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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Atomkraftwerke und Tiefflug (G-SIG: 11003660)

Abstürze militärischer Strahlflugzeuge seit 1980 und Absturzursachen, bauliche Sicherung von Kernkraftwerken gegen einen direkten Aufprall, Einzeichnung aller bundesdeutschen KKW in die Tiefflugkarten, Tiefflugschneise in unmittelbarer Nähe des KKw Biblis, Überflug des KKW Gundremmingen am 19.2.1989 mit einer F-16, Informierung der Alliierten über eine erweiterte Schutzzone für Kernkraftwerke

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.05.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/432610.04.89

Atomkraftwerke und Tiefflug

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Nach Informationen der Bundeskoordinationsstelle der Tieffluggegner beruhen 80 Prozent der Abstürze von militärischen Strahlflugzeugen auf „menschlichem Versagen". In vielen Fällen sollen die Belastungen der Piloten derart groß sein, daß sie teilweise sogar bewußtlos werden. Wie versteht die Bundesregierung unter diesem Aspekt die Äußerung des Bundesministers der Verteidigung: „... besteht im Notfall die Möglichkeit, das Flugzeug auf unbebautes Gebiet zu steuern"?

2

Gibt es Untersuchungen über die einzelnen Absturzursachen? Wo und wann wurden sie veröffentlicht?

3

Welche Abstürze sind der Bundesregierung seit 1980 bekannt, in denen die Piloten so frühzeitig den Jet verließen, daß die abstürzende Maschine noch führerlos mehr als 1 500 m zurücklegte?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers der Verteidigung: „Im übrigen sind Atomkraftwerke baulich gegen einen direkten Aufprall abgesichert", wenn sie selbst zugibt, daß einige überhaupt nicht und andere nur bis zu einem bestimmten Aufprallgewicht geschützt sind?

5

Warum beruhen die Berechnungen für die Auslegung eines Atomkraftwerkes auf einer angenommenen Absturzgeschwindigkeit von 745 km/h, wenn die „Planungsgeschwindigkeit" eines Phantom-Kampfflugzeuges bei 835 km/h und die „Endanfluggeschwindigkeit" sogar bei 890 km/h liegen?

6

Warum beruhen die Berechnungen für die Auslegung von Atomkraftwerken auf dem angenommenen Aufprallgewicht von 20 t, wo das gleiche Flugzeug ein maximales Startgewicht von 28 t hat und eine F-15 sogar bis zu 30 t? Üben die Piloten nie unter realistischen Bedingungen, d. h. mit kompletter Waffenladung und voller Betankung?

7

Sind alle bundesdeutschen Atomkraftwerke in den entsprechenden Tiefflugkarten eingezeichnet? Läßt sich anhand des Symbols erkennen, daß es sich bei den Objekten um Atomkraftwerke handelt?

8

Nach Angaben der Bundeskoordinationsstelle der Tieffluggegner soll sich in unmittelbarer Nähe des AKW Biblis eine 75 m Tiefstflugschneise befinden, die „Verbindungsstrecke 19". Gibt es diese Tiefstflugstrecken wirklich? Werden sie noch genutzt? Falls nicht, warum sind sie dann in den neuesten Karten eingezeichnet?

9

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß am 17. Februar 1989 eine F-16 über das AKW Gundremmingen flog, wenn die Piloten dieses „bei der Vorbereitung von Tiefflügen aussparen"?

10

Wann und wie wurden die Alliierten darüber informiert, daß es eine erweiterte Schutzzone für AKW gibt?

Bonn, den 10. April 1989

Frau Kelly Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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