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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen (G-SIG: 11002864)

Überhöhte Geschwindigkeit bei 38,5% aller Tanklastunfälle, Festlegung der Höchstgeschwindigkeit für LKW auf 60 km/h und für Gefahrguttransporte noch darunter, Einbau von sog. Geschwindigkeitsbegrenzern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.10.1988

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/303730.09.88

Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß bei 38,5 % aller Tanklastunfälle in der Bundesrepublik Deutschland überhöhte Geschwindigkeit als Hauptunfallursache festgestellt wurde, und wie begründet sie vor diesem Hintergrund die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit nach § 18 StVO von 60 auf 80 km/h?

2

Ist die Bundesregierung bereit, die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 60 km/h festzulegen und für Gefahrguttransporte noch darunter, wenn nein, warum nicht?

3

Wie will die Bundesregierung zukünftig dafür sorgen, daß die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr eingehalten werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, an den Außenseiten von Lkw eine optische Signalanlage anzubringen, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für jedermann sichtbar blinkt?

5

Wie bewertet sie die Möglichkeit des Einbaus von sogenannten Geschwindigkeitsbegrenzern?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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