[Deutscher Bundestag Drucksache 16/11549
16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz
(Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/11349 –
Finanzrelevante Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern beim
Bildungsgipfel in Dresden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem Bildungsgipfel in Dresden haben sich die Bundeskanzlerin,
Dr. Angela Merkel, und die Ministerpräsidenten der Länder auf das Ziel
verständigt, „dass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für Bildung und
Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis zum
Jahr 2015 gesteigert wird.“ Für den Bildungsbereich liegt die Zielmarke bei
7 Prozent, für den Forschungsbereich bei 3 Prozent.
Keine Vereinbarungen gibt es hingegen, in welchem Maße jeweils der Bund,
die Länder und die Gemeinden finanziell zur Steigerung beitragen sollen.
Bund und Länder setzen eine „Strategiegruppe“ ein, die bis zum 28. Oktober
2009 entsprechende Vorschläge erarbeiten soll.
Unklar ist weiterhin, wie stark die privaten Haushalte und die Wirtschaft zur
Steigerung der Bildungsaufwendungen herangezogen werden sollen und nach
welchem Verfahren der Anteil des Bildungsbudgets am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) bestimmt werden soll.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen und den stetig
steigenden Anforderungen der Arbeitswelt wurde die Qualifizierungsinitiative
für Deutschland zur Bildungspolitik am 22. Oktober 2008 in Dresden von Bund
und Ländern vereinbart. Nach dem Beschluss soll der Anteil der
Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamtstaatlich innerhalb der bundesstaatlichen
Ordnung und entsprechend den jeweiligen föderalen Aufgaben auf 10 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis zum Jahr 2015 steigen. Eine Strategiegruppe
erarbeitet bis zur Jahreskonferenz der Regierungschefs am 28. bis 30. Oktober
2009 Vorschläge zur gemeinsamen Finanzierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
23. Dezember 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/11549 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeGröße des Bildungsbudgets
1. Wie hoch sind aktuell die gesamtstaatlichen Aufwendungen für Bildung?
Welchen Anteil am BIP nehmen aktuell die gesamtstaatlichen
Aufwendungen für Bildung ein?
Die Aufwendungen für das Bildungsbudget betrugen 2006 (jüngstes verfügbares
Jahr) 142,9 Mrd. Euro, das entspricht einem Anteil von 6,2 Prozent am BIP. 1
2. Von welchem BIP geht die Bundesregierung für das Jahr 2015 bei ihrer
Planung für die 7-Prozent-Zielmarke im Jahr 2015 aus?
Um welchen Betrag muss demnach das Bildungsbudget bis 2015
anwachsen, damit die 7-Prozent-Zielmarke erreicht wird?
Die Bundesregierung geht bei ihren internen Planungen für das 10-Prozent-Ziel
von den offiziellen Prognosen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie zum BIP aus. Verlässliche Aussagen zur Entwicklung bis 2015
sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
3. Wie entwickelten sich die Anteile des Staates und der Privaten an den
gesamtstaatlichen Aufwendungen für Bildung in den letzten zehn Jahren
(bitte Angabe in Prozent und in absoluten Zahlen)?
Eine Zeitreihe der Aufteilung der Bildungsaufwendungen nach öffentlichen und
privaten Aufwendungen in der Abgrenzung des Bildungsbudgets ist aus
methodischen Gründen nicht möglich (s. dazu die Antwort zu den Fragen 14 und 15).
Insgesamt entwickelte sich das Bildungsbudget wie folgt:
1995: 128,2 Mrd. Euro
2000: 137,8 Mrd. Euro
2005: 141,6 Mrd. Euro
2006: 142,9 Mrd. Euro.
4. Werden sich die Anteile des Staates und der Privaten an den
gesamtstaatlichen Aufwendungen für Bildung in den Jahren bis 2015 ändern, und
wenn ja, wie?
Die Entwicklung der Anteile von Staat und Privaten an den gesamtstaatlichen
Aufwendungen für Bildung bis 2015 ist derzeit nicht vorhersehbar.
Beitrag privater Haushalte und der Wirtschaft zum Bildungsbudget
5. In welchem Umfang tragen die privaten Haushalte in welchen
Bildungsbereichen bislang zum Bildungsbudget bei?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
6. In welcher prozentualen und absoluten Größenordnung tragen
insbesondere zurzeit jeweils Gebühren für die Kinderbetreuung und
Studiengebühren zu den Aufwendungen für Bildung bei (bitte soweit möglich
differenziert nach Bundesländern)?
Da in der amtlichen Statistik nicht alle Ausgaben für Kindertageseinrichtungen
nachgewiesen werden, müssen Schätzungen vorgenommen werden. Diese
beziehen sich einerseits auf die Elternbeiträge, die direkt von den Trägern der
Freien Jugendhilfe eingezogen werden und andererseits auf die finanziellen
1 Quelle: Bildungsfinanzbericht 2008, S. 78, Tabelle 2.3-1
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11549Eigenanteile der freien Träger. Die Schätzmethodik ist im Zahlenspiegel 2007 –
Kinderbetreuung im Spiegel der Statistik (S. 220 f.) des Deutschen
Jugendinstitutes e. V. dargestellt. Die Schätzung kommt zu folgendem Ergebnis:
Auf der Grundlage der Ergebnisse der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik – Ausgaben und Einnahmen sowie der ergänzenden Schätzungen ergeben
sich Gesamtkosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von 0 bis unter
14 Jahren im Haushaltsjahr 2006 von wahrscheinlich ca. 14,1 Mrd. Euro (vgl.
Abbildung 1). Die reinen Ausgaben der öffentlichen Hand beliefen sich auf
11,1 Mrd. Euro unter Berücksichtigung der nicht erfassten Ausgaben in Bayern
in Höhe von 0,653 Mrd. Euro. Durch Rückflüsse von nicht verwendeten
Fördergeldern sowie sonstigen Einnahmen werden 0,25 Mrd. Euro in die
Finanzierung eingebracht.
Der in den kommunalen Haushalten nachgewiesene Finanzierungsanteil der
Eltern belief sich auf 0,785 Mrd. Euro. Hierbei handelt es sich um die Netto-
Elternbeiträge, die um die von den Kommunen übernommenen Elternbeiträge
(ca. 0,157 Mrd. Euro) bereits reduziert wurden. Darüber hinaus wurden bei den
Trägern der freien Jugendhilfe nach Schätzungen ca. 1,183 Mrd. Euro als
Elternbeitrag eingenommen. Die Elternbeiträge bei öffentlichen und freien
Trägern summieren sich somit auf knapp 2 Mrd. Euro und stellen einen Anteil an
den Gesamtkosten von ca. 14 Prozent dar. Aufgrund verschiedener
Abschätzungen aus den Ländern muss man davon ausgehen, dass die Träger der freien
Jugendhilfe bei der Finanzierung ihrer Tageseinrichtungen einen Beitrag von
ca. 0,75 Mrd. Euro leisten. Gemessen an den Gesamtkosten sind dies ca.
5 Prozent. Daraus ergibt sich, dass der privat finanzierte Anteil an den
Gesamtkosten für Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland bei ca. 19 Prozent
liegt.2
Abbildung 1: Kosten der Kindertagesbetreuung nach Kostenträgern in
Deutschland 2006 (Angaben in Mrd. Euro)3
2 In der OECD-Analyse „Bildung auf einen Blick – OECD-Indikatoren 2007“ wird für Deutschland der
privat finanzierte Anteil für das Haushaltsjahr 2004 auf 28,2 Prozent geschätzt. Diese Differenz kommt
dadurch zustande, dass in der OECD-Analyse nur die Angebote für 3-Jährige bis zum Schuleintritt
betrachtet werden. Da der Anteil der Träger der freien Jugendhilfe beim Kindergarten generell höher ist
als bei Angeboten für unter 3-Jährige und in der Hortbetreuung, erscheint der höhere Anteil durchaus
plausibel.
3 Quelle: Statistisches Bundesamt (2007): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und
Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2006. Wiesbaden; eigene Berechnungen
Reine Ausgaben der öffentlichen
Hand 11,096 Mrd. EUR
Sonstige Einnahmen/Rückflüsse 0,25 Mrd. EUR
Netto-Elternbeiträge beim öffentlichen Träger
0,78 Mrd. EUR
Geschätze Netto-Elternbeiträge (bei fr.
Träg.)ca. 1,18 Mrd. EUR
000000
000000
000000
000000
000000
000000
000000
000000
78,9%
14,0%
ca. 5%
1,93 Mrd. EUR
(geschätzt)
ca. 19%
12,13 Mrd. EUR
(amtliche Statistik)
Anteil der freien Träger ca. 0,75 Mrd. EUR
Gesamtausgaben
14,1 Mrd. EUR
8,4%
5,6%
1,8%
Drucksache 16/11549 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeZur Berechnung auf der Ebene der einzelnen Bundesländer sind noch weitere
Detailinformationen notwendig, sowie der Rückgriff auf die
Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen und staatlichen Haushalte. Im Ergebnis ergeben
sich folgende Finanzierungsanteile der Eltern pro Land:
Finanzierungsanteile der Eltern an den Gesamtkosten der
Kindertagesbetreuung nach Bundesländern für das Haushaltsjahr 2005 in Prozent4:
Die Erhebung der Studiengebühren liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
7. In welchem Umfang trägt die Wirtschaft bislang in welchen
Bildungsbereichen zum Bildungsbudget bei?
Die Fragen 5 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Aufwendungen der privaten Haushalte und die der Wirtschaft werden im
Bildungsbudget zusammengefasst und in der beigefügten Tabelle in der Spalte
„Privater Bereich“ ausgewiesen.
Baden-Württemberg 17,2
Bayern (18,6)5
Berlin ca. 11
Brandenburg 17,4
Bremen 14,6
Hamburg 15,8
Hessen 20,4
Mecklenburg-Vorpommern 24,9
Niedersachsen (25,8)
Nordrhein-Westfalen 11,7
Rheinland-Pfalz 13,1
Saarland 16,2
Sachsen 17,1
Sachsen-Anhalt 22,2
Schleswig-Holstein 27,4
Thüringen 16,9
4 Quellen: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern. Rechnungsergebnisse der kommunalen
Haushalte. Sonderauswertung der Dreisteller HUA 454 und 464 durch das Statistische Bundesamt
nach dem Schema der Tabelle 4 der Fachserie 14, Reihe 3.3. Statistisches Bundesamt: Finanzen und
Steuern. Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung und für Gesundheit,
Sport, Erholung. Fachserie 14, Reihe 3.5; Tabelle 2.2 Veröffentlichungsnummer 3060 (Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege = Funktion 264) und 3074 (Tageseinrichtungen für
Kinder = Funktion 274); zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder-
und Jugendhilfestatistik, Oktober 2007. Entnommen aus Bertelsmann Stiftung Länderreport
Frühkindlicher Bildungssysteme 2008, Tabellen, Tab. 23, Indikator 7 (
http://www.laendermonitor.de/#id=4)
5 Da für diese Länder keine Angaben zu den Finanzierungsanteilen der freien Träger vorlagen, sind die
in Klammern dargestellten Werte etwas überhöht.
Drucksache 16/11549 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Strebt die Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen zwischen dem
Bund und den Ländern an, ob die Aufteilung zwischen privaten und
öffentlichen Aufwendungen beibehalten werden soll bzw. wie sie sich ändern
soll?
9. Strebt die Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen zwischen dem
Bund, den Ländern und der Wirtschaft an, ob die Aufteilung zwischen
privaten und öffentlichen Aufwendungen beibehalten werden soll bzw. wie
sie sich ändern soll?
Falls ja, sollen sie parallel zur Arbeit der Strategiegruppe getroffen
werden?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die von Bund und Ländern eingesetzte Strategiegruppe wird bis zur
Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder vom 28. bis 30. Oktober 2009
Vorschläge erarbeiten, wie die gemeinsame Finanzierung zur Erreichung des
10- Prozent-Ziels aussehen kann. Gegenstand der Vorschläge werden auch die
verschiedenen Finanzierungsanteile sein. Den Ergebnissen kann nicht
vorgegriffen werden.
Beitrag des Bundes, der Länder und der Kommunen zum Bildungsbudget
10. Wie entwickelten sich die Anteile des Bundes, der Länder und der
Gemeinden an den gesamtstaatlichen Aufwendungen für Bildung in den
letzten zehn Jahren (bitte Angabe in Prozent und in absoluten Zahlen für
jede staatliche Ebene)?
Eine Zeitreihe in der Abgrenzung des Bildungsbudgets ist aus methodischen
Gründen nicht möglich (s. dazu die Antwort zu den Fragen 14 und 15).
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Vereinbarungen von Dresden im Rahmen ihrer Planungen für den Bundeshaushalt
2010?
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Vereinbarungen von Dresden im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland ist Gegenstand des im ersten
Halbjahr 2009 laufenden regierungsinternen Aufstellungsprozesses zum
Bundeshaushalt 2010 und zur mittelfristigen Finanzplanung bis 2013. Im Sommer
2009 wird die Bundesregierung den Regierungsentwurf 2010 beschließen.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Anteil des Bundes an den
Bildungsaufwendungen bis 2015 zu verändern?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11549Abgrenzung des Bildungsbudgets
14. Welche Leistungen umfasst die Definition, mit der die Bundesregierung
die gesamtstaatlichen Bildungsaufwendungen bestimmt?
15. Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zum Konzept der OECD
(Bildung auf einen Blick), mit dem die Ausgaben für
Bildungseinrichtungen gemessen am BIP international verglichen werden?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bildungsbudget sind in international kompatibler Abgrenzung, wie es für
die so genannte UOE-Datensammlung (eine harmonisierte Datenbasis für UNO,
OECD und Eurostat) verwendet wird, private und öffentliche
Bildungsausgaben für Bildungseinrichtungen enthalten. Diese umfassen die Ausgaben für
das Lehr- und sonstige Personal, für die Beschaffung von Lehr- und
Lernmitteln, für Heizung, Elektrizität, die Reinigung und Erhaltung von Schulgebäuden
sowie die Ausgaben für den Bau von Schulgebäuden und für andere
Investitionsgüter. Die internationale Abgrenzung des Bildungsbudgets orientiert sich
an der ISCED-Systematik (International Standard Classification for Education)
von Bildungsprogrammen.
Der für Deutschland verwendeten Konzeption des Bildungsbudgets (nationale
Abgrenzung) liegt eine der deutschen Bildungslandschaft entsprechende
Perspektive zugrunde. Zusätzlich zur internationalen Abgrenzung umfasst das
Bildungsbudget in nationaler Abgrenzung Ausgaben für betriebliche
Weiterbildung, Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für Teilnehmende an geförderten
Bildungsmaßnahmen und Bildungsausgaben im Rahmen von öffentlicher
Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Lehrerfortbildung, Volkshochschulen, Ausgaben
der Bildungseinrichtungen der Tarifparteien, Kammer, Verbände sowie
Ausgaben von Schülern und Studierenden für Nachhilfe, Lernmittel usw. und
Ausgaben für die Förderung von Bildungsteilnehmenden (z. B. BAföG).
2007 (Berichtsjahr 2004) wurde erstmals das Bildungsbudget mit modularem
Aufbau veröffentlicht. Es stellt die Kompatibilität mit der internationalen
Berichterstattung zu Bildungsausgaben her. Das Modul A umfasst das
Bildungsbudget in der internationalen Abgrenzung gemäß der ISCED-Gliederung,
Modul B ergänzt dieses um die zusätzlichen Ausgaben der oben aufgeführten
Bereiche in nationaler Abgrenzung.
Das modulare Bildungsbudget ist bislang wegen des hohen Aufwandes erst für
die Jahre 1995 und 2000 teilweise zurückgerechnet worden; Zeitreihen können
daher nur begrenzt geliefert werden.
16. Soll nach Ansicht der Bundesregierung an den aktuellen
Berechnungsgrundlagen des Bildungsbudgets auch bis zum Jahr 2015 festgehalten
werden?
Wenn nein, an welchen Stellen sollen die Berechnungsgrundlagen wie
geändert werden?
Fragen der Finanzierung des 10-Prozent-Ziels und deren
Berechnungsgrundlagen werden Gegenstand der Beratungen der Strategiegruppe sein. Deren
Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden.
Drucksache 16/11549 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBerücksichtigung der Versorgungslasten
17. Wie werden bei der Berechnung der Bildungsaufwendungen bislang die
Versorgungslasten berücksichtigt?
Vom Statistischen Bundesamt werden für die internationale Berichterstattung,
für die Berechnung des Bildungsbudgets und im Rahmen der Berechnungen
des BIP unterstellte Sozialbeiträge für die aktiven Beamten ermittelt. Hierfür
wird das kausalitätsorientierte Verfahren der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen angewendet. Ausgangspunkt sind die in einer Periode erbrachten
Bildungsleistungen. Analog zu den Rentenversicherungsbeiträgen der Arbeiter
und Angestellten wird eine fiktive Beitragsleistung ermittelt, die auf den im
jeweiligen Haushaltsjahr an die aktiven Beamten des Bildungsbereichs gezahlten
Bezügen basiert.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung die Versorgungslasten im
Bildungsbudget zukünftig nach einem anderen Verfahren zu berücksichtigen?
Wenn ja, nach welchem Verfahren, und in welchem Umfang ändern sich
dann die Aufwendungen im Bildungsbudget?
Die Verwendung einer einheitlichen Berechnungsmethode im Bildungsbudget
und in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist aus Sicht des
Statistischen Bundesamtes unerlässlich. Das Statistische Bundesamt ist nach dem
Bundesstatistikgesetz den Grundsätzen der Objektivität, Neutralität und
wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegt in
wissenschaftlich-methodischen Fragen keinen Weisungen. Es orientiert sich bei
methodischen Fragestellungen an internationalen Standards. Bis zum Jahr 2011, dem
Jahr der nächsten Revision in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,
kann daher davon ausgegangen werden, dass für die Berechnung des
Bildungsbudgets das aktuelle Berechnungsverfahren beibehalten wird.
19. Wann wird die Überprüfung des statistischen Konzepts der Erfassung der
FuE-Ausgaben, um die Bund und Länder am 19. Dezember 2007 gebeten
haben, da die Finanzseite der Länder die Einschätzung hat, dass die
Versorgungsausgaben stark unterzeichnet seien, abgeschlossen sein?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch das statistische Konzept der
Bildungsausgaben zu überprüfen?
Das derzeit angewandte Verfahren ist international anerkannt und aus Sicht der
statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes sachgerecht. Die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz wird sich voraussichtlich erneut mit der
Frage der Ausweisung der Versorgungsausgaben für den Forschungsbereich
befassen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/11549Bildungsbeteiligung
20. Wie viel Prozent der Kinder unter drei Jahren sollen nach Ansicht der
Bundesregierung 2015 eine Krippe besuchen?
Für wie viel Prozent der Kinder unter drei Jahren sollen nach Ansicht der
Bundesregierung ganztägige Betreuungsangebote zur Verfügung stehen?
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013
schrittweise ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Betreuungsangebot für
bundesweit durchschnittlich rund 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren
aufzubauen. Rund 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege,
70 Prozent in Einrichtungen geschaffen werden. Dabei gibt die
Bundesregierung keine Vorgaben für die Betreuungszeiten. Das Angebot muss vielmehr den
Wünschen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Bund,
Länder und Kommunen werden diesen Ausbau mit ca. 12 Mrd. Euro bis 2013
finanzieren. Der Bund stellt davon bis zum Jahr 2013 4 Mrd. Euro zur
Verfügung und ab 2014 jährlich 770 Mio. Euro als Zuschuss zu den Betriebskosten
im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Darüber hinaus erwartet die
Bundesregierung keine zusätzlichen Kosten.
21. Für wie viel Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und der
Einschulung sollen nach Ansicht der Bundesregierung 2015 Ganztagsplätze in
einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen?
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Nach dem Bericht der EU Kommission zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf
dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter vom
3. Oktober 2008 erfüllt Deutschland bereits jetzt die so genannten Barcelona-
Ziele für das Jahr 2010. Die Barcelona-Ziele sehen für Kinder zwischen drei
Jahren und dem Schulpflichtalter vor, dass für mindestens 90 Prozent dieser
Altersgruppe Betreuungsplätze zur Verfügung stehen sollten. Zur Frage der
Ganztagsplätze wird auf Frage 20 verwiesen.
22. Wie hoch soll nach Ansicht der Bundesregierung bis 2015 der Anteil der
Ganztagsschulplätze sein?
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Mit dem Ende 2009 auslaufenden Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ mit einem Volumen von vier Mrd. Euro hat der Bund
entscheidende Impulse für den Ausbau von Ganztagsschulen gesetzt. Für die Planung
und den Ausbau von Ganztagsschulen sind allein die Länder verantwortlich.
Der Bedarf sowie die dadurch entstehenden Kosten werden deshalb vor Ort von
Kommunen und Ländern ermittelt.
Drucksache 16/11549 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Wie hoch soll nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der
Schülerinnen und Schüler sein, die 2015 die Hochschulreife erwerben?
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Aus Sicht der Bundesregierung soll der Anteil der Schulabsolventinnen und
-absolventen mit Hochschulreife auf mittlere Sicht weiter gesteigert werden.
Dies dient auch dem Ziel, die Studienanfängerquote auf 40 Prozent eines
Altersjahrgangs zu erhöhen.
Im Jahr 2007 haben nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen
Bundesamts rund 432 500 Schülerinnen und Schüler in Deutschland die
Hochschuloder Fachhochschulreife erworben. Laut der aktuellen KMK-
Vorausberechnung (KMK: Kultusministerkonferenz) der Schüler- und Absolventenzahlen
sollen die Hochschulreife im Jahr 2015 434 000 Schülerinnen und Schüler
erhalten.
Entsprechend ihrer Zuständigkeit für den Schulbereich tragen die Länder die
für diesen Ausbau notwendigen Kosten.
24. Wie hoch soll 2015 nach Ansicht der Bundesregierung die
Studienanfängerzahl sein?
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass jeder Studienberechtigte, der willens und
fähig ist, ein Studium aufzunehmen, auch ein Studienangebot erhält. Laut einer
KMK-Vorausberechnung ist im Jahr 2015 eine Studienanfängerzahl von
393 800 zu erwarten.
Die weitere Ausgestaltung des Hochschulpakts 2020 wird derzeit im Rahmen
einer von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz eingesetzten
Staatssekretärsarbeitsgruppe verhandelt. Eine genaue Aussage über mögliche Kosten des
Kapazitätsausbaus 2015 ist daher zur Zeit noch nicht möglich.
25. Gab es auf dem Bildungsgipfel diesbezüglich Vereinbarungen zwischen
dem Bund und den Ländern?
Falls nein, wann, und in welchem Rahmen sollen sie getroffen werden?
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Studienanfängerquote im
Bundesdurchschnitt auf 40 Prozent des Jahrgangs zu steigern. Der
Hochschulpakt 2020 soll bedarfsgerecht weitergeführt werden. Bund und Länder sind sich
einig, dass das Potential von etwa 275 000 zusätzlichen Studienanfängerinnen
und -anfängern bis 2015 ausgeschöpft werden soll.
Demografische Entwicklung
26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ressourcenspielräume bis
2015 ein, die sich durch die demografische Entwicklung im
Elementarbereich (inkl. Krippen und Horte) ergeben (bitte soweit möglich
differenziert nach Jahren und Bundesländern)?
Da zwischen 2010 und 2015 die Anzahl der Kindergartenkinder nur noch leicht
zurückgehen wird, ist nicht damit zu rechnen, dass eine nennenswerte
finanzielle Entlastung stattfinden wird. Entsprechend wurden in den Folgekostenab-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11549schätzungen des Kinderförderungsgesetzes (Begründung finanzieller Teil)
keine demografiebedingten Minderausgaben aufgeführt.
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ressourcenspielräume bis
2015 ein, die sich durch die demografische Entwicklung im Bereich der
allgemeinbildenden Bildungsgänge ergeben (bitte soweit möglich
differenziert nach Jahren und Bundesländern)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ressourcenspielräume bis
2015 ein, die sich durch die demografische Entwicklung im Bereich der
beruflichen Bildungsgänge und der betrieblichen Ausbildung ergeben
(bitte soweit möglich differenziert nach Jahren und Bundesländern)?
Im Bereich der beruflichen Bildungsgänge und der betrieblichen Ausbildung
wird es nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der demografischen
Entwicklung keine Ressourcenspielräume bis zum Jahr 2015 geben.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit kursierende
Größenordnung dieser Ressourcenspielräume in Höhe von bis zu 8 Mrd.
Euro im Jahr 2015?
Inwieweit gehen in diese Bewertung die Erfahrungen mit rückläufigen
Schülerinnen- und Schülerzahlen zwischen 1975 und 1990 ein?
Inwieweit gehen in diese Bewertung Überlegungen ein, dass mit einer
sinkenden Zahl der Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht im
gleichen Maße die institutionellen Kosten zurückgehen könnten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
Strategiegruppe und Zeitplan
30. Wie ist die am 22. Oktober 2008 beschlossene Strategiegruppe
zusammengesetzt (bitte Teilnehmende mit Funktion nennen)?
In der von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder beim
Qualifizierungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden eingesetzten
Strategiegruppe werden die Länder durch die Chefin und die Chefs der Staats- und
Senatskanzleien von Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
vertreten. Die Bundesregierung wird durch das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Bildung und Forschung
sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Staatssekretärsebene
vertreten.
31. Welche parlamentarische Rückkopplung ist für die Arbeit der
Strategiegruppe vorgesehen oder vereinbart?
Die Strategiegruppe ist ein von den Regierungen von Bund und Ländern
eingesetztes Gremium. Die Parlamente von Bund und Ländern werden zeitgerecht
beteiligt.
Drucksache 16/11549 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode32. Bis wann soll der im Papier ausdrücklich benannte Konflikt zwischen
Ländern und Bund über die Finanzierungswege gelöst sein?
Die von Bund und Ländern eingesetzte Strategiegruppe wird bis zur
Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder vom 28. bis 30. Oktober 2009
Vorschläge erarbeiten.
33. Wie sieht der Zeitplan für das Erreichen des 3-Prozent-Ziels bei den
Forschungsausgaben bis 2010 und bei den Erhöhungen der
Bildungsausgaben auf 7 Prozent bis 2015 aus?
Befürwortet die Bundesregierung eine Strategie, sich bis 2010 auf die
Steigerung der Forschungsausgaben zu konzentrieren, oder soll in beiden
Bereichen schon ab 2009 die Ausgaben so erhöht werden, dass die BIP-
Anteile steigen?
Die Bundesregierung stellt 2009 mit rund 12 Mrd. Euro so viel Geld für
Forschung und Entwicklung bereit wie nie zuvor. Wenn Länder und Wirtschaft
ebenfalls solche Steigerungen wie der Bund erbrächten, würde 2009 ein FuE-
Anteil (FuE: Forschung und Entwicklung) von fast 2,9 Prozent des BIP
erreicht. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich
auf dem Bildungsgipfel in Dresden auf das gemeinsame Ziel geeinigt, dass in
Deutschland der Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung auf
10 Prozent des BIP bis zum Jahr 2015 gesteigert wird. Sie haben am 18.
Dezember 2008 erneut erklärt, entsprechend der Lissabon-Strategie gemeinsam mit
der Wirtschaft das 3-Prozent-Ziel weiter anzustreben.
34. Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung eine Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern, die am 30. Oktober 2009 zu treffen ist, wenn
Ende September 2009 der Deutsche Bundestag neu gewählt wird?
In welcher Form soll nach Ansicht der Bundesregierung diese
Vereinbarung getroffen werden?
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben die beim
Qualifizierungsgipfel eingesetzte Strategiegruppe beauftragt, bis zur
Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder vom 28. bis 30. Oktober 2009 Vorschläge
zu erarbeiten. Darüber hinaus sind die Kultusministerkonferenz und die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz durch Beschluss der Chefin und der Chefs
der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des
Bundeskanzleramtes gebeten, einen ersten Zwischenbericht über die Umsetzung der
Maßnahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland zu erstellen und ihn nach
Abstimmung mit den zuständigen Fachministerinnen und -ministern des
Bundes und der Länder unter Beachtung des jeweiligen Verantwortungsbereiches
bis zum Oktober 2009 vorzulegen.
35. Plant die Bundesregierung einen weiteren Nationalen Bildungsgipfel?
Falls ja, wann, und mit welchem Ziel?
In dieser Legislaturperiode ist kein weiterer Bildungsgipfel geplant.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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