[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10959
16. Wahlperiode 17. 11. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Dr. Christel
Happach-Kasan, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/10629 –
Schutz der Meeresumwelt beim Bau deutscher Offshore-Windparks
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausbauziele für erneuerbare Energien, die die FDP unterstützt, sind auch
durch die Nutzung der Offshore-Windkraft umzusetzen. Die Bundesregierung
hält laut der „Nationalen Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz
der Meere“ vom 1. Oktober 2008 die Errichtung von Offshore-Windparks mit
einer Leistung von insgesamt 20 000 bis 25 000 Megawatt (MW) bis zum Jahr
2025/2030 für realistisch.
Bau und Betrieb der Offshore-Windkraftanlagen verursacht u. a. Schalleintrag
in den Wasserkörper. Bei den Gründungsarbeiten zur Errichtung der
Windenergieanlagen auf See sollen v. a. Schlagrammen zum Einsatz kommen, die
besonders intensiven Unterwasserschall verursachen. Durch den Schall
können die Hörorgane der in der Nord- und Ostsee lebenden Tiere (z. B. der
Schweinswale) geschädigt werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte
im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im November
2007 u. a., „dass das Thema Unterwasserlärm sehr ernst zu nehmen sei und es
insgesamt einer intensiveren Befassung mit der Veränderung von
Meeressystemen bedürfe“ (Bundestagsdrucksache 16/7168, S. 5).
Die Verlegung der Stromleitungen zur Anbindung der Offshore-Windparks
hat ebenfalls Auswirkungen auf die Umwelt. So wird in der Anmeldung des
deutsch-niederländischen Wattenmeeres für die Liste des Weltnaturerbes bei
der UNESCO durch die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
das Niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und
Nahrungsmittel auf mögliche Folgen der Offshore-Windenergie für das Wattenmeer
hingewiesen. Tatsächlich sind bei der Verlegung der Kabel für den Offshore-
Windpark „Alpha Ventus“ kürzlich Schäden im Wattenmeer entstanden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 14. November 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10959 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Für welche konkreten Standorte wurden Offshore-Windparks bis zum
heutigen Tage durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
genehmigt (bitte unterscheiden nach Nordsee/Ostsee)?
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bislang
21 Windparks genehmigt, davon 18 in der Nordsee und 3 in der Ostsee. Die
Koordinaten und weitere Informationen finden sich in anliegender Übersicht
bzw. sind auf der Homepage des BSH angegeben unter
http://www.bsh.de/de/
Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/index.jsp und unter
http://www.bsh.de/
de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/index.jsp.
2. Trifft es zu, dass mit dem geplanten Raumordnungsplan für die
ausschließliche Wirtschaftszone Vorranggebiete für die Windenergienutzung
festgelegt werden sollen, die die Windenergienutzung im übrigen Plangebiet
ausschließen wird, und wenn ja, aufgrund welcher Datengrundlage aus
welchem Jahr wurden die Vorranggebiete festgelegt?
3. Gilt die Ausschlusswirkung auch für bereits beantragte Projekte, die
außerhalb von Vorranggebieten liegen, und wenn ja, hält die Bundesregierung
die Ausweisung weiterer Vorranggebiete auf der Grundlage einer aktuellen
Datengrundlage für möglich?
Der Entwurf eines Raumordnungsplans für die deutsche ausschließliche
Wirtschaftszone vom 13. Juni 2008 sieht Vorranggebiete für Windenergienutzung
vor. Dabei handelt es sich zum Teil um Gebiete, die bereits als besondere
Eignungsgebiete für Windenergie auf Grundlage der Seeanlagenverordnung
festgelegt worden waren, zum Teil um Gebiete, die aufgrund von beim Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorhandenen Daten ausgewiesen
werden konnten. Der Entwurf sieht eine Ausschlusswirkung für Windenergie
im übrigen Plangebiet vor. Die Ausschlusswirkung soll nach dem Entwurf auch
für bereits beantragte Windparks außerhalb der Vorranggebiete gelten, soweit
diese nicht am 31. Dezember 2008 planungsrechtlich verfestigt sind.
Der Umfang der Vorranggebiete entspricht den beim BSH vorliegenden
Erkenntnissen.
Zum Entwurf des Raumordnungsplans hat ein Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungsverfahren stattgefunden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung wird gemeinsam mit dem BSH die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens auswerten und dann entscheiden, ob und inwieweit der
Planentwurf überarbeitet wird. Dabei ist auch zu klären, ob die Ausschlusswirkung
erhalten bleibt.
4. Über wie viele einzelne Windkraftanlagen (Höhe, Rotordurchmesser)
verfügen die genehmigten Standorte jeweils?
Wegen der Zahl der genehmigten Anlagen wird auf die in der Antwort zu
Frage 1 genannte Übersicht verwiesen. Details der Anlagen wie Höhe und
Rotordurchmesser werden erst noch im Rahmen der Detailplanung festgelegt,
um kurzfristig aktuellen technischen Entwicklungen zwischen Genehmigung
und Baubeginn Rechnung tragen zu können.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/109595. Wann werden die Windparks nach Einschätzung der Bundesregierung
jeweils erstmals Strom liefern müssen, damit die von der Bundesregierung
genannte Gesamtleistung von 20 000 bis 25 000 MW bis zum Jahr 2025/
2030 erreicht wird?
So früh wie möglich.
6. Wo werden die für den Anschluss erforderlichen Stromleitungen jeweils
verlaufen, und wo werden insbesondere die Anlande- und
Einspeisepunkte liegen?
Die Genehmigungen der Leitungen im Küstenmeer und der Einspeisepunkte an
Land obliegt den Küstenländern. Die Verlegung und der Betrieb der für die
Netzanbindung erforderlichen Kabel ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Sache der Übertragungsnetzbetreiber und von diesen zu beantragen. Vom BSH
(für den Bereich der AWZ) und den jeweiligen Behörden der Küstenländer (für
den Bereich des Küstenmeeres) sind bisher fünf Kabelsysteme für sechs in der
AWZ geplante Windparks genehmigt worden. Diese sollen in Hilgenriedersiel
(über Norderney) bzw. in Büsum sowie in Rostock-Bentwisch anlanden. Die
Genehmigungen für den Bereich der AWZ finden sich auf der Homepage
des BSH unter
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/
index.jsp.
7. Trifft es zu, dass die Stromleitungen auch durch Schutzgebiete verlegt
werden, und wenn ja, durch welche?
Die Stromleitungen führen durch die Nationalparke Schleswig-Holsteinisches
bzw. Niedersächsisches Wattenmeer sowie die FFH-Gebiete Sylter Außenriff
und Östliche Deutsche Bucht.
8. Trifft es zu, dass es für den Schalleintrag in das Wasser (z. B. für das
Rammen während der Gründungsarbeiten) in der Bundesrepublik
Deutschland keine Schallgrenzwerte gibt, und wenn ja, wie wird die
Gefährdung der Meeresumwelt derzeit konkret ausgeschlossen?
Die Genehmigungen des BSH sehen vor, dass der
Unterwasserschallereignispegel (SEL) in der Bauphase 160 dB (re 1 µPa) außerhalb eines Kreises mit
einem Radius von 750 Metern um die Emissionsstelle nicht überschreiten soll.
9. Plant die Bundesregierung die Einführung von Schallgrenzwerten, und
wenn ja, wie hoch bzw. niedrig werden diese – ggf. in Abhängigkeit von
der Entfernung zur Anlage – sein?
Nein
10. Sind der Bundesregierung freiwillige Maßnahmen bekannt, die die
Erbauer der Offshore-Windparks ergreifen, um die negativen
Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Umwelt (Schall, Aufbrechen des
Meeresbodens) zu minimieren?
In den Genehmigungsbescheiden werden umfassende Auflagen zur
Vermeidung und Verminderung von negativen Auswirkungen der Bauarbeiten auf die
Meeresumwelt gemacht, die von den Genehmigungsinhabern bzw. Betreibern
Drucksache 16/10959 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodezu erfüllen sind. Planungen zu darüber hinausgehenden freiwilligen
Maßnahmen sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
11. Welche Erfahrungen gibt es in anderen Ländern, in deren Hoheitsgebiet
Offshore-Windparks betrieben werden, mit den Auswirkungen der
Anlagen auf die Umwelt?
Deutschland ist bisher das einzige Land, das auch in der AWZ großräumig
Schutzgebiete ausgewiesen hat (etwa 30 Prozent der deutschen AWZ stehen
unter Schutz). In einigen der in Dänemark, Schweden und Großbritannien
betriebenen Windparks wird ein Betriebsmonitoring durchgeführt.
12. Welche Tierarten sind durch Schallemissionen, die vom Bau von
Offshore-Windparks ausgehen, besonders gefährdet?
Durch hohe Schallemissionen, wie sie bei Rammarbeiten (z. B. Bergbau,
Windkraft), militärischen Nutzungen und Forschung entstehen, können
Meereslebewesen, wie Säugetiere, Vögel und Fische, gefährdet werden.
13. Welche Änderungen im Artenspektrum von Vögeln, Fischen sowie
anderen im Meer lebenden Tierarten erwartet die Bundesregierung durch Bau
und Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen?
Jede menschliche Aktivität, z. B. Bergbau, militärische Nutzung, Schifffahrt,
im Meer kann zu Änderungen im Artenspektrum von Meerestieren führen. So
haben Untersuchungen gezeigt, dass es an den Fundamenten der
Windkraftanlagen zu einer Änderung der Benthoslebensgemeinschaft kommen kann. Für
marine Säuger, Seevögel und Fische sind zumindest zeitweise Veränderungen
zu erwarten. Daher stellt die Bundesregierung durch Auflagen, z. B. zum
Schallschutz bei der Genehmigung eines Offshore Windkraft-Parks sicher, dass
mögliche Auswirkungen auf die Meeresfauna minimiert und verträglich
gestaltet werden.
14. Welche Schäden (wie Taubheit, Verlust des Orientierungsvermögens
etc.), drohen insbesondere den Meeressäugern, und ab welchem
Schalldruck ist mit solchen Schäden zu rechnen?
Untersuchungen zu schallbedingten Schädigungen an einem Schweinswal in
Gefangenschaft haben gezeigt, dass es oberhalb einer Belastung durch einzelne
Schallimpulse bei einer Schallenergie von 164 dB re 1µPa2s bzw. bei einem
maximalen Schalldruckpegel von 200 dB re 1µPa zu einer temporären
Hörschwellenverschiebung (TTS) kam.
15. Welche Möglichkeiten gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung,
die jeweils betroffenen Tierarten zu schützen (z. B. der Einsatz von
Vergrämern vor Beginn der Rammarbeiten)?
Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Schallemissionen
sind beispielsweise der Einsatz von Vergrämern, Blasenschleiern, Softstarts
sowie schallarmen Baumaßnahmen. In Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben
und dem konkreten natürlichen Umfeld muss festgelegt werden, welche
Maßnahmen geeignet sind.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1095916. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zur Wirksamkeit des
Einsatzes von Vergrämern, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen
kommen diese?
Beim Bau der Forschungsplattform FINO 3 wurden Vergrämer und Softstart
zum Schutz der Schweinswale eingesetzt. Die vorläufigen Ergebnisse des
Forschungsprojektes zeigen, dass sich die nächsten Schweinswale erst in etwa
3 km Entfernung von der Baustelle aufhielten und sich damit außerhalb des
Gefährdungsbereichs befanden. Es bedarf weiterer Auswertungen und
Untersuchungen.
17. Wenn nein, sind entsprechende Untersuchungen im Hinblick auf das
Verhalten der Meeresbewohner geplant, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundesumweltministerium fördert Untersuchungen, die sich mit den
Auswirkungen von Schallemissionen und deren Minderung auf Meeresorganismen
befassen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es durch den Einsatz von
Vergrämern und ähnlichen Maßnahmen wiederum zu anderen Auswirkungen
auf die Umwelt kommt (z. B. Änderungen des Verhaltens und der
Gewohnheiten betroffener Populationen), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Vergrämer dienen dazu, die betroffenen Tiere vom Bauvorhaben fernzuhalten,
um physische Schädigungen zu vermeiden. Das Vergrämen selbst stellt
grundsätzlich ebenfalls eine Störung dar, die gegebenenfalls bei der Meeresfauna
auch langfristige Wirkung entfalten kann. Der Einsatz erfolgt nur temporär.
Erste Erfahrungen aus dänischen Offshore-Windparks zeigen, dass die Tiere
diesen Lebensraum wieder annehmen. Im Übrigen siehe Antworten zu den
Fragen 15 und 16.
19. Wie regeln andere Länder, in deren Hoheitsgebiet Offshore-Windparks
betrieben werden, den Schutz der Umwelt vor den Auswirkungen der
Anlagen, insbesondere wie ist der Schutz der Meeresfauna vor schädlichen
Schallimmissionen geregelt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung führen auch andere Länder
Umweltverträglichkeitsstudien vor Genehmigung der Offshore-Windparks und ein
Betriebsmonitoring durch. Die Bundesregierung steht dazu in einem
Erfahrungsaustausch mit diesen Ländern (siehe auch Antwort zu Frage 23).
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erfahrungen, die die entsprechenden Länder gemacht haben, für etwaige
Regelungen für den Bau und Betrieb der in deutschem Hoheitsgebiet geplanten
Anlagen?
Deutschland geht bei der Genehmigung und Errichtung von Offshore-
Windparks besonders vorsichtig und konservativ vor.
Drucksache 16/10959 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode21. Welche umweltschonenden Verfahren zur Verlegung der Stromleitungen
im Meer zum Anschluss der Offshore-Windparks sind der
Bundesregierung bekannt, und wo wurden diese in der Praxis erprobt?
Verfahren zur Verlegung von Seekabeln auch in sensiblen Gebieten wie
Nationalparks (z. B. im Wattenmeer) sind seit Jahrzehnten bekannt und erprobt. Die
dem Festland vorgelagerten Inseln werden seit Jahren über Strom- und
Telekommunikationskabel versorgt. Besonders umweltschonend sind dabei das
Einspülen der Kabel bzw. das Einbringen durch Horizontalbohrungen.
22. Welche konkreten Forschungsaufträge hat die Bundesregierung zur Frage
der Auswirkungen von Offshore-Winkraftanlagen auf die Umwelt erteilt
(bitte tabellarische Angabe des jeweils Auftrag gebenden Ressorts, des
konkreten Themas und den Zeitraum der Arbeiten)?
Zu geförderten Forschungsvorhaben u. a. im Rahmen der ökologischen
Begleitforschung zur Windenergie siehe Anlage 2.
23. Gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern, in deren
Hoheitsgebiet Offshore-Windparks betrieben bzw. geplant werden, und
wenn ja, wie erfolgt die Zusammenarbeit hierbei?
Erfahrungsaustausch findet im Rahmen der D-DK-S-Forschungskooperation,
im Kopenhagen-Berlin-(Stockholm)Prozess, über die Technologieplattform
Windenergie der EU, das IEA Wind Energy Agreement mit Task 23 Offshore
Wind Energy Technology Development, über die EU-Projekte Downwind,
Upwind bzw. fand über das Projekt Concerted Action for Offshore Wind
Energy Deployment statt.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, die Verquickung
der Begriffe der „Gefährdung“ der Meeresumwelt bzw. der „Besorgnis“
der Verschmutzung der Meeresumwelt in § 3 der Seeanlagenverordnung
(SeeAnlV) führe zu Unsicherheiten darüber, ab welchem Grad der
Wahrscheinlichkeit bzw. der Möglichkeit eines Schadenseintritts an einzelnen
Schutzgütern der Meeresumwelt vom Vorliegen des Versagungsgrundes
„Gefährdung der Meeresumwelt“ auszugehen sei, da diese Begriffe
üblicherweise als alternative Beurteilungsmaßstäbe begriffen würden, die
sich gegenseitig ausschlössen (vgl. Überblick über die Zulassung von
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – Der rechtliche
Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von erneuerbaren
Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversorgung, Bericht
im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Berlin 2005, S. 61)?
In der Genehmigungspraxis haben sich bei der Auslegung der genannten
Begriffe keine Schwierigkeiten ergeben; solche werden auch in Zukunft nicht
erwartet.
25. Ab welchem Grad der Wahrscheinlichkeit bzw. der Möglichkeit eines
Schadenseintritts an einzelnen Schutzgütern der Meeresumwelt ist nach
Auffassung der Bundesregierung vom Vorliegen des Versagungsgrundes
„Gefährdung der Meeresumwelt“ auszugehen?
Die Frage kann nicht generell beantwortet werden. Die Entscheidung ist
abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1095926. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, das
Zulassungsinstrumentarium für Offshore-Windparks außerhalb des Küstenmeeres
bedürfe einer grundlegenden Überarbeitung, z. B. in Form eines
eigenständigen Zulassungsgesetzes, um den außerordentlich komplexen
Problemstellungen und Herausforderungen der Errichtung von Offshore-
Windparks auf See angemessen gerecht werden zu können (vgl. oben
genannter Bericht, S. 8)?
Die Bundesregierung sieht unter diesem Gesichtspunkt derzeit keinen Bedarf
zur grundlegenden Überarbeitung des Zulassungsinstrumentariums. In der
Praxis hat sich die Seeanlagenverordnung grundsätzlich bewährt.
GENEHMIGTE WINDPARKS NORDSEE:
Windpark
Fläche /Größe km²
Anzahl
1. Projektgebiet:
54°00´00“ N 6°35´24“ E
54°01´36“ N 6°35´18“ E
54°01´36“ N 6°37´18“ E
54°00´00“ N 6°37´24“ E
12 WEA
2. Projektgebiet:
54°58‘00“ N 7°48‘00“ E
55°04‘03“ N 7°48‘00“ E
55°04‘03“ N 7°47‘04“ E
55°02‘28“ N 7°44‘15“ E
55°00‘37“ N 7°44‘15“ E
54°58‘00“ N 7°47‘03“ E
80 WEA
3. Projektgebiet:
54°04´20“ N 6°10´45“ E
54°03´37“ N 6°17´15“ E
54°01´21“ N 6°17´22“ E
54°02´04“ N 6°10´51“ E
80 WEA
4. Projektgebiet:
53°59‘40“ N 6°29‘28“ E
53°59‘40“ N 6°33‘36“ E
53°57‘39“ N 6°37‘01“ E
53°56‘25“ N 6°37‘01“ E
53°56‘25“ N 6°32‘54“ E
53°58‘26“ N 6°29‘29“ E
77 WEA
5. Projektgebiet:
54°32‘20“ N 7°38‘26“ E
54°30‘23“ N 7°38‘26“ E
54°30‘23“ N 7°46‘37“ E
54°32‘20“ N 7°46‘37“ E
80 WEA
6. Projektgebiet:
54°28‘15“ N 7°38‘26“ E
54°28‘19“ N 7°44‘21“ E
54°27‘40“ N 7°44‘23“ E
54°26‘03“ N 7°43‘35“ E
54°24‘03“ N 7°38‘25“ E
80 WEA
7. Projektgebiet:
55°16´47“ N 6°48’01“ E
55°17’26“ N 6°48’47“ E
55°17’39“ N 6°50’38“ E
55°07’06“ N 6°54’34“ E
55°06’51“ N 6°52’43“ E
55°07´17“ N 6°51´55“ E
80 WEA
Anlage zu Frage 1
Stand: 21. Oktober 2008
Windpark
Fläche /Größe km²
Anzahl
8. Projektgebiet:
54°04´09“ N 6°44´52“ E
54°04´09“ N 6°47´03“ E
54°00´22“ N 6°47´03“ E
54°00´22“ N 6°44´52“ E
48 WEA
9. Projektgebiet:
55°13´41“ N 7°09´59“ E
55°14´06“ N 7°10´12“ E
55°13´50“ N 7°12´04“ E
55°13´22“ N 7°12´32“ E
55°04´27“ N 7°14´49“ E
55°04´01“ N 7°14´27“ E
55°03´48“ N 7°10´40“ E
55°04´16“ N 7°10´15“ E
55°09´35“ N 7°10´05“ E
55°09´40“ N 7°11´03“ E
80 WEA
10. Projektgebiet:
55°06‘05“ N 6°51‘47“ E
55°05‘54“ N 6°58‘20“ E
55°01‘37“ N 6°59‘51“ E
55°01‘49“ N 6°53‘18“ E
80 WEA
11. Projektgebiet:
54°27´14“N 6°23´19“E
54°29´56“N 6°19´05“E
54°32´27“N 6°19´05“E
54°32´27“N 6°24´57“E
80 WEA
12. Projektgebiet:
54°27´36“N 6°15´33“E
54°29´22“N 6°18´34“E
54°26´30“N 6°23´07“E
54°23´21“N 6°22´07“E
80 WEA
13. Projektgebiet:
54°03´06“N 6°56´30“E
54°04´15“N 6°56´30“E
54°04´15“N 7°01´22“E
54°03´24“N 7°02´49“E
53°59´58“N 7°02´49“E
53°59´58“N 7°01´51“E
80 WEA
14. Projektgebiet:
54°25´24“N 6°01´09“E
54°18´23“N 6°01´08“E
54°18´08“N 5°56´18“E
54°23´15“N 5°56´19“E
80 WEA
Windpark
Fläche /Größe km²
Anzahl
15. + 16. Projektgebiete:
54°24´39“N 7°41´36“E
54°23´45“N 7°39´18“E
54°23´32“N 7°38´28“E
54°20´48“N 7°38´28“E
54°22´14“N 7°42´18“E
54°23´36“N 7°41´46“E
54°22´14“N 7°42´18“E
54°22´30“N 7°43´00“E
54°23´09“N 7°46´00“E
54°25´30“N 7°45´43“E
54°26´02“N 7°45´09“E
54°24´39“N 7°41´36“E
54°23´36“N 7°41´46“E
Je 40 WEA
17. Projektgebiet:
54°22´40“N 6°08´00“E
54°19´45“N 6°08´00“E
54°19´45“N 6°17´30“E
54°22´40“N 6°13´20“E
80 WEA
18. Projektgebiet:
54°05´15“N 6°24´56“E
54°05´20“N 6°31´28“E
54°04´17“N 6°31´32“E
54°03´13“N 6°30´46“E
54°01´53“N 6°29´16“E
54°00´00“N 6°29´22“E
54°00´00“N 6°25´14“E
80 WEA
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/10959GENEHMIGTE WINDPARKS OSTSEE:
Windpark
Fläche / Größe km²
Anzahl
1. Projektgebiet:
13°09‘09‘‘E 55°00‘26‘‘N
13°13‘43‘‘E 55°00‘32‘‘N
13°13‘55‘‘E 55°00‘08‘‘N
13°13‘04‘‘E 54°59‘07‘‘N
13°09‘56‘‘E 54°57‘48‘‘N
13°06‘03‘‘E 54°57‘02‘‘N
13°04‘57‘‘E 54°56‘57‘‘N
80 WEA
2. Projektgebiet:
54°47‘43‘‘N 14°03‘41‘‘E
54°48‘08‘‘N 14°05‘32‘‘E
54°48‘47‘‘N 14°09‘19‘‘E
54°48‘34‘‘N 14°10‘43‘‘E
54°48‘11‘‘N 14°10‘51‘‘E
54°47‘11‘‘N 14°10‘32‘‘E
54°45‘18‘‘N 14°09‘13‘‘E
54°45‘02‘‘N 14°08‘38‘‘E
54°45‘22‘‘N 14°06‘31‘‘E
54°45‘53‘‘N 14°04‘21‘‘E
54°46‘10‘‘N 14°03‘34‘‘E
54°46‘54‘‘N 14°03‘19‘‘E
80 WEA
3. Projektgebiet
54°52´29“N 14°05´02“E
54°52´18“N 14°04´27“E
54°52´06“N 14°03´54“E
54°51´52“N 14°03´24“E
54°51´36“N 14°02´56“E
54°51´18“N 14°02´32“E
54°50´59“N 14°02´12“E
54°50´38“N 14°01´55“E
54°50´17“N 14°01´43“E
54°49´54“N 14°01´34“E
54°49´32“N 14°01´30“E
54°49´09“N 14°01´31“E
54°48´47“N 14°01´36“E
54°48´25“N 14°01´45“E
54°48´03“N 14°01´57“E
54°48´04“N 14°03´43“E
54°48´41“N 14°05´50“E
54°50´26“N 14°07´17“E
54°50´47“N 14°07´05“E
54°52´10“N 14°05´25“E
54°50´02“N 14°06´34“E
80 WEA
Drucksache 16/10959 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage zu Frage 22
Ressort Thema Beginn Ende
BMU Biologisch-Ökologische Begleituntersuchungen zum Bau und Betrieb
von Windkraftanlagen
1988 1990
BMU Untersuchungen zur Vermeidung und Verminderung von Belastungen
der Meeresumwelt durch Offshore-WKA im küstenfernen Bereich der
Nord- und Ostsee
2000 2003
BMU Standardisierte Ermittlung von Immissionsschutzgrenzwerten für die
Geräuschentwicklung von Offshore-Windenergieanlagen
2001 2004
BMU Ökologische Begleitforschung zur Windenergienutzung im Offshore-
Bereich auf Forschungsplattformen in der Nord- und Ostsee
(BEOFINO)
2001 2004
BMU Fachliche Unterstützung und Beratung der Bundesregierung bei der
Entwicklung und Realisierung einer Umsetzungsstrategie für
Offshore-Windparks
2002 2004
BMU Verbundvorhaben „Marine Warmblüter in Nord- und Ostsee:
Grundlagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshorebereich“
(MINOS)
2002 2004
BMU Entwicklung von naturschutzfachliche Kriterien zur Abgrenzung von
bes. Einigungsgebieten in der AWZ von Nord- und Ostsee
2002 2003
BMU Benthosökologische Untersuchungen zu potenziellen
Eignungsgebieten für Offshore-WEA in der deutschen AWZ der Nordsee
2002 2004
BMU Entwicklung einer Umweltstrategie zur Windenergienutzung an Land
und auf See (Globalansatz)
2003 2005
BMU Nutzungsbeschränkungen in geschützten Meeresflächen im Bereich
der AWZ und des Festlandsockels
2003 2006
BMU AWZ-Vorhaben: Rechtliche und naturschutzfachliche Aspekte beim
Bau und Betrieb von Stromkabel
2003 2003
BMU Erfahrungsaustausch zur ökologische Begleitforschung von Offshore-
Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee
2004 2005
BMU Analyse- und Bewertungsmethoden von kumulativen Auswirkungen
von Offshore-WKA
2004 2005
BMU Auswirkungen des Unterwasserschalls von Offshore-WEA auf die
Fischfauna
2004 2006
BMU Standardverfahren zur Ermittlung und Bewertung der Belastung der
Meeresumwelt durch Schallimmissionen von Offshore-WEA
2004 2006
BMU Auswirkungen des Unterwasserschalls von Offshore WEA auf die
Fischfauna – Untersuchungen zu Schallauswirkungen auf Fische unter
Versuchsbedingungen
2004 2006
BMU Verbundvorhaben MINOS plus: Weiterführende Arbeiten an
Seevögeln und Meeressäugern zur Bewertung von Offshore-
Windkraftanlagen
2004 2008
BMU Verbundvorhaben MINOS plus: Weiterführende Untersuchungen zum
Einfluss von Offshore-Windenergieanlagen auf marine Warmblüter im
Bereich der deutschen Nord- und Ostsee (Teilprojekte 1 bis 5)
2004 2007
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10959BMU Verbundvorhaben MINOS plus: Seehunde in (SIS) – Untersuchungen
zur räumlichen und zeitlichen Nutzung der Nordsee durch Seehunde
im Zusammenhang mit der Entwicklung von Offshore-
Windenergieanlagen (WEA) Teilprojekt 6
2004 2008
BMU Berücksichtigung von Auswirkungen auf die Meeresumwelt bei der
Zulassung von Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
2004 2006
BMU Verbundvorhaben MINOS plus: Untersuchungen zur Raumnutzung
durch Schweinswale in der Nord- und Ostsee mit Hilfe akustischer
Methoden (PODs) Teilprojekt 3
2004 2007
BMU Strategische Umweltprüfung und strategisches Umweltmonitoring 2004 2005
BMU Artbezogene Erheblichkeitsschwellen von Zugvögeln für das
Seegebiet der südwestlichen Ostsee bezüglich der Gefährdung des
Vogelzuges im Zusammenhang mit dem Kollisionsrisiko an
Windenergieanlagen
2004 2007
BMU Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes für ein Info-Center zur
Technologie und zu den Technologiefolgen der Offshore-
Windenergienutzung
2004 2004
BMU Betrieb einer Datenbank für FINO sowie Durchführung von
meteorologischen, hydrographischen und Belastungsmessungen auf FINO 1
2004 2008
BMU Einsatz von Biomarkern für die Erfassung möglicher Wirkungen von
elektromagnetischen Feldern (Teil A) und Temperaturen (Teil B) auf
marine Organismen (Miesmuscheln und Schlickkrebs) unter
Laborbedingungen
2004 2006
BMU Verbundvorhaben QuantAS – Off: Quantifizierung von Wassermassen
– Transformationsprozessen in der Arkonasee – Einfluss von
Offshore-Windkraftanlagen
2004 2009
BMU Verbundvorhaben QuantAs – Off: Quantifizierung von Wassermassen
– Transformationsprozessen in der Arkonasee – Einfluss von
Offshore-Windkraftanlagen, Teilprojekt: Fließexperimente
2004 2009
BMU Verbundvorhaben QuantAs – Off: Quantifizierung von Wassermassen
– Transformationsprozessen in der Arkonasee – Einfluss von
Offshore-Windkraftanlagen, Teilprojekt: Numerische
Nahfeldmodellierung
2004 2009
BMU Vergleich von Strukturen empfangener AIS-Daten der Nord- und
Ostsee (AISNOS)
2004 2007
BMU Recherche und Analyse möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Vogelschlag an Offshore-WKA
2005 2005
BMU Schallvermindernde Maßnahmen beim Bau von Offshore-
Windenergieanlagen
2005 2006
BMU Anforderungen des Umweltschutzes an die Raumordnung in der AWZ 2005 2006
BMU Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische
Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse
2005 2005
BMU Untersuchungen über die Kollisionsgefahr von Zugvögeln und die
Störwirkung auf Schweinswale in den Offshore-Windenergieanlagen
Horns Rev, Nordsee, und Nysted, Ostsee, in Dänemark
2005 2007
Ressort Thema Beginn Ende
Drucksache 16/10959 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBMU Minderung des Unterwasserschalls bei Rammarbeiten für Offshore-
WEA – Praktische Erprobung verschiedener Verfahren unter Offshore-
Bedingungen
2005 2006
BMU Langfristige Felduntersuchungen zu möglichen Auswirkungen von
Offshore-Windenergieparks in der Ostsee (BeoFINO II)
2005 2007
BMU Benthosökologische Auswirkungen von Offshore-Windenergieparks
in der Nordsee (BeoFINO II)
2005 2008
BMU Auswirkungen auf den Vogelzug - Begleitforschung im Offshore-
Bereich auf Forschungsplattformen in der Nordsee „FINOBIRD“
2005 2008
BMU GIS-gestützter autökologischer Atlas für Makrozoobenthos der
deutschen Meeresgebiete
2005 2007
BMU Strategische Umweltprüfung und strategisches Umweltmonitoring 2005 2006
BMU Naturschutzfachliche Analyse zur Netzanbindung von Offshore-WEA 2006 2007
BMU Standardverfahren zur Ermittlung und Bewertung der Belastung der
Meeresumwelt durch Schallimmissionen von Offshore-WEA
2006 2007
BMU Entwicklung und Einführung eines automatischen Erfassungssystems
für die Ermittlung des Vogelschlages unter Praxisbedingungen auf
FINO II
2006 2008
BMU Projekt AMPOD: Anwendungs- und Auswerteverfahren für den
Einsatz von T-PODs in WEA-Umweltverträglichkeitsprüfungen:
Vergleichbarkeit und Entwicklung von Standardmethoden
2006 2009
BMU Aufbau eines interdisziplinären Verbundes meereswissenschaftlicher
Kompetenz für Modellgebiete in der Nord- und Ostsee (IMKONOS).
Etablierung eines institutsübergreifenden
Fachinformationsaustausches und einer „Austauschplattform“
2006 2009
BMU 2. Wissenschaftstage des Bundesumweltministeriums zur Offshore-
Windenergienutzung 2007
2006 2007
BMU Entwicklung einer Methode zur automatischen Quantifizierung des
Vogelzuges im Bereich von Offshore-Windparks und der
Barrierewirkung der technischen Anlagen für den Vogelzug mittels fast fixed
beam Radar
2006 2009
BMU Verbundprojekt: Konzeption, Erprobung, Realisierung und
Überprüfung von lärmarmen Bauverfahren und Lärmminderungsmaßnahmen
bei der Gründung von Offshore-WEA. Teil A: Beiträge der
Forschungsinstitute.
2007 2010
BMU Habitatwahl der Seevögel in der deutschen Nord- und Ostsee als
Grundlage zur Bewertung von Eingriffen
2007 2009
BMU Konzepterstellung für die Evaluierung des vom BSH herausgegebenen
Standarduntersuchungskonzeptes unter Einbeziehung der
Begleitforschung zum Offshore-Testfeld „Borkum West“
2007 2008
BMU Sources of underwater noise and their implications on marine wildlife
– with special emphasis on the North and the Baltic Sea
2007 2007
BMU Verbundprojekt: Realisierung von Schallschutzmaßnahmen beim Bau
von FINO 3. Teil A: Beiträge der Forschungsinstitute
2008 2008
Ressort Thema Beginn Ende
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/10959BMU Messung der Betriebsgeräusche von Offshore-WEA zur Bestimmung
des Schalleintrags durch die Schallübertragungsfunktion zwischen
Turm und Wasser an Anlagen im Testfeld Offshore
2008 2010
BMU Telemetrische Untersuchungen zu räumlich-zeitlichen
Aufenthaltsmustern von Sterntauchern bei der Überwinterung und auf dem Zug
2008 2011
BMU Verbundprojekt: Ökologische Begleitforschung am Offshore-
Testfeldvorhaben „alpha ventus“ zur Evaluierung des
Standarduntersuchungskonzeptes des BSH
2008 2012
BMU Verbundprojekt: Erforschung und Anwendung von
Schallminimierungsmaßnahmen beim Rammen des FINO 3-Monopiles
2008 2008
BMU Modifizierung eines Zielverfolgungsradars zur Vogelzugforschung im
Bereich der Deutschen Bucht „FINORAD“
2008 2009
Ressort Thema Beginn Ende
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]