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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Herkunft und Zusammensetzung des radioaktiven Inventars im Bergwerk Asse II aus dem Forschungszentrum Karlsruhe

<span>Umfang und Herkunft radioaktiver Abfälle aus dem Forschungszentrum Karlsruhe (FZK), über das FZK nach Asse gelangte Abfälle aus anderen kerntechnischen Anlagen, Klassifikation nach Strahlungsintensität, Stichproben zur Einhaltung der Annahmebedingungen, vorschriftswidrige Einlagerung von Flüssigstoffen, Gebühreneinnahmen und Kostendeckung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1068117. 10. 2008

Herkunft und Zusammensetzung des radioaktiven Inventars im Bergwerk Asse II aus dem Forschungszentrum Karlsruhe

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Thea Dückert, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das radioaktive Inventar der Schachtanlage Asse II ist in 2002 durch den Betreiber GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, heute Helmholtz Zentrum München, festgestellt worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass im Zeitraum von 1967 bis 1978 insgesamt 125 787 Gebinde mit radioaktiven Abfällen eingelagert wurden. Der Bericht gibt an, dass „nuklidspezifische Aktivitätsangaben, mit Ausnahme der Kernbrennstoffe und einiger weniger Alpha-Strahler, damals nicht für notwendig angesehen und deshalb auch nicht abgefordert [wurden].“

Die nicht von Anbeginn der Einlagerung vorzulegenden Begleitlisten weisen oftmals gerundete Angaben oder lediglich Schätzungen auf. Trotzdem weist der o. g. Bericht detaillierte Aktivitätsangaben aus, die mittels eines Programms zur Aktualisierung des Asse-Inventars (PAI) auf Plausibilität überprüft wurden.

Die Fragesteller fragen insbesondere nach den Einlagerungen von Gebinden, die aus dem Forschungszentrum Karlsruhe (FZK), ehemals Kernforschungszentrum bzw. Gesellschaft für Kernforschung, nach Asse II gelangten. Die Abfälle, die aus Karlsruhe in Asse II eingelagert wurden, stellen etwa die Hälfte des Abfallvolumens und ca. 90 Prozent der eingelagerten Radioaktivität.

Darunter befinden sich nach Angaben des o. g. Berichts Plutonium, Uran, Radium und Thorium. Als Menge des eingelagerten Plutoniums werden 9,469 kg angegeben.

In der Fragestunde am 24. September 2008 in der 178. Sitzung des Deutschen Bundestages antwortet Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, auf Nachfragen zum eingelagerten Plutonium, dass der ,Statusbericht keine Hinweise auf hochradioaktive Abfälle gegeben [hat]. Im Gegenteil: Ich verweise auf Seite 121, wo ausdrücklich steht, dass „keine hochradioaktiven Abfälle“ eingelagert worden sind.‘

Der Statusbericht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zu Asse II zitiert auf Seite 99 aus einer E-Mail des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über das Radioaktivitätsinventar der Asse II vom 29. August 2008. Dort wird die Aussage des TÜV Nord EnSys bestätigt, dass in der Asse II keine hochradioaktiven Abfälle eingelagert wurden. Die Grundlage dafür ist eine Berechnung der Wärmeabgabe der in Asse II eingelagerten Radioaktivität im Durchschnitt der insgesamt 47 000 m3 Abfälle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wer entwickelte das Programm zur Aktualisierung des Asse-Inventars (PAI), und auf welcher wissenschaftlichen Basis gründet das Programm?

2

Wie groß waren, vor dem Hintergrund, dass laut „die tageszeitung“ vom 9. September 2008 das Kernforschungszentrum Karlsruhe am 4. August 1965 den Betreiber von Asse II schriftlich um Beschleunigung der Schaffung von Einlagerungskapazitäten bat, da „infolge des laufenden Ausbaus des Kernforschungszentrums Karlsruhe unser Anfall an radioaktiven Abfällen an[steigt]“, die Mengen des zu diesem Zeitpunkt bereits im FZK angefallenen Atommülls, und wie wurde dieser aufbewahrt bzw. gelagert?

3

Wie viele Gebinde wurden in welchen Jahren aus dem FZK nach Asse II geliefert (bitte in tabellarischer Auflistung nach Art des Abfalls [schwach/ mittelradioaktiv], Volumen bzw. Gewicht, Aktivitätsbestimmung und Jahreszahl der Einlagerung)?

4

Aus welchen Forschungsaktivitäten im FZK resultierte der jeweilige Abfall (bitte in tabellarischer Auflistung nach Forschungsprogrammen, Zeitraum bzw. Jahreszahl der Versuche/Forschungsleistungen mit den daraus resultierenden Abfällen)?

5

Wurden im FZK auch radioaktive Rest- und Abfallstoffe aus anderen kerntechnischen Anlagen beforscht, und sind dabei Abfälle entstanden, die in Asse II eingelagert wurden?

6

Wenn ja, aus welchen kerntechnischen Anlagen wurden diese Abfälle an das FZK geliefert, wann, und in welchem Umfang (bitte in tabellarischer Auflistung nach Herkunft, Zeitraum bzw. Jahreszahl der Versuche/ Forschungsleistungen und den daraus resultierenden Abfällen/Gebinden)?

7

Woher stammt das Material, mit dem die Wiederaufbereitung erforscht werden sollte, sind dabei radioaktive Rest- und Abfallstoffe entstanden, und wurden diese gänzlich oder teilweise in Asse II eingelagert?

8

Auf welcher rechtlichen Grundlage geschahen die Annahme von radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus Kernkraftwerken im Kernforschungszentrum Karlsruhe, ihre Ver-/Bearbeitung sowie die Weitergabe dieser Stoffe/Folgeprodukte an Asse II?

9

Ist aus der Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Rachel in der o. g. Fragestunde am 24. September 2008 zu schließen, dass das eingelagerte Plutonium durchgehend nicht hochradioaktives Material ist?

10

Zu welchem Zweck wurde das in Asse II eingelagerte Plutonium im FZK verwendet, welche Forschungsergebnisse wurden damit angestrebt und erreicht, und in welchen Zeiträumen (bitte in tabellarischer Auflistung nach Forschungsprogrammen, Zeitraum der Versuche/Forschungsleistungen mit den daraus resultierenden Abfallmengen und ihrem Aktivitätspotenzial)?

11

Nach welcher Klassifikation wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Einlagerungszeitraum für die Asse II (1967 bis 1978) zwischen schwach, mittel- und hochradioaktiven Abfällen unterschieden?

12

Nach welcher Klassifikation wird heute in der Bundesrepublik Deutschland zwischen schwach, mittel- und hochradioaktiven Abfällen unterschieden?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in der Asse II einzelne Abfallgebinde eingelagert wurden, die die Schwelle von hochradioaktiven Abfällen überschreiten (bitte ggf. aufschlüsseln nach zur Einlagerungszeit gültiger (siehe Frage 11) und heutiger Klassifikation (siehe Frage 12)?

14

Wie häufig wurden vor Inkrafttreten der Asse-Annahmebedingungen im November 1971 Stichproben durchgeführt, um die Selbstdeklaration der Abfallanlieferer in Standardfragebögen bzw. Fassbegleitkarten zu überprüfen?

15

Wie häufig wurden nach Inkrafttreten der Asse-Annahmebedingungen 1971 Stichproben durchgeführt, um die Einhaltung der Annahmebedingungen zu überprüfen?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich in Asse II auch außerhalb der für mittelradioaktive Abfälle bestimmten Kammer 8a Abfälle befinden, die mindestens als mittelradioaktiv einzustufen sind (bitte ggf. aufschlüsseln nach zur Einlagerungszeit gültiger – siehe Frage 11 – und heutiger Klassifikation – siehe Frage 12?

17

An welchen Landessammelstellen befinden sich heute Abfälle, die für die Einlagerung in der Asse II vorgesehen waren, jedoch nicht mehr eingelagert werden konnten (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Abfallgebinde)?

18

Befinden sich noch an anderen Orten Abfälle, die für die Einlagerung in der Asse II vorgesehen waren, jedoch nicht mehr eingelagert werden konnten (z. B. Endlager Morsleben)?

19

Wurde bei ursprünglich für die Einlagerung in der Asse II bestimmten Abfallgebinden nachträglich (z. B. anlässlich einer Neuverpackung) die Abfalldeklaration geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Korrektheit der Abfalldeklaration (bitte aufschlüsseln nach Ort, Jahr, Zahl der Abfallgebinde und Prüfergebnis)?

20

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Stichprobenumfang, den nachträglichen Deklarationsüberprüfungen und dem Ergebnis der Befragung von Mitarbeitern des Betreibers von Asse II, dass entgegen den Vorschriften auch flüssige Abfälle eingelagert wurden, für die Zuverlässigkeit der Bestimmung des Radioaktivitätsinventars der Asse II (bitte aufschlüsseln nach schwach/mittel-/hochaktiven Abfällen)?

21

Welche Gebühren wurden für die Asse II in welchem Jahr für die Einlagerung welcher Arten von Abfällen aus welchen Quellen verlangt (bitte tabellarische Darstellung)?

22

Welche Einnahmen resultierten aus den Einlagerungsgebühren pro Jahr und Abfallanlieferer (bitte auch die je Anlieferer eingelagerte Anzahl von Abfallgebinden im betreffenden Jahr angeben)?

23

Wurden bei der Festsetzung der Einlagerungsgebühren für die Asse II Berechnungen angestellt, welche Gebührenhöhe als kostendeckend anzusehen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 17. Oktober 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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