Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/4520
10.05.89
Sachgebiet 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/4326 -
Atomkraftwerke und Tiefflug
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung hat mit Schreiben vom 9. Mai 1989 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Nach Informationen der Bundeskoordinationsstelle der
Tieffluggegner beruhen 80 Prozent der Abstürze von militärischen
Strahlflugzeugen auf „menschlichem Versagen". In vielen Fällen sollen
die Belastungen der Piloten derart groß sein, daß sie teilweise sogar
bewußtlos werden.
Wie versteht die Bundesregierung unter diesem Aspekt die
Äußerung des Bundesministers der Verteidigung: „... besteht im Notfall
die Möglichkeit, das Flugzeug auf unbebautes Gebiet zu steuern"?
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich bisher kein Unfall
ereignet, der auf Bewußtlosigkeit des Luftfahrzeugführers infolge zu
hoher Beschleunigungskräfte zurückzuführen ist.
2. Gibt es Untersuchungen über die einzelnen Absturzursachen? Wo
und wann wurden sie veröffentlicht?
Jeder Unfall wird hinsichtlich Unfallursache und Maßnahmen zur
Verhütung ähnlicher Unfälle untersucht. Eine Veröffentlichung
der Untersuchungsberichte erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Welche Abstürze sind der Bundesregierung seit 1980 bekannt, in
denen die Piloten so frühzeitig den Jet verließen, daß die
abstürzende Maschine noch führerlos mehr als 1 500 m zurücklegte?
Bei den meisten Abstürzen kann der tatsächliche Restflugweg
eines Luftfahrzeuges (Flugweg zwischen Eintreten der
Steuerlosigkeit infolge Beschädigung oder Rettungsausstieg) nur
geschätzt werden. Voraussetzung ist, daß ein Rettungsausstieg mit
dem Schleudersitz über Land erfolgte, da lediglich Fundstelle des
Kabinendachs (wird als erstes bei einem Rettungsausstieg
abgesprengt) und Aufschlagstelle des Luftfahrzeuges als
Berechnungsgrundlage zur Verfügung stehen.
Angaben sind nur möglich, wenn das Luftfahrzeug mit einem
Flugschreiber ausgerüstet (gilt für die neueren Luftfahrzeuge)
oder während des Unfallablaufs von Bodenstellen erfaßt war. Die
Anzahl der für eine Restflugwegberechnung verwertbaren
Unfälle ist deshalb sehr gering. Seit 1980 sind drei Unfälle bekannt,
bei denen die Restflugstrecke mehr als 1,5 km betrug.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des
Bundesministers der Verteidigung: „Im übrigen sind Atomkraftwerke baulich
gegen einen direkten Aufprall abgesichert", wenn sie selbst zugibt,
daß einige überhaupt nicht und andere nur bis zu einem
bestimmten Aufprallgewicht geschützt sind?
Auch bei älteren Kernkraftwerken ist durch Ausführung und
Anordnung der Bauwerke ein gewisser Schutz gegen Einwirkungen
durch Flugzeugabsturz gegeben.
Dieser Schutz ist im Rahmen der Nachrüstmaßnahmen weiter
verbessert worden. Zu nennen ist hier insbesondere das gegen
Einwirkung von außen geschützte Notstandssystem.
5. Warum beruhen die Berechnungen für die Auslegung eines
Atomkraftwerkes auf einer angenommenen Absturzgeschwindigkeit von
745 km/h, wenn die „Planungsgeschwindigkeit" eines Phantom
-
Kampfflugzeuges bei 835 km/h und die
„Endanfluggeschwindigkeit" sogar bei 890 km/h liegen?
Geschwindigkeiten von mehr als 750 km/h können nur bei
flugfähigen Luftfahrzeugen und ordnungsgemäß arbeitenden
Luftfahrzeugsystemen und Triebwerken gehalten werden.
Ein Absturz setzt Verlust der Flugfähigkeit voraus infolge äußerer
Beschädigung, Ausfall von Flugzeugsystemen oder Triebwerken
oder Verlassen des aerodynamischen Leistungsbereichs. Es ist
davon auszugehen, daß sich in diesen Fällen die Geschwindigkeit
auf weniger als 750 km/h verringern wird.
6. Warum beruhen die Berechnungen für die Auslegung von
Atomkraftwerken auf dem angenommenen Aufprallgewicht von 20 t, wo
das gleiche Flugzeug ein maximales Startgewicht von 28 t hat und
eine F-15 sogar bis zu 30 t?
Üben die Piloten nie unter realistischen Bedingungen, d. h. mit
kompletter Waffenladung und voller Betankung?
Das maximale Gewicht eines Luftfahrzeuges umfaßt volle
Treibstoffzuladung und Lasten an allen Außenstationen.
Bei Modellierung des Ereignisfalles „Flugzeugabsturz" wurde
davon ausgegangen, daß
— zum Zeitpunkt eines Absturzes nicht mehr das
maximalmögliche Gewicht vorhanden ist (verbrauchter Treibstoff), selbst
wenn der Start mit maximaler Zuladung erfolgte,
—im wesentlichen die starre Masse eines Luftfahrzeuges für die
Lasteinleitung wirksam ist.
7. Sind alle bundesdeutschen Atomkraftwerke in den entsprechenden
Tiefflugkarten eingezeichnet?
Läßt sich anhand des Symbols erkennen, daß es sich bei den
Objekten um Atomkraftwerke handelt?
Kernkraftwerke werden in den Navigationskarten durch eine
Raute in einem Kreis gekennzeichnet.
8. Nach Angaben der Bundeskoordinationsstelle der Tieffluggegner
soll sich in unmittelbarer Nähe des AKW Biblis eine 75 m
Tiefstflugschneise befinden, die „Verbindungsstrecke 19".
Gibt es diese Tiefstflugstrecken wirk lich?
Werden sie noch genutzt?
Falls nicht, warum sind sie dann in den neuesten Karten
eingezeichnet?
Die in früheren Karten eingezeichneten Verbindungsstrecken
75 m sind deaktiviert worden.
Sie sind in der neuesten Ausgabe der Navigationskarte 1 : 500 000
nicht mehr enthalten.
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß am
17. Februar 1989 eine F-16 über das AKW Gundremmingen flog,
wenn die Piloten dieses „bei der Vorbereitung von Tiefflügen
aussparen"?
Die F-16 ist in 700 m Abstand und in 500 m Höhe am
Kernkraftwerk vorbeigeflogen.
Die Untersuchung, warum die geltenden Mindestabstände von
1,5 km seitlich und 600 m vertikal nicht eingehalten wurden, ist
noch nicht abgeschlossen.
10. Wann und wie wurden die Alliierten darüber informiert, daß es eine
erweiterte Schutzzone für AKW gibt?
Die verbündeten Streitkräfte sind mit Fernschreiben vom 30.
November 1988 über die ab 5. Dezember 1988 geltenden
Mindestabstände unterrichtet worden.]