Position der Bundesregierung zum europäischen Energie- und Klimapaket und die Auswirkungen auf den Klimaschutz
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ihre Position zum europäischen Klima- und Energiepaket dargelegt (Bundestagsdrucksache 16/10443), welches die europäische Kommission am 23. Januar 2008 vorgestellt hatte und das nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2008 auf europäischer Ebene beschlossen werden soll. In ihrer Antwort hat sich die Bundesregierung für erhebliche Änderungen am europäischen Klima- und Energiepaket ausgesprochen u. a. auch für weitreichende Erleichterungen für das produzierende Gewerbe. Aus der Position der Bundesregierung ergeben sich eine Reihe von weiteren Fragen, vor allem welche Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung Ausnahmen bekommen sollen und welche Auswirkungen die Position der Bundesregierung auf den Klimaschutz und die notwendigen europäischen und deutschen Reduktionsziele haben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Anlagen mit welcher Gesamtemission würden in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Emissionshandel herausfallen, wenn der Schwellenwert für Kleinanlagen auf 10 000 t/a wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, bzw. 25 000 t/a wie von der Bundesregierung gefordert, erhöht würde?
Welcher Menge an Emissionen würde dies in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen?
Um welchen Anteil würde die in der Bundesrepublik Deutschland und im übrigen Europa zu erbringende Reduktionsleistung an Treibhausgasen gegenüber dem Kommissionsvorschlag zur Emissionshandelsrichtlinie für die Zeit von 2012 bis 2020 verringert, wenn der zulässige CDM/JI Anteil (CDM – Clean Development Mechanism/JJ – Joint Implementation), wie von der Bundesregierung gefordert, im Emissionshandelsbereich auf 50 Prozent erhöht würde?
Bis zu welchem Anteil sollten nach Ansicht der Bundesregierung Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten in Drittländern (CDM/JI) im Nicht-Emissionshandelsbereich anerkannt werden?
Was hieße das nach Erkenntnis der Bundesregierung für die in Europa und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringenden Minderungsziele?
Sieht die Bundesregierung durch die Ausweitung der Anerkennung von Klimaschutzprojekten in Drittländern vor allem über den CDM das 2-Grad-Ziel gefährdet?
Wenn nein, warum nicht?
Rechnet die Bundesregierung mit Strompreissteigerungen, wenn die Vorschläge der EU-Kommission zum Emissionshandel für die Handelsperiode von 2013 bis 2020 voll umgesetzt würden, d. h. vorgeschlagenes CAP und vollständige Versteigerung der Zertifikate für den Energiesektor, und von welcher Höhe geht die Bundesregierung aus?
Welche Branchen sind nach Ansicht der Bundesregierung indirekt, z. B. durch steigende Strompreise vom Emissionshandel betroffen, und welche sollen nach Ansicht der Bundesregierung durch eine Zuteilung von Emissions-Zertifikaten unterstützt werden?
Bei welchen Branchen des produzierenden Gewerbes droht nach Ansicht der Bundesregierung ein „carbon-leakage“, und welche Branchen genau sollen nach Ansicht der Bundesregierung in den Genuss von welchen Sonderegelungen beim Emissionshandel kommen?
Unter welchen Bedingungen sollen die von der Bundesregierung vom Emissionshandel geforderten Ausnahmen für das produzierende Gewerbe greifen, in welchem Kontext sieht die Bundesregierung hier ein internationales Post-Kyoto-Abkommen, und welche Bedingungen muss ein solches erfüllen, dass nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr eines „carbonleakage“ für die Bundesrepublik Deutschland oder Europa nicht mehr besteht?
Was bedeuten die von der Bundesregierung geforderten Ausnahmen für das produzierende Gewerbe für den Klimaschutz und die deutschen und europäischen Treibhausgasminderungsziele und die Notwendigkeit die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen?
Wie ist die Verhandlungsposition der Bundesregierung zur Frage der 100-prozentigen Versteigerung der Emissionszertifikate im Energiebereich bei den Verhandlungen im Ministerrat, sieht sie gegebenenfalls an diesem Punkt Möglichkeiten eines europäischen Kompromisses, und wenn ja, welche?