Volltext (unformatiert)
[Drucksache 11/4973
21.07.89
Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/ 4807 -
Konsequenzen der Umstrukturierung bei der Deutschen Stiftung für internationale
Entwicklung (DSE) seit dem 1. Januar 1989
Der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 20. Juli 1989 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Teilt die Bundesregierung die Sorge von Entwicklungshelferinnen
und Entwicklungshelfern, daß die Regelungen,
a) Landessprachen nur noch alle zwei Monate anzubieten anstatt
bisher alle vier Wochen,
b) Landessprachen nicht mehr im Einzelunterricht, sondern in
Gruppen anzubieten,
zu einer Verschlechterung der Ausbildung führten und eine solche
Regelung den entwicklungspolitischen Grundsätzen der
Bundesregierung, in denen Basisorientiertheit der Projekte gefordert wird,
widerspricht, da eine unzureichend ausgebildete entsandte
Fachkraft Kommunikationsprobleme mit der Zielgruppe haben wird?
Die Bundesregierung teilt diese Sorge nicht.
Es war zwar angesichts der Teilnehmerzahlen und der Anzahl der
Landessprachen organisatorisch und finanziell nicht mehr
möglich, zu jedem beliebigen Zeitpunkt zahlreiche Landessprachen
(vgl. Frage 3) im Einzelunterricht anzubieten.
Die Restrukturierung der Arbeit der Zentralstelle für
Auslandskurde (DSE/ZA), deren Gründe in der Antwort zur Frage 9
ausführlich dargelegt sind, hat aber gerade zum Ziel, die bisherige
Qualität aller Vorbereitungsmaßnahmen zu sichern.
Die Neuregelung des Unterrichts in Landessprachen ist deshalb
lediglich ein organisatorisches Mittel, um die räumliche,
finanzielle und administrative Kapazität der ZA ökonomisch wirksamer
einzusetzen. Diese Neuregelung verlangt allerdings von den
Entsendeorganisationen eine vorausschauende bessere Planung.
Dies ermöglicht, die Landessprachen alle zwei Monate und den
Unterricht statt einzelnen nur kleinen Gruppen von mindestens
zwei Personen anzubieten.
2. Teilt die Bundesregierung mit mir die Auffassung, daß das Erlernen
der Landessprache der entscheidende Beitrag ist, daß sich die
zukünftige Entwicklungshelferin und der zukünftige
Entwicklungshelfer auf interkulturelle Kommunikation und auf das Leben in einer
fremden Gesellschaft vorbereiten können?
Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß das
Erlernen der Landessprachen neben der Beherrschung der
Verkehrssprache wichtiger Bestandteil der Vorbereitung auf einen Einsatz
in einem Entwicklungsland ist. Daher war für sie die auch
diskutierte Auslagerung von einzelnen Sprachen aus dem
Vorbereitungsangebot der DSE keine Alternative. Sie hat den Regelungen,
— Landessprachen nur noch alle zwei Monate anzubieten,
— Landessprachen nur noch in kleinen Gruppen zu unterrichten,
den Vorzug gegeben.
3. Wie viele und welche Landessprachen wurden angeboten und von
jeweils wie vielen Kursteilnehmern vom 1. Januar 1989 bis 1. Juli
1989 in Anspruch genommen im Vergleich zu dem gleichen
Zeitraum in den vergangenen drei Jahren?
Von der DSE/ZA wurden angeboten
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1986: 38 Landessprachen,
und zwar
Arabisch, Ägyptisch, Jordanisch, Sudanesisch, Syrisch,
Yemenitisch, Amharisch, Bemba, Bengali, Burmesisch, Chichewa,
Chinesisch, Dioula, Ewe, Hausa, Hindi, Indonesisch,
Italienisch, Krio, Malaysisch, Malgache, Mandinka, Marathi, Nagot,
Nepali, Quetchua, Sebuano, Shona, Somali, Swahili, Sotho,
Thai, Tswana, Twi, Tagalog, Temne, Türkisch, Urdu;
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1987: 36 Landessprachen,
und zwar
Ägyptisch, Algerisch, Jordanisch, Marokkanisch, Sudanesisch,
Amharisch, Bambara, Bengali, Chichewa, Chinesisch, Creole,
Dioula, Ewe, Hausa, Hindi, Indonesisch, Koreanisch, Krio,
Malaysisch, Malgache, Marathi, Mel. Pidgin, Peulh, Quetchua,
Sango, Shona, Sinhala, Somali, Swahili, Sotho, Thai, Tamil,
Tagalog, Türkisch, Urdu, Wolof;
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1988: 33 Landessprachen,
und zwar
Arabisch, Ägyptisch, Marokkanisch, Sudanesisch,
Yemenitisch, Amharisch, Bambara, Bengali, Burmesisch, Chichewa,
Chinesisch, Dioula, Hausa, Hassania, Hindi, Indonesisch,
Italienisch, Kitongo, Koreanisch, Malaysisch, Malgache, Mel. Pidgin,
Nepali, Pashtu, Sesotho, Shona, Somali, Swahili, Thai, Tagalog,
Türkisch, Urdu, Wolof;
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1989: 30 Landessprachen,
und zwar
Arabisch, Ägyptisch, Algerisch, Marokkanisch, Sudanesisch,
Aymara, Bemba, Chichewa, Chinesisch, Goun, Hindi,
Indonesisch, Italienisch, Kinyarwanda, Kirunda, Koreanisch,
Malaysisch, Malenke, Nepali, Pashtu, Peulh, Sango, Sinhala, Somali,
Swahili, Sotho, Thai, Tswana, Türkisch, Urdu.
Am Unterricht in diesen Landessprachen nahmen teil:
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1986: 114 Personen
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1987: 161 Personen
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1988: 155 Personen
— im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1989: 72 Personen
Das Absinken der Teilnehmerzahlen im Jahre 1989 erklärt die
DSE/ZA mit einem Nachfragerückgang, für den auch eine
Verunsicherung bei den Entsendeorganisationen über den Umfang und
die Absichten der Restrukturierungsmaßnahmen seitens der DSE/
ZA ursächlich gewesen sein kann.
4. Wie hoch war die Teilnehmerzahl an den Vorbereitungsseminaren in
der Zeit vom 1. Januar 1989 bis 1. Juli 1989 im Vergleich zu dem
gleichen Zeitraum in den vergangenen drei Jahren?
Die Zahl der Teilnehmer an den Vorbereitungsmaßnahmen lag im
Zeitraum
— 1. Januar bis 30. Juni 1986 bei 276 (Teilnehmermonate: 433)
— 1. Januar bis 30. Juni 1987 bei 379 (Teilnehmermonate: 576)
— 1. Januar bis 30. Juni 1988 bei 467 (Teilnehmermonate: 623)
— 1. Januar bis 30. Juni 1989 bei 356 (Teilnehmermonate: 534)
5. Wie viele Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen kamen aus den
Einrichtungen des Bundes (aufgeschlüsselt nach Art der
Einrichtung), und wie viele kamen aus den kirchlichen Einrichtungen und
Nichtregierungsorganisationen (aufgeschlüsselt nach A rt der
Einrichtung)?
An den Kursen bei der DSE/ZA nahmen teil:
1. aus Einrichtungen des Bundes
— GTZ
— von GTZ beauftragte
Consultings, PTB, BGR
— CIM
— BFIO
—Bundesressorts und denen
nachgeordnete Stellen sowie
Bundesländer
vom 1. Januar bis 30. Juni
1986 1987 1988 1989
149 180 226 189
4 17 26 6
27 51 68 41
— — 4 2
2 17 25 11
182 265 349 249
vom 1. Januar bis 30. Juni
1986 1987 1988 1989
2. aus Nichtregierungsorganisationen
- Politische Stiftungen 9 5 8
- Entwicklungsdienste
(davon 2 kirchliche) 7 17 24 12
- DAAD 12 2 7 11
- Goethe-Ins titut 3 10 17 19
- ASA 26 17 17 11
- andere NRO 15 14 6 8
72 65 79 71
3. aus kirchlichen Einrichtungen
- Missionswerke 15 14 6 8
4. aus sonstigen Einrichtungen
- Universitäten 2 6 2 4
- ICM 8 15 18 18
- andere multilaterale
Organisationen - 2 - -
10 23 20 22
Insgesamt 276 379 467 356
Die Aufstellung zeigt deutlich, daß die Zahl der Teilnehmer aus
den Einrichtungen des Bundes stärker abgenommen hat als die
Zahl aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen.
6. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß - unter
Mißachtung der DSE-Aufgabenstellung als Stiftung - zunächst
Teilnehmer aus Einrichtungen des Bundes berücksichtigt werden und nur
dann noch freibleibende Plätze an kirchliche oder
Nichtregierungsorganisationen-Mitarbeiter vergeben werden?
Die von der DSE/ZA durchgeführten Vorbereitungsprogramme
werden nicht aus einem speziellen DSE-Titel, sondern aus der
allgemein für die Vorbereitung und Ausbildung von Fachkräften
geschaffenen Titelgruppe 01 des Einzelplans 23 finanziert. Die
Erläuterungen des Titels 685 36 der Titelgruppe 01 sind daher für
die Bestimmung der Teilnehmer maßgeblich, nicht jedoch der
DSE-Gesellschaftsvertrag. Die Erläuterungen sagen: „Gefördert
wird die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für den Einsatz
in Vorhaben der bilateralen TZ oder in multilateralen
Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit" und „Länderkund
-
liche und sprachliche Vorbereitung deutscher Fachkräfte und
deren Ehepartner auf ihren Einsatz in einem Entwicklungsland".
Ein haushaltskonformes Verhalten erfordert daher die bevorzugte
Berücksichtigung dieser Personengruppen.
Im übrigen erfolgt erst bei Nachfrageüberhang eine Quotierung,
die sich an den o. g. Titelerläuterungen orientiert und im
Einvernehmen mit der DSE-Geschäftsleitung folgende Rangfolge
aufweist:
1. GTZ, von der GTZ beauftragte Consultings, Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB) — Praktikanten —, Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) — Praktikanten —,
Centrum für inte rnationale Migration und Entwicklung (CIM) —
Integrierte Fachkräfte —, Büro-Führungskräfte zu
Internationalen Organisationen (BFIO) — Beigeordnete
Sachverständige —,
2. politische Stiftungen, Entwicklungsdienste und andere
Nichtregierungsorganisationen, soweit sie Zuwendungsempfänger
des BMZ sind,
3. andere Bundesressorts und deren nachgeordnete Stellen sowie
Bundesländer,
4. Sonstige (Universitäten, Missionswerke, multilaterale
Entsendeorganisationen) .
Soweit der Uhlhof darüber hinaus über freie Kapazitäten verfügt,
steht er allen anderen Organisationen gegen eine angemessene
finanzielle Beteiligung zur Vorbereitung offen, wobei im Hinblick
auf die räumliche Kapazität auch darauf hingewiesen werden
muß, daß neben den Vorbereitungsteilnehmern auch deren
Kinder im Uhlhof untergebracht sind.
Das BMZ und die DSE-Geschäftsführung sind sich darüber einig
geworden, daß diese Restrukturierungsregelungen auf ihre
Wirksamkeit zunächst erprobt werden.
7. Widerspricht die unter 6. beschriebene Praxis nicht einem
basisorientierten, dezentralen entwicklungspolitischen Ansatz?
Wie aus der Antwort zu Frage 5 hervorgeht, bleibt die
Heterogenität der Teilnehmer, d. h. das gemeinsame Lernen von Fachkräften
der GTZ und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen,
erhalten. Basisorientierte Entwicklungsarbeit wird im übrigen nicht
nur von den NRO, sondern auch von staatlichen Institutionen
geleistet.
8. Aus welchem Grund sind welche ASA-Teilnehmer ausgeschlossen
von einer Teilnahme an den Kursen in Bad Honnef?
Nach den zu Frage 6 dargelegten Titelerläuterungen wäre das
ASA-Programm insgesamt von der Teilnahme an Kursen in Bad
Honnef ausgeschlossen, da es sich bei den ASA-Teilnehmern
nicht um Fachkräfte handelt.
Für beide ASA-Programmteile — Studenten und junge
Berufstätige — besteht im übrigen lt. ASA-Richtlinien die Verpflichtung,
sich durch Selbststudium auf ihren Auslandseinsatz
vorzubereiten.
Während sich das im Studentenprogramm für den in der Regel
drei Monate dauernden Auslandsaufenthalt problemlos
durchführen läßt, stößt ein Selbststudium bei den jungen Berufstätigen auf
Schwierigkeiten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat
sich deshalb ausnahmsweise bereit erklärt, die jungen
Berufstätigen im Rahmen der gegebenen Kapazitäten des Uhlhofs
vorzubereiten, da diese einen längeren Auslandseinsatz vor sich haben,
ihr Vorbereitungsbedürfnis zwingender ist und sie darüber hinaus
im Selbststudium weniger erfahren sind als die Studenten.
9. Treffen Pressemeldungen zu, daß der zuständige Referatsleiter im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit von
„Mißwirtschaft" bei der Zentralstelle für Auslandskunde gesprochen hat?
Wenn ja, wie wird diese begründet?
Anlaß zur Restrukturierung des Vorbereitungsangebots der
Zentralstelle für Auslandskunde war die gemeinsame Feststellung der
Leitung der DSE und der zuständigen Referate im BMZ, daß die
Aufnahmekapazität des Uhlhofs in nicht mehr vertretbarem Maße
sowohl in räumlicher als auch in administrativer Hinsicht seit 1984
überschritten war. Die DSE selbst hat festgestellt, daß die
Teilnehmerzahl von 1984 bis 1987 um ca. 75 Prozent gestiegen ist und
damit bereits im Jahre 1987 die Gesamtkapazität des Uhlhofs um
45 Prozent überschritten war.
Diese Überlastungen führten nicht nur zu drastischen
Verschlechterungen der Unterkunfts- und Arbeitsbedingungen für die
Teilnehmer und ihre Familien; sie hatten auch signifikante
Kostensteigerungen zur Folge. Seit 1984 wurden die Kostenpläne der
DSE und die entsprechend bewilligten Programmmittel
regelmäßig überschritten:
1984 Bewilligung 4 500 000 DM
Überschreitung 250 000 DM
1985 Bewilligung 3 800 000 DM
Überschreitung 905 000 DM
1986 Bewilligung 4 532 000 DM
Überschreitung 743 000 DM
1987 Bewilligung 5 000 000 DM
Überschreitung 1 300 000 DM
1988 Bewilligung 6 830 500 DM
Überschreitung 628 000 DM
Bis 1988 konnten diese Überschreitungen aufgefangen werden,
indem man die Fehlbeträge anderen Ausbildungs- und
Vorbereitungsprogrammen entzog; das war für das Haushaltsjahr 1989
ohne Schaden für die anderen Programme nicht mehr möglich.
Haushaltsrechtlich fiel des weiteren ins Gewicht, daß die
Vorbereitung im Uhlhof auch Personen und Personengruppen
zugänglich gemacht wurde, die nach den Titelbestimmungen des BMZ
-
Haushalts nicht zum Kreis der Berechtigten gehörten.
Das für alle Maßnahmen des Haushaltsgesetzes geltende Gebot,
die Verwendung von Steuermitteln sorgfältig zu planen und zu
steuern, war weitgehend außer acht gelassen worden.
Die Leitung der DSE räumte bei den Beratungen mit dem BMZ
„gravierende Bewirtschaftungsfehler" ein.
Eine stichprobenweise Prüfung der Zentralstelle für
Auslandskunde durch die für den BRH tätige Vorprüfungsstelle im BMZ
führte in ihrem Bericht vom 18. Mai 1989 eine nicht unbeachtliche
Reihe von haushaltsrechtlichen Beanstandungen,
unwirtschaftliche Handlungsweisen und dringend erklärungsbedürftigen
Einzelfeststellungen auf. Die DSE hat ihre Stellungnahme hierzu für
September in Aussicht gestellt.
Es ist nicht zu verkennen, daß die Leitung des Uhlhofs bestrebt
war, im Interesse der gesamten entwicklungspolitischen Arbeit
ihr Angebot möglichst vielen Interessenten auch bei nur
mittelbarem Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der
Entwicklungspolitik zugute kommen zu lassen. Aus diesem Grunde hatte auch
das BMZ in den letzten Jahren größte Anstrengungen
unternommen, den entstandenen Fehlbedarf auszugleichen.]