Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 11/4919
11. Wahlperiode
04.07.89
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Weiss (München)
und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/4693 —
Spritzmitteleinsatz der Deutschen Bundesbahn
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 30. Juni
1989 — E 14/32.47.20/196 Bb 89 — die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbahn (DB) sieht aus Gründen der
Betriebssicherheit sowie des Arbeits- und Unfallschutzes keine
Möglichkeit, auf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden)
in Gleisen gänzlich zu verzichten. Solange keine
anwendungsreife Alternative zur Verfügung steht, bleibt sie jedoch bestrebt,
die Anwendung dieser Mittel im Gleisbereich weiter
einzuschränken. Auf sonstigen Grundstücken und Anlagenflächen im Besitz
der Deutschen Bundesbahn ist die Herbizidanwendung bereits
untersagt.
Die Deutsche Bundesbahn gewährleistet, daß nur die von der
Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig amtlich
zugelassenen Pflanzenschutzmittel in zulässiger Aufwandsmenge pro qm
zur Anwendung kommen und in den Wasserschutzzonen die
gesetzlich festgelegten zusätzlichen Beschränkungen genauestens
befolgt werden.
Die Entkrautung von Streckengleisen wird im Auftrag der
Deutschen Bundesbahn von vier Fachfirmen durchgeführt, deren
Personal die zur Ausbringung der Pflanzenschutzmittel
vorgeschriebene Sachkunde nachgewiesen hat. Durch den Einsatz
besonderer Spritzzüge ist gewährleistet, daß der Mitteleinsatz randscharf
auf den Gleisbereich begrenzt bleibt.
1. Seit wann spritzt die Deutsche Bundesbahn die Gleisanlagen mit
Pestiziden?
Die Deutsche Bundesbahn verwendet Pflanzenschutzmittel zur
Gleisentkrautung seit 1955.
2. Welche Wirkstoffe wurden seitdem jährlich in welchen Mengen
(kg/ha je Herbizid) ausgebracht?
Eine Auflistung der jährlich zur Anwendung vorgesehenen
Pflanzenschutzmittel liegt erst ab dem Anwendungsjahr 1985 vor.
Diese Mittel mit Angabe der Wirkstoffe und der zulässigen
Höchstaufwandsmengen ergeben sich aus der beigefügten
Zusammenstellung.
3. Welche Behörde ist für die Genehmigung des Herbizideinsatzes
durch die Deutsche Bundesbahn zuständig?
Nach § 38 Bundesbahngesetz hat die Deutsche Bundesbahn
eigenverantwortlich dafür einzustehen, daß ihre dem Betrieb
dienenden Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und
Ordnung genügen.
Um dem Schutz des Naturhaushaltes ausreichend Rechnung zu
tragen, ist vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten unter Beteiligung der Deutschen Bundesbahn ein
„Verfahrensvorschlag für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
auf Verkehrsflächen der Deutschen Bundesbahn" erarbeitet
worden, der von der Konferenz der Amtschefs der zuständigen
Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bundes
und der Länder am 29. September 1988 den Ländern zur
Annahme empfohlen wurde. Danach wird die jeweilige Dienststelle
der Deutschen Bundesbahn die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln einmal jährlich der zuständigen Landesbehörde unter
Beifügung bestimmter Angaben anzeigen.
4. Welche Schadensfälle wurden bislang durch sachgemäßen Einsatz
der Herbizide im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen
Bundesbahn festgestellt, welche Wirkstoffe waren daran beteiligt, und wie
hoch waren die aufzubringenden Entschädigungen und
Sanierungskosten?
Die sachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in
Gleisanlagen führte nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn bisher
nicht zu nachweisbaren Schadensfällen.
5. Welche Schadensfälle wurden bislang durch unsachgemäße
Ausbringung von Herbiziden im Bereich der Deutschen Bundesbahn
festgestellt, welche Wirkstoffe waren daran beteiligt, und wie hoch
waren die Entschädigungen bzw. Sanierungskosten?
Unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der
Entkrautung von Bahnhofsgleisen führte zu den folgenden
Schadensfällen:
1. Bahnhof Pforzheim, Schädigung von Platanen durch den
Wirkstoff Hexazinon. Entschädigungs- und Sanierungskosten ca.
87 000 DM.
2. Bahnhof Frankenthal, Schädigung von Kastanien und Platanen
durch die Wirkstoffe Diuron und Hexazinon.
Entschädigungskosten ca. 435 000 DM.
6. In wie vielen weiteren Fällen sind Klagen gegen die Deutsche
Bundesbahn anhängig, und welche Wirkstoffe (A rt und Menge)
werden für aufgetretene Schäden verantwortlich gemacht?
Zur Zeit ist ein Verfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe
gegen die Bundesbahndirektion Karlsruhe anhängig wegen
Wuchsschäden an Pflanzungen eines Gärtnereibetriebes in
Radolfzell.
Ferner ist eine Klage gegen eine für die Gleisentkrautung im
Bereich der Bundesbahndirektion Stuttgart verantwortliche
Vertragsfirma anhängig. Streitobjekt ist ein Fischsterben im
Erblehensee an der Bahnstrecke Plochingen — Tübingen im Jahre
1986.
Der Nachweis über die eingesetzten Wirkstoffe und die
Entschädigungsfrage sind noch Gegenstand der gerichtlichen Verfahren.
7. Wie stellt die Deutsche Bundesbahn sicher, daß die Spritzbrühe von
Bahndämmen und Böschungen nicht in angrenzende Gärten und
Gräben gespült oder ausgewaschen wird?
Bahndämme und -böschungen der Deutschen Bundesbahn
werden nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt.
Die Anwendung dieser Mittel ist eingeschränkt auf die
eigentliche Schotterbettung der Gleise einschließlich der bis zu 0,60 m
breiten Randstreifen. Um eine randscharfe Ausbringung der
Spritzflüssigkeit zu gewährleisten, sind die besonders
konstruierten Spritzzüge mit modernster Technik ausgestattet; die
Arbeitsgeschwindigkeit der Züge ist auf höchstens 40 km/h
begrenzt. Durch die geschwindigkeitsabhängige Steuerung wird
erreicht, daß der Mittelaufwand je Flächeneinheit konstant gehalten
bleibt. Spezialdüsen gewährleisten dabei das randscharfe,
abdriftfreie Ausbringen der Mittel. Die Steuerung und
Überwachung der Anlage erfolgt elektronisch. Der Bediener hat von
seinem zentralen Stand aus einen guten Ausblick auf die Geräte
und die zu behandelnden Gleise. Bei ungünstigen
Witterungsbedingungen, wie stärkerem Wind oder Regen, wird die Spritzfahrt
unterbrochen. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die
angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden.
8. Welchen Spritzmittel-Konzentrationen sind bei Ortsdurchfahrten
die Anwohner/innen maximal ausgesetzt?
Dort, wo Menschen unmittelbar beeinträchtigt werden könnten,
z. B. an Bahnübergängen und Brücken mit offener Fahrbahn,
werden die Spritzungen ausgesetzt.
9. Liegen der Bundesregierung Daten vor, daß Waldschäden entlang
von Bundesbahntrassen besonders ausgeprägt sind, und hat die
Bundesregierung Veranlassung, davon auszugehen, daß hierfür
Herbizide ursächlich verantwortlich sein könnten, wie dies
inzwischen in Fachzeitschriften als weitere Ursache von Waldschäden
beschrieben wird?
Waldschäden infolge von Gleisentkrautungsmaßnahmen sind
nicht bekannt.
10. Ist sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn keine Pestizide in
Wasserschutzgebieten, Wassereinzugsgebieten und im Bereich von
Hausbrunnen einsetzt oder wird lediglich die Wasserschutzzone I
von Spritzungen ausgenommen?
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Deutschen
Bundesbahn entspricht der geltenden Rechtslage.
In den nach drei Zonen aufgeteilten und ausgewiesenen
Wasserschutzgebieten gelten unterschiedliche, gesetzlich geregelte
Nutzungsbeschränkungen, die auch den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln beschränken bzw. im Fassungsbereich einer
Brunnenanlage gänzlich ausschließen. Demgemäß werden an Gleisen in den
Wasserschutzgebieten der Zone I keine Pflanzenschutzmittel
eingesetzt. In den übrigen beiden Zonen werden nur solche Mittel
ausgebracht, für die nach der amtlichen Zulassung keine
diesbezüglichen Einschränkungen bestehen; dabei werden die
Vorschriften der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beachtet.
Eine grundwassergefährdende Wirkung ist somit auszuschließen.
Darüber hinaus werden die der Deutschen Bundesbahn
bekanntgegebenen Anlagen für Klein- und
Einzeltrinkwasserversorgungen auch dann entsprechend den Wasserschutzzonen behandelt,
wenn sie nicht rechtskräftig als solche ausgewiesen sind.
11. Welche Wirkstoffe werden in welchen Aufwandmengen von der
Deutschen Bundesbahn in den letzten fünf Jahren in den
Wasserschutzzonen II, III, in Wassereinzugsgebieten, in sonstigen
gefährdeten Gebieten und in Naturschutzgebieten eingesetzt?
Von der Deutschen Bundesbahn werden keine nach den
genannten Gebieten aufgeschlüsselten Aufschreibungen über die
ausgebrachten Wirkstoffe und Aufwandsmengen geführt.
12. Wie wird die Einhaltung der Bienenschutz-Verordnung bei den
Spritzungen im Bereich der Deutschen Bundesbahn überwacht?
Da bei der chemischen Gleisentkrautung nicht auszuschließen ist,
daß blühende Pflanzen bei der Anwendung getroffen werden,
dürfen nur besonders geprüfte und zugelassene Mittel
angewendet werden, die für die Honigbiene schadlos sind.
13. Sind zur Versickerung neigende und Wildbienen gefährdende
Mittel von den Spritzungen im Bereich der Deutschen Bundesbahn
ausgenommen?
Für Wild- und Honigbienen gelten die gleichen
Vorsorgemaßnahmen (siehe Antwort zu Frage 12).
Zur Anwendung angemeldete und von der BBA zugelassene Pflanzenschutzmittel
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Pflanzenschutzmittel Zulässige Wirkstoffe Spritzperiode
Höchstaufwandmenge 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Aminotriazol „Bayer" 2,0 g/m2 Amitrol x x x x x
Anox DB-Streumittel 20g/m2 Atrazin x x x — —
+
Diuron
Anox M 1,5 g/m2 Amitrol x x x — —
+
Atrazin
+
2,4-D-Salz
+
Diuron
Anox L 1,5 g/m2 Atrazin x x x — —
+
2,4-D-Salz
+
Dichlorprop-Salz
+
Diuron
+
MCPA-Salz
Anox WF 2,5 g/m2 Dalapon — x x x x
+
Diuron
+
MCPA-Salz
Auxuran 1,5 g/m2 2,4-D-Salz x x x x x
+
Dalapon
+
Diuron
+
Simazin
Basinex P 2,0 g/m2 Dalapon x x x x x
Caseron G 25g/m2 Dichlobenil x x x x —
Diuron „Bayer" 1,0 g/m2 Diuron x x x x x
DP „Schering" 0,8 ml/m2 Dichlorprop-Salz — — x — —
Garlon 4 0,3 ml/m2 Triclopyr x x x x x
Hedonal DP 0,8 ml/m2 Dichlorprop-Salz x x x x —
Hedonal M 0,4 ml/m2 MCPA-Salz (flüssig) x x x — —
Herburan 1,5 g/m2 Dichlorprop-Salz — — — — x
+
Diuron
+
Ethidimuron
Hyrar X 1,0 g/m2 Bromacil x x x x x
Karmex 1,0 g/m2 Diuron x x x x x
Zur Anwendung angemeldete und von der BBA zugelassene Pflanzenschutzmittel
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Pflanzenschutzmittel Zulässige Wirkstoffe Spritzperiode
Höchstaufwandmenge 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Laubrex II 2,5 g/m2 Dalapon — — x x
+
Diuron
+
MCPA-Salz
M 52 DB 1,0 ml/m2 MCPA-Salz — — x x
M 52 Kombi-flüssig 0,6 ml/m2 2,4-D-Salz x x x — -
Novanox Plus 1,0 g/m2 Atrazin — — x x x
+
Diuron
+
Simazin
Peruran 1,0 g/m2 Atrazin x x x — —
+
Diuron
+
Simazin
Peruran flüssig Konz. 1,25 ml/m2 Atrazin — x — — —
+
Diuron
+
Simazin
Roundup 0,5 ml/m2 Glyphosat — — x — —
Simazin 50 Rustika 1,5 g/m2 Simazin x — — — —
Tender 1,0 ml/m2 Glyphosat — — — x x
Tordon 22 K 0,4 ml/m2 Picloram x — x x x
Unkrautvernichtungsmittel 371 1,5 g/m2 Amitrol — x x — —
+
Atrazin
+
2,4-D-Salz
+
Dichlorprop-Salz
+
Terbuthylazin
Unkrautvernichtungsmittel 371 DB 1,5 g/m2 Amitrol — x x — —
+
Atrazin
+
2,4-D-Salz
+
Simazin
Unkrautvernichtungsmittel 371 M 1,5 g/m2 Amitrol x — — — —
+
Atrazin
+
Dichlorprop-Salz
+
Diuron
Unkrautvernichtungsmittel 372 1,0 g/m2 Simazin x x x — —
Unkrautvernichtungsmittel 373 1,0 g/m2 Diuron x x x — —
+
Simazin
Zur Anwendung angemeldete und von der BBA zugelassene Pflanzenschutzmittel
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Pflanzenschutzmittel Zulässige Wirkstoffe Spritzperiode
Höchstaufwandmenge 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Unkrautvernichtungsmittel 374 1,0 g/m2 Diuron — — x x x
Unkrautvernichtungsmittel 447 — 68 DBS 2,0 g/m2 Amitrol x x x — —
+
Atrazin
+
2,4-D-Salz
+
Dichlorprop-Salz
+
Terbuthylazin
U 46-M-Fluid 1,0 ml/m2 MCPA-Salz x — — x x
Ustilan 1,0 g/m2 Ethidimuron x x x x x
Ustilan GW 20 1,5 g/m2 Dichlorprop-Salz x x x x x
+
Diuron
+
Ethidimuron
Ustinex BHF 1,25 g/m2 Diuron — — x x x
+
Methabenzthiazuron
Ustinex F 1,5 g/m2 Amitrol — - x x x
Bromacil
+
Dichlorprop-Salz
+
Diuron
Ustinex PD 1,5 g/m2 Dalapon x x x x x
+
Diuron
+
MCPA-Salz
Utox M 1,0 ml/m2 MCPA-Salz x x x x x
Velpar 0,5 g/m2 Hexazinon x x — x x
Weedazol 2,0 g/m2 Amitrol x x x x x]