzpolitik dieser
Bundesregierung.
V. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von
Schattenfinanzierungen
1. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Auslagerung von Bundesausgaben aus dem
Bundeshaushalt auf andere Körperschaften kein Verstoß
gegen Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz, obwohl do rt
vorgeschrieben ist, daß „alle Einnahmen und Ausgaben
des Bundes (...) in den Haushaltsplan einzustellen
(sind) "?
Der gesonderte Ausweis der Ausgaben der
bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und der Sondervermögen des Bundes
außerhalb des Bundeshaushalts ist verfassungsgemäß. Die
Ausgaben folgen den diesen Einrichtungen
übertragenen Aufgaben. Die Übertragung steht mit der
Verfassung im Einklang. Eine verfassungsrechtlich zu
beanstandende „Auslagerung" von Bundesausgaben
aus dem Bundeshaushalt hat nicht stattgefunden.
Ein Verstoß gegen die in Artikel 110 Abs. 1 des
Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze der
Einheit und Vollständigkeit des Bundeshaushalts liegt
nicht vor. Nach dieser Vorschrift sind nur die
Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den
Bundeshaushaltsplan einzustellen. Die bundesunmittelbaren
juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben
eigene Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne aufzustellen
(vgl. z. B. §§ 106 und 110 Bundeshaushaltsordnung).
Für die Sondervermögen bestimmt A rtikel 110 Abs. 1
des Grundgesetzes, daß nur die Zuführungen und
Ablieferungen in den Bundeshaushaltsplan
eingestellt zu werden brauchen.
2. Hat die Bundesregierung keine Bedenken, daß durch
eine zunehmende Auslagerung von Ausgaben aus
dem Bundeshaushalt auf andere Körperschaften
Artikel 115 Abs. 1 Grundgesetz umgangen wird?
Aus den zuvor dargestellten Gründen wird auch die
Kreditobergrenze des Ar tikels 115 Abs. 1 Satz 2 des
Grundgesetzes nicht umgangen. Diese Vorschrift
regelt die Kreditaufnahme nur insoweit, als sie sich
unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirkt.
3. Kann die Bundesregierung darlegen, ob sie durch die
Bundesminister in den Verwaltungsräten der
Kreditanstalten des Bundes gezielt Einfluß auf deren
Geschäftspolitik zum Zwecke der Durchführung
bestimmter Bundesaufgaben außerhalb des
Bundeshaushalts genommen hat?
4. Wie wäre ein derar tiges Verhalten im Hinblick auf die
einschlägigen grundgesetzlichen und
haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen?
5. Wann und in welchen Fällen ist seit 1978 ein
entsprechender Einfluß ausgeübt worden?
Über die Geschäftspolitik der Kreditinstitute des
Bundes entscheiden die Unternehmensorgane in eigener
Verantwortung. Soweit — wie in den
Errichtungsgesetzen und der Bundeshaushaltsordnung
vorgesehen — Bundesvertreter in den Aufsichtsorganen der
Kreditinstitute des Bundes tätig sind, erfüllen sie die
durch die Errichtungsgesetze übertragenen Aufgaben
und nehmen pflichtgemäß die Interessen des Bundes
wahr, wobei die einschlägigen grundgesetzlichen und
haushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet
werden.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Kritik des Bundesrechnungshofes aus
dem Jahre 1969, daß die durch den Bund veranlaßte
Kreditaufnahme durch Dritte nicht nur gegen
Artikel 110 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, sondern darüber
hinaus die Kontrolle der Schuldenentwicklung durch
die Bundesschuldenverwaltung unterläuft
(Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1966,
Drucksache 5/4066, S. 39 bis 42)?
Die in dieser Kleinen Anfrage angesprochenen Fälle
weisen wesentliche Unterschiede im Vergleich zu
dem vom Bundesrechnungshof 1969 aufgegriffenen
Sachverhalt auf. Dort ist eine privatrechtliche
Gesellschaft angesprochen, die zur Finanzierung
öffentlicher Aufgaben eingeschaltet war, während die
Durchführung der Aufgaben staatlichen Stellen
oblag. Die Gesellschaft wurde inzwischen aufgelöst.
Die in der Kleinen Anfrage angesprochenen
Einrichtungen führen eigene Aufgaben aus, zu deren
Finanzierung sie teilweise Kredite aufnehmen.
Nach Artikel 110 des Grundgesetzes sind nur die
Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den
Bundeshaushalt einzustellen (Hinweis auf die Ausführungen
zu Frage V. 1).
Die Bundesschuldenverwaltung prüft entsprechend
ihrem gesetzlichen Auftrag die Einhaltung der
Kreditermächtigung des Bundes.
7. Stützt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit
der Kreditaufnahme durch Dritte zu Lasten des
Bundes den einschlägigen Bestimmungen der
Bundeshaushaltsordnung, nämlich den Geboten der
Vollständigkeit, der Veranschlagungspflicht, dem Prinzip
der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und
dem sogenannten Bruttoprinzip, nicht nachkommen
wird, oder tut sie das nicht und wie begründet sie
dies?
Die bundesunmittelbaren juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und die Sondervermögen des
Bundes nehmen Kredite nur zur Finanzierung eigener
Aufgaben auf. Die Kreditaufnahme erfolgt somit nicht
„zu Lasten des Bundes ". Daß die Krediteinnahmen
nicht im Bundeshaushaltsplan veranschlagt werden,
verletzt daher weder das Gebot der Vollständigkeit
(vgl. dazu die Antwort unter V. 1) noch die
Veranschlagungspflicht, das Prinzip der Haushaltswahrheit
und Haushaltsklarheit oder das Bruttoprinzip.]