Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/4286
30.03.89
Sachgebiet 212
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion
DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/4197 -
Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP)
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie,
Frauen und Gesundheit hat mit Schreiben vom 29. März 1989
namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt
beantwortet:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Bundesanstalt für
Arbeit vorgelegten Zahlen, wonach Ende Dezember 1988 von rund
4 000 Absolventen/innen des Medizinstudiums noch 1711, also mehr
als 40 %, auf der Suche nach einer AiP-Stelle waren, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
2. Welche politischen und administrativen Maßnahmen wird die
Bundesregierung angesichts dieser dramatischen Situa tion ergreifen, die
sich in den nächsten Wochen noch erheblich zuspitzen wird?
Die ersten Ärzte und Ärztinnen im Praktikum sind die
Absolventen des Medizinstudiums, die im Oktober 1988 die Ärztliche
Prüfung bestanden haben. Es handelt sich um ca. 4 000 Personen.
Die statistische Übersicht der Bundesanstalt für Arbeit, wonach
Ende Dezember 1988 die Zahl der arbeitssuchenden Ärzte und
Ärztinnen im Praktikum 1 670 Personen betrug (die Zahl 1 '711
wurde nachträglich entsprechend korrigiert) ist keine
Arbeitslosenstatistik und sagt nichts über die Beschäftigungssituation
dieser Ärzte und Ärztinnen im Praktikum aus.
Die Zahl 1 670 umfaßt auch diejenigen Bewerber, die sich jetzt
schon um einen Ausbildungsplatz bemühen, obwohl sie erst
später (z. B. im April bis Juni oder Oktober bis Dezember 1989) die
Ärztliche Prüfung ablegen, ferner diejenigen, die am Stichtag
über einen Ausbildungsplatz verfügten, gleichwohl aber auf der
Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz waren. Da es sich
um eine Bestandsstatistik für Ende Dezember 1988 handelt,
erlaubt sie keine Rückschlüsse auf die derzeitige tatsächliche
Beschäftigungssituation. Im übrigen wird die Zahl der Bewerber
noch dadurch weiter relativiert, daß zum selben Zeitpunkt 744
Stellenangebote registriert waren.
Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen kann davon
ausgegangen werden, daß alle Ärzte und Ärztinnen im Praktikum, die
im Anschluß an die Ärztliche Prüfung in der 2. Prüfungsperiode
1988 die Praxisphase ableisten wollen, einen Ausbildungsplatz
gefunden haben.
Mangels einschlägiger Anzeigepflichten für Absolventen des
Medizinstudiums oder für Einrichtungen, die Plätze für Ärzte und
Ärztinnen im Praktikum bereitstellen, gibt es zwar kein konkretes
Zahlenmaterial über die Zahl derer, die die Tätigkeit als Arzt oder
Ärztin im Praktikum bereits aufgenommen haben bzw. in Kürze
diese Tätigkeit aufnehmen. Ebensowenig ist die genaue Zahl der
bereitgestellten oder in Aussicht stehenden Plätze für Ärzte und
Ärztinnen im Praktikum bekannt.
Die obersten Landesgesundheitsbehörden haben aber mitgeteilt,
daß alle Ärzte und Ärztinnen im Praktikum, die die Ärztliche
Prüfung im Oktober bis Dezember 1988 abgelegt haben, zur
Ableistung der Praxisphase untergekommen sind bzw. die
Möglichkeit hierzu haben.
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein war schon
vor Anlaufen der Praxisphase bekannt, daß die vorhandenen bzw.
in Aussicht gestellten Plätze ausreichen würden, um die Ärzte und
Ärztinnen im Praktikum, die in diesen Ländern zur Ableistung der
Praxisphase anstanden, unterzubringen. Inzwischen hat sich
ergeben, daß auch für die Ärzte und Ärztinnen im Praktikum aus
den übrigen Ländern ein ausreichendes Angebot an
Ausbildungsplätzen besteht. Es sind mehr Plätze vorhanden, als derzeit
benötigt werden. Unter diesen Umständen kann keine Rede von einer
alarmierenden Arbeitsmarktsituation für Ärzte und Ärztinnen im
Praktikum sein.
3. Auf unsere Anfrage vom 5. Oktober 1988 zum gleichen Thema, ob
nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin gilt,
wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer
zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an
Stellen nicht zur Verfügung steht, erhielten wir folgende Antwort:
„Die Bundesregierung geht davon aus, daß die erforderlichen Plätze
für Ärzte im Praktikum rechtzeitig bereitgestellt werden können."
(Drucksache 11/3145, S. 4)
Da inzwischen abzusehen ist, daß die erforderlichen AiP-Plätze nicht
rechtzeitig bereitgestellt werden können, fragen wir die
Bundesregierung erneut:
Gilt nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin,
wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer
zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an
Stellen nicht zur Verfügung steht?
Die Länder sind verstärkt um die Bereitstellung weiterer Plätze für
Ärztinnen und Ärzte im Praktikum bemüht, damit auch die im
April bis Juni und im Oktober bis Dezember 1989 und später zur
Ableistung der Praxisphase anstehenden Ärztinnen und Ärzte im
Praktikum rechtzeitig einen Ausbildungsplatz finden. Nach wie
vor geht die Bundesregierung davon aus, daß es gelingt, alle Ärzte
und Ärztinnen im Praktikum ohne längere Wartezeiten
unterzubringen. Da nach dem Medizinstudium künftig als Berufsanfänger
nur noch Ärzte und Ärztinnen im Praktikum zur Verfügung
stehen, wird sich der Arbeitsmarkt zwangsläufig zugunsten dieser
Personengruppe entwickeln.
Im übrigen hat sich inzwischen eine neue Situation insoweit
ergeben, als der Gesetzgeber mit dem Gesundheits-Reformgesetz
vom 20. Dezember 1988 eine Regelung zum Arzt im Praktikum
getroffen und festgelegt hat, daß die Tätigkeit als Arzt im
Praktikum auf Dauer auf 18 Monate beschränkt bleibt.
4. In der o. g. Kleinen Anfrage antwortete die Bundesregierung auf
Frage 4 („Kann die Bundesregierung, gegebenenfalls durch
Nachfrage bei den Krankenhausträgern, feststellen, wie viele der zur
Verfügung gestellten AiP-Stellen durch Umwandlung von
Assistenzarzt-/-ärztinnenstellen geschaffen wurden?"), daß sie bei der
Deutschen Krankenhausgesellschaft einschlägige Erkenntnisse erfragen
wird.
Hat diese Anfrage inzwischen stattgefunden, und wenn ja, welche
Angaben liegen zur Zahl der umgewandelten Assistenzarzt-/-
ärztinnenstellen inzwischen vor?
Wegen der Zahl der Plätze für Ärzte und Ärztinnen im Praktikum,
die durch Umwandlung und Aufteilung von Assistenzarztstellen
in Krankenhäusern geschaffen worden sind, hat sich das
Bundesministerium für Jugend, Fami lie, Frauen und Gesundheit im
November 1988 an die Deutsche Krankenhausgesellschaft
gewandt. Eine abschließende Antwort der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, die bei den Landeskrankenhausgesellschaften
entsprechend umgefragt hat, liegt derzeit noch nicht vor.]