Gefahrguttransporte - Transportweggenehmigungen durch die Länder
der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN Gefahrguttransporte - Transportweggenehmigungen durch die Länder
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie oft wurde in welchen Bundesländern seitens der Genehmigungsbehörden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Transport bestimmt gefährlicher Güter nach GGVS auf der Straße zu verbieten und statt dessen auf den Schienen- oder Wasserwegen vorzuschreiben?
Wie oft wurde in welchen Bundesländern in diesem Zeitraum von den Genehmigungsbehörden der Transport gefährlicher Güter auf der Straße nur bis zum nächsten Gleisanschluß oder dem nächsten Hafen genehmigt, obwohl der Antragsteller einen ausschließlich über die Straße laufenden Transport beantragt hatte?
Gibt es in den einzelnen Bundesländern Straßen, die aus Gründen des Umweltschutzes, der Gefahrenabwehr, des Grundwasserschutzes oder anderen Gründen vom Transport gefährlicher Güter ausgenommen sind, und welche Möglichkeiten haben Länder, Kreise und Gemeinden, Einschränkungen vorzunehmen?
Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmungen wurden die Straßen gesperrt, und um welche Straßenklassen handelt es sich und um welche jeweilige Gesamtlänge, gegliedert nach Ländern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um der Industrie Anreize zu geben, Gleisanschlüsse zu erhalten oder neu zu errichten?
Wie viele Privatgleisanschlüsse wurden in den einzelnen Bundesländern seit 1980 neu errichtet oder entfernt?