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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einreisebeschränkungen bzw. Inhaftierung von HIV-Infizierten bzw. AIDS-Kranken (G-SIG: 11003714)

Staaten mit Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit AIDS, Einreisebeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland, Feststellung der Infektion oder Krankheit

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/443326.04.89

Einreisebeschränkungen bzw. Inhaftierung von HIV-Infizierten bzw. AIDS-Kranken

der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang April wurde der niederländische Staatsbürger P. V. bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika in Haft genommen. Grund hierfür war, daß er das Medikament AZT in seinem Gepäck hatte und daraus von den Einwanderungsbehörden auf eine HIV-Infektion bzw. AIDS-Krankheit geschlossen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Sind der Bundesregierung Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit HIV-Infektion bzw. AIDS bekannt?

2

Wenn ja, bei welchen Staaten war dies der Fall?

3

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß Bundesbürger aufgrund positiver Testergebnisse oder wegen AIDS-Erkrankung die Einreise in einen Staat verweigert wurde?

4

Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich?

5

Gedenkt die Bundesregierung in solchen Fällen über ihre diplomatischen Vertretungen tätig zu werden?

6

Hat sich die Bundesregierung der Londoner Erklärung der Weltgipfelkonferenz zur AIDS-Vorsorge vom 26. Januar bis 28. Januar 1988 angeschlossen?

7

Gibt es Einreisebeschränkungen in die Bundesrepublik Deutschland für HIV-infizierte Menschen bzw. AIDS-Kranke?

8

Wenn ja, wie werden bei der Einreise Infektion oder Krankheit festgestellt?

Bonn, den 26. April 1989

Frau Schmidt (Hamburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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