Entwicklung der jüdischen Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat im Jahr 2007 die jüdische Zuwanderung aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion (ausgenommen: die der Europäischen Union beigetretenen Staaten) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl. 2007 Teil I, S. 748, 751).
Durch diese neuen Einreisevoraussetzungen ist die jüdische Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland faktisch zum Erliegen gekommen. Eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergab: Ganze 14 Aufnahmezusagen wurden im letzten Jahr für Anträge erteilt, die auf der neuen gesetzlichen Grundlage gestellt worden waren (Bundestagsdrucksache 16/8716).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
a) Wie viele Jüdinnen und Juden haben – vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr auf Grundlage der gesetzlichen Neuregelung 719 Anträge für 1 174 Personen gestellt worden waren und dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hiervon im Jahr 2007 gerade einmal 14 positiv mit einer Aufnahmezusage beschieden hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 2) – im Jahr 2008 einen Aufnahmeantrag für wie viele Personen gestellt?
b) Wie viele der sog. Neuanträge wurden im Jahr 2008 bewilligt?
c) Wie lange dauert die Bearbeitung dieser Neuanträge durch das BAMF im Durchschnitt?
d) Für wann rechnet das BAMF mit dem Abschluss der Bearbeitung der über 700 im letzten Jahr nicht beschiedenen und der im Jahr 2008 gestellten Neuanträge?
Wie viele Jüdinnen und Juden sind im Jahr 2008 auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung tatsächlich in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Aufnahmeanträge wurden – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Jahr 2007 keinen einzigen diesbezüglichen Fall bestätigen konnte (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 4, 6 und 7) – im Jahr 2008 abgelehnt,
a) weil die Antragstellerin/der Antragsteller keine Deutschkenntnisse entsprechend der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen konnte,
b) weil die Antragstellerin/der Antragsteller nicht hinreichend gewährleisten konnte, in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können bzw.
c) weil kein Nachweis erbracht werden konnte, dass die Antragstellerin/der Antragsteller Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet finden wird (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser so genannten Übergangsfälle (Ü-II-Anträge; das sind Anträge, die zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 gestellt worden waren) liegen dem BAMF derzeit insgesamt vor, vor dem Hintergrund, dass dem BAMF im Jahr 2007 noch 8 259 Anträge sog. Übergangsfälle II vorlagen und das BAMF im Jahr 2007 hiervon gerade einmal 61 positiv mit einer Aufnahmezusage beschieden hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 2)?
b) Wie viele dieser Ü-II-Anträge wurden im Jahr 2008 bewilligt?
c) Wie viele dieser Ü-II-Anträge wurden im Jahr 2008 abgelehnt?
d) Wie lange dauert die Bearbeitung dieser Ü-II-Anträge durch das BAMF im Durchschnitt?
e) Für wann rechnet das BAMF mit dem Abschluss der Bearbeitung dieser über 8 000 nicht beschiedenen Ü-II-Anträge?
f) Gibt es hinsichtlich des zunächst ausgesetzten und nunmehr langen Bearbeitungszeitraums Präferenzen (z. B. im Hinblick auf ältere einwanderungswillige Jüdinnen und Juden)?
Entsprechen diese niedrigen Zugangszahlen jüdischer Einwanderinnen und Einwanderer (Ü-II-Fälle und Neuanträge) den quantitativen Erwartungen der Bundesregierung (im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung im letzten Jahr), und wenn nein, mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung hier gegenzusteuern?
a) In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2005 bis 2008 – vor dem Hintergrund, dass das BAMF in einer Übersicht vom 29. August 2008 ausweist, dass in 2 684 Fällen die Aufnahme von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern – trotz einer Aufnahmezusage – in der Bundesrepublik Deutschland „abgelehnt“ worden sei – eine derartige Ablehnung (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)?
b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann aus welchen Gründen die Einreise von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern in die Bundesrepublik Deutschland – trotz einer Aufnahmezusage – abgelehnt werden?
a) In wie vielen Fällen erfolgte – vor dem Hintergrund, dass das BAMF in seiner o. g. Übersicht ausweist, dass in immerhin 11 847 Fällen jüdische Einwanderinnen und Einwanderer nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen konnten, z. B. weil sie von der Deutschen Botschaft trotz einer Aufnahmezusage kein Visum erhalten hatten – in den Jahren 2005 bis 2008 keine Einreise, weil die betreffende jüdische Einwanderin bzw. der betreffende jüdische Einwanderer von der Deutschen Botschaft trotz einer Aufnahmezusage kein Visum erhalten hatte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann die Deutsche Botschaft in diesen Fällen – trotz einer Aufnahmezusage – aus welchen Gründen die Einreise verweigern?
a) In wie vielen Fällen erfolgte – vor dem Hintergrund, dass das BAMF in seiner o. g. Übersicht ausweist, dass in nicht weniger als 53 912 Fällen jüdische Einwanderinnen und Einwanderer nicht einreisen konnten, weil ein Jahr nach Zustellung der Aufnahmezusage sie noch nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren („Fristablauf“) – in den Jahren 2005 bis 2008 keine Einreise wegen Fristablauf (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)?
b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese Frist festgelegt?
c) Gibt es für andere Zuwanderergruppen ähnliche Fristsetzungen, und wenn ja, welche?
d) In welcher Form sind die jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer vorab auf diese Frist hingewiesen worden?
e) In wie vielen Fällen hatten die betroffenen jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer nach dem sog. Fristablauf versucht, dennoch (verspätet) in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen?
f) Konnte bei solchen verspäteten Einreiseversuchen, die Einreise z. B. über die sog. Härtefallklausel doch noch ermöglicht werden, und wenn ja, wie oft?
a) Wurde – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt hatte, dass „im Verlauf des Jahres 2008“ die Evaluation des für die jüdische Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland genutzten Punktesystems vorgelegt werden soll (Bundestagsdrucksache 16/8716, S. 7) – diese Evaluation inzwischen vorgelegt, bzw. wann soll diese nun endlich vorgelegt werden?
b) Wird diese Evaluation den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht?