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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AIP) (G-SIG: 11003557)

AiP-Stellen-Situation im Dezember 1988, evtl. Rücknahme der AiP-Regelung nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten, Nachfrage bei Krankenhausträgern betr. AiP-Stellen (s.a. Drs 11/3145)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

30.03.1989

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/419714.03.89

Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP)

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu Beginn des nächsten Monats werden mindestens 4 000 weitere Stellen für die zweite Welle der AiP benötigt werden.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung erneut:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegten Zahlen, wonach Ende Dezember 1988 von rund 4 000 Absolventen/innen des Medizinstudiums noch 1711, also mehr als 40 %, auf der Suche nach einer AiP-Stelle waren, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

2

Welche politischen und administrativen Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts dieser dramatischen Situation ergreifen, die sich in den nächsten Wochen noch erheblich zuspitzen wird?

3

Auf unsere Anfrage vom 5. Oktober 1988 zum gleichen Thema, ob nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin gilt, wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an Stellen nicht zur Verfügung steht, erhielten wir folgende Antwort: „Die Bundesregierung geht davon aus, daß die erforderlichen Plätze für Ärzte im Praktikum rechtzeitig bereitgestellt werden können." (Drucksache 11/3145, S. 4)

Da inzwischen abzusehen ist, daß die erforderlichen AiP-Plätze nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, fragen wir die Bundesregierung erneut:

Gilt nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin, wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an Stellen nicht zur Verfügung steht?

4

In der o. g. Kleinen Anfrage antwortete die Bundesregierung auf Frage 4 („Kann die Bundesregierung, gegebenenfalls durch Nachfrage bei den Krankenhausträgern, feststellen, wie viele der zur Verfügung gestellten AiP-Stellen durch Umwandlung von Assistenzarzt-/-ärztinnenstellen geschaffen wurden?"), daß sie bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft einschlägige Erkenntnisse erfragen wird.

Hat diese Anfrage inzwischen stattgefunden, und wenn ja, welche Angaben liegen zur Zahl der umgewandelten Assistenzarzt-/ -ärztinnenstellen inzwischen vor?

Bonn, den 14. März 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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