Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7023
25.04.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wieczorek (Duisburg), Conrad,
Dr. Diederich (Berlin), Diller, Esters, Jungmann (Wittmold), Kühbacher, Matthäus
-
Maier, Nehm, Purps, Reschke, Sieler (Amberg), Dr. Struck, Waltemathe, Walther,
Dr. Wegner, Zander, Poß, Börnsen, Dr. Hauchler, Huonker, Kastning, Dr. Mertens
(Bottrop), Oesinghaus, Opel, Westphal, Dr. Wieczorek, Dr. Vogel und der Fraktion
der SPD
— Drucksache 11/6903 —
Währungsunion (III):
Währungsunion und Staatshaushalt der DDR
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 24. April
1990 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Wie haben sich Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts der
DDR seit Jahresanfang entwickelt, und wie schätzt die
Bundesregierung die weitere Entwicklung bis zum Jahresende ein?
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des
Staatshaushalts der Deutschen Demokratischen Republik wird während des
Jahres in der Regel nicht veröffentlicht. Entgegen den von der
Deutschen Demokratischen Republik zunächst geäußerten
Befürchtungen sind die Einnahmen aus den verschiedenen
Produktionsabgaben nicht wesentlich hinter den Einnahmen im
entsprechenden Zeitraum des Vorjahres zurückgeblieben. Die weitere
Entwicklung des Staatshaushalts der Deutschen Demokratischen
Republik bis zum Jahresende ist Gegenstand der Gespräche mit
der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die
Schaffung einer Währungsunion, Wirtschafts- und
Sozialgemeinschaft. Für fundierte zahlenmäßige Aussagen ist es daher noch zu
früh.
2. Wie groß war die Finanzierungslücke im Staatshaushalt 1989 der
DDR? Wie groß ist die derzeitige Finanzierungslücke im
Staatshaushalt 1990 der DDR, wie hoch wird sie voraussichtlich am
Jahresende sein, und auf welche Entwicklungen auf Ausgaben- und
Einnahmenseite ist sie zurückzuführen?
Das Finanzierungsdefizit im Staatshaushalt der Deutschen
Demokratischen Republik für 1989 betrug nach Angaben der Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik 3,7 Mrd. Mark. Zum
Finanzierungsdefizit 1990 sind der Bundesregierung derzeit keine
Angaben möglich; insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
3. Welche Entscheidungen und Maßnahmen haben die zuständigen
Instanzen der DDR getroffen, um die drohende Finanzierungslücke
zu begrenzen, und durch welche Maßnahmen haben sie sie
tendenziell erhöht?
Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat
bereits begonnen, die Abgaben den Verhältnissen für die Zeit
nach Beginn der Währungsunion, Wirtschafts- und
Sozialgemeinschaft anzupassen. Zur Begrenzung des für 1990 zu erwartenden
Haushaltsdefizits hat die Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik bereits mit dem notwendigen Abbau von
Subventionen begonnen. Sie baut darüber hinaus Personal des zentralen
Staatsapparats ab. Für Tendenzaussagen über die Entwicklung
der Finanzierungslücke ist es jetzt noch zu früh.
Ministerpräsident de Maizière hat in der Regierungserklärung
vom 19. April 1990 angekündigt, daß „die Aufgabe der Regierung
bei der Aufstellung und Ausführung des Staatshaushalts für 1990
getragen ist von der notwendigen Stabilisierung der
Staatsfinanzen und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts. Die wirtschaftliche und sparsame Verwaltung der
Ausgaben ist unabdingbare Voraussetzung zum weitestgehenden
Ausgleich des Haushalts 1990. Trotz sparsamer Haushaltsführung
wird eine begrenzte Kreditaufnahme nicht zu umgehen sein".
4. Wie hoch ist die Verschuldung der DDR im Inland sowie im
Ausland, und welche Qualität hat diese Verschuldung gemessen am
herkömmlichen Begriff der Staatsverschuldung?
Das bisher vorliegende Datenmaterial zur Inlandsverschuldung
des DDR-Staatshaushalts (ohne Schulden für den Wohnungsbau
und die volkseigenen Betriebe) enthält eine Reihe von
Ungenauigkeiten und Inkompatibilitäten, so daß eine Aussage über die
Gesamthöhe der inneren Verschuldung der Deutschen
Demokratischen Republik derzeit nicht möglich ist. Die in der Bilanz des
Kreditsystems der Deutschen Demokratischen Republik
ausgewiesenen Kredite, die aus Mitteln des Staatshaushalts zu tilgen
sind, in Höhe von 10 Mrd. Mark der Deutschen Demokratischen
Republik (Jahresbericht 1989 der Staatsbank der Deutschen
Demokratischen Republik ) dürften die Gesamthöhe der internen
Staatsschulden nur unzureichend erfassen.
Die Nettoauslandsverschuldung des Staates betrug nach
öffentlichen Angaben 18,5 Mrd. Dollar.
5. Welche Aktiva stehen der Verschuldung im Inneren bzw. im
Ausland gegenüber?
Der Staat hat Grundbesitz und verfügt über Gebäude und
Infrastruktureinrichtungen. Zudem hat er Ansprüche auf das
Produktivvermögen. Die Werthaltigkeit dieser Aktiva ist allerdings zu
prüfen.
6. Bedeutet die Einführung einer Währungsunion, daß auch die
Finanzierungslücke und die Staatsverschuldung der DDR auf D-
Mark umgestellt werden, und wer wird im Falle der Vereinigung
als Rechtsnachfolger der DDR für die Bedienung dieser Schulden
aufkommen?
Die Einführung der Deutschen Mark in der Deutschen
Demokratischen Republik bedeutet, daß alle auf Mark der Deutschen
Demokratischen Republik lautenden Forderungen und
Verbindlichkeiten auf Deutsche Mark umgestellt werden. Die Auslandsschulden
der Deutschen Demokratischen Republik sind bereits
überwiegend in konvertibler Währung denominiert.
7. Wie können Defizite im Staatshaushalt der DDR nach der
Währungsunion finanziert werden, und welche Konsequenzen ergeben
sich insoweit aus den Deckungslücken und
Finanzierungsproblemen des Staatshaushalts der DDR für die Stabilität der D-Mark und
das Zinsniveau in der Bundesrepublik Deutschland?
Defizite im Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen
Republik können nach Einführung der Deutschen Mark auf dem
Kapitalmarkt finanziert werden. Probleme für die Stabilität der
Deutschen Mark können ausgeschlossen werden, da zur Finanzierung
von Staatsdefiziten künftig in der Deutschen Demokratischen
Republik — wie heute in der Bundesrepublik Deutschland — nur
der ordentliche Kapitalmarkt zur Verfügung steht.
Konsequenzen für das Zinsniveau ergeben sich nicht, solange der
Kapitalmarkt insgesamt nicht überbeansprucht wird.
8. Wird sich die DDR in der Zeit nach Einführung der Währungsunion
und bis zur Vereinigung ohne Mitwirken der Bundesrepublik
Deutschland verschulden können, oder sind hierfür gegebenenfalls
Kreditausfallbürgschaften des Bundes oder andere Instrumente
erforderlich?
Auch diese Thematik wird Gegenstand der Gespräche zwischen
der Bundesregierung und der Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik über die Schaffung einer Währungsunion,
Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft sein.
9. Wird die Bundesregierung für Kredite der DDR-Banken an die
DDR-Wirtschaft, die nach Inkrafttreten der Währungsunion
notleidend werden, einspringen und in welcher Form? Welche
Belastungen für den Bundeshaushalt sind aus solchen Garantien des Bundes
zu erwarten?
Ob und in welchem Umfang trotz der im Rahmen der
Währungsumstellung beabsichtigten Teilentschuldung Kredite der DDR
-
Banken notleidend werden, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht übersehen werden.
10. Wie ist der Staatshaushalt der DDR finanziert, und welchen Einfluß
werden die Währungsunion und die mit ihr verbundenen Reformen
auf die Einnahmenseite des Staatshaushalts der DDR haben?
11. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmenausfälle bei den
verschiedenen Einnahmequellen, und inwieweit können sie durch
Mehreinnahmen (z. B. durch Einführung neuer Steuern,
Veräußerung von Staatsvermögen usw.) ausgeglichen werden?
Der Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen Republik wird
derzeit aus Abgaben, Steuern und Kreditaufnahme finanziert. Die
von der Deutschen Demokratischen Republik beabsichtigte
Umstellung der planwirtschaftlichen Ablieferungen der Betriebe auf
ein marktwirtschaftliches Steuersystem wird eine durchgreifende
Umstrukturierung der Einnahmenseite des DDR-Haushalts mit
sich bringen und von entsprechenden Umstrukturierungen auf
der Ausgabenseite begleitet sein. Dabei wird es wegen der
beabsichtigten Absenkung des Staatsanteils zu erheblichen
Mindereinnahmen und -ausgaben kommen. Hinsichtlich des
Nettoeffekts auf den Finanzierungssaldo wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Die Regierungsparteien der Deutschen Demokratischen Republik
sind sich darüber einig, daß „das bisherige Volkseigentum im
Sinne einer marktwirtschaftlichen Ordnung grundsätzlich
innerhalb geeigneter Rechtsformen in Eigentum von Privaten...
überführt wird" . Diese vorgesehene Privatisierung wird die
Einnahmensituation langfristig verbessern.
12. In welchem zeitlichen Zusammenhang zur Währungsunion ist nach
Auffassung der Bundesregierung eine Angleichung der indirekten
und direkten Steuern erforderlich, und wie begründet sie das?
Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Deutschen
Demokratischen Republik, mit der Schaffung der Währungsunion das
Umsatzsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie
weitere Verkehr- und Verbrauchsteuern einschließlich des
Steuerverfahrensrechts zu übernehmen. Über den Zeitpunkt der
Angleichung der direkten Steuern wird mit der Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik gesprochen werden.
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das erzielbare Aufkommen
der Lohn- und Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der
Gewerbesteuer, der Vermögensteuer, der Mehrwertsteuer und der
wesentlichen Verbrauchsteuern in den ersten Jahren nach
Einführung der Währungsunion, wenn unterstellt wird, daß das in der
Bundesrepublik Deutschland geltende Steuerrecht insoweit
unverändert auf die DDR übertragen wird?
Im Hinblick auf erhebliche Unsicherheiten bei wesentlichen
gesamt- und einzelwirtschaftlichen sowie rechtlichen
Bestimmungsfaktoren für die Entwicklung der DDR-Steuereinnahmen
nach Schaffung der Währungsunion, Wirtschafts- und
Sozialgemeinschaft ist derzeit eine Schätzung der künftigen
Steuereinnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik nach üblichen
Verfahren mit Ableitung aus gesamtwirtschaftlichen Größen nicht
möglich. Nach einem Anpassungsprozeß wird sich bei gleichem
Steuerrecht in der Deutschen Demokratischen Republik in etwa
unsere Steuerquote einstellen.
14. Wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern,
bis die DDR über ein ergiebiges und ausreichendes Steuersystem
und eine leistungsfähige Finanzverwaltung verfügt? Geht die
Bundesregierung davon aus, daß auf diesem Weg Übergangsrecht
geschaffen werden muß, und, wenn ja, welches?
Die Bundesregierung unterstützt bereits jetzt durch umfangreiche
Schulungsmaßnahmen die im Aufbau befindliche
Finanzverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie geht deshalb
davon aus, daß dort mit Schaffung der Währungsunion neben den
schon bestehenden auch die bis zu diesem Zeitpunkt von der
Deutschen Demokratischen Republik einzuführenden Steuern
erhoben werden können. Wie sich aus der Antwort auf Frage 12
ergibt, sollen die direkten Steuern erst zu einem späteren
Zeitpunkt angeglichen werden. Insoweit kann sich das Erfordernis
von Übergangsrecht ergeben.
15. Wie kann oder soll in der Zwischenzeit die Finanzierung der
laufenden Staatsausgaben sichergestellt werden?
Ministerpräsident de Maizière hat in der Regierungserklärung
vom 19. April 1990 ausgeführt: „Eine konkrete Aussage (über den
Haushalt 1990) ist erst dann möglich, wenn der neuen Regierung
eine vollständige Ausgangsbilanz der Finanz- und
Wirtschaftslage vorliegt. Wir werden bemüht sein, so bald wie möglich
hierüber öffentlich Auskunft zu geben und die notwendigen
Konsequenzen zu ziehen. " Darüber hinaus hat er „alle Minister und
Vorsitzenden der Räte der Bezirke in die Verantwortung
genommen, die dem Staat aus Steuern und anderen Abgaben
zustehenden Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben".
16. Welchen Umfang soll die angekündigte personelle Unterstützung
der DDR beim Aufbau eines Finanzsystems und einer
leistungsfähigen Administration durch Beamte des Bundes, der Länder und der
Gemeinden haben, wie soll diese Unterstützung organisiert und wie
finanziert werden?
Zur Umstrukturierung der Zollverwaltung der Deutschen
Demokratischen Republik, die künftig auch die besonderen
Verbrauchsteuern verwalten soll, haben intensive Expertengespräche mit
Vertretern der Bundeszollverwaltung stattgefunden. Derzeit wird
geprüft, wie viele Beamte der Bundeszollverwaltung auf
freiwilliger Basis und für welchen Zeitraum Unterstützung vor Ort leisten
können. Die Kosten hierfür werden vom Bund getragen.
Bund und Länder haben zur Unterstützung der Deutschen
Demokratischen Republik beim Aufbau einer leistungsfähigen
Steuerverwaltung einen Arbeitskreis gebildet, der zunächst
Organisationskonzepte und Rahmenpläne für die Einrichtung von
Finanzämtern in der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt. In
welchem Umfang eine personelle Unterstützung durch den
Einsatz von Bediensteten der Landesfinanzverwaltungen in der
Deutschen Demokratischen Republik zur Betreuung der im Aufbau
befindlichen Steuerverwaltung notwendig sein wird, kann z. Z.
noch nicht angegeben werden.
Die Länder werden insoweit in Wahrnehmung ihrer
grundgesetzlichen Kompetenz für die Steuerverwaltung tätig. Sie haben auch
die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
17. Wie ist die heutige Ausgabenstruktur des Staatshaushalts der DDR,
und wie werden sich Ausgabenstruktur und Ausgabenvolumen des
Staatshaushalts voraussichtlich bei Vollzug der Währungsunion
ändern?
Der heutige Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen
Republik ist ein planwirtschaftlicher Zentralhaushalt, der fast die
gesamte Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen
Republik umfaßt. Er ist nach Aufbau und Gliederung mit dem
Bundeshaushalt nicht vergleichbar. Die Deutsche Demokratische
Republik plant, ihren Staatshaushalt an unsere Haushaltssystematik
anzugleichen. Wie bereits zu den Fragen 10 und 11 dargelegt,
wird die Ausgabenseite des DDR-Staatshaushalts mit dem
Übergang auf die soziale Marktwirtschaft erheblich absinken.
18. Zu welchem Termin ist die Anpassung und Aufgliederung des
Staatshaushalts entsprechend dem Finanzsystem der
Bundesrepublik Deutschland geplant?
Ministerpräsident de Maizière hat in der Regierungserklärung
vom 19. April 1990 betont, daß das DDR-Haushaltsrecht in
Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium dem
bundesdeutschen Recht angepaßt werden soll; dies gilt vor allem für das
Haushaltsrecht und die Haushaltsordnung. „Diese Aufgaben sind
so zu erfüllen, daß den notwendigen Anforderungen bei
Einführung der Währungsunion Rechnung getragen wird. "
19. Inwieweit sind die im Staatshaushalt der DDR bisher enthaltenen
Sozialversicherungszweige durch eigene Beitragseinnahmen und
Zuschüsse aus den allgemeinen Einnahmen finanziert?
Die Sozialversicherung umfaßt in der Deutschen Demokratischen
Republik die Rentenversicherung und Teilbereiche des
staatlichen Gesundheitswesens, wie z. B. kostenlose medizinische
Betreuung, Krankengeld, Arzneien. Eine Arbeitslosenversicherung
befindet sich erst im Aufbau.
Die Gesamtausgaben der Sozialversicherung für 1989 in Höhe
von 37,4 Mrd. Mark der Deutschen Demokratischen Republik
werden laut Staatshaushaltsplan 1989 zu 48,6 v. H. durch
staatliche Zuschüsse und zu 51,4 v. H. durch Beitragseinnahmen
gedeckt.
20. Welche Auswirkungen ergeben sich nach heutiger Einschätzung
der Bundesregierung aus der Währungsunion und damit
verbundenen Reformen auf den Finanzausgleich?
Die Währungsunion, Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gesamtdeutschen
Bundesstaat. Dem hat der Finanzausgleich in der Bundesrepublik
Deutschland bereits vor der Vereinigung der beiden Teile
Deutschlands Rechnung zu tragen.
Artikel 107 Abs. 2 GG verpflichtet die Länder (einschließlich ihrer
Gemeinden) zu einem angemessenen Ausgleich ihrer
unterschiedlichen Finanzkraft. Diese aus dem Bundesstaatsprinzip
folgende Pflicht zu finanzieller Solidarität besteht auch gegenüber
den neuen Mitgliedern eines sich bildenden gesamtdeutschen
Bundesstaats. Finanzzuwendungen der Bundesrepublik
Deutschland an die Deutsche Demokratische Republik im Zusammenhang
mit der Währungsunion, Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft sind
daher auch von den Ländern und Gemeinden mitzutragen.
Dies bedeutet nicht, daß die Deutsche Demokratische Republik
bzw. die sich auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen
Republik bildenden Länder bei einem Beitritt unmittelbar in das
Länderfinanzausgleichssystem der Bundesrepublik Deutschland
einbezogen werden müßten. Die verfassungsrechtliche Pflicht der
Länder zu einem angemessenen Finanzkraftausgleich gegenüber
den beitretenden Teilen Deutschlands könnte innerhalb des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs während einer Übergangszeit
auch auf andere Weise, etwa bei der Neuregelung der
Umsatzsteuerverteilung nach Artikel 106 Abs. 3 und 4 GG, berücksichtigt
werden.
21. Sind der Bundesregierung Berechnungen über das künftige
Volumen und die Verteilung der Mittel des horizontalen
Finanzausgleichs bekannt, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung ist eine Modellrechnung des
Finanzministeriums Baden-Württemberg über die finanziellen Auswirkungen
einer Einbeziehung der Deutschen Demokratischen Republik in
den Finanzausgleich unter den Ländern bekannt. Nach dieser
Modellrechnung würden bei Anwendung des in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Länderfinanzausgleichssystems
sowie der Annahme, daß in der jetzigen Deutschen Demokratischen
Republik die Steuereinnahmen je Einwohner etwa 50 v. H. des
Durchschnitts in den bisherigen Bundesländern ausmachen, die
Finanzausgleichsleistungen der bisherigen Bundesländer an die
Länder der Deutschen Demokratischen Republik knapp 20 Mrd.
DM betragen. Modellrechnungen der Bundesregierung kommen
zu ähnlichen Ergebnissen.
Diese Modellrechnungen sind rein hypothetisch und geben
keinen Aufschluß darüber, wie der horizontale Finanzausgleich in
einem künftigen gesamtdeutschen Bundesstaat aussehen wird.
22. Wie kann ein zukünftiges System des Finanzausgleichs unter
Einschluß der DDR aussehen, und wie wird sich die Struktur der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ändern?
Zwischen Bund und Ländern finden derzeit erste Gespräche über
die Auswirkungen des deutschen Einigungsprozesses auf den
bundesstaatlichen Finanzausgleich statt.]