Position der Bundesregierung zum Kommissionsentwurf zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels
der Abgeordneten Cornelia Behm, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 17. Oktober 2008 hat die EU-Kommission den seit langem angekündigten Verordnungsvorschlag zur Fortentwicklung des Aktionsplanes zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vorgelegt, mit dem die EU einen Beitrag zum Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag und den Handel mit illegal geschlagenem Holz leisten will.
Mit diesem Verordnungsvorschlag sollen anstelle des bisher diskutierten klaren und eindeutigen Import- und Handelsverbotes für Holz und Holzprodukte aus illegalem Einschlag lediglich Verpflichtungen für die Marktteilnehmer festgelegt werden, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. Die Marktteilnehmer sollen demnach entweder auf Sorgfaltspflichtregelungen etablierter Überwachungsorganisationen zurückgreifen können oder aber eigene Sorgfaltspflichtregelungen aufstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sieht die Bundesregierung den gewählten Ansatz, Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer festzulegen, als geeignet an, um den Handel und den Besitz von illegalem Holz in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?
Wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung gleichermaßen wie die EU-Kommission den Ansatz, Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer festzulegen, als besser geeignet an, den Handel und Besitz von illegalem Holz in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden, als ein Import- und Handelsverbot für Holz aus illegalem Einschlag?
Wenn ja, warum?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Verordnungsvorschlag ausreicht, um den illegalen und zerstörerischen Holzeinschlag weltweit signifikant zu verringern, den Verlust an Biodiversität in Wäldern zu stoppen und den Beitrag der Entwaldung zum Klimawandel zu verringern?
Woran (Fakten, Indikatoren) macht sie diese Einschätzung fest?
Welche Position wird die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission im EU-Rat vertreten?
Welche Änderungen an dem Vorschlag will die Bundesregierung erreichen, damit diese EU-Verordnung zu einem wirksamen Instrument gegen den illegalen Holzeinschlag, den Verlust an Biodiversität in Wäldern sowie für die Minderung der Treibhausgasemissionen aus Entwaldung und Walddegradierung wird?
Wie bewertet die Bundesregierung den US-amerikanischen Lacey Act zur Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenen Hölzern, und könnte diese Gesetzgebung beispielhaft für Europa sein?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass nur die Abwesenheit der Systeme zur Sorgfaltspflicht mit Sanktionen belegt werden soll, nicht aber der Handel und Besitz von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen selbst?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht nur die Abwesenheit von Systemen zur Sorgfaltspflicht mit Sanktionen belegt werden, sondern auch der Handel und Besitz von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Vorgaben für Sanktionen für den Verkauf von illegal gefangenem Fisch, die die neue EU-Verordnung über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei enthält, als auf den EU-Vorschlag zu Holz übertragbar an?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der EU ähnliche Regelungen getroffen werden wie beim Verbot des Verkaufs von illegal gefangenem Fisch?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für die Aufnahme von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der UNCED Konferenz von Rio und der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) in die Vorgaben für die Sorgfaltspflichtregelungen einsetzen?
Oder soll nach Auffassung der Bundesregierung der Entwurf nur auf die Einhaltung nationaler Gesetze bei der Produktion von Holz ungeachtet internationaler Abkommen begrenzt bleiben?
Wenn ja, warum?
Wie können mit dem Verordnungsvorschlag die Bewertung und kontinuierliche Kontrolle der Sorgfaltspflichtregelungen sichergestellt werden?
Unterstützt die Bundesregierung die verpflichtende Einführung von Zertifizierungssystemen, die eine Rückverfolgbarkeit vom Wald bis zum Endprodukt leisten, und die von unabhängigen Dritten kontrolliert werden?
Und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass jedes Endprodukt aus Holz für den Verbraucher sichtbar mit dem wissenschaftlich eindeutigen Namen des Holzes/der Hölzer gekennzeichnet ist?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es nicht ausreicht, nur wie im Verordnungsvorschlag vorgesehen die Anwesenheit der Sorgfaltspflichtregelungen zu überprüfen?
Welche Pläne gibt es, nationale Behörden für die Kontrolle von Holzhändlern inklusive der Aufklärung von Straftaten mit den notwendigen Instrumenten und Mitteln auszurüsten?
Und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese?
Wie wird die Bundesregierung sich im Rahmen der EU-Gesetzgebung dafür einsetzen, dass der Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung die notwendigen Informationen zur Verfügung hat und mit dem Endprodukt einen Nachweis für die ökologische Waldnutzung und die legale Herkunft des Produktes erhält?
Hält es die Bundesregierung für ausreichend, für das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag stammt von der EU-Kommission Kriterien festlegen zu lassen (Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen [Kom(2008)644 endgültig])?
Wäre es nicht stattdessen angemessen, Hoch-Risiko-Gebiete und Hoch-Risiko-Lieferanten festzulegen?
Und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Ausnahme, die für Energieholz vorgesehen ist, gestrichen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung in Anbetracht des Verzichts der EU auf ein EU-weites Import- und Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz als Ergänzung zum Vorschlag der EU Kommission ein nationales Handels- und Besitzverbot für illegal geschlagenes Holz (Urwaldschutzgesetz)?
Wenn ja, welchen Zeithorizont strebt sie dafür an?