Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 11/5604
11. Wahlperiode
08.11.89
Sachgebiet 212
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Teubner und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/5365 —
Zur Einflußnahme der Industrie auf Entscheidungen
des Bundesgesundheitsamtes (II)
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mit Schreiben vom
7. November 1989 namens der Bundesregierung die Kleine
Anfrage wie folgt beantwortet:
I. Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem
Parlament
a) Kann die Bundesregierung den Eindruck entkräften, daß die
entschiedene Zurückweisung aller Zweifel an der
Industrieunabhängigkeit der Entscheidungen des BGA im Hinblick auf
Asbest — insbesondere vor dem Hintergrund nicht ausgeübter
Dienst- und Fachaufsicht der Ministerien — Zeichen von
Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit sind?
Der Asbestbericht des Bundesgesundheitsamtes 1981 entsprach
und entspricht heute noch im wesentlichen dem Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dies hat ein wissenschaftliches
Kolloquium bestätigt, das vom Bundesgesundheitsamt am 8.
September 1989 unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und einer Reihe von Experten aus dem
In- und Ausland durchgeführt wurde; einen mit dem
Umweltbundesamt abgestimmten Kurzbericht über dieses Kolloquium hat das
Ministerium dem Ausschuß für Jugend, Fami lie, Frauen und
Gesundheit sowie dem Rechnungsprüfungsausschuß des
Haushaltsausschusses zugeleitet. Es wird ebenso deutlich aus einer neuen
Arbeit aus den Niederlanden zum Thema Asbest und stimmt
überein mit dem Ergebnis eines vom Bundesgesundheitsamt im
Jahr 1983 durchgeführten Kolloquiums, wie im Bericht des
Ministeriums vom 1. September 1989 an den Ausschuß für Jugend,
Familie, Frauen und Gesundheit im einzelnen dargelegt ist. Die
vom Bundesgesundheitsamt entwickelte Methode zur
Vermeidung von Asbestfasern im Trinkwasser, die dann in die
Trinkwasserverordnung übernommen wurde, ist im Mai dieses Jahres von
der obersten Umweltbehörde der USA als „best available
technique" zur Einhaltung des Asbestgrenzwertes im Trinkwasser in
den USA vorgeschlagen worden.
Im Hinblick darauf wäre ein Eindruck im Sinne der Frage nicht
gerechtfertigt.
b) Kann die Bundesregierung den Eindruck entkräften, daß die in
Teilen unzutreffende und unvollständige Beantwortung von
Fragen des um Aufklärung bemühten Parlaments sowie die
unbefriedigende, verzögerte bzw. bis heute nicht erfolgte
Richtigstellung dieser unsachgemäßen Informationen als aktiver
Versuch der Vertuschung und Vermeidung einer umfassenden
Aufklärung der Verflechtung zwischen dem Institut des BGA
und seinem Förderverein verstanden werden muß?
Die Bundesregierung hat die notwendigen Ermittlungen von
Beginn an mit Nachdruck und so schnell wie möglich durchgeführt.
Nachdem der Bundesrechnungshof am 13. März 1989
Mitteilungen über seine Prüfungsfeststellungen dem Ministerium
zugeleitet hatte und deutlich wurde, daß einige Antworten vom 7. Juli
1988 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau
Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 11/2638 —
zu ändern bzw. zu ergänzen sein würden, ist dies ohne jede
Verzögerung durch Schreiben des Parlamentarischen
Staatssekretärs vom 21. April 1989 der Präsidentin des Deutschen
Bundestages mitgeteilt worden. Das Ministerium hat die notwendigen
Ermittlungen unmittelbar nach Eingang der Mitteilungen des
Bundesrechnungshofes eingeleitet und entsprechend der Ankün
-
digung in dem Schreiben des Parlamentarischen
Staatssekretärs vom 21. April 1989 die Änderungen und Ergänzungen am
18. August 1989 vorgenommen.
Soweit die in der Anfrage kritisierte Antwort auf die Frage 50 der
Abgeordneten Frau Garbe aus der Fragestunde des Deutschen
Bundestages vom 10. Mai 1989 zum Umfang der Prüfungen des
Bundesrechnungshofes angesprochen ist, beruhte diese Antwort
auf Ziffer 0.1 der Mitteilungen des Bundesrechnungshofes vom
13. März 1989, die wie folgt lautet:
„Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die finanziellen
Beziehungen und Verknüpfungen zwischen dem Institut für
Wasser-, Boden- und Lufthygiene (Institut) des
Bundesgesundheitsamtes (BGA) und dem „Verein für Wasser-, Boden- und
Lufthygiene e. V. " (Verein) geprüft und ist dabei besonders auf die
in der Fernsehsendung „Kontraste" am 7. Juni und 19. Juli
1988 vom SFB dargestellten Sachverhalte eingegangen."
Eine Beschränkung der Prüfung auf Asbest wurde daraus nicht
entnommen.
Der Bundesrechnungshof hat mit Schreiben vom 19. Juni 1989 an
das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesund
heit und mit Schreiben vom gleichen Tage an die Vorsitzende des
Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit des
Deutschen Bundestages die aufgetretenen Mißverständnisse zum
Prüfungsumfang beseitigt. Beide Schreiben wurden in der
Ausschußsitzung am 20. Juni 1989 als Tischvorlage verteilt (s. Anlage
8 zum 54. Protokoll). Die Bundesregierung hat danach keine
Veranlassung mehr gesehen, den nun von der Prüfinstanz gegenüber
dem Parlament geklärten Sachverhalt ihrerseits nochmals
mitzuteilen.
c) Kann die Bundesregierung die Gründe ausführlich darlegen, die
zu der dargestellten unsachgemäßen Information des
Parlaments führten?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung hieraus Konsequenzen zu
ziehen? Wenn ja, welche?
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die Angaben des
Instituts gegenüber dem Präsidenten und dem Bundesminister für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit in wesentlichen Punkten
nicht zutrafen oder unvollständig und damit irreführend waren.
Die eingeleiteten disziplinarrechtlichen Vorermittlungen
erstrekken sich auch auf diese Feststellungen.
Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß sich die Aussagen der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament auf einen Zeitraum
von 13 Jahren beziehen.
Wenn für einen so langen Zeitraum Aktenstudium notwendig
wird, kann dieses allein schon wegen der großen Zahl und des
großen Umfangs der Akten und der unterschiedlichen
Aufbewahrungsarten (aktuelle Registratur, Altakten) zu Fehlern führen.
Außerdem kann der lange Zeitraum auch bei befragten
Mitarbeitern zu Erinnerungslücken und Irrtümern geführt haben.
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine
rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe gegenüber dem BGA
sowie der im Bericht des Bundesrechnungshofes aufgezeigten
skandalösen Zustände zu erreichen, damit die Glaubwürdigkeit
des BGA wiederhergestellt werden kann?
Es ist nach wie vor das mit Nachdruck verfolgte Ziel der
Bundesregierung, alle Vorwürfe rückhaltlos aufzuklären. Sie wird
deshalb die weiteren Ermittlungen des Bundesrechnungshofes
nachdrücklich unterstützen und die disziplinarrechtlichen
Vorermittlungen zügig abschließen. Die Geschäftsprüfungen im
Bundesgesundheitsamt werden fortgesetzt. Die durch verschiedene
Regelungen verbesserte Dienstaufsicht des Präsidenten bzw. des
Ministeriums wird intensiv gehandhabt.
Wie bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
mitgeteilt wurde, wird das Bundesgesundheitsamt künftig von der
Möglichkeit finanzieller Förderung durch den Verein keinen
Gebrauch mehr machen, also keine finanziellen Zuwendungen des
Vereins mehr entgegennehmen.
f) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die
Verflechtungen zwischen BGA und dem Förderverein bzw. der
Industrie auch politisch zu verantworten sind, da sie sich z. T.
nur konsequent aus einer unzureichenden personellen und
apparativen Ausstattung sowie unzureichendem finanziellen
Handlungsspielraum im Fall von kurzfristig notwendigen, nicht
vorhersehbaren Studien ableiten bzw. hierdurch begünstigt
werden?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht.
Das Institut kann seinen gesetzlichen Aufgaben im Rahmen des
Haushalts des Bundesgesundheitsamtes (Kapitel 15 03)
nachkommen.
g) Teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung der
GRÜNEN, daß die Fachbehörden von der Politik nur allzuoft in
der Weise mißbraucht werden, daß die Wissenschaftler
angehalten werden, politische Entscheidungen wissenschaftlich zu
legitimieren, da die Politik es scheut, kennt lich zu machen, in
welcher Weise sie von wissenschaftlich hergeleiteten
Empfehlungen abweicht zugunsten ökonomischer Erwägungen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu einer solchen
Pauschalverurteilung der Politik Stellung zu nehmen oder sich ihr
gar anzuschließen. Hinsichtlich des Bundesgesundheitsamtes und
des Umweltbundesamtes wird auf die Antwort zu Frage I.h)
verwiesen.
h) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe des BGA
und des UBA in ihren Stellungnahmen und Entscheidungen
Abwägungen zwischen Ökonomie und Ökologie
einzubeziehen, oder haben sich diese Fachbehörden auf Aspekte und
Erfordernisse des Gesundheits- und Umweltschutzes zu
beschränken?
Nach dem Gesetz über die Errichtung eines
Bundesgesundheitsamtes vom 27. Februar 1952 obliegt diesem u. a. die Forschung auf
dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege. Die Abwägung
zwischen Ökonomie und Ökologie gehört nicht zu seinen
Aufgaben. Seine Vorschläge sollen praktizierbar und praxisorientiert
sein und berücksichtigen, daß staatliche Regelungen den
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten
haben.
Die dem Bundesgesundheitsamt obliegenden Entscheidungen hat
dieses nach den dazu erlassenen Vorschriften zu treffen.
Wesentliche Aufgabe des Umweltbundesamtes aufgrund des
Gesetzes über die Errichtung des Umweltbundesamtes vom 22. Juli
1974 ist die wissenschaftliche Unterstützung des
Bundesumweltministers bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvor
-
schriften. Dabei berücksichtigt das Amt alle einschlägigen
wissenschaftlichen Aspekte von naturwissenschaftlichen bis zu den
wirtschaftswissenschaftlichen, um dem Entscheidungsträger eine
umfassende und fundierte wissenschaftliche Grundlage zu liefern.
Soweit das Umweltbundesamt Entscheidungen aufgrund
besonderer gesetzlicher Zuständigkeiten trifft, berücksichtigt es die
möglichen Auswirkungen seiner Entscheidungen nach Maßgabe
der anzuwendenden Fachgesetze unter Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips.
II. Noch offene Fragen, Unklarheiten, Widersprüche
1. Beantwortung der Kleinen Anfrage der GRÜNEN
a) Wie hat das Bundesgesundheitsamt die Frage nach
Übernahme von Reisekosten durch den Verein in seiner
Stellungnahme an das BMJFFG wörtlich beantwortet?
Die Antwort des Bundesgesundheitsamtes vom 20. Juni 1988
lautet wie folgt:
„Die Reisen von Institutsmitarbeitern werden überwiegend aus
Haushaltsmitteln des Bundesgesundheitsamtes bestritten, des
weiteren aus Drittmitteln im Rahmen zweckgebundener
Forschungsvorhaben (z. B. Feldstudien), von Mittelgebern wie
BMFT, UBA, Ländern und Kommunen. Die vom Verein
finanzierten Reisen sind in Anlage 4 aufgeführt."
Am 28. Juni 1988 teilte das Bundesgesundheitsamt ergänzend
folgendes mit:
„In seinem Schreiben vom 15. Juni 1988 hat der Verein für 1985
sechs Reisen angegeben, deren Kosten er übernommen hat.
Nach unseren Ermittlungen handelt es sich dabei um je zwei
Reisen von Herrn Dr. A. und Frau Dr. B. und um zwei Reisen
von Herrn Prof. C., der zu dieser Zeit nicht mehr
Amtsangehöriger gewesen ist.
Herr D. hat keine Reisen auf Kosten des Vereins durchgeführt;
möglicherweise war die Reise von Herrn Dr. E. beantragt, ist
aber nicht auf Kosten der Vereins durchgeführt worden. Herr
Dr. E. konnte noch nicht befragt werden, da er sich bis
einschließlich 28. Juni auf Dienstreise befindet."
Die Antwort auf die Kleine Anfrage — Drucksache 11/2476 —
wurde danach am 29. Juni 1988 vom Parlamentarischen
Staatssekretär im Bundesgesundheitsamt abgestimmt.
b) Warum hat die Bundesregierung in ihrem Nachtrag zur
Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN (Drucksache
11/5094) nicht erläutert, in welcher Weise die zuvor
gegebenen Antworten unzutreffend und unvollständig sind, und aus
welchem Grunde die unsachgemäße Information des
Parlaments und der Öffentlichkeit erfolgte? Warum wurde nicht
auf den Bericht des Bundesrechnungshofes hingewiesen?
In dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs vom
21. April 1989 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages
heißt es:
„Aufgrund einer Prüfung des Bundesrechnungshofes und
eigener Ermittlungen hat sich inzwischen ergeben, daß die oben
genannte Antwort der Bundesregierung voraussichtlich in zwei
Punkten geändert bzw. ergänzt werden muß."
In dem Schreiben vom 18. August 1989 an die Präsidentin des
Deutschen Bundestages, mit dem die Änderungen bzw.
Ergänzungen mitgeteilt wurden, ist auf das Schreiben vom 21. April
1989 ausdrücklich Bezug genommen.
c) In ihrem Nachtrag zu der ersten unzutreffenden und
unvollständigen Antwort hat die Bundesregierung nicht
klargestellt, daß der Verein nicht nur die verwaltungsmäßige
Abwicklung von Reisen übernahm, sondern z. T. auch
Kostenträger war. Aus der Aufstellung der Reisekosten in der
Antwort sowie im Nachtrag geht nicht eindeutig hervor, ob die
Aufstellung die finanzierten oder die verwaltungstechnisch
über den Verein abgewickelten Reisen betrifft.
Wir fragen darum nochmals: In welchem Umfang und für
welche Reisen hat der Verein Mittel bereitgestellt, welche
Reisen wurden über die Verwahrkonten des Vereins
finanziert, welche Reisen wurden von Verwahrkonten für
„versuchsgebundene Spenden" finanziert, obwohl sie nicht in
Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben
standen, und was war der Zweck dieser Reisen?
Die Aufstellung in der Antwort vom 7. Juli 1988 enthielt die
verwaltungsmäßig über den Verein abgewickelten Reisen. Der
Nachtrag beinhaltete die Reisen, bei denen der Verein die Kosten
übernommen hat.
Eine Stellungnahme, welche Reisen aus dem Vorhaben „Spezielle
Umweltforschung" finanziert wurden, kann erst nach Abschluß
der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen gegeben werden.
d) Der Bundesrechnungshof weist ausdrücklich darauf hin, daß
eine Zusammenstellung des BGA zu den Reisekosten, die
von Verwahrkonten für EG-Studien finanziert wurde,
getätigte Reisen nach Sydney, Stockholm und Zürich nicht
enthält. In ihrer Stellungnahme zum BRH-Bericht teilt die
Bundesregierung mit, es sei ihr noch nicht gelungen, diese
Reisen aufzuklären und „Aufschluß könnten die erwarteten
Unterlagen des Vereins bzw. die eingeleiteten
Vorermittlungen geben".
Welche Versuche hat die Bundesregierung im einzelnen
unternommen, den Verein zur Offenlegung seiner
Unterlagen zu bewegen, mit welcher Begründung wurde dies vom
Verein bisher abgelehnt oder verzögert, wann ist mit einer
Offenlegung zu rechnen, und wann werden die
Vorermittlungen voraussichtlich abgeschlossen sein?
Im Rahmen der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen ist der
Verein gebeten worden, seine Unterlagen offenzulegen. Dem ist
der Verein nachgekommen.
Aufgrund der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Fami lie,
Frauen und Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Juni
1989 hat der Vizepräsident des Bundesgesundheitsamtes mit
Schreiben vom 11. Juli 1989 und 10. August 1989 sowie in einem
persönlichen Gespräch am 2. August 1989 den Vorsitzenden des
Vereins gebeten
— eine Auflistung der Spender für das Versuchshaus
— eine detaillierte Aufschlüsselung des
Gesamtspendenaufkommens des Vereins
vorzulegen.
Außerdem hat der Vizepräsident den Wunsch des
Bundesrechnungshofs übermittelt, Einsicht in die Vereinsunterlagen zu
erhalten. Mit dem Wunsch des Bundesrechnungshofs hat sich der
Verein aus grundsätzlichen Erwägungen nicht einverstanden erklärt.
Der Bitte um Vorlage einer Spenderliste für das Versuchshaus ist
der Verein nachgekommen. Die Liste ist in der Stellungnahme des
Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
vom 1. September 1989 zum Bericht des Bundesrechnungshofs
enthalten. Der Bitte um Vorlage einer detaillierten
Aufschlüsselung des Gesamtspendenaufkommens des Vereins ist der Verein
insoweit nachgekommen, als er die in den Jahren 1969 bis 1987
gewährten Spenden der Höhe und in allgemeiner Form der
Herkunft nach beschrieben hat. Eine Nennung der Spender wurde
aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.
Die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen werden so schnell wie
möglich abgeschlossen.
e) Wie begründet die Bundesregierung das Verschweigen der
ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung bekannten Tatsache,
daß der Verein Werkverträge abgeschlossen hat, die im
Rahmen der BGA-Forschungsarbeit ausgeführt wurden,
bzw. aus welchem Grunde sieht die Bundesregierung diese
Beschäftigung von „Honorarkräften" auf Kosten des Vereins
nicht als Gewährung von Personalmitteln für das Institut?
Die damalige Frage richtete sich auf Personalmittel. Werkverträge
werden aus Mitteln für sächliche Verwaltungsausgaben, nicht aus
Mitteln für Personalausgaben (Personalmitteln) finanziert.
Nachdem aus den Mitteilungen und dem Bericht des
Bundesrechnungshofes entnommen wurde, daß die Frage in einem weiteren
Sinne gemeint sein konnte, wurden die Antwort auf die Kleine
Anfrage am 18. August 1989 geändert und ergänzt und dabei
weitere inzwischen festgestellte Einzelheiten mitgeteilt.
2. Untersuchungen zum Asbest
a) Sind die Untersuchungen zur Abwitterung von
Asbestzement Forschungsvorhaben des BGA, welche vom Verein
unterstützt wurden? Wenn ja, wie erklärt sich die Tatsache,
daß diese Untersuchungen nicht in der „Zusammenstellung
des BGA über Forschungsvorhaben und Aufträge Dritter von
1974" sowie in der Vorhabenliste Forschung 1988 enthalten
sind?
Die Untersuchungen zur Abwitterung von Asbestzement in der
Zeit von 1977 bis 1982 waren ein Forschungsvorhaben des
Bundesgesundheitsamtes; der entsprechende Auftrag des DVGW
wurde über den Bundeshaushalt abgewickelt.
Drucksache 11 /5604 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Der Verein hat zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende
Untersuchungen finanziell unterstützt. Die Förderung belief sich auf
insgesamt rd. 73 400 DM. Hierin sind auch die geschlossenen
Werkverträge enthalten. In der „Zusammenstellung des
Bundesgesundheitsamtes über Forschungsvorhaben und Aufträge Dritter
von 1974" sowie in der Vorhabenliste Forschung 1988 sind nur die
Forschungsvorhaben und Aufträge Dritter aufgeführt, die über
den Bundeshaushalt abgewickelt wurden. Dies war bei der
Unterstützung durch den Verein nicht der Fall.
b) Das Bundesgesundheitsamt hat öffentliche Vorwürfe der
Abhängigkeit von finanziellen Zuwendungen der Asbest
--
Industrie im Zusammenhang mit diesem
Forschungsvorhaben ausweislich von Presseberichten (Tageszeitung vom
21. Juli 1989, Volksblatt vom 22. Juli 1989) mit der
Begründung zurückgewiesen, daß es sich nicht um ein
Forschungsvorhaben des BGA handele, sondern um vom Verein
finanzierte „p rivate" Forschung eines Mitarbeiters. Im
Widerspruch hierzu, sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen
durch den Mitarbeiter des Ins tituts öffentlich als
Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes dargestellt
worden. In einem vom Institut erstellten Beitrag für ein
Pressegespräch am 12. Februar 1986 zum Thema „Abschätzung des
Gefährdungspotentials durch Asbestfasern in der
Außenluft" heißt es:
„Die weite Verbreitung von Asbestzement-Material im
Hochbau hat das WaBoLu veranlaßt, in den letzten Jahren
Untersuchungen an verwitterten Dachflächen
durchzuführen. Auf Grund von theore tischen Überlegungen war bereits
1983 erwartet worden, daß die aus der Abwitterung von
Asbestzement-Produkten in der Umwelt entstehende
Faserkonzentration unterhalb des Richtwertes liegt. Diese
Erwartung hat sich bei den jetzigen Messungen bestätigt: Danach
führt die Emission von Asbestfasern selbst aus stark
verwitterten Dachflächen nicht zur Überschreitung des Richtwertes
in der Umgebung oder innerhalb solcher Gebäude. Lediglich
wenige Zentimeter über verwitterten Dachflächen wurde
der Richtwert in einigen Fä llen überschritten.
Aus Messungen ergibt sich, daß die Bewohner von Häusern,
die mit Asbestzement-Platten gedeckt sind, auch nach
Verwitterung der Oberfläche keinem merklich erhöhten
Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind."
Auf die Antworten zu den Fragen II. 2. a), II. 2. c) und II. 2. d) wird
verwiesen.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine vom
Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie des Fraunhofer-
Institutes für Umweltchemie und Ökotoxikologie vom September
1986 im Gegensatz zu den genannten Untersuchungen des
BGA zu dem Ergebnis kommt, daß bei der Abwitterung von
Asbestzement im Nahbereich Asbestkonzentrationen von
über 1 000 Fasern pro Kubikmeter — also noch über dem
Richtwert des BGA — auftreten können?
Die Studie des Fraunhofer-Ins tituts ist der Bundesregierung
bekannt. Die Möglichkeit, daß durch Abwitterung in Einzelfällen in
unmittelbarer Nähe von verwitterten Asbestdächern über 1 000
Fasern je m3 auftreten, wurde bei der Risikobewertung
berücksichtigt.
Aufgrund der nicht unerheblichen Unsicherheiten über Methode
und Auswertung bisheriger Studien zur Abwitterung von
Asbestzement hat die Umweltministerkonferenz die Landesanstalt für
Immissionsschutz (LIS) in Essen beauftragt, ein Kolloquium über
„Asbestimmissionsbelastungen durch Abwitterung"
durchzuführen. Dies erfolgte am 6. Juli 1989 unter Hinzuziehung aller auf
dem Gebiet tätigen Fachleute einschließlich der Autoren der
Fraunhofer Studie.
Das einhellige Ergebnis war, daß „ ... für die
Asbestfaserimmissionsbelastung durch Abwitterung im Jahresmittel von etwa 100
Fasern/m3 (gemeint sind kritische Fasern) ausgegangen werden
kann" und sich dieser Wert damit nicht signifikant von den für
urbane Belastungsgebiete geltenden Werten unterscheidet.
Dies bestätigt die Abschätzung des Gefährdungspotentials durch
Asbestfasern in der Außenluft des Bundesgesundheitsamtes vom
Februar 1986.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich die
Asbestzement-Industrie in ihrer Offentlichkeitsarbeit darauf
beruft, nach Aussage des Bundesgesundheitsamtes gehe
von der Verwitterung von Asbest-Zement kein
Gesundheitsrisiko aus (u. a. Schreiben des Verbandes der Faserzement
--
Industrie e. V. an die Umweltminister und Senatoren des
Bundes und der Länder vom 15. April 1988), und hat das
BGA bzw. die Bundesregierung der Asbestindustrie
untersagt, sich auf das BGA zu beziehen, sofern die Studien über
die Abwitterung von Asbestzement kein ausgewiesenes
Forschungsvorhaben des BGA waren?
Die genaue Aussage des Bundesgesundheitsamtes am 12.
Februar 1986 lautete:
„Aus Messungen ergibt sich, daß die Bewohner von Häusern,
die mit Asbestzementplatten gedeckt sind, auch nach
Verwitterung der Oberfläche keinem merklich erhöhten
Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind."
Sie beruht auf den in der Antwort zu Frage II. 2. a) genannten
Untersuchungen.
Gegen eine Wiedergabe dieser Aussage bestehen keine
Einwände.
e) Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der
Feststellungen des BRH zur Asbestforschung des BGA ihre Entschei
dung, Asbest noch jahrelang im Tiefbau zuzulassen?
Aus der wissenschaftlichen Bewertung des Asbestberichts und
der Ergebnisse der Forschung zur Vermeidung von Asbestfasern
im Trinkwasser [vgl. Antwort zu Frage I. a)] ergeben sich keine
neuen Gesichtspunkte für die Beurteilung des 1984 zwischen der,
Bundesregierung und dem Verband der Faserzementindustrie
vereinbarten Innovationsprogramms (Branchenabkommen).
f) Welche Sanierungskosten mußten bisher vom Bund, den
Ländern und Gemeinden aufgebracht werden, um
asbestverseuchte Gebäude zu sanieren, und welche
Sanierungskosten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Zahlen
vor.
g) Ist die Bundesregierung bereit, eine Zusammenstellung a ller
Stellungnahmen, Vermerke, Protokolle, Schriftwechsel aus
den mit der Asbestbewertung befaßten Ministerien, dem
BGA sowie dem UBA offenzulegen?
Der Bundesrechnungshof hat als Grundlage für seinen den
zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorgelegten
Bericht alle verfügbaren Unterlagen einsehen können.
III. Umfang der Prüfungen des Bundesrechnungshofes, Notwendigkeit
weiterer Prüfungen
a) Kann die Bundesregierung ausführlich darlegen, aufgrund
welcher Umstände, es — trotz einer Beschreibung des Prüfumfangs
im BRH - Zwischenbericht vom 13. März 1989 — zu der falschen
Aussage kam, die Prüfungen des BRH hätten sich bereits auf die
gesamten Verflechtungen zwischen Institut und Verein
bezogen?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage I. b) verwiesen.
b) Kann die Bundesregierung erklären, warum sie es nicht für
erforderlich hielt, diese Falschaussage unverzüglich zu
korrigieren, nachdem sie vom BRH auf ihre falsche Information des
Parlaments aufmerksam gemacht worden war?
Auch hierzu wird auf die Antwort zu Frage I. b) verwiesen.
c) Wir fragen die Bundesregierung noch einmal: Teilt die
Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Ergebnisse des
BRH zu den Verflechtungen zwischen Indust rie und BGA im
Bereich der Asbestforschung Anlaß sein müssen, die Prüfungen
(des BRH) auf die gesamten Beziehungen zwischen Institut und
Verein auszudehnen, und sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit, auch die gesamte Drittmittelforschung einer
kritischen Analyse zu unterziehen?
Der Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages hat
in seiner Sitzung am 20. Oktober 1989 den Bundesrechnungshof
gebeten, die Prüfung auf Holzschutzmittel, Formaldehyd und
Abwasser von kerntechnischen Anlagen auszudehnen.
Für die Drittmittelforschung ist insgesamt insbesondere durch die
Verfahrensregel über die Abwicklung von Forschungsvorhaben
eine gründliche Prüfung vor der Entscheidung des Präsidenten
des Bundesgesundheitsamtes über jeden Einzelfall sichergestellt.
Auf Weisung der Amtsleitung sind seit Herbst 1988 mehrere
Geschäftsprüfungen durch die Zentralabteilung durchgeführt
worden. Dies wird fortgesetzt. Die Zentralabteilung des
Bundesgesundheitsamtes hat ferner eine Prüfung in den anderen
Instituten des Amtes begonnen, ob auch für die Vergangenheit eine
den Vorschriften der BHO entsprechende Bewirtschaftung der
Ausgabenmittel festgestellt werden kann.
d) Die Bundesregierung hat in der Fragestunde am 10. Mai 1989
die Frage, ob insbesondere die Bewe rtungen und
Forschungsvorhaben des BGA zu Holzschutzmitteln und Formaldehyd
Gegenstand weiterer Prüfungen sein sollten, verneint, da keine
Mittel der Industrie verwendet wurden.
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Mittel der
betroffenen Industrie auf dem Umweg über andere „unverdächtige"
Institutionen, Verbände o. ä. dem Verein und abschließend dem
Institut oder Institutsangehörigen zur Verfügung gestellt
wurden, so wie dies im Bereich der Asbestforschung geschah, indem
der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) für
die Studie „Asbest im Trinkwasser" als Auftragnehmer auftrat,
die Mittel aber — laut Stellungnahme der Bundesregierung vom
1. September 1989 — im wesentlichen von der Asbestindustrie
stammten?
Dieser Bereich wird Gegenstand der Prüfung des
Bundesrechnungshofs sein, wie in der Antwort zu Frage III. c) dargelegt.
e) Hält die Bundesregierung an der Position, die Untersuchungen
seien nicht weiter auszudehnen, auch angesichts der Tatsache
fest, daß die Staatsanwaltschaft Frankfu rt im Zusammenhang
mit dem Prozeß gegen die Hersteller von Holzschutzmitteln,
Anfang Dezember Räume des Bundesgesundheitsamtes sowie
die Wohnung eines ehemaligen Institutsmitarbeiters
durchsuchte, da der Verdacht einer möglichen Einflußnahme der
Holzschutzmittelindustrie auf das BGA besteht?
Es wird auf die Antwort zu Frage III. c) verwiesen.
f) Wer sind die Träger/Mitglieder des Instituts für Bautechnik,
Berlin, in dessen Auftrag das BGA zu Holzschutzmitteln und
Formaldehyd forschte?
Das Institut für Bautechnik ist eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts nach Berliner Landesrecht. Es dient der
einheitlichen Bearbeitung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet der
Bauaufsicht. Das Institut erhält im laufenden Haushaltsjahr eine
Zuwendung des Bundes in Höhe von 1 240 000 DM (siehe
Bundeshaushalt Kapitel 25 02 Titel 685 06, Seite 29 f.).
g) Bei drei Forschungsvorhaben zu Formaldehyd war die System
GmbH Projektträger.
Was sind die Arbeitsbereiche dieser Firma, und warum wurde
sie als Projektträger zwischengeschaltet?
Drucksache 11/ 5604 Deutscher Bundestag -11. Wahlperiode
Grundlage für die hier durchgeführten Forschungsvorhaben zum
Thema Formaldehyd war die von der Firma Dornier-System
GmbH, die auf den Gebieten Raumfahrt, Umwelt-, und
Energietechnik tätig ist, im Jahre 1979 vorgelegte Konzeption eines
Forschungsprogramms „Lüftung im Wohnungsbau". Die
Finanzierung
des gesamten Forschungsprogramms erfolgte durch den
BMFT. Die Dormer-System GmbH erteilte zur Durchführung des
von ihr übernommenen Programms Einzelaufträge, u. a. an das
Bundesgesundheitsamt.
h) Der Bundesrechnungshof bat die Bundesregierung um
Mitteilung, ob die Forschungen im, vom Verein gespendeten,
Versuchshaus des Instituts „in bezug auf die Produkte etwaiger
Spender nachteilige Ergebnisse hatten und ggf. welche". Diese
Auskunft wurde von der Bundesregierung weder in ihrer
Stellungnahme vom 12. April 1989 zum Zwischenbericht des BRH
vom 13. März 1989 noch in der Stellungnahme vom 1.
September 1989 gegeben.
Wir fragen darum: Welche Untersuchungen wurden im
Versuchshaus im einzelnen ausgeführt, bestehen produkt- oder
stoffbezogene Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Spendern und durchgeführten Untersuchungen bzw.
Forschungsvorhaben?
i) Wurden im Versuchshaus lediglich Forschungsvorhaben
durchgeführt oder auch Routinemessungen? Wenn ja, welche und in
wessen Auftrag?
Das Bundesgesundheitsamt hat zu dieser Frage folgendes
mitgeteilt:
„Im Versuchshaus wurden bis September 1981 in einer eigens
hierfür aufgebauten Prüfkammer Messungen zur
„Formaldehydabgabe aus Mobiliar und Bauelementen ... " durchgeführt. Diese
Messungen entsprachen einem Forschungsauftrag des
Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und
wurden im Rahmen des vom Bundesminister für Forschung und
Technologie finanzierten Projektes „Lüftung im Wohnungsbau"
fortgesetzt. Darüber hinaus wurde in Einzelräumen des Fertighauses
die Formaldehydkonzentration als Funktion raumklimatischer
Parameter (insbesondere Temperatur, Lüftungseinflüsse)
gemessen. Die Ergebnisse dieser Messungen wurden bei der sog.
Spanplattenrichtlinie für das Bauwesen berücksichtigt.
Vorgesehene und begonnene Untersuchungen einer vom BMFT
über die Oberfinanzdirektion Berlin finanzierten Solaranlage
mußten wegen unüberbrückbarer Probleme während des
Betriebes aufgegeben werden.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für
Ausbau- und Innenraumplanung der Technischen Universität
Berlin wurden von diesem Institut interdisziplinär in Räumen des
Versuchshauses Forschungen zur passiven
Sonnenenergienutzung in einem Wintergarten und an einer Solarwand
durchgeführt. Routinemessungen wurden nicht durchgeführt."
Die Spender für die Errichtung des Versuchshauses sind dem
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit in der
Stellungnahme vom 1. September 1989 mitgeteilt worden. Es ist
nicht ersichtlich, daß Spenden für die Errichtung des
Versuchshauses Auswirkungen auf die Ergebnisse der o. g.
Untersuchungen bzw. Forschungsvorhaben gehabt hätten.
j) Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es auch im
Hinblick auf die Finanzierung des Versuchshauses durch den
Verein bzw. den einzelnen Spendern zu „Umweltfinanzierungen"
kam, wie im Falle des Transfers von Geldern der
Asbestindustrie über den DVGW? Welche Prüfungen hat die
Bundesregierung veranlaßt, um derartige Verflechtungen ggf. aufzudecken?
Der Verein hat eine Auflistung der Spender für das Fertighaus
vorgelegt [vgl. auch Antwort zu Fragen III. h) und i) ]
Weitergehende Erkenntnisse liegen nicht vor.
k) Im Juni 1989 berichtete der BRH von zwei weiteren Konten, die
bisher überhaupt nicht in der Diskussion gewesen seien und der
Abwicklung sogenannter personenbezogener Spenden dienen
sollen.
Auf welche Forschungsvorhaben bzw. Untersuchungen
beziehen sich diese Spenden, und über welchen Zeitraum und in
welcher Höhe wurden sie vom Verein gewährt?
Gemeint sind in dieser Frage offenbar die Konten „Abwitterung"
und „Spezielle Umweltforschung".
Hinsichtlich des Vorhabens „Spezielle Umweltforschung" bleibt
der Abschluß der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen bzw. das
Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten.
Hinsichtlich des Vorhabens „Abwitterung" hat der Verein in der
Zeit von 1984 bis 1988 Werkverträge zur Ergänzung der
Untersuchungen zur Abwitterung von Asbestzement mit einem
Volumen von insgesamt 67 200 DM, eine Übersetzung für 3 200 DM
und die Beschaffung eines Abriebtestkanals für 2 986,80 DM
finanziert [vgl. auch die Antwort zu Frage II. 2. a)].
1) Wurden diese „personenbezogenen Spenden" für
Nebentätigkeiten von Institutsmitarbeitern gewährt oder für Arbeiten im
Rahmen von Forschungsvorhaben des BGA? Lagen im
erstgenannten Fall Nebentätigkeitsgenehmigungen vor?
Hinsichtlich des Vorhabens „Spezielle Umweltforschung" können
aus den vorgenannten Gründen keine Angaben gemacht werden.
Bei den Untersuchungen zur Abwitterung von Asbestzement
handelt es sich nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht um eine
personenbezogene Spende.
Diese Untersuchungen waren eine Amtsaufgabe. Deshalb sind sie
im wesentlichen aus Bundesmitteln finanziert worden. Der Verein
hat ergänzende Arbeiten durch den Abschluß von Werkverträgen
finanziert. Die zwei betroffenen Mitarbeiter des Instituts haben
hierfür Nebentätigkeitsgenehmigungen bei der Amtsleitung des
Bundesgesundheitsamtes nicht eingeholt. In dem einen Fall
wurde der Werkvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen, zu dem
der Betreffende vorübergehend nicht beim
Bundesgesundheitsamt beschäftigt war. Er hat die Arbeiten auch während einer in
diese Zeit fallenden Hospitantentätigkeit beim
Bundesgesundheitsamt fortgesetzt; als Hospitant bedurfte er keiner
Nebentätigkeitsgenehmigung. Erst die Ablieferung der Arbeit erfolgte zu
einem Zeitpunkt, zu dem er wieder beim Bundesgesundheitsamt
beschäftigt war. In dem anderen Fall ist eine
Nebentätigkeitsgenehmigung nicht beantragt worden, weil der betroffene
Mitarbeiter nach Beratung im Institut irrtümlich davon ausgegangen ist,
daß es einer Genehmigung nicht bedarf. Die unzutreffende
Beratung ist mit Gegenstand der disziplinarrechtlichen
Vorermittlungen.
m) Sofern diese Gelder für Arbeiten im Rahmen der
Forschungsarbeit des BGA gegeben wurden: Waren die durchgeführten
Arbeiten nicht aus dem Haushaltsetat des BGA finanzierbar? Aus
welchem Grunde nicht?
Die finanzielle Unterstützung des Vereins beim Vorhaben
„Abwitterung von Asbestzement" belief sich auf insgesamt rd. 73 400
DM. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt hätte keinerlei
Schwierigkeiten bereitet.
n) Kann die Bundesregierung ausschließen, daß weitere
Verwahrkonten für „personenbezogene Spenden" oder
„versuchsgebundene Spenden" beim Verein vorhanden sind?
Weitere Verwahrkonten der genannten Art sind, wie das
Bundesgesundheitsamt mitgeteilt hat, nicht bekannt.
o) War die Verwaltungsleitung des BGA von diesen
„personenbezogenen Spenden" informiert?
Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsamtes war die
Verwaltungsleitung des Amtes über diese „personenbezogenen
Spenden" nicht informiert.
p) Kann die Bundesregierung heute mit Gewißheit sagen, daß der
Verein nur die vom- Bundesrechnungshof aufgeführten
Werkverträge im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur
Abwitterung von Asbestzement abgeschlossen hat (BRH-Bericht,
S. 16, 17)? Wenn nein, welche weiteren Werkverträge wurden
für welchen Zweck abgeschlossen, oder welche Hinweise auf
weitere Werkverträge sind derzeit vorhanden? Werden
innerhalb des BGA weitere Werkverträge ausgeführt, die von Dritten
außer dem Verein finanziert werden?
Das Bundesgesundheitsamt hat mitgeteilt, daß nach den ihm vor
-
liegenden Unterlagen der Verein in der Zeit von 1982 bis 1987
insgesamt 15 Werkverträge geschlossen hat und es im übrigen
weitere Werkverträge im Rahmen der Durchführung von
Aufträgen für Dritte sowie für Bundesbehörden gibt. Einen Überblick
gibt die beiliegende Aufstellung des Bundesgesundheitsamtes
(vgl. Anlage 1).
IV. Die Rolle des Vereins bei der Aufklärung bestehender
Verflechtungen
Der BRH stellte in seinem Zwischenbericht fest, daß für die Prüfung
des Fördervereins durch den Bundesrechnungshof eine
Rechtsgrundlage fehle. Darum habe er bei seinen Prüferhebungen nur
einzelne Unterlagen des Vereins einsehen können, die zudem
teilweise mit einem Verwertungsverbot versehen waren. Von seiten
des BRH wurde weiterhin in der Sitzung des
Gesundheitsausschusses vom 21. Juni 1989 darauf hingewiesen, daß die Abfassung des
Berichtes auch deshalb so lange gedauert habe, weil der BRH vom
Verein nur wenig Unterstützung erfahren habe. Die Hinweise auf
noch offene Fragen im BRH-Bericht beziehen sich überwiegend auf
fehlende Auskünfte des Vereins.
a) Kann die Bundesregierung detail liert aufführen, zu welchem
Zeitpunkt, auf welche Weise und mit welcher Antwort des
Vereins sie oder das BGA sich bemüht haben, den Verein zu einer
umfassenden Offenlegung aller Unterlagen des Vereins zu
bewegen?
Auf die Antwort zu Frage II. 1. d) wird verwiesen.
b) Ist es zutreffend, so wie vom Vizepräsidenten des BGA in der
Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21. Juni 1989
angeführt, daß es von seiten des Vereins „keine
Auskunftsverweigerung" gegeben hat, und gilt diese Aussage nur in bezug auf das
BGA oder auch im Hinblick auf den BRH?
Auf die Antwort zu Frage II. 1. d) wird verwiesen.
c) Wie läßt sich die angeführte Aussage des Vizepräsidenten des
BGA mit der am gleichen Tag, am gleichen Ort von
Staatssekretär Chory gegebenen Darstellung in Einklang bringen,
derzufolge der Verein inzwischen auskunftsfreudiger, allerdings noch
nicht auskunftsfreudig genug geworden sei?
Ausweislich des Protokolls der Ausschußsitzung hat
Staatssekretär Chory erklärt, der Verein sei inzwischen auch
auskunftsfreudiger geworden, allerdings noch nicht auskunftsfreudig genug.
Vizepräsident Jäger ergänzte, die Auskunftsfreudigkeit des
Vereins habe sich dadurch erschwert, daß er einen neuen
Geschäftsführer habe. Im Disziplinarverfahren habe er dem Amt alle
Unterlagen zur Einsicht gegeben.
Daraus ergibt sich, daß zwischen den Aussagen von
Staatssekretär Chory und Vizepräsident Jäger kein Widerspruch besteht, da
die für die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen durch den
Verein zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht allgemein
verwertbar sind.
d) Inwiefern wird — wie vom Vizepräsidenten des BGA am 21. Juni
1989 im Gesundheitsausschuß angeführt — die
Auskunftsfreudigkeit des Vereins dadurch erschwert, daß er einen neuen
Geschäftsführer hat, wenn vom Vizepräsidenten gleichzeitig
darauf hingewiesen wird, der neue Geschäftsführer habe dem
Amt im Disziplinarverfahren alle Unterlagen zur Einsicht
gegeben und das Amt habe sogar die Unterstützung des ehemaligen
Geschäftsführers erhalten? Kann die Bundesregierung die
Widersprüchlichkeit dieser Aussagen erläutern?
Zwischen den Aussagen besteht kein Widerspruch. Einem neu in
seine Funktion berufenen Geschäftsführer ist die Erteilung von
Auskünften dadurch erschwert, daß er Tatbestände aus der
Vergangenheit nicht so gut kennt wie sein Vorgänger.
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die
Außerungen des Vizepräsidenten des BGA am 21. Juni 1989 im
Gesundheitsausschuß (Protokoll: Welche Bemühungen der BRH
angestellt habe, Einsicht in die Unterlagen nehmen zu können,
wisse er nicht) in Verbindung mit seinen weiteren Äußerungen
geeignet sind, die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des BRH um
Einsicht in die Unterlagen zu diskreditieren bzw. darauf
abzielen, den Ruf des Fördervereins zu retten?
Diese Auffassung wird nicht geteilt.
f) Von seiten des BRH wurde am 21. Juni 1989 im
Gesundheitsausschuß erklärt, der Verein sei durch die Androhung von
gerichtlichen Maßnahmen auskunftsfreudiger geworden.
Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und auf welcher
Rechtsgrundlage erfolgte diese Androhung?
Nach § 20 Bundesdisziplinarordnung (BDO) kann im
Disziplinarverfahren das örtlich zuständige Amtsgericht um die eidliche
Vernehmung eines Zeugen ersucht werden. Darüber und über die
Bereitschaft, diese Möglichkeit für den Fall einer
Auskunftsverweigerung im Disziplinarverfahren gegenüber dem Verein auch
konsequent anzuwenden, ist der Bundesrechnungshof
unterrichtet worden.
g) Laut Stellungnahme des BMJFFG hat der Vorsitzende des
Vereins gegenüber dem BGA am 2. August 1989 erklärt, er
persönlich stehe der Bitte des BGA alle Unterlagen offenzulegen und
der Einsichtnahme durch den BRH positiv gegenüber und wies
gleichzeitig darauf hin, daß eine Verwertung der Informationen
dort ihre Grenzen finden müsse, wo schutzwürdige Interessen
der Spender zu berücksichtigen seien.
Hat die Mitgliedsversammlung oder der Vorstand des Vereins
nach Kenntnis der Bundesregierung diesem Vorschlag seines
Vorsitzenden auf Offenlegung a ller Unterlagen zwischenzeitlich
entsprochen?
Auf die Antwort zu Frage II. 1. d) wird verwiesen.
h) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Verein
angeführten „schutzwürdigen Firmeninteressen" im einzelnen,
von welchen Firmen werden sie ins Feld geführt?
Der Vorsitzende des Vereins hat gegenüber dem Vizepräsidenten
des Bundesgesundheitsamtes erklärt, daß Spender nicht selten
wünschten, anonym zu bleiben, und Wert darauf legten, daß der
durch die Verwendung der Spendenmittel seitens des Vereins
letztlich Begünstigte nicht erfahre, von wem die Spenden
stammen. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
i) Ist nach Auffassung der Bundesregierung diese gewünschte
Berücksichtigung von Firmeninteressen mit der
Gemeinnützigkeit des Fördervereins in Einklang zu bringen?
Gemeinnützige Vereine müssen dem zuständigen Finanzamt
Spenden und ihre Herkunft offenlegen. Die Prüfung der
Gemeinnützigkeit obliegt den zuständigen Finanzbehörden der Länder,
die ihrerseits an das Steuergeheimnis gebunden sind.
j) Seit wann ist der Förderverein als gemeinnützig anerkannt,
wann wurden die Voraussetzungen über die Gemeinnützigkeit
letztmalig überprüft?
Nach Angaben des Vereins wurde die Gemeinnützigkeit vom
Finanzamt für Körperschaftsteuer in Berlin in den letzten Jahren
regelmäßig bescheinigt.
Das Finanzamt hat unter Hinweis auf das Steuergeheimnis hierzu
dem Bundesgesundheitsamt keine Auskunft gegeben (§ 30
Abgabenordnung).
k) Ist der Bundesregierung zwischenzeitlich bekannt, welche
Unterlagen der Verein gegenüber dem Bundesrechnungshof
mit einem Verwertungsverbot versah?
Der Bundesregierung ist dies nicht bekannt.
Dem Bundesgesundheitsamt liegt lediglich ein B rief des Vereins
vom 19. Oktober 1988 mit Auskünften vor, der vom
Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamtes an den Bundesrechnungshof
weitergeleitet wurde, und in dem es heißt: „Wir bitten Sie
allerdings, hierin nicht die Anerkennung einer Verpflichtung zu
sehen, dem Bundesrechnungshof über Angelegenheiten des
Vereins Auskunft zu erteilen. "
1) Mitglieder welcher Institutionen, Firmen, Verbände sind/waren
zu welchem Zeitraum in den sechs wissenschaftlichen Beiräten
für die Institute des BGA, in den 35 Kommissionen sowie in den
fünf Ausschüssen vertreten, welche Aufgaben obliegen diesen
Gremien, welche Themenbereiche waren in den letzten fünf
Jahren Gegenstand der Beratungen?
Gibt es bei den Mitgliedern dieser Gremien personelle
Verflechtungen mit dem Förderverein?
Die Mitglieder der wissenschaftlichen Beiräte der Institute des
Bundesgesundheitsamtes kommen ganz überwiegend aus dem
universitären Bereich. Ihre Namen und berufliche Herkunft
werden in den jährlichen Tätigkeitsberichten des
Bundesgesundheitsamtes veröffentlicht. Dort werden auch jeweils die Namen
der Mitglieder der Kommissionen und Ausschüsse genannt. Diese
kommen, wie in Anlage 2 dargestellt, aus den Bereichen der
Universitäten und anderer öffentlicher Einrichtungen, der Indust rie
und der wissenschaftlichen Gesellschaften bzw. sind sonstige
Sachverständige. Aufgaben der Beiräte, Kommissionen und
Ausschüsse sowie in den letzten Jahren von den Kommissionen und
Ausschüssen behandelte Themenbereiche sind aus Anlage 3
ersichtlich. Nach der dem Bundesgesundheitsamt vorliegenden
Mitgliederliste des Vereins (Stand Mitte 1989) gehören diesem fünf
Industrie-Unternehmen als Mitglieder an, von denen Mitarbeiter
Mitglieder in den Gremien sind.
m) In der Fragestunde am 10. Mai 1989 hatten die GRÜNEN
gefragt, ob die A rt der Zusammenarbeit der Biologischen
Bundesanstalt (BBA) mit ihrem Förderverein dem zuständigen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
bekannt sei. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Geldern
teilte mit, die BBA sei am 23. Februar 1989 um Mitteilung
gebeten worden, ob und ggf. in welchem Umfang der zugunsten
der BBA tätige Förderverein für seine satzungsmäßigen
Aufgaben Dienstangehörige der BBA und Einrichtungen der BBA in
. Anspruch nimmt; eine Antwort liege nicht vor.
Hat sich die BBA zwischenzeitlich geäußert?
Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft
(BBA) stellt ihrem Förderverein für durchschnittlich sechs
Arbeitsstunden in der Woche einen Arbeitsplatz mit der erforderlichen
Büroausstattung unentgeltlich zur Verfügung. Außerdem stellt die
BBA dem Förderverein für die Sitzungen seines Vorstands und für
die Mitgliederversammlungen geeignete Räume unentgeltlich zur
Verfügung. Dienstangehörige der BBA dürfen für die Geschäfte
des Fördervereins grundsätzlich nicht in Anspruch genommen
werden; Ausnahmen sind im Rahmen genehmigter
Nebentätigkeiten zulässig.
Bundesgesundheitsamt
I. Aufstellung über Werkverträge / Verein WaBoLu und andere Anlage 1
Lfd.
Nr. Unternehmer Thema des Vorhabens Laufzeit Honorar Mittelgeber
1 Angerer, Christa EG-Studie „Kanzerogene Stoffe im Wasser" 1982 bis 1984 43 000 EG / Verein WaBoLu
2 Dieckhoff, Erich Rasterelektronenmikroskopische Unter- 1984/85 18 500 Verein WaBoLu
suchung von Wasser- und Luftproben auf „Abwitterung"
den Gehalt von Asbest- und anderen
organischen Fasern
3 Dieckhoff, Erich desgleichen 1985 11 100 desgleichen
4 Doberschütz, Mirjana desgleichen 1986 8 000 desgleichen
5 Doberschütz, Mirjana desgleichen 1988 8 000 desgleichen
6 Faensen, Daniel desgleichen 1985 2 400 desgleichen
7 Faensen, Daniel desgleichen 1986 2 500 desgleichen
8 Fischer, Andreas desgleichen 1987 8 400 desgleichen
9 Kaes, Eva desgleichen 1987 4 000 desgleichen
10 Kiper, Monika desgleichen 1985 2 700 desgleichen
11 Sauter, Wilhelm desgleichen 1985 1 600 desgleichen
12 Kiper, Monika Natürliche Faserkonzentrationen in der 1984 25 000 Verein WaBoLu
Umwelt und ihre gesundheitliche Bedeu- „Spez. Umweltunters.
tung Prof. Aurand"
13 Koch, Gerhard Eintrag, Wirkung und Abbau von ver- 1982 15 000 EG — Fischer /
schiedenen Chemikalien in aquatischen Verein WaBoLu
Systemen sowie Folgerungen für die
Wasseraufbereitung .
14 Preuße, Thomas Mikrobiologisch-biochemische Unter- 1983 5 300 Verein WaBoLu
suchungen „Rieselfeld Karolinenhöhe" „Bewag-Spende"
15 Trost, Manfred Mikrobiologisch-biochemische Unter- 1984 6 000 desgleichen
suchungen an abgelagerten Abfällen aus
verschiedenen Arztpraxen
II. Laufende Werkverträge
Titelgruppe 02 (Aufträge Dritter)
Lfd.
Nr. Unternehmer Thema des Vorhabens Honorar Mittelgeber
1 Dr. Potenberg Karzinoginitätstestung 40 000 Dt. Krebsges.
2 Schmitt-Hannig Vergleich. Untersuchung üb. die Aus- u. Weiter- 15 600 EG
bildung von Medizin-Physikern i. d. EG-
Ländern
3 Infratest Strahlenbiologisches Umweltmonitoring 2 253 659 Bayer.StMLU
4 Dr. Burkhardt Underlying data for de rived emergency 82 410 EG
reference levels
5 Helm Entwicklung der Penicillinresistenz bei 15 000 EG
S. pneumoniae u. S. aureas
6 Maidhof desgleichen 51 000 EG
7 Nürnberger Strahlenbelastete Wohnhäuser — Radon- 8 000 Inst. f. Bautechnik
messungen in Wohnungen
8 GSF Untersuchung zur Konzipierung der Personen- 50 000 Bayer.StMLU
dosimetrie in einer Wiederaufbereitungsanlage
9 Doberschütz Untersuchung von Wasser- u. Luftproben auf 7 100 div. kommunale Einrich-
Asbest- u. a. organische Fasern tung
10 Faensen desgleichen 2 700 desgleichen
11 Maurer Wurzelraum-Modellanlage 500 Hess. Min. Umwelt und
Hofgeismar-Beberbeck Energie
12 Mehlich desgleichen 2 500 desgleichen
13 Claßen Sanierungskonzept f. das Einzugsgebiet der 2 300 Geisenwasser AO
Talsperre Haltern in bezug auf die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln
14 Freise desgleichen 7 000 desgleichen
15 Judith desgleichen 4 100 desgleichen
16 Siemer desgleichen 2 900 desgleichen
17 Stracke desgleichen 7 000 desgleichen
18 Vatseris desgleichen 2 700 desgleichen
19 Witzel Wirkung von Mischungen sandoz-spezifischer 4 400 LAnst. f. Umweltschutz
Schadstoffe am Beispiel von Disulfoton und Bad.Wür
Endosulfan
20 Möller Hydrogeologische Untersuchungen im Bereich 17 600 Berl.
Stadtreinigungsder Deponie Wannsee betriebe
21 Ebert Innenraumluftuntersuchung am Oferstufen- 1 100 Bez.-Amt Bln.-
Reinickenzentrum Drucktechnik dorf
22 Kern Überwachung des Betriebs der Belüfter im 2 000 Senatsverw. Stadt/Ulm
Tegeler See
23 Graczyk Durchführung von Versuchen an einer 4 000 Berliner Wasser-Betriebe
Pilotfilteranlage (PEA Tegel)
24 Behrens Kontrolle der Eigenüberwachung (Abwasser) 1 650 Länderminister/KKW
der Emissionen radioaktiver Stoffe aus
Kernkraftwerken
25 Britze Untersuchungen auf leichtflüchtige Halogen- 1 400 Magistrat der Stadt Langen
kohlenwasserstoffe im Rahmen der
Kanalsanierung in der Raiffeisenstraße
26 Liedtke desgleichen 1200 desgleichen
III. Laufende Werkverträge
Titelgruppe 05 (Aufträge anderer Bundesbehörden)
Lfd.
Nr. Unternehmer Thema des Vorhabens
Honorar Mittelgeber
1 Pick-Fuß Umweltbelastungsfaktoren 21 400 BMU
2 Kolloff desgleichen 5 200 BMU
3 Kammerer Herz-Kreislauf-Studie 1900 BMU
4 Parr Immissionsbelastungen 8 200 BMU
5 Köhler Freilandexperimente 4 800 BMU
6 Mulisch Schwermetallentfernung aus Galvanik- 4 100 BMFT
abwässern
7 Schweigert desgleichen 6 300 BMFT
Anlage 2
Bundesgesundheitsamt Stand: 1. 11. 1989
Zusammensetzung der Kommissionen beim Bundesgesundheitsamt; Beteiligung von Vertretern aus
Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen, Industrie, wissenschaftlichen Gesellschaften
sowie sonstigen Sachverständigen
Name
Univers.
u. ö. Ein. Industrie
wiss. Ges.
so. Sachv. Mitgl.
Zul. Kommission A (1) 19 — 4 23
Kommission C (2) 6 1 2 9
Kommission D (3) 1 2 10 13
Kommission E ( 4) 2 1 9 12
Kommission F ( 5) 10 1 7 18
Kommission B1 (6) 9 1 1 11
Kommission B2 (7) 6 1 3 10
Kommission B3 (8) 8 1 1 10
Kommission B4 (9) 6 1 2 9
Kommission B5 (10) 6 1 2 9
Kommission B6 (11) 7 2 2 11
Kommission B7 (12) 10 2 — 12
Kommission B8 (13) 7 1 3 11
Kommission B9 (14) 8 — 1 9
Kommission B10 (15) 7 1 1 9
Arzneibuchkommission (16) 10 1 — 11
HAB Kommission (17) 5 1 7 13
Entwesungsmittel (18) 5 — — 5
Holzschutzmittel (19) 5 3 1 9
Impfkommission (20) 14 — - 14
Innenraumlufthygiene (21) 5 1 — 6
Kosmetik-Kommission (22) 7 4 2 13
Krankenhausinf. (23) 17 — — 17
Kunststoffkommission (24) 7 7 — 14
§ 35 LMBG (25) 3 8 11 22
Schwimmbadewasser (26) 7 — 1 8
Tierkörperbeseitigung (27) 6 — 2 8
Transparenzkommission (28) 9 3 4 16
Trinkwasserkommission (29) 8 — 1 9
Umweltchemikalien (30) noch nicht berufen
Vergiftungen (31) 8 2 — 10
Weinkommission (32) 11 1 - 12
Tierseuchendiagnose (33) 4 — — 4
Toxoplasmose (34) 4 — — 4
Ernährungsepidem. (35) noch nicht berufen
Ausschüsse
Standardzul. ( 1) 2 6 13 21
Apothekenpflicht ( 2) 8 1 — 9
Verschreibungspflicht ( 3) 10 — 4 14
§ 1 BtMG (4) 8 — 4 12
Arzneimittelsich. ( 5) 4 — 2 6
Übersicht zu Anlage 2
Stand: 1.11.1989 Bundesgesundheitsamt
Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen
Universität Würzburg Innenminist. Baden-Württ.
Universität Frankfurt Hess. Soz.Ministerium
Universität Mainz Sen. f. Ges., Berlin
Universität München Min. f. Umwelt u. Ges., Rheinl.-Pf.
Universität Freiburg Bundesanstalt für Materialprüfg.
Universität Berlin Umweltbundesamt
Universität Marburg Inst. für Bautechnik
Universität Aachen Deutsches Arzneiprüf.institut
Universität Lübeck Bundesverband der Ortskrankenk.
Universität Ulm AGLMB
Universität Hannover Argevet
Universität Gießen ALS
Universität Hamburg Chem. Landesunters.anstalt, KA
Universität Tübingen Landesunters.amt Berlin
Universität Mannheim Chem. Unters.amt Mainz
Universität Göttingen Fraunhofer-Institut
Universität Bochum Chem. Landesanstalt Stuttgart
Universität Bonn Hygiene-Inst. des Ruhrgebietes
Universität Essen Gesundheitsamt Stadt Köln
Universität Erlangen Staatl. Unters.amt Wiesbaden
Universität Düsseldorf Landesanst. f. Ernährung, Düsseldorf
Universität Regensburg Landesunters.amt Erlangen
Universität Köln Krankenhaus Barmbek
Universität Braunschweig Hygiene-Inst. Stadt Nürnberg
Universität Heidelberg Krankenhaus Moabit
Universität Homburg Krankenhaus Heidenheim
Universität Karlsruhe Mediz.untersuchungsamt, Hannover
Universität Dortmund Chem. Unters.amt Koblenz
Universität Kaiserslautern Chem. Unters.amt Trier
Universität Münster Landesunters.amt Südbayern
Universität Kiel Staatl. Lehranstalt Weinsberg
Universität Stuttgart Staatl. Weinbauinst. Freiburg
Universität Siegen Chem. Landesunters.amt Münster
Universität Heidelberg Bundesforsch.anstalt f. Rebenz.
Universität Innsbruck Chem. Untersuch.anstalt Bremen
Universität Wien Staatl. Vet.unters.amt Hannover
TU München Landesunters.amt Nordbayern
TU Braunschweig Staatl. Vet.unters.amt Arnsberg
Veterinärunters.amt Berlin
Staatl. Hygiene-Inst. Bremen
Staatl. Med. Unters.amt Stade
Med. Landesunters.amt Stuttgart
Bundesforsch.anstalt für Holz- und Forstwirtschaft
Hygiene-Institut Tübingen
Bay. Staats.min. des Innern
Hyg. Landesuntersuchungsamt Münster
Paul Ehrlich-Institut
GSF, München
Berufsförderungswerk Nürnberg
Akademie f. zahnärztl. Fortbildung, Karlsruhe
Krankenhaus Schwabing
Wahnbachtalsperre Siegburg
Aggertal-Klinik, Engelskirchen
Karl-Hansen Klinik, Bad Lippspringe
Gem. Krankenhaus Herdecke
Filderklinik, Filderstadt
Klinik Oschelbronn
Tierpark Hellabrunn
Apothekerkammer Niedersachsen
Ministerium für Arbeit, Ges. u. Soz., Saarbrücken
Marienhospital, Düsseldorf
Franziskus-Krankenhaus, Berlin
Städt. Krankenhaus Esslingen
Krankenhaus Spandau
Städt. Krankenhaus Rosenheim
DRK-Krankenhaus Bremen
Rheumaklinik Wiesbaden
Hessing-Klinik, Augsburg
Staatl. Rheumaklinik, Baden-Baden
Rheumazentrum, Bad Aibling
St. Markus-Krankenhaus, Frankfurt
Marien-Krankenhaus, Bergisch-Gladbach
noch Übersicht zu Anlage 2
Industrie
Wala Heilmittel
W. Schwabe GmbH
Weleda
Madaus
Boehringer Ingelheim
Goedecke
Thomae
Knoll AG
Boehringer Mannheim
Schaper & Brummer
Boehringer Marburg
Dr. Schieffer
Bayer AG
Pfrimmer
Roha Arzneimittel
Madaus
Bundesverband der pharmazeutischen Indust rie
Behringwerke Marburg
Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände
Bundesfachverband der Arzneimittelhersteller
Verband deutscher Drogisten
Verband der Reformwarenhersteller
E. Merck
Industrieverband Körperpflegemittel, Frankfurt
Henkel, Düsseldorf
Deutsche Unilever
BASF
Hüls AG
Wacker Chemie
Verpackungsdienst GmbH
Werner & Mertz, Mainz
Eckes, Mainz
Degussa
Hoechst AG
Industrieverband Pflanzenschutzmittel (IPS)
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW)
Vereinigung der Kosmetischen Einfuhrfirmen
Verband der deutschen Milchwirtschaft
Bundesverband der deutschen Indust rie (BDI)
Hauptverband des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels/Bund deutscher Konsumgenossenschaften
Zentralverband des deutschen Früchte-Import u. Großhandels/Warenverein der Hamburger Börse
Verband der Chemischen Indust rie (VCI)
25
noch Übersicht zu Anlage 2
Wissenschaftliche Gesellschaften/sonstige Sachverständige
Bosch-Institut, Stuttgart
Deutsche Ges. für Fettwirtschaft e.V.
Ges. Deutscher Chemiker
Bundesverband für Tiergesundheit
Ges. Deutscher Kosmetik-Chemiker e.V.
Deutsche Ges. für Milchwirtschaft
Arbeitskreis Lebensmittelhygienischer Tierärztlicher Sachverständiger
Verband deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft
Deutsches Institut für Normung
Deutsche Tierärzteschaft e.V.
Deutsche Pharmakologische Gesellschaft
Deutscher Gewerkschaftsbund
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Krankenhausapotheker
Berufsverband der praktischen Ärzte
Berufsverband der Deutschen Zahnärzte
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände
Arzneimittel-Kommission der Deutschen Ärzteschaft
Schloßpark-Klinik, Ber lin
Diabetes-Forschungsinstitut, Düsseldorf
Kurparkklinik, Bad Neustadt
Klinik für Naturheilverfahren, Bad Füssing
Klinik Dr. Schindlbeck, Herrsching
und diverse sonstige Sachverständige
Deutscher Bundestag - 11.. Wahlperiode Drucksache 11/5604
Anlage 3
Aufgaben der wissenschaftlichen Beiräte, Kommissionen
und Ausschüsse; Themenbereiche
Wissenschaftliche Beiräte
Auf Empfehlung der Ad-hoc-Kommissionen des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu den mehrjährigen
Ausbauplanungen für Forschungseinrichtungen des Bundesministers
für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sind in den Instituten
des Bundesgesundheitsamtes wissenschaftliche Beiräte
eingerichtet worden, deren Aufgabe die kritische Begleitung der
Forschungstätigkeit und die Förderung der Verbindung zwischen
dem Institut und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des
In- und Auslandes ist.
Kommissionen und Ausschüsse
Kommissionen zur Durchführung des § 35 LMBG
Sachverständige Beratung des Bundesgesundheitsamtes bei der
Herausgabe der amtlichen Sammlung von Verfahren zur
Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln,
Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Erarbeitung
mikrobiologischer und chemischer Methoden zum Nachweis bzw.
zur Bestimmung von Bestandteilen von Lebensmitteln zum
Vollzug lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Im Vordergrund
stand die Bearbeitung von Methoden zur Erfassung von
gesundheitlich relevanten Mikroorganismen, Inhalts- und Zusatzstoffen
und Rückständen von Tierarzneimitteln und
Pflanzenschutzmitteln. Als Beispiele seien genannt:
—Hemmstoffe, Hefen, Schimmelpilze, Aflatoxine bei Milch und
Milcherzeugnissen
—Nitrofuran- und Nicarbazinrückstände bei Eiern und
Eiprodukten
—Algentoxine in Muscheln und Muschelerzeugnissen,
Probenahmeverfahren zur Kontrolle des Quecksilbergehaltes in
Fischen
—Antioxidantien, Konservierungsstoffe, Ballaststoffe, Nitrosa
-
mine und Pflanzenschutzmittelrückstände'bei Lebensmitteln
— Kadmium, Quecksilber, Blei, Arsen, Chrom u. a. in
Mineralwässern
—Nachweis der Strahlenbehandlung bei Gemüse- und
Obsterzeugnissen
—Staphylokokken, Salmonellen, Hemmstoffe, Hefen, Schimmel
pilze und Nitrat bei der Säuglings- und Kleinkindernahrung
Trinkwasser-Kommission
Erarbeitung von Empfehlungen über die Beschaffenheit von
Trinkwasser aus zentralen Trinkwasserversorgungen.
Gewöhnliche Beurteilung von Stoffen zur Trinkwasseraufbereitung sowie
ihrer Begleitstoffe und Reaktionsprodukte.
—Mikrobiologische Verfahren zur Bestimmung von E.coli, coli
-
formen Keimen und der Koloniezahl
— Entwurf der Trinkwasserverordnung
—Trinkwasserfluoridierung
—Hinweise zur Überwachung von
Trinkwasserversorgungsanlagen
—Abweichungen vom Grenzwert für chemische Stoffe zur
Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung
—Abweichungen vom Grenzwert für Nitrat
— Legionella-Risiko
Wein- und Frùchtsaftanalysenkommission
Auswahl und Erarbeitung von Analysenmethoden für die
Untersuchung von Wein und ähnlichen alkoholischen Erzeugnissen
und Fruchtsäften mit dem Ziel einer Festlegung von amtlichen
Vorschriften im nationalen Rahmen und der EG-
Weinmarktordnung.
Erarbeitung geeigneter Analysenmethoden im Rahmen der EG-
Vorschriften (Weinmarktordnung) und für die Überwachung der
dem Weinmarkt unterliegenden Produkte, z. B. Verfälschungen
mit Diethylenglycol- und Ethylcarbamat.
Kommission für kosmetische Erzeugnisse
Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für die
Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kosmetik.
Beratung toxikológischer Unterlagen zu Inhaltsstoffen
kosmetischer Mittel, insbesondere von Konservierungsstoffen und
Lichtfilterstoffen, Erarbeitung einer Liste für Oxydationshaarfarbstoffe.
Aufstellung von Reinheitsanforderungen an Kosmetika aus
toxikologischer Sicht, die in Empfehlungen zu technisch
vermeidbaren Schwermetallgehalten zur Vermeidung von
Nitrosaminbildung zu Dioxan und anderen Kontaminanten in kosmetischen
Mitteln einflossen.
Erörterung der Deklarationsmöglichkeiten.
Ständiger Tagesordnungspunkt sind Ergänzungs- und
Ersatzmethoden zu Tierversuchen.
Bestimmung des Stellenwerts von Mutagenitätstests zur Risiko
abschätzung von Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel.
Kommission für die gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen
und anderen Polymeren im Rahmen des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetzes (Kunststoffkommission)
Gesundheitliche Beurteilung von Bedarfsgegenständen aus
Kunststoffen einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen,
Mitwirkung bei den Arbeiten an EG-Richtlinien für Kunststoffe.
—Harmonisierung der Rechtsvorschriften der EG für Kunststoffe
und andere Polymere, die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen
—Kadmiumhaltige Farbmittel für Kunststoffbedarfsgegenstände
—Empfehlungen für Lebensmittelverpackungspapiere
—Empfehlungen für temperaturbeständige
Beschichtungssysteme für Brat-, Koch- und Backgeräte
—Weichmacher in Bedarfsgegenständen
— Lösungsmittel für Druckfarben für Verpackungsmaterialien in
Kontakt mit Lebensmitteln
—Verhalten von Kunststoffen in Mikrowellengeräten
Beratung auf dem Gebiet der Umwelthygiene
Kommission zur Bewertung von Entwesungsmitteln
und -verfahren
Beratung bei der Prüfung und Bewertung von Entwesungsmitteln
und Verfahren nach § 10c BSeuchG. Erarbeitung von
Stellungnahmen zu entomologischen und toxikologischen Problemen auf
allen Feldern der Hygieneschädlingsbekämpfung.
Aufgabe der Kommission ist es, Entwesungsmittel und -verfahren
auf Wirksamkeit nach dem Befallstilgungsprinzip zur
Seuchenabwehr und auf toxikologische Unbedenklichkeit bei sachgerechter
Anwendung zu bewerten. Diese Bewertungstätigkeit erstreckt
sich auf folgende Bereiche: Resistenzselektion hei
Schädlingen, Effektivitätssteigerung durch Anwendung die
Gesamtmittelmenge reduzierender Kombinationsverfahren, insektizidfreie
Bekämpfung und Vorbeuge, gezielte einsatzmittelsparende
Ausbringungsgeräte und -verfahren, Schutz von Anwendern,
Betroffenen, Lebensmittel und Futtermittel sowie Bedarfs- und anderen
Gebrauchsgegenständen gegen Kontamination und Festlegung
von Dekontaminationsverfahren. Erarbeitung von Mittel- und
Verf ahrensprüf richtlinien.
Holzschutzmittel-Kommission
Gesundheitliche Beurteilung von Wirkstoffen und gesundheitlich
relevanten Formulierungshilfsstoffen in Holzschutzmitteln.
Festlegung und Veröffentlichung von Grenzkonzentrationen unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausbringungsverfahren.
Vereinheitlichung der Sicherheitsentscheidungen für alle auf dem
Markt befindlichen Holzschutzmittel. Die
Holzschutzmittelkommission des Bundesgesundheitsamtes hat sich mit
gesundheitlichen und ökologischen Problemen des chemischen Holzschutzes
befaßt. Sie hat für ihre Arbeiten Prüfstandards und
Bewertungskriterien aufgestellt und publiziert. Vorrangig sind organische
biozide Wirkstoffe in Holzschutzmitteln gesundheitlich bewertet
worden; hierbei wurden dem Bundesgesundheitsamt gegenüber
u. a. Empfehlungen zur restriktiven Handhabung bestimmter
Holzschutzmittel abgegeben, so z. B. eine restriktive Handhabung
von Pentachlorphenol und Teerölen in Holzschutzmitteln.
Kommission „Aufbereitung und Desinfektion von
Schwimmbadewasser"
Erarbeitung von Empfehlungen für Aufbereitungs-,
Desinfeklions-, Algenbekämpfungs- und Reinigungsverfahren im
Schwimmbadebetrieb, besonders auch im Hinblick darauf, daß
nicht nur mikrobiologische Gesichtspunkte (Abtötung von
Krankheitserregern) zu berücksichtigen sind, sondern auch die durch
die anzuwendenden chemischen Mittel und Verfahren evtl.
möglichen nachteiligen Wirkungen auf den Badenden.
— Vorbereitung der Badewasserverordnung nach § 11 BSeuchG
— Umsetzung der Badegewässer-Richtlinie der EG
— Mikrobiologische Nachweisverfahren für die Badewasserver
-
ordnung und Badegewässer-Richtlinie
- Anforderungskataloge u. a. für Kunststoffe und Toxikologie von
Badewasserdesinfektions- und -aufbereitungsmitteln.
Kommissionen für Fragen der Tierkörperbeseitigung
Beratung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten sowie der zuständigen Länderministerien in
hygienischen Fragen der Tierkörperbeseitigung.
— Sicherstellung der Nichtverbreitung von Tierseuchenerregern
— Erarbeitung von Richtwerten für die thermische Behandlung
von erregerhaltigem Material
Kommission Innenraumlufthygiene
Erarbeitung einer Rangfolge von Schadstoffen aus der Kenntnis
der in der Innenraumluft vorliegenden Substanzkonzentrationen;
Prüfung der Wirkung dieser Schadstoffe für die Raumnutzer;
Benennung der potentiellen Emissionsquellen im Innenraum und
Vorschlag von Maßnahmen zur Eingrenzung der
Schadstoffbelastung.
— Innenraumluft-Bericht der Bundesregierung
— z. B. Dioxin in Kindergärten, Basteln im Haushalt
– z. B. Emissionsbewertung von Möbellacken; Schadstoffe aus
Baumaterialien
Beratung auf dem Gebiet des Gesundheitswesen
Kommission „Erkennung und Behandlung von Vergiftungen"
Beratung und Mitarbeit zur Fortführung der Informationskartei,
die an die „Informations- und Behandlungszentren für Vergiftun
gen" verteilt wird.
Beratung des Bundesgesundheitsamtes bezüglich zu treffender
Maßnahmen bei speziellen Gesundheitsgefahren durch
Bedarfsgegenstände und Hobbyartikel (z. B. Imprägniersprays,
Hypochloritreiniger, Teppichreiniger, Chemiebaukästen, Paraquat,
kindergesicherte Verschlüsse).
Beratung bei der Konzeption einer flächendeckenden
systematischen Auswertung der Vergiftungsfälle nach epidemiologischen
und toxikologischen Gesichtspunkten.
Kommission „Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von
Krankenhausinfektionen"
Erarbeitung von Richtlinien für die Erkennung, Verhütung und
Bekämpfung von Krankenhausinfektionen.
Beschreibung zahlreicher Anlagen zur Richtlinie für die
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen.
—Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche
Gestaltung von Einheiten für Prosektur bzw. Pathologie
—Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport einschl.
Rettungstransport in Krankenkraftwagen
—Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche
Gestaltung und den Betrieb von krankenhauseigenen und das
Krankenhaus versorgenden Apotheken
—Anforderungen der Hygiene bei endoskopischen Maßnahmen
—Anforderungen der Hygiene an Aufenthalts- und
Umkleideräume
—Anforderungen der Hygiene an die Wasserversorgung
—Anforderungen der Hygiene an Kanal- und
Schachtverbindungen, Leitungen
— Hygienische Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung von
HIV im Krankenhaus
—Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche
Gestaltung von Entbindungsabteilungen
—Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche
Gestaltung von Einrichtungen der Urologie
—Anforderungen der Hygiene an bestehende Krankenhäuser
—Anforderungen der Krankenhaushygiene in Pflege, Diagnostik
und Therapie
—Anforderungen der Krankenhaushygiene bei der Dialyse
—Hausreinigungs- und Flächendesinfektion
—Anforderungen der Krankenhaushygiene in der operativen
Medizin
—Anforderungen der Krankenhaushygiene an Schutzkleidung
—Anforderungen der Krankenhaushygiene bei Injektionen und
Punktionen
—Anforderungen der Krankenhaushygiene bei Infusionstherapie
und Katheterisierung von Gefäßen
—Anforderungen der Krankenhaushygiene bei Katheterisierung
der Harnblase
—Anforderungen der Krankenhaushygiene bei Intubation,
Tracheotomie, Beatmung und Inhalation
Ständige Impfkommission
Erarbeitung von Gutachten und Empfehlungen für die
Anwendung neuer Schutzimpfungen, Nutzen-Risiko-Abwägungen im
Hinblick auf mögliche Impfschäden, Anpassung des
Impfkalenders an die veränderte epidemiologische Situation. Mitwirkung
bei der Abfassung von Merkblättern für Ärzte über
Schutzimpfungen und Impfschäden.
Erstellung und Aktualisierung_ des Impfkalenders für die
Bundesländer (Kinder und Jugendliche sowie Impfungen für
Erwachsene, besondere Hinweise für Impfungen bei beruflicher
Exposition, Reiseimpfungen und Sonderfälle)
Kommission „Tierseuchendiagnostik"
Erarbeitung von Standards zur Beurteilung von Testsystemen im
Bereich der amtlichen Zulassung von Tierdiagnostika.
— Erarbeitung von einheitlichen Nachweisverfahren für
Tierseuchenerreger
— Abstimmung über die Produktion von diagnostischen
Materialien für die Untersuchungsämter in der Bundesrepublik
Deutschland
Kommission ;,Toxoplasmose und Schwangerschaft"
Erarbeitung von Richtlinien zur obligatorischen Einbeziehung der
Toxoplasmose in der Mutterschaftsvorsorge.
Ein Themenkatalog kann hierzu nicht vorgelegt werden, da die
Kommission erst im letzten Jahr berufen wurde.
Kommission „Ernäherungsepidemiologie"
Die Kommission ist noch nicht konstituiert.
Kommission „Umweltchemikalien"
Diese Kommission ist ebenfalls noch nicht konstituiert.
Beratung auf dem Gebiet der Arzneimittelsicherheit
Alle nachfolgend genannten Gremien haben das
Bundesgesundheitsamt auf dem Gebiet der Arzneimittelsicherheit beraten.
Zulassungskommissionen (Kommissionen A, C, D, E, F)
Stellungnahme über die Zulassung von Arzneimitteln.
Aufbereitungskommissionen B 1 bis B 10
Aufbereitung wissenschaftlichen Erkenntnismaterials für die
verschiedenen Anwendungsbereiche. Die Kommissionen C, D, E
und F sind gleichzeitig auch Aufbereitungskommissionen.
Deutsche Arzneibuch -Kommission
Wissenschaftliche Erarbeitung der Qualitätsnormen einschließlich
einer verbindlichen Prüfmethodik für Arzneimittel als Grundlage
der Rechtsverordnungen nach § 55 AMG.
Homöopathische Arzneibuch-Kommission
Erarbeitung eines homöopathischen Arzneibuches. Ausarbeitung
von Monografien unter Berücksichtigung moderner
Analysenverfahren. Angleichung an die deutsche und europäische
Pharmakopöe. Ausarbeitung von Herstellungsverfahren, die allgemein
verbindlich sind und auch modernen Verfahrenstechniken
angepaßt sind.
Sachverständigen-Ausschuß „Standardzulassungen"
Stellungnahme zur Freistellung bestimmter Arzneimittel oder
Arzneimittelgruppen oder Arzneimittel in bestimmten
Abgabeformen von der Pflicht zur Zulassung vor dem Erlaß der
Rechtsverordnungen.
Sachverständigen-Ausschuß „Verschreibungspflicht"
Stellungnahme zur Frage der Verschreibungspflicht von Stoffen
und Zubereitungen aus Stoffen sowie zur Frage der Bestimmung
von Höchstmengen und der wiederholten Abgabe des
Arzneimittels auf eine Verschreibung vor Erlaß der Rechtsverordnungen.
Sachverständigen-Ausschuß „Apothekenpflicht"
Stellungnahme zur freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen
Abgabe von Arzneimitteln vor dem Erlaß der
Rechtsverordnungen.
Sachverständigen-Ausschuß nach § 1 BTMG
Beratung zu Fragen im Hinblick auf eine Änderung der Anlagen
zum Betäubungsmittelgesetz.
Arbeitsgruppe Arzneimittelsicherheit
Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzteschaft auf dem Gebiet
der Arzneimittelsicherheit.]