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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausbaustand der Eisenbahnstrecke Kehl-Appenweier

Aktueller Planungs- und Finanzierungsstand des Projekts

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1114828. 11. 2008

Ausbaustand der Eisenbahnstrecke Kehl–Appenweier

der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Herstellung einer Schnellbahnverbindung zwischen Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland (POS Süd) ist gemäß dem bilateralen Abkommen von La Rochelle vom 22. Mai 1992 der Ausbau der Strecke Kehl–Appenweier auf eine Geschwindigkeit bis maximal 200 km/h und der Neubau einer zweigleisigen Rheinbrücke bei Straßburg geplant. Er ist Teil des TEN-Projektes Nr. 17 Paris–Straßburg–Stuttgart–Wien–Bratislava, der „Magistrale für Europa“.

Die Rheinbrücke und der Kehler Bahnhof gehören zum ersten Planfeststellungsabschnitt. Alle weiteren Abschnitte wurden bisher noch nicht in Angriff genommen. Für die zweite Baustufe, insbesondere die so genannte Karlsruher Kurve in Appenweier und der dortigen Einmündung in die Rheintalbahn (Karlsruhe–Basel) werden gegenwärtig Variantenuntersuchungen durchgeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand für den Ausbau der Eisenbahnstrecke im Abschnitt Kehl–Appenweier?

2

Welche Priorität besitzt der Ausbauabschnitt Kehl–Appenweier

a) im Rahmen der Mittelfristplanung des Bedarfsplans für Bundesschienenwege, der so genannten 66er-Liste,

b) im Rahmen des Investitionsrahmenplans (Fünfjahresplan) für den Ausbau der Schienenwege des Bundes 2006 bis 2010 vom 24. Oktober 2006?

3

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vorliegen der Ergebnisse der Variantenuntersuchungen für die so genannte Karlsruher Kurve in Appenweier sowie eines entsprechenden Entscheidungsvorschlages durch die Deutsche Bahn AG (DB AG)?

4

Soll die Karlsruher Kurve niveaufrei oder niveaugleich ausgeführt werden?

5

Für welchen Zeitpunkt sind die öffentlich angekündigten Gespräche („Bahngipfel“) zwischen der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg über den Streckenabschnitt Kehl–Appenweier geplant?

6

Bis wann plant der Bund eine Entscheidung, mit welcher Grundlage die DB AG in das Planfeststellungsverfahren gehen kann?

7

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Start des Raumordnungs- und im Anschluss daran des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Kehl–Appenweier?

8

Wann kann das Eisenbahnbundesamt voraussichtlich den Auftrag zum Ausbau des Streckenabschnitts Kehl–Appenweier an die DB Netz AG bzw. an die DB Projektbau GmbH erteilen?

Berlin, den 28. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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