Praxis der Datenverarbeitung im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der ARD-Sendung „Report Mainz“ wurden am 29. September 2008 schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsweise des „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration“ (GASIM) erhoben. Entgegen den Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zuletzt Bundestagsdrucksache 16/8482) würden dort Daten nicht nur „erhoben“, sondern auch „angereichert“ und „gespeichert“. Zudem habe das GASIM – anders als von der Bundesregierung bislang behauptet – eine klare operative Steuerungsfunktion. „Dort werden Ermittlungsverfahren vorbereitet, teilweise sogar begleitet und mit Polizeidienststellen weitere Ermittlungsschritte geplant.“, hieß es in dem Bericht.
Auch der Leiter der Bundespolizei im GASIM, Thomas Spang, hat sich (in Kriminalistik 2/2007) dahingehend geäußert, dass Informationen abgeglichen, bewertet, angereichert und weitergesteuert würden. Das steht im Widerspruch zur von der Bundesregierung (auf Bundestagsdrucksache 16/8482) gegenüber der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegebenen Auskunft, dass „keine Analysedateien“ angelegt würden und personenbezogene Daten nicht erhoben würden
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Hat der angekündigte Besuch des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI), Peter Schaar, im GASIM stattgefunden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8482, S. 5)?
a) Liegt der Bundesregierung die diesbezügliche Stellungnahme des BfDI vor?
b) Inwiefern hat der BfDI zu Fragen bzw. zur Rechtsgrundlage bzw. zur Praxis der Erhebung, des Austauschs bzw. der Speicherung personenbezogener Daten im GASIM Stellung genommen?
Ist es zutreffend, dass das Bundeskriminalamt (BKA) in einem durch das Bundesministerium des Innern (BMI) angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 feststellt, dass im GASIM personenbezogene Daten erhoben, ausgetauscht und gespeichert werden, dass es für diese Erhebung bzw. den Austausch und die Speicherung personenbezogener Daten im GASIM gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einer ausdrücklichen Rechtsvorschrift bedarf, dass es im GASIM an einer diesbezüglich konkreten Rechtsgrundlage bzw. an der besonderen Erforderlichkeit (im Sinne des BDSG) mangelt?
a) Wie lauten die diesbezüglichen Argumente des BKA?
b) Sind die Feststellungen des BKA zutreffend, und wenn ja, wie verträgt sich dies dann mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, derzufolge personenbezogene Daten durch Mitarbeiter des GASIM „nicht erhoben werden“ (Bundestagsdrucksache 16/8482, S. 4)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung – und wie bewertet der BfDI – diese rechtlichen Feststellungen des BKA?
d) Durch welche Maßnahmen wurde bzw. soll in Zukunft den rechtlichen Bedenken des BKA Rechnung getragen werden?
Ist es zutreffend, dass das BKA in einem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 feststellt, dass auch nicht freigegebene personenbezogene Daten des Bundesnachrichtendienstes (BND) Behörden innerhalb des GASIM (z. B. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS) aber auch Behörden außerhalb des GASIM (z. B. BPOL insgesamt sowie Schleusungsermittlungsgruppen der Landeskriminalämter) zur Verfügung gestellt worden sind?
a) Sind die Feststellungen des BKA zutreffend?
b) Wie lauten die diesbezüglichen rechtlichen Bedenken des BKA?
c) Wie bewertet die Bundesregierung – und wie bewertet der BfDI – die rechtliche Grundlage einer derartigen Datenübermittlungspraxis?
d) Durch welche Maßnahmen wurde bzw. soll in Zukunft den rechtlichen Bedenken des BKA Rechnung getragen werden?
Ist es zutreffend, dass das BKA in einem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 feststellt, dass die Datenübermittlungspraxis von BND und BPOL rechtlich äußerst fraglich/bedenklich sei bzw. kritisch sei im Hinblick auf das Trennungsgebot?
a) Wie lauten die diesbezüglichen Argumente des BKA?
b) Wie bewertet die Bundesregierung – und wie bewertet der BfDI – die rechtliche Grundlage einer derartigen Datenübermittlungspraxis?
c) Durch welche Maßnahmen wurde bzw. soll in Zukunft den rechtlichen Bedenken des BKA Rechnung getragen werden?
Ist es zutreffend, dass das BKA in einem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 ausführt, dass die Speicherung personenbezogener Daten durch die FKS zum Zweck der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht gedeckt ist?
a) Wie lauten die diesbezüglichen Argumente des BKA?
b) Wie bewertet die Bundesregierung – und wie bewertet der BfDI – die rechtliche Grundlage einer derartigen Datenübermittlungspraxis?
c) Durch welche Maßnahmen wurde bzw. soll in Zukunft den rechtlichen Bedenken des BKA Rechnung getragen werden?
Ist es zutreffend, dass das BKA in einem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 ausführt, dass die pauschale Datenübermittlung von der FKS an sämtliche Behörden im GASIM rechtlich bedenklich sei, dass also die Übermittlung personenbezogener Daten von der FKS nur an die BPOL – nicht aber an das BKA oder eine andere Behörde zulässig sei, und dass die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten von der FKS an die Nachrichtendienste zweifelhaft sei?
a) Wie lauten die diesbezüglichen Argumente des BKA?
b) Wie bewertet die Bundesregierung – und wie bewertet der BfDI – die rechtliche Grundlage einer derartigen Datenübermittlungspraxis?
c) Durch welche Maßnahmen wurde bzw. soll in Zukunft den rechtlichen Bedenken des BKA Rechnung getragen werden?
Ist es zutreffend, dass in einem durch das BMI angeforderten Schreiben des BKA vom 29. November 2007 behauptet wird, dass die BPOL und die FKS im Forum 7 des GASIM sämtlichen Kooperationspartnern, einschließlich BND und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), personenbezogene Daten mit dem Auftrag der Anreicherung durch eigene Erkenntnisse übermittelt hat?
Ist diese Darstellung des BKA korrekt?
Ist es zutreffend, dass das BKA diesbezüglich die datenschutzrechtlichen Zusammenhänge (zumindest im Hinblick auf die Datenübermittlung an das BfV) für rechtlich äußerst fraglich bezeichnet hat?
a) Wie begründet das BKA diesen Vorhalt?
b) Ist die Darstellung bzw. die rechtliche Bewertung des BKA korrekt?
Ist es zutreffend, dass in einem durch das BMI angeforderten Schreiben des BKA vom 29. November 2007 behauptet wird, dass auch im Forum 1 des GASIM („Tägliche Lagebesprechung“) personenbezogene Daten aus aktuellen Ermittlungsverfahren – zum Teil ohne Kenntnis der für das Ermittlungsverfahren zuständigen Behörde – an die Kooperationspartner des Forum 1 (und damit im Ergebnis an alle im GASIM vertretene Behörden) verteilt wurden bzw. werden?
a) Ist diese Darstellung des BKA korrekt?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft abzustellen?
c) Wenn nein, wie kommt das BKA zu einer derartigen Feststellung?
Inwiefern ist sichergestellt, dass – wie in dem o. g. Bericht von „REPORT MAINZ“ problematisiert wurde – die personenbezogenen Daten von Menschen, die im Zuge sog. Erkenntnisanfragen durch die im GASIM vertretenen Polizei- und Nachrichtendienste überprüft werden, in den Datensystemen des GASIM bzw. der dort arbeitenden Bundesbehörden gelöscht werden, wenn diese Recherche ergebnislos verlaufen ist – sich also keine Verdachtsmomente gegen die betreffende Person ergeben haben?
Inwiefern ist sichergestellt, dass Personen, die im Zuge sog. Erkenntnisanfragen durch die im GASIM vertretenen Polizei- und Nachrichtendienste überprüft werden, über diese verdeckte Erhebung/Erfassung, Speicherung, Abgleich bzw. Anreicherung ihrer personenbezogenen Daten nachträglich zumindest dann informiert werden, wenn diese Recherche ergebnislos verlaufen ist – sich also keine Verdachtsmomente gegen die betreffende Person ergeben haben – damit die betreffende Person überhaupt die Chance hat, eine datenschutzrechtliche Überprüfung einzuleiten?
Ist es zutreffend, dass im GASIM Ermittlungsverfahren vorbereitet und auch begleitet bzw. dass mit Polizeidienststellen einzelne Ermittlungsschritte geplant werden? Wenn ja, wie verträgt sich dies dann mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, derzufolge das GASIM „selbst keine operativen Maßnahmen durchführt“ (Bundestagsdrucksache 16/8482, S. 5)?
Ist es zutreffend, dass – ausweislich des Protokolls vom 28. August 2007 des Forums 4 des GASIM („Nachrichtendienstlich taktische und - strategische Lage“) – die operative Komponente des Forums 4 verstärkt werden soll?
a) Wenn ja, durch welche Maßnahmen sollte die operative Komponente des Forum 4 verstärkt werden?
b) Inwiefern wurden diese Vorschläge inzwischen umgesetzt?
Ist es zutreffend, dass – ausweislich des Protokolls vom 28. August 2007 des Forums 4 des GASIM – die BPOL Wert darauf legt, dass im Forum 4 strategische und operative Aspekte gleichermaßen behandelt werden sollten?
Wurde/wird diese Auffassung der BPOL auch von anderen im Forum 4 vertretenen Behörden geteilt?
a) Wurde dieser Vorschlag der BPOL inzwischen umgesetzt?
b) Wenn ja, inwiefern hat sich durch die Einbeziehung operativer Aspekte der Auftrag bzw. die Arbeitsweise des Forums 4 verändert?
Ist es zutreffend, dass durch die Einbeziehung operativer Aspekte im Forum 4 nunmehr auch operativ-taktische Hinweise aus freigegebenem nachrichtendienstlichem Aufkommen (z. B. des BND) mit Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich der anderen am Forum 4 beteiligten Behörden (BKA, BPOL, FKS, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF) verdichtet und umfassend mit exekutiv relevanten operativen und strategischen Informationen angereichert werden sollen (vgl. Protokoll des Forum 4 vom 19. Juli 2007)?
Ist es zutreffend, dass in einem durch das BMI angeforderten Schreiben des BKA vom 29. November 2007 behauptet wird, dass die BPOL auch im Forum 7 des GASIM („Operative Maßnahmen im Zusammenhang mit illegaler Migration“) die Behandlung operativer Einzelsachverhalte ausbauen möchte?
a) Ist diese Darstellung des BKA korrekt?
b) Wenn ja, durch welche Maßnahmen möchte die BPOL im Forum 7 des GASIM die Behandlung operativer Einzelsachverhalte ausbauen?
c) Inwiefern sind die Vorschläge der BPOL inzwischen umgesetzt worden?
Ist es zutreffend, dass das BKA in einem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 schreibt, es gäbe Probleme bei der Durchführung operativer Maßnahmen im GASIM unter teilweiser Außerachtlassung gesetzlicher Vorschriften?
a) Wenn ja, welche Probleme meint das BKA hier?
b) Konnten die diesbezüglich rechtlichen bzw. tatsächlichen Bedenken/ Kritikpunkte des BKA (BPOL umgeht Meldewege, verletzt gesetzliche Zuständigkeit des BKA) inzwischen ausgeräumt werden, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Ist es zutreffend, dass sich das BKA – wie in seinem durch das BMI angeforderten Schreiben vom 29. November 2007 dargestellt – aus dem Forum 7 des GASIM zurückgezogen hatte bzw. sich immer noch zurückgezogen hat?
a) Aus welchem Grund hat das BKA sich aus diesem Forum 7 zurückgezogen?
b) Hat sich das BKA auch aus anderen Foren des GASIM zurückgezogen?
c) Haben sich noch andere Behörden aus dem Forum 7 des GASIM zurückgezogen? Beteiligt sich das BKA wieder am Forum 7 bzw. an den anderen Foren des GASIM, und wenn ja, seit wann?
d) Sind innerorganisatorische Veränderungen vorgenommen worden, um die Rückkehr des BKA in das Forum 7 bzw. in die anderen Foren des GASIM zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Ist es zutreffend, dass sich der Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit im BMI im Mai 2008 dafür eingesetzt hat, der Bundespolizei innerhalb von GASIM ein Weisungsrecht zu erteilen, das sicherstellen soll, dass der BPOL-Leiter im GASIM im Hinblick auf die interne Geschäftsverteilung über hinreichende Anordnungsbefugnisse verfügt?
Ist es zutreffend, dass hiermit sichergestellt werden sollte, dass die/der BPOL-Leiter im GASIM im Hinblick auf die interne Geschäftsverteilung über hinreichende Anordnungsbefugnisse verfügt?
Ist dieser Vorschlag des Abteilungsleiters des BMI inzwischen umgesetzt worden – entspricht dies somit bzw. immer noch der gegenwärtigen Weisungslage innerhalb des GASIM?
Wie war die diesbezügliche Weisungslage innerhalb von GASIM vor Mai 2008 geregelt?
Aus welchem Grund wurde die damalige Weisungslage verändert?
Welche Auswirkungen hat die veränderte Weisungslage auf die interne Geschäftsverteilung des GASIM?
Wie oft, und mit welcher inhaltlichen Zielrichtung hat die BPOL seit Mai 2008 von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht?
Welche Behörden sind innerhalb des GASIM welchen anderen Behörden gegenüber in welcher Hinsicht weisungsberechtigt?
Welche Behörden sind im GASIM gegenüber dem BND bzw. dem BfV in welcher Hinsicht weisungsberechtigt?
Welchen Behörden gegenüber ist der BND bzw. das BfV im GASIM in welcher Hinsicht weisungsberechtigt?