Listen über Anbieter von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Listen über Anbieter von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) ergriffen, damit künftig – wie es im Themenfeld 1 des Nationalen Integrationsplans („Integrationskurse verbessern“) u. a. heißt – „wichtige qualitätsbestimmende Merkmale, wie z. B. die Erreichung des Kursziels B1 eine stärkere Berücksichtigung beim Trägerwettbewerb finden [sollen]“ (Bundestagsdrucksache 16/6281, S. 34)?
Inwiefern wird diesbezüglich seitens des BMI die Empfehlung des Evaluationsberichtes der Firma „Rambøll Management“ über die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz (S. 185) aufgegriffen, dass „in den Kursträgerlisten neben jedem Kursträger auch die durchschnittliche, prozentuale (standortspezifische) Erfolgsquote des letzten Jahres von bestandenen Abschlussprüfungen dargestellt werden [sollte], so dass die Kursträgerliste künftig entsprechend der Erfolgsquoten sortiert werden, um den potenziellen Teilnehmerinnen/Teilnehmer die erfolgreicheren Kursträger nicht nur mit der entsprechenden Erfolgsquote, sondern auch als erste zu präsentieren“?
Welche Sprachkursträger haben in welchen Bundesländern seit 2005 wie viele Kurse mit wie vielen Teilnehmenden durchgeführt (bitte nach Bundesland, Kursträger und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben bei welchem Sprachkursträger seit 2005 ihre Abschlussprüfung für das „Zertifikat Deutsch“ erfolgreich bestanden (bitte nach Bundesland, Kursträger und Jahr sowie nach der Zahl der erfolgreichen Abschlussprüfung aufschlüsseln)?
Gibt es seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Steuerung hinsichtlich dessen, dass vor Ort die verschiedenen Kurstypen (Jugendkurse, Eltern- bzw. Frauenkurse, Analphabetenkurse, Förderkurse und Intensivkurse) auch tatsächlich in ausreichender Zahl angeboten werden (so gibt es z. B. in Berlin – anders als z. B. in Hessen und NRW – derzeit keine Intensivkurs-Angebote)?
Werden bei den Sprachkursträgern Qualitätsprüfungen durchgeführt, und wenn ja, in welchen Abständen, und anhand welcher Indikatoren (wie wird diesbezüglich die Zahlen a) der Teilnehmenden, b) derjenigen, die sich zur Abschlussprüfung angemeldet haben sowie c) der bestandenen Kursprüfungen bewertet)?