Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1531
16. Wahlperiode 18. 05. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte,
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1317 –
Aktionswoche der Globalen Bildungskampagne
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 24. bis 30. April 2006 findet die diesjährige Aktionswoche der Globalen
Bildungskampagne statt. Die Aktionswoche wird von einem internationalen
Bündnis aus Entwicklungsorganisationen und Bildungsgewerkschaften
getragen. Sie hat das Ziel, allen Kindern eine kostenlose und gute Grundbildung zu
ermöglichen.
Der Schwerpunkt dieses Jahres liegt auf der Bedeutung von Lehrerinnen und
Lehrern und damit auch auf der verbesserten Qualität der Bildung.
Die deutschen Mitglieder der Globalen Bildungskampagne fordern die
Bundesregierung auf,
● Schuldenerlass und Entwicklungshilfe zu erhöhen, um armen Ländern
größere Ausgaben im Bildungsbereich zu ermöglichen.
● Reformen im Bildungswesen in Entwicklungsländern zu unterstützen, z. B.
durch vermehrte Lehrerinnen-/Lehrereinstellung, verbesserte Lehrerinnen-/
Lehrerausbildung und höhere Lehrerinnen-/Lehrerbezahlung.
● Vergabekriterien für Entwicklungshilfegelder zu ändern, so dass verstärkt
Lehrerinnen-/Lehrergehälter finanziert werden können.
1. a) Inwieweit plant die Bundesregierung, einen Schuldenerlass und die
Erhöhung der Entwicklungshilfe, um armen Ländern größere Ausgaben
im Bildungsbereich zu ermöglichen?
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Haushalts 2006 ein klares
Bekenntnis zum Kampf gegen die Armut in der Welt abgegeben. Die Mittel für
die Entwicklungszusammenarbeit werden um mehr als 300 Mio. Euro (+ 7,8
Prozent) aufgestockt. Für das Haushaltsjahr 2006 stehen nunmehr 4,160 Mrd. Euro
zur Verfügung. Der ebenfalls beschlossene Finanzplan sieht für die Zeit bis 2009
weitere deutliche Wachstumsschritte pro Jahr vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 16. Mai 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1531 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich im Rahmen der Kölner
Entschuldungsinitiative zugunsten hoch verschuldeter armer Länder (HIPC – Heavily
Indebted Poor Countries Initiative) sowie der multilateralen
Entschuldungsinitiative MDRI (Multilateral Debt Relief Initiative) am Erlass der Schulden
der ärmsten Entwicklungsländer. Durch den Schuldenerlass wird die gesamte
Auslandsverschuldung der begünstigten Länder auf ein langfristig tragfähiges
Niveau reduziert und die Länder werden in die Lage versetzt, die frei
gewordenen und nicht mehr für den Schuldendienst benötigten Ressourcen zur
Armutsbekämpfung einzusetzen. Dies ermöglicht die Erhöhung von produktiven
Investitionen und sozialen Ausgaben, zum Beispiel für Bildung.
Der deutsche Erlassbeitrag zu beiden Initiativen liegt bei ca. 9,5 Mrd. Euro.
b) Welche konkreten Schritte werden dazu im Haushaltsentwurf 2006
vorgeschlagen?
Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2006 enthält die notwendigen
Ermächtigungen zur Durchführung der Schuldenerlasse im Rahmen der unter Ziffer 1a
dargestellten Erlassinitiativen. Zusätzlich wird die Bundesregierung – wie in
den Vorjahren auch – ermächtigt, Schuldenumwandlungen mit bestimmten
Entwicklungsländern zu vereinbaren. Hierbei kann die Bundesregierung auf
Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro
verzichten, wenn das jeweilige Schuldnerland die frei werdenden Mittel für
Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Umwelt, zur Armutsbekämpfung sowie für
Bildungsmaßnahmen einsetzt.
b) Wie sehen die Planungen für den Haushalt 2007 sowie die
langfristigeren Planungen aus?
Entspricht der Antwort zu Frage 1b. Zusätzlich ist für den Bundeshaushalt 2007
sowie für den Finanzplan bis 2010 die Einstellung der erforderlichen Ausgaben
für die ersten deutschen Teilbeiträge zu MDRI vorgesehen.
2. a) Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung den Bereich Bildung im
Zuge ihrer Entwicklungshilfe?
Die Bedeutung verbesserter Bildungsmöglichkeiten für wirtschaftliche, aber
auch soziale und kulturelle Entwicklung erfordert einen kohärenten Ansatz, der
sowohl Primarschulbildung als auch berufliche Bildung und Hochschulbildung
umfasst. Deutschland ist einer der wenigen bilateralen Geber, der in allen
Bereichen aktiv ist und über langjährige Erfahrungen verfügt.
Die Bundesregierung hat 2001 mit ihrem Aktionsprogramm 2015 den
konzeptionellen Rahmen für ihren Beitrag zur weltweiten Bekämpfung extremer Armut
formuliert. Die Stärkung der sozialen Sektoren und insbesondere die Förderung
von Grundbildung sind dabei eine wichtige Säule.
Im Rahmen der fünf prioritären thematischen Zielgrößen des BMZ erhält daher
die Grundbildungsförderung (neben HIV/Aids, Tropenwald, Energieeffizienz
und erneuerbaren Energien) erhebliche Bedeutung: Deutschland hat sich zum
Ziel gesetzt, zwischen 2002 und 2007 die jährlichen Zusagen für bilaterale
Grundbildungszusammenarbeit auf 120 Mio. Euro zu verdoppeln.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1531b) Welche konkreten Maßnahmen und Programme führt die
Bundesregierung durch bzw. plant sie, um Reformen im Bildungswesen in
Entwicklungsländern – insbesondere eine Verbesserung der Situation von
Lehrkräften – zu erreichen?
Die bilaterale EZ unterstützt die folgenden Bildungssektoren: Grundbildung,
Sekundar- und Tertiärbildung sowie die außerschulische Jugend- und
Erwachsenenbildung.
Die EZ unterstützt insbesondere Maßnahmen, welche zur Verbesserung der
Bildungsqualität und zur Gleichstellung der Geschlechter in Entwicklungsländern
beitragen. Zu nennen wäre die Organisations- und Systementwicklung im
Bildungsbereich, Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Lehrern und
Lehrerinnen sowie lebensweltorientierte Curriculum-Entwicklung. Weitere
Maßnahmen beziehen sich auf die Erstellung von situationsangepassten
Unterrichtsmaterialien, zielgruppenorientierte Bildungsansätze, die Förderung des
muttersprachlichen beziehungsweise zweisprachigen Unterrichts, die Verwendung
eines Fächerkanons, der zur Bewältigung des Alltagslebens beiträgt, wie zum
Beispiel ein angemessener naturwissenschaftlicher Unterricht und die
Einführung von Praxisfächern sowie formale Partnerschaften zwischen Schulen und
Gemeinden (z. B. Elternkomitees).
In vielen Entwicklungsländern besteht – aus Mangel an finanziellen Mitteln –
ein Trend, immer mehr ungeschulte und schlecht qualifizierte Lehrerinnen und
Lehrer einzustellen. Auf die Qualität der Bildung hat das negative
Auswirkungen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert deshalb die Aus- und
Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, um die Qualität des Unterrichts zu
steigern.
Die deutsche EZ unterstützt im Grundbildungsbereich Bildungsreformen durch
Beratung der Sektorpolitik und Sektorplanung sowie die Stärkung der
Institutionen im Bildungsbereich auf allen Ebenen durch Organisationsentwicklung,
umfassendes Qualitätsmanagement und Personalqualifizierung durch
Maßnahmen wie Verbesserung der Karrierechancen von Vertragslehrern, Verbesserung
der Aus- und Fortbildung von Lehrern, regelmäßige und angemessene
Bezahlung von Lehrern, Anreizsysteme, ausreichende landesweite Bereitstellung von
Lehrern für das jeweilige Schuljahr, Verbesserung der Curricula und Lehrmittel.
Darüber hinaus fördert die deutsche EZ Maßnahmen, die auf die Verbesserung
der Situation von Lehrern hinwirken, z. B. Bau von Schulklassen (Verbesserung
des Lehrer-Schüler-Verhältnisses, besserer Zugang insbesondere in ländlichen
Regionen), Bau von Lehrerwohnungen (insbesondere in abgelegenen
Gegenden) sowie Bau von Lehrerfortbildungszentren sowie die Ausstattung von
Schulen mit Lehrmaterial.
c) Was sind für die Bundesregierung die primären Ziele und
Motivationsgründe für diese Programme?
Die allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen schützt die
Grundbildung als Menschenrecht. Lese- und Schreibkenntnisse sowie das
Beherrschen der Grundrechenarten sind entscheidende Voraussetzungen für
verbesserte Erwerbschancen, die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und
damit für umfassende Selbstbestimmung.
Von den acht Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (2000)
sprechen zwei explizit den Bildungsbereich an: die Möglichkeit für alle Kinder
weltweit, eine Grundschule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen sowie
der gleichberechtigte Bildungszugang für Mädchen und Frauen.
Drucksache 16/1531 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeGrundbildung trägt zur Armutsminderung bei und ist ein zentrales Element von
nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung. Grundbildung wirkt
unterstützend auf Erfolge in anderen Sektoren. Sie ist eine der Voraussetzungen dafür,
dass dort Fortschritte stattfinden können.
d) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg dieser
Programme?
Die deutsche EZ verfügt über ein umfassendes System der Erfolgskontrolle, das
sich an einheitlichen internationalen Standards orientiert. Die OECD/DAC-
Grundsätze für die Evaluierung von Entwicklungsorganisationen gelten als
gemeinsamer Maßstab für professionelle Evaluierungen. In jüngerer Zeit erfolgt
sowohl eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Gebern als auch eine enge
Abstimmung mit den Kooperationsländern sowie die zunehmende Einbindung
lokaler Gutachterinnen und Gutachter vor Ort.
Zur Umsetzung der im Rahmen der deutschen EZ vereinbarten
Schwerpunktstrategien und der damit verknüpften schwerpunktspezifischen Vereinbarungen
mit den Partnerregierungen berichten die Durchführungsorganisationen
regelmäßig im Rahmen der Fortschrittsberichterstattungen bzw. im Rahmen von
anlassbezogenen Sonderberichten zur Entwicklung im Sektor. Sie werden
untermauert durch Fortschrittskontrollen der Durchführungsorganisationen und
durch BMZ-Einzelevaluierungen.
Der jährlich vorgelegte Weltbildungsbericht der UNESCO, der „Education for
all – Global Monitoring Report“, misst die Fortschritte der Staaten weltweit bei
der Erreichung der sechs EFA-Ziele. Auf dem Weltbildungsforum in Dakar/
Senegal im April 2000 wurden von 164 Staaten sechs Ziele für den Aktionsplan
„Bildung für alle“ (Education for All, EFA) verabschiedet, die bis 2015 erreicht
werden sollen.
Der Global Monitoring Report 2006 stellt fest, dass die Staaten zwischen 1998
und 2002/3 Fortschritte in Richtung „Bildung für alle“ gemacht haben. Diese
Fortschritte sind vor allem bei der Verwirklichung der allgemeinen
Primarschulbildung jedoch noch zu langsam und vor allem regional sehr unterschiedlich.
Besonders problematisch ist die Situation nach wie vor in Afrika südlich der
Sahara, in Süd- und Westasien, den arabischen Ländern und in den am wenigsten
entwickelten Ländern anderer Regionen.
Ein Haupthindernis für die Erreichung von „Bildung für alle“ ist insbesondere
in Afrika die HIV/Aids-Pandemie, die u. a. Lehrermangel hervorruft und viele
Kinder zu Waisen macht. Weitere Hindernisse sind Kriege, Naturkatastrophen
und ökonomische Instabilität.
3. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Vergabekriterien für
Entwicklungshilfegelder zu ändern, so dass verstärkt Lehrerinnen-/Lehrergehälter
finanziert werden können?
Die Finanzierung von Gehältern von Lehrerinnen und Lehrern entspricht einer
Finanzierung von laufenden Kosten. Die Finanzierung laufender Kosten ist in
entwicklungspolitisch begründeten Ausnahmefällen, d. h. wenn dies zur
nachhaltigen Zielerreichung notwendig ist und wenn es dem Entwicklungsland nicht
zugemutet werden kann, bereits heute möglich. In den Leitlinien für die
bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit ist explizit der Bereich Grund-
und Berufsbildung als möglicher Ausnahmefall genannt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/15314. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen von
Lehrerinnen und Lehrern in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen
Vergleich
a) hinsichtlich der Belastung (z. B. Klassenstärke),
b) hinsichtlich der Bezahlung,
c) hinsichtlich der Möglichkeiten zur Interessenvertretung,
d) hinsichtlich der Ausbildung und Weiterbildung?
5. Inwieweit versucht die Bundesregierung durch die Sicherstellung guter
Arbeitsbedingungen Lehrerinnen und Lehrern in der Bundesrepublik
Deutschland eine Berufsausübung entsprechend der „Erklärung der
Bildungsinternationale zum Berufsethos der Beschäftigten im
Bildungswesen“ zu ermöglichen?
6. Wie wird die Bundesregierung nach der geplanten Föderalismusreform
sicherstellen, dass bundesweit gute Arbeitsbedingungen sowie gute Aus-
und Weiterbildungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern bestehen?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ausbildung von
Lehrerinnen und Lehrern in der Bundesrepublik Deutschland qualitativ zu
verbessern?
Die Fragen 4 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet:
Nach der gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung sind
in der Bundesrepublik Deutschland die Länder für das Schulwesen zuständig.
Dies ändert sich auch durch die geplante Föderalismusreform nicht.
Zu den Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern liegen der
Bundesregierung Informationen in dem Ländergutachten für Deutschland aus dem Jahr
2004 im Rahmen der internationalen Vergleichsstudie zur „Anwerbung,
beruflichen Entwicklung und Verbleib von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern“
vor, in dem die OECD unter anderem auf die Bedeutung der eingeleiteten
Entwicklung zur Selbstständigkeit von Schulen hinweist. Die Bundesregierung teilt
die Einschätzung, dass notwendige Reformen im Bildungswesen, z. B. um eine
bessere individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten,
nur dann erfolgreich sein können, wenn diejenigen, die diese Reformen vor Ort
gestalten, die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Die Strukturen und
Rahmenbedingungen in Deutschland sind daher kontinuierlich daraufhin zu
prüfen, ob sie zu einer Stärkung der Eigenverantwortung von Bildungsinstitutionen
und zu einer Stärkung der Eigenverantwortung des pädagogischen Personals als
Experten für Bildung und Erziehung beitragen. Die Bundesregierung unterstützt
diesen Prozess unter anderem durch die gemeinsame Bildungsberichterstattung
von Bund und Ländern sowie durch begleitende Bildungsforschungsaktivitäten
bei der Ausbildungsreform und bei der Entwicklung und Sicherung der Qualität
der Ausbildung.
Aktuell unterstützt die Bundesregierung Weiterentwicklungen in diesem
Bereich durch die Förderung von Modellvorhaben und Forschungsaktivitäten,
zum Beispiel des bis Ende 2006 laufenden BLK-Modellprogramms
„Innovative Konzepte der Lehrerbildung (2. und 3. Phase) für berufsbildende Schulen
(innovelle-bs)“, das auf die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung neuer
oder verbesserter Qualifizierungskonzepte für den Vorbereitungsdienst und
die berufsbegleitende Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen
Schulen abzielt.
Die Einrichtung neuer BLK-Modellprogramme ist nach dem Gesetzentwurf zur
Änderung des Grundgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/813) nach der
geplanten Föderalismusreform nicht möglich. Der vorgeschlagene Artikel 91b Abs. 2
Drucksache 16/1531 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeGG neu gäbe Bund und Ländern aber die Möglichkeit, sowohl bei der
Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
als auch bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenzuwirken.
Auch wird der Bund seine Anstrengungen im Bereich der Bildungsforschung
erhöhen.
8. Inwieweit plant die Bundesregierung, allen Kindern in der Bundesrepublik
Deutschland vorbehaltlos Zugang zur Schulbildung zu verschaffen, wie es
die UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder vorsieht, und wie es
von der Globalen Bildungskampagne gefordert wird?
Das „Recht auf Bildung“ im Sinne eines Teilhaberechts auf allgemeine und
gleiche Bildungschancen in öffentlichen Bildungseinrichtungen ist im
Grundgesetz der Bundesrepublik verfassungsrechtlich abgesichert. Es ergibt sich aus
dem einschlägigen Freiheitsrecht (Artikel 12 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) in
Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
9. a) Welches sind die wesentlichen Ziele der Bundesregierung bei
Abstimmungen und Vereinbarungen auf Europäischer Ebene zur Lehrerinnen-/
Lehrerbildung?
b) Inwieweit und in welcher Form konnten diese Ziele bisher erreicht
werden?
Im Rahmen des Arbeitsprogramms der EU-Bildungsminister, das den Beitrag
des Bildungsbereichs zur Erreichung der Lissabon-Ziele darstellt, wird zur
Erhöhung der Qualität der Bildungssysteme auch die Verbesserung der
allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrern und Ausbildern angestrebt. In den
Jahren 2002 bis 2005 hat die EU-Kommission eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema
eingesetzt, in der Bund und Länder vertreten waren. Aufbauend auf den
Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe plant die EU-Kommission eine Mitteilung zur
Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung. Über konkrete Inhalte ist derzeit
nichts bekannt.
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ISSN 0722-8333]