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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neue Finanzierungsinstrumente für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz

<span>Maßnahmen zum Erhalt globaler CO2-Speicher und -Senken, längerfristige Finanzierungszusagen, bi- und multilaterale Projekte, Schuldenerlass, Zweckbindung und Verhinderung von Fehlleitungen, naturschutzrelevante Aspekte, keine Förderung des Anbaus gentechnisch veränderter Bäume, Mitwirkung beim Tropenwaldschutz, Beteiligung an von Naturschutzorganisationen kritisierten Waldprogrammen der Weltbank und einem UN-Waldprogramm unter Berücksichtigung von Armutsbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1095713. 11. 2008

Neue Finanzierungsinstrumente für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz

der Abgeordneten Anna Lührmann, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans- Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung tragen zu zirka 20 bis 25 Prozent zu den von Menschen produzierten Treibhausgasen bei. Das ist mehr als die Belastungen durch den weltweiten Verkehr. Es ist daher nur konsequent, den Schutz von Wäldern in die internationalen Klimaverhandlungen einzubeziehen. Zudem belegen der „Stern Report“ (2006) und der von der britischen Regierung erst kürzlich vorgelegte Elisch Review „Climate Change: Financing Global Forests“ (2008), dass die Drosselung der weltweiten Entwaldung einer der kostengünstigsten Wege ist, zum Klimaschutz beizutragen.

Ein konsequenter Klimaschutz muss daher auch den Erhalt der natürlichen Kohlenstoffspeicher und -senken berücksichtigen und aktiv fördern. In der klimapolitischen Diskussion werden mit dem Begriff „Senken“ Vorgänge bezeichnet, die der Atmosphäre mittel- bis längerfristig Treibhausgase entziehen und Kohlenstoffspeicher bilden. Intakte Ökosysteme, insbesondere Wälder, Moore, Böden und die Ozeane wirken als natürliche Kohlenstoffsenken. Management, Schutz und Erweiterung von natürlichen CO2-Speichern und -Senken sind daher hinsichtlich ihrer quantitativen Bedeutung für die globale Treibhausgasbilanz zentrale Instrumente für den Klimaschutz.

Neue Finanzierungsinstrumente für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz müssen insbesondere den Entwicklungsländern zukünftig bessere Möglichkeiten eröffnen, Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung sowie zum Erhalt von Biodiversität und Lebensräumen zu finanzieren. In den letzten Jahren wurden weltweit 14 internationale Finanzierungsinitiativen von unterschiedlichen Geberländern angekündigt mit dem Ziel, den Erhalt der CO2-Speicher und -Senken zu fördern. Hier sind insbesondere die Global Environment Facility (GEF), die Weltbank-Initiativen Climate Investment Fonds und Forest Carbon Partnership Facility sowie die Ankündigung der Regierung Norwegens, in den kommenden 5 Jahren über 2,5 Mrd. US-Dollar für Initiativen des internationalen Waldschutzes zur Verfügung zu stellen, zu nennen.

Um der Klimakatastrophe jedoch unmittelbar begegnen zu können, gibt es bei den Geberländern jedoch den Wunsch neue – teilweise auch bi- und multilaterale – Finanzierungsinstrumente, -mechanismen und -fonds ins Leben zu rufen. Die Entwicklungsländer mit hohen Anteil tropischer Urwälder haben im sogenannten Mandat von Bali unter der Klimakonvention einen Verhandlungsprozess angestoßen, der auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Jahr 2009 in Kopenhagen zu einem Finanzierungsmechanismus für diejenigen Waldländer führen soll, die ihre Entwaldungsrate nach unten bringen.

Zurzeit werden innerhalb der Bundesregierung neue Finanzierungsinstrumente, -mechanismen und -fonds für Aufgaben des Klimaschutzes und der damit zusammenhängenden Aufgaben des Wald- und Biodiversitätsschutzes diskutiert und angekündigt. Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz über die biologische Vielfalt (COP 9) im Mai 2008 in Bonn hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugesagt, über den Zeitraum 2009 bis 2012 einen zusätzlichen Beitrag von 500 Mio. Euro für den internationalen Schutz von Wäldern und Ökosystemen zur Verfügung zu stellen. Ab 2013 sollen dann 500 Mio. Euro jährlich für den Wald- und damit für den Klimaschutz zur Verfügung stehen. Zudem sagte die Bundesregierung auf dem diesjährigen G8-Gipfel in Japan einen deutschen Beitrag von 500 Mio. US-Dollar für den Climate Investment Fond der Weltbank zu.

Wichtig ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den Klima- und Biodiversitätsschutz nach klaren umwelt- und naturverträglichen Kriterien und sowie nach problem- und nicht technikzentrierte Ansätze verteilt werden. Eine Förderung von gentechnisch veränderten Bäumen zum Beispiel würde diesen Kriterien nicht gerecht. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass gentechnisch veränderte Bäume besonders gut – im Vergleich zu konventionell gezüchteten Bäumen – für CO2-Speicher oder -Senken geeignet wären.

Stattdessen bergen gentechnisch veränderte Bäume unter anderem durch ihre Langlebigkeit und dem hohen Auskreuzungspotenzial zusätzliche große Risiken für die Biodiversität, auf die das Büro für Technikfolgenabschätzung in dem Bericht „Gentechnisch veränderte Pflanzen der 2. und 3. Generation“ (Bundestagsdrucksache 16/1211) bereits hingewiesen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

a) Durch welche konkreten finanziellen Mittel unterstützt die Bundesregierung bis zum Jahr 2010 internationale Klimaschutzmaßnahmen mit dem Fokus auf den Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken (Auflistung nach Haushaltstiteln), und im Rahmen welcher konkreten Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung, wie z. B. der Klimaschutzinitiative, werden diese Mittel zur Verfügung gestellt (Auflistung nach Summe und Design der Initiativen und Maßnahmen)?

1

b) Welche weiteren Finanzierungsinstrumente, -mechanismen und -fonds zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken werden derzeit von der Bundesrepublik Deutschland in welcher Höhe finanziert, und wie hoch ist jeweils der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung dieser Instrumente, Mechanismen und Fonds (Auflistung nach Summe und Haushaltstiteln)?

1

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Instrumente, Mechanismen und Fonds im Einzelnen und insgesamt?

2

a) Welche neuen Finanzierungsinstrumente, -mechanismen und -fonds zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken wurden seit 2005 innerhalb der Bundesregierung, innerhalb der Europäischen Union und innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft diskutiert, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesen Vorschlägen ein?

2

b) An welchen dieser europäischen und internationalen Finanzierungsprogrammen ist die Bundesregierung in welchem Umfang beteiligt (Auflistung nach Summe und Haushaltstiteln)?

2

c) Wie bewertet die Bundesregierung die momentane Anzahl der weltweiten Finanzierungsmechanismen, und welche Chancen und Risiken birgt nach Auffassung der Bundesregierung diese Vielzahl an Mechanismen, Instrumenten und Fonds?

3

Welche konkreten finanziellen Zusagen über das Jahr 2012 hinaus hat die Bundesregierung zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken getätigt (Auflistungen nach Summen und Haushaltstiteln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr (mit)finanzierten Maßnahmen tatsächlich langfristig zum globalen Klima- und Biodiversitätsschutz beitragen (Instrumente des Monitorings und des Managements)?

4

a) Mit welchen Ländern hat die Bundesregierung schon bi- und/oder multilaterale Projekte zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken abgeschlossen?

4

b) Mit welchen Ländern steht die Bundesregierung zurzeit in Verhandlungen über Projekte zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken, und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?

4

c) Welche Inhalte haben diese Vereinbarungen, und welche inhaltliche Ausrichtung sollen diese Projekte haben?

4

d) Über welche konkreten Instrumente, Mechanismen oder Fonds sollen diese Projekte finanziert werden, und welche finanziellen Mittel werden jeweils voraussichtlich bereitgestellt (Auflistung nach Summe und Haushaltstitel)?

5

a) Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung mit Hilfe von bilateralen Schuldenumwandlungen Projekte des Klima- und Biodiversitätsschutzes zu fördern?

5

b) Wird auch von anderen Gebern oder den Entwicklungsinstitutionen (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken) an die Verknüpfung von Schuldenerlass oder Schuldenumwandlungen im Kontext von Klima und Biodiversitätsprogrammen nachgedacht, und wenn ja, welche Position vertritt dabei die Bundesregierung?

6

a) Wie koordiniert die Bundesregierung ihre geplanten bilateralen und multilateralen Aktivitäten zum internationalen Waldschutz mit anderen Geberländern, wie z. B. mit der Regierung Norwegens?

6

b) Wird sich die Bundesregierung für die Einrichtung eines internationalen Beirats einsetzten, so wie es Norwegen für sein Programm eingerichtet hat, und wenn nein, warum nicht?

7

In welchem Umfang werden die neuen Finanzierungsinstrumente, -mechanismen und -fonds in das bestehende System der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) integriert, und durch welche weiteren Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, das die notwendigen Synergien und Absprachen zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten, -mechanismen und -fonds aber auch zu den politisch vereinbarten Zielen hergestellt werden, um Effektivität, Effizienz sowie Gerechtigkeit und Fairness zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern sicherzustellen?

8

Was sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Rolle der Empfängerländer – innerhalb dieser die betroffene lokale und indigene Bevölkerung –, was die der Geberländer in dem Bereichen der Gestaltung, Entscheidungsfindung und Verwaltung von internationalen Finanzierungsinstrumenten für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz sein, und wie bringt die Bundesregierung ihre Auffassung in die internationalen Diskussionen ein?

9

a) Inwieweit sind die eingestellten Haushaltsmittel für den internationalen Wald- und Biodiversitätsschutz zweckgebunden (Auflistung nach Haushaltstiteln), und durch welche weiteren Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingestellten Haushaltsmittel tatsächlich auch wirklich dem Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken und somit dem internationalen Wald- und Biodiversitätsschutz zugute kommen?

9

b) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang verhindert werden, dass die Gelder in Sektoren, wie z. B. einer nicht nachhaltigen Forstwirtschaft gehen, die in vielen Teilen der Tropenwälder zur Walddegradierung und damit zur CO2-Emission beitragen?

10

Welche grundsätzlichen Fragen hinsichtlich Gerechtigkeit und Fairness in der Finanzierung für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die neuen Klimafinanzierungsinstrumente angesprochen, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Diskussion?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Finanzierung von landnutzungsbezogenen Klimaschutzaktivitäten wie z. B. Aufforstungsprojekten, auch naturschutzrelevanten Aspekten – wie dem Erhalt und der Förderung von biologischer Vielfalt – Rechnung getragen werden, und wie bewertet die Bundesregierung aus Sicht des Naturschutzes die neuen Climate, Community and Biodiversity (CCB) Standards, die unter anderem von The Nature Conservancy und CARE mitentwickelt wurden?

12

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Finanzierung auf nachhaltige und problemorientierte Ansätze geachtet wird?

12

b) Ist die Finanzierung von Projekten, die die Biodiversität zusätzlich gefährden – wie zum Beispiel der Anbau von gentechnisch veränderten Bäumen – klar ausgeschlossen?

12

c) Wenn nein, wie begründet die Regierung eine Finanzierung von Projekten, die die Biodiversität zusätzlich gefährden, während es gleichzeitig keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass gentechnisch veränderte Bäume für eine CO2-Speicherung/-Senkung besser geeignet sind als konventionell gezüchtete Bäume?

13

a) Wird sich die Bundesregierung, wie Norwegen, am Amazonas Fonds der brasilianischen Regierung beteiligen?

13

b) Wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang?

13

c) Wenn nein, in welchem Umfang möchte die Bundesregierung ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Brasilien zum Tropenwaldschutz über das bestehende ARPA Programm (ARPA – Amazon Region Protected Area) hinaus ausweiten?

13

d) Welche bilateralen Initiativen der Zusammenarbeit im Tropenwaldschutz sind mit anderen Ländern in Südamerika, Südostasien und im Kongobecken geplant?

14

Welche Rolle spielt die auf der COP 9 von der Bundesregierung ins Leben gerufene Life Web Initiative bei der Finanzierung von Projekten zum Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken, und mit welchem finanziellen Beitrag soll diese Initiative nach Vorstellung der Bundesregierung im Haushaltsplan bis 2010 ausgestattet werden?

15

a) In welche konkreten Haushaltstiteln werden die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der COP 9 zugesagten zusätzlichen 500 Mio. Euro zum globalen Wald- und Biodiversitätsschutz über den Zeitraum 2009 bis 2012 eingestellt (Auflistung nach Summe und Haushaltstiteln), und welche konkreten Instrumente, Maßnahmen und Projekte (z. B. der Weltbank-Initiativen, Amazonas Fond) sollen mit Hilfe dieser Mittel finanziert werden?

15

b) Durch welche konkreten Haushaltsmittel werden diese Mittel nach Vorstellung der Bundesregierung gegenfinanziert, und wie gestaltet sich die konkrete Mittelverteilung vom Jahr 2009 bis 2012 (Auflistung nach Jahren und Haushaltstiteln)?

15

c) Welche Summen wurden bisher an welche konkreten Projekte vergeben, und welche Partnerländer oder Partnerorganisationen sind an diesem Prozess beteiligt?

15

d) Wird die Verwendung dieser Mittel für bilaterale oder multilaterale Initiativen an spezifische internationale Abkommen (z. B. CBD Arbeitsprogramm für Schutzgebiete) und Aufgaben des Wald- und Biodiversitätsschutz sowie an allgemeine entwicklungspolitische Aufgaben zweckgebunden (wie z. B. den Millenniums-Entwicklungszielen), und welche Kriterien werden hier zugrunde gelegt?

15

e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der deutsche Beitrag für den Urwald- und damit für den Klimaschutz international sichtbar wird, ist dabei ein eigenes interministerielles Programm vorgesehen?

15

f) In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bei der Vergabe dieser Gelder die Expertise und Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen und die Wissenschaft organisieren?

16

a) Aus welchen konkreten Haushaltstiteln werden die auf dem G8 Gipfel von Hokkaido 2008 zugesagten 500 Mio. US-Dollar für die deutsche Beteiligung an dem von der Weltbank aufgelegten Climate Investment Fonds finanziert (Auflistung nach Haushaltstiteln und Summen), und wann wird dieser Fond nach Kenntnis der Bundesregierung gestartet?

16

b) Welche Schwerpunkte im Bereich des Klimaschutzes werden mit diesen Mitteln finanziert, und welche konkreten Mittel gehen an Maßnahmen und Projekte zum Erhalt globaler CO2-Speicher und -Senken (Auflistung nach Projekten und Summen)?

17

a) In welchem Umfang wird sich die Bundesregierung an dem ebenfalls geplanten Forest Investment Fonds der Weltbank beteiligen, und in welcher Höhe sind diese Mittel schon abgeflossen?

17

b) Wie erfolgt hier nach Auffassung der Bundesregierung die Abgrenzung dieses neuen Instruments zur Forest Carbon Partnership Facility und anderen Weltbankinitiativen im Waldbereich?

17

c) Welche Kriterien wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung an den Climate Investment Fonds für die Abgrenzung des Forest Investment Fonds von der Forest Carbon Partnership Facility und anderen Instrumenten der Weltbank im Wälderbereich vorschlagen, und von welchen Kriterien macht die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung am Forest Investment Fonds abhängig?

17

d) In welchem Umfang beteiligt sich die Bundesregierung an der Forest Carbon Partnership Facility der Weltbank (Auflistung der Haushaltstitel), und sind diese Mittel schon geflossen?

17

e) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zum internationalen Wald- und Biodiversitätsschutz eindeutig von Programmen der Weltbank zur Förderung der klassischen Forstbewirtschaftung getrennt, und finanziert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Initiativen im Bereich des Klima- und Biodiversitätsschutzes auch Projekte der klassischen Forstbewirtschaftung?

18

a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Weltbank bei der künftigen Struktur der internationalen Klimafinanzierung zu?

18

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Naturschutz- und Entwicklungsorganisationen, dass eine eindeutige Vorfestlegung auf die Weltbank keinen langfristigen Erhalt der globalen CO2-Speicher und -Senken sicherstellen kann, und dass die lokale Bevölkerung vor Ort nicht in ausreichender Form an den Projekten und Finanzierungen beteiligt würden?

18

c) Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik, dass die Klima-Finanzarchitektur der Weltbank einer Vorfestlegung für das zukünftige Kyoto- Regime darstellen könnte, die die Klimaverhandlungen mit den Entwicklungsländern erschweren könnte?

19

a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur von UNEP (United Nations Environment Programme), UNDP (United Nations Development Programme) und FAO (Food and Agriculture Organization) begründeten UN REDD Initiative (UN Collaborative Programme on Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries), und in welchem Umfang wird sich die Bundesregierung daran beteiligen?

19

b) Wenn nein, warum nicht?

19

c) Welche genaue Rolle misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Globalen Umweltfazilität (GEF) bei?

19

d) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass im Rahmen von REDD der internationale Waldschutz zusätzlich und nicht statt des notwendigen Umbaus der Energieinfrastruktur in den Industrie- (und Schwellenländern) stattfindet?

19

e) Wie können nach Auffassung der Bundesregierung die globalen Ziele der Armutsbekämpfung und Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung bei der Implementierung von REDD berücksichtigt werden, und welche konkreten Vorschläge sind der Bundesregierung hier bekannt?

19

f) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Leistungen durch REDD messbar und verifizierbar sind, aufgrund derer dann Geldzahlungen geleistet beziehungsweise Emissionsreduktionszertifikate ausgestellt werden, und welche konkreten Vorschläge sind der Bundesregierung hier bekannt?

Berlin, den 13. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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