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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten und Tragweite von Härtungsmaßnahmen zur Militarisierung des zivilen Gesundheitswesens

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.07.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

15.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/661223.06.2026

Kosten und Tragweite von Härtungsmaßnahmen zur Militarisierung des zivilen Gesundheitswesens

der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Zada Salihović, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Stella Merendino, Cansu Özdemir, Sören Pellmann, David Schliesing, Evelyn Schötz, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Grünbuch ZMZ 4.0 „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall“ skizziert für das Jahr 2029 einen massiven Truppenaufmarsch russischer Streitkräfte in Kaliningrad und Belarus, an der Grenze zu den baltischen Staaten, die der Nordatlantikvertrags-Organisation („North Atlantic Treaty Organization“ – NATO) zugehören. Im Folgejahr könnte sich dieses Szenario vermeintlich zuspitzen, wodurch Deutschland zur Drehscheibe eines Krieges zwischen der NATO und Russland werden könnte. Laut dem Grünbuch hätte dies zur Folge, dass unter den Soldatinnen und Soldaten allein ca. 1 000 Verletzte pro Tag anfallen könnten, wovon mehr als 30 Prozent intensivpflichtig wären – binnen 48 h würden so die gesamten Betten der Militärkrankenhäuser belegt sein (https://zoes-bund.de/wp-content/uploads/2025/03/250306_Gruenbuch_ZMZ_digital.pdf).

Um kriegstüchtig zu werden, sollen öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser ihre sogenannte Resilienz stärken und diverse Härtungsmaßnahmen planen, um die zu erwartende Versorgung von NATO-Truppen übernehmen zu können. Ein konkretes Beispiel für solche Härtungsmaßnahmen bietet der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Neubau des Gesundheitscampus Merheim der Kliniken der Stadt Köln: Nach israelischem Vorbild ist dort eine 40 Mio. Euro teure Tiefgarage geplant, die sich im Ernstfall in ein voll funktionsfähiges unterirdisches Krankenhaus transformieren lässt (www.ksta.de/koeln/koeln-krisenzentrum-in-neuer-tiefgarage-kostet-40-millionen-euro-1005010).

Im Endbericht ‚,Investitionsbedarfe zur Herstellung der Resilienz deutscher Krankenhäuser“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und der Institute for Health Care Business GmbH (hcb) (www.dki.de/fileadmin//user_upload/2025-11-07_DKG_Resilienz_final_formatiert.pdf) legen die Autorinnen und Autoren dar, dass Krankenhäuser als kritische Infrastruktur besser gegen äußere Gefahren geschützt werden müssen. Der Fokus liegt dabei auf der Verteidigungsfähigkeit des Gesundheitssystems im Falle von Sabotage, Cyberangriffen oder dem Bündnis- sowie Verteidigungsfall, wofür erhebliche Investitionen in die bauliche und technische Sicherheit sowie in die Notfallvorsorge gefordert werden.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Parallel zum zivil-militärischen Austausch im Krankenhaussektor vereinbarten die Bundeswehr (BW) und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) ein Abkommen über gemeinsame Weiterbildungen sowie eine für Herbst 2026 geplante Großübung (www.juedische-allgemeine.de/israel/bundeswehr-und-idf-wollen-enger-zusammenarbeiten/). Vor dem Hintergrund der derzeit vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verhandelten Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel bezüglich dessen Krieges in Gaza, ergeben sich zudem Fragen zu dieser deutsch-israelischen Zusammenarbeit (www.tagesspiegel.de/politik/kein-beistand-fur-israel-beim-genozid-vorwurf-merz-und-wadephul-riskieren-deutschlands-glaubwurdigkeit-15381418.html).

Mit der vorliegenden Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein Bild machen über das Ausmaß der sogenannten Härtungsmaßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens sowie über die in diesem Zusammenhang für Herbst 2026 projektierte Großübung der Bundeswehr mit den Kräften der IDF.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Arten Härtungsmaßnahmen für zivile Krankenhäuser sieht die Bundesregierung als notwendig an, um adäquat auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein (bitte nach baulich, technisch, personell ausweisen)?

1

a) Wie viele Krankenhäuser in Deutschland benötigen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Härtungsmaßnahmen, um adäquat auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein (bitte nach Sektoren differenzieren und Standorte der beteiligten Gesundheitseinrichtungen nach Bundesland sortiert ausweisen)?

1

b) Welche Krankenhäuser sollten bei diesen Härtungsmaßnahmen priorisiert werden (bitte Grund für Priorisierung benennen)?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Härtungsmaßnahmen für zivile Krankenhäuser ein, um adäquat auf den Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein und plant die Bundesregierung Härtungsmaßnahmen, wie die Errichtung einer Tiefgarage in Merheim, mitzufinanzieren?

3

Aus welchen Finanzmitteln sollen die Kosten für die Härtungsmaßnahmen für zivile Krankenhäuser finanziert werden (bitte um Aufschlüsselung der Finanzmittel)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bewaffnetes Personal in Krankenhäusern diese zu einem legitimen militärischen Angriffsziel machen könnte?

5

Bestehen, nach Kenntnis der Bundesregierung, analog zur SARS-CoV-2-Pandemie, Konkretisierungen zu einer Aufteilung der deutschen Krankenhauslandschaft in ein Kleeblattsystem, um adäquat auf den Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein?

5

Wenn ja: a) In welche Kleeblätter wird die deutsche Krankenhauslandschaft unterteilt (Aufschlüsseln nach Bundesländern)?

5

b) Welche Krankenhäuser könnten als ,,Single Point of Contact‘‘ (SPoC) dienen (Aufschlüsselung nach Bundesland)?

5

c) Anhand welcher Faktoren wird entschieden, welche Krankenhäuser sich als SPoC eignen?

6

Welche Erkenntnisse aus dem Umgang mit Intensivlagen wie beispielsweise der SARS-CoV-2-Pandemie, Umweltkatastrophen wie der Überflutung im Ahrtal 2021 oder diversen Massenanfällen von Verletzten (MANV) plant die Bundesregierung bei der Umsetzung von Härtungsmaßnahmen und/oder der Erhöhung der Resilienz von zivilen Gesundheitseinrichtungen einzubeziehen?

7

Erfolgen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Pläne zu einer Priorisierung der Behandlung von Patientinnen und Patienten im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall?

7

a) Anhand welcher Kriterien erfolgt die Priorisierung?

7

b) Welche Behandlungsabläufe werden in zivilen Krankenhäusern zuerst aufgrund einer Priorisierung nichtmehr sichergestellt werden können?

8

Haben die Planungen der für Herbst 2026 projektierten Großübung der Bundeswehr mit der IDF schon begonnen und welche Akteure sind daran beteiligt, wie viele Treffen auf welcher Ebene haben bereits hierzu stattgefunden, wie viele sollen noch stattfinden (bitte die Anzahl der Treffen und die beteiligten Interessengruppen, Ministerien, Verbände und Bundesländer einzeln ausweisen)?

9

Welche Inhalte und Schwerpunkte sind nach jetzigem Stand für die Übung zwischen BW und IDF geplant?

10

Wird diese Großübung, nach Kenntnis der Bundesregierung, zivile Gesundheitseinrichtung aus Deutschland bzw. ziviles Personal aus Deutschland einbeziehen (wie viele und welche, bitte nach Sektoren differenzieren und Standorte der beteiligten Gesundheitseinrichtungen ausweisen)?

10

a) Nach welchen Gesichtspunkten werden die beteiligten Gesundheitseinrichtungen ausgewählt?

10

b) Besteht hier im Vorfeld ein offener Bewerbungsprozess, oder werden die Einrichtungen zentral ausgewählt?

11

Werden die zivilen Partner im Gesundheitswesen im Vorfeld in die Großübung eingebunden und wenn ja, wie?

11

a) Welche Anfordernisse an die Leistungserbringung der zivilen Partner sind seitens des Übungsdesigns formuliert und mit welchen Kontingenten an Personal und Material sind die zivilen Gesundheitseinrichtungen beteiligt?

11

b) Mit welchen personellen Ressourcen in den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen vor Ort wird geplant (bitte für jeden beteiligten Standort einzeln ausweisen)?

12

Werden die Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen vorab über die Teilnahme informiert, werden betriebliche Interessensvertretungsorgane der Beschäftigten hierzu informiert oder angehört und ist die Teilnahme an dieser Großübung für Beschäftigte auf freiwilliger Basis vorgesehen und besteht die Möglichkeit der Teilnahmeverweigerung für die betroffenen Personen (wie genau ist das betreffende Vorgehen hierzu geregelt)?

13

Wird die öffentliche Hand für diese Großübung Finanzmittel bereitstellen? Falls ja, in welcher konkreten Höhe; stammen diese Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur, oder aus der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben?

14

Mit welchen Einschränkungen für die Zivilbevölkerung ist während dieser Großübung in Deutschland zu rechnen (Bitte nach Standorten differenzieren) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Übung in zivilen Gesundheitseinrichtungen nicht zu einer Gefährdung der Zivilbevölkerung führt?

15

Sollen auch zivile Akteurinnen und Akteure aus Israel oder aus anderen Staaten an dieser Großübung teilnehmen (wenn ja, welches Land, welche Einrichtungen mit welchen personellen, technischen und materiellen Kapazitäten)?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Problem rechtlicher, ethischer, diplomatischer und/oder kommunikativer Natur darin, dass militärische und zivil-militärische Erfahrungen der IDF auf Einsätzen basieren könnten, die Gegenstand des IGH-Verfahrens wegen eines möglichen Verstoßes gegen das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ sind („Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel)“)?

17

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine kritische Dimension darin, dass militärische und zivil-militärische Erfahrungen der IDF auf Einsätzen basieren, die möglicherweise auf Kriegsverbrechen gemäß Völkerstrafgesetzbuch beruhen könnten?

Berlin, den 29. Mai 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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