Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Dr. Gerhard Schick, Omid Nouripour, Dr. Thea Dückert, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anna Lührmann, Birgitt Bender, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG.
Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten. Die Deutsche Bahn AG ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Verlusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe und den Landesbanken haben sowohl die Medien, als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt. Auch bei dem Bankenrettungspaket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Geschäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in Aufsichtsräten sowie auf Hauptversammlungen auf ihre Rolle vorbereitet, und wie und nach welchen Kriterien werden sie – abgesehen von Satzungsvorschriften einiger Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung – ausgewählt?
Welche Grundsätze für eine gute Unternehmensführung sind Grundlage für die Arbeit von Bundesvertreterinnen und -vertretern in Aufsichtsräten sowie auf Hauptversammlungen, und wie werden diese vermittelt?
Gibt es Zielvereinbarungen für die Unternehmensführung des jeweiligen Unternehmens an dem der Staat beteiligt ist, und wie wird jeweils eine Evaluierung über das Erreichen von Unternehmenszielen seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in Aufsichtsräten durchgeführt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten sowie Hauptversammlungen professionell für diese verantwortlichen Aufsichtsaufgaben geeignet und geschult sind?
Welche Fortbildungsangebote und Schulungen für Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Aufsichtsräten sowie auf Hauptversammlungen werden durch Bundesbehörden angeboten?
Wie verfahren die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Aufsichtsräten mit den hierdurch erwirtschafteten Honoraren und Aufwandsentschädigungen?
Werden diese zusätzlich zum üblichen Dienstentgelt in Anspruch genommen?
Welche Regeln und Beschränkungen gibt es für Honorare und Aufwandsentschädigungen?
Welche Initiativen in den Aufsichtsräten und/oder auf den Hauptversammlungen von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung plant die Bundesregierung über ihre Vertreterinnen und Vertreter in den kommenden zwei Jahren, um Verbesserungen bei der Investitionspolitik, der Standortpolitik, dem Datenschutz, den technischen Kontrollen bei Maschinen und Geräten, der Umsetzung des Corporate Governance Kodex und zu eigenen Grundsätzen guter Unternehmensführung zu erreichen?
Welche der in Frage 7 genannten Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren gestartet und umgesetzt?
Welche sind in Planung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um zu einem einheitlichen, mit den jeweiligen Fachministerien koordinierten Beteiligungsmanagement zu kommen, und welche Maßnahmen sind in den kommenden Jahren in Planung?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für eine zukünftige Strategie ihres Beteiligungsmanagements aus der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise?
Sind konkrete Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode geplant oder denkbar?