Zukünftige völkerrechtliche Ausgestaltung des Gesundungsaufenthalts von Tschernobyl-Kindern aus Belarus in Deutschland
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach zwei Fällen von Kindern, die sich 2006 und im August 2008 weigerten, nach einem Erholungsurlaub im Rahmen der Initiativen für Tschernobyl-Kinder nach Belarus zurückzukehren, erließ der Präsident von Belarus, Alexander Lukaschenko, am 13. Oktober 2008 den Erlass Nr. 555, der fortan die Ausreise für minderjährige Bürger der Republik Belarus zum Zweck der Gesundung nur noch in solche Staaten erlaubt, die mit Belarus ein völkerrechtliches Abkommen über die Rahmenbedingungen der Gesundung von Kindern auf Grund unentgeltlicher Hilfe abgeschlossen haben. Da ein solches Abkommen zu diesem Zeitpunkt lediglich mit Italien abgeschlossen worden war, kam der Austausch im Rahmen der Tschernobyl-Initiativen weltweit faktisch zum erliegen. Laut Auskunft der Berliner Botschaft der Republik Belarus wurde dem Auswärtigen Amt im September 2008 von belarussischer Seite ein Entwurf über ein Regierungsabkommen zum Austausch von Tschernobyl-Kindern zur Prüfung der Möglichkeit eines Abschlusses übergeben.
Während die irische Regierung am 11. Dezember 2008 verlautbarte, bald ein solches Abkommen mit Belarus zu unterzeichnen und damit den Besuch von Kindern aus Belarus über die Weihnachtsfeiertage bei irischen Gastfamilien zu ermöglichen, forderten am 15. Dezember 2008 christdemokratische Abgeordnete des niederländischen Parlaments ihre Regierung auf, sich innerhalb der EU für Reisebeschränkungen gegen belarussische Funktionäre einzusetzen, die wegen des Fehlens eines Regierungsabkommens mit den Niederlanden den Besuch belarussischer Tschernobyl-Kinder bei niederländischen Gastfamilien über Weihnachten verhinderten.
Am 5. Dezember 2008 wandte sich der Arbeitskreis Humanitäre Projekte e. V. in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, mit der Bitte, den Abschluss des dem Auswärtigen Amt vorliegenden Abkommens zur Regelung des Austauschs der Tschernobyl-Kinder von Parlamentsseite zu befördern und dadurch die für 2009 geplanten Gesundungsaufenthalte der belarussischen Kinder zu ermöglichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Den Kindern von Tschernobyl in Deutschland e. V. äußerte in einem Schreiben vom 28. November 2008 die Befürchtung, der von belarussischer Seite vorgelegte Entwurf eines Abkommens mit Deutschland fordere die „Verstaatlichung“ sowohl der belarussischen als auch der deutschen Partner des bislang vollständig auf zivilgesellschaftlichen Organisationen fußenden Erholungsaustauschs der Tschernobyl-Kinder. Die Bundesarbeitsgemeinschaft äußerte weiterhin den Verdacht, der Versuch der Ausweitung der staatlichen Kontrolle auf den Erholungsaustausch der Tschernobyl-Kinder sei dem Anliegen geschuldet, über staatliche Kontrolle Proteste von zivilgesellschaftlich organisierten Tschernobylgruppen in Belarus gegen den geplanten Bau eines ersten Kernkraftwerks in Lande im Vorfeld zu unterbinden. Weiterhin machen sie auf den für sie unerträglichen Zustand aufmerksam, wonach seit Aussetzung der Reisebeschränkungen durch die EU im Oktober 2008 für belarussische Funktionäre diese nun wieder in die EU reisen könnten, den Tschernobyl-Kindern dies jedoch von eben jenen belarussischen Funktionären verweigert würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung die Erholungsreisen von Tschernobyl- Kindern nach Deutschland im Hinblick auf humanitäre Versorgung, zivilgesellschaftliches Engagement und Völkerverständigung?
Wie viele der geplanten Reisen von Tschernobyl-Kinder nach Deutschland konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 13. Oktober 2008 wegen des belarussischen präsidialen Erlasses Nr. 555 nicht stattfinden?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Absagen von über die Weihnachtsferien geplanten Reisen von Tschernobyl-Kindern nach Deutschland wegen eines fehlenden Abkommens mit Belarus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des belarussischen Präsidenten, Tschernobyl-Kinder nur noch in Länder reisen zu lassen, die mit Belarus ein Abkommen zur Regelung der Erholungsreisen abgeschlossen haben, insbesondere im Hinblick auf die am selben Tag von der EU beschlossene Dialogpolitik gegenüber Belarus, die mit der zeitweiligen Aufhebung der Reisebeschränkungen für den größten Teil belarussischer Funktionäre verbunden war?
Beabsichtigt die Bundesregierung, mit Belarus ein Abkommen gemäß Erlass Nr. 555 des belarussischen Präsidenten zu schließen, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung, ohne ein Abkommen mit Belarus Erholungsreisen für Tschernobyl-Kinder auch im kommenden Jahr zu ermöglichen?
Seit wann liegt der Bundesregierung der belarussische Entwurf für ein Abkommen über die Regelung des Erholungsurlaubs der Tschernobyl-Kinder in Deutschland vor?
Was beinhaltet der von belarussischer Seite vorgelegte Entwurf für ein Abkommen mit Deutschland?
Wie wertet die Bundesregierung den von der belarussischen Seite vorgelegten Entwurf?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Tschernobyl-Kinder- Organisationen, dass das Bestehen der belarussischen Regierung auf Abkommen zur Regelung der Erholungsreisen auf eine Ausweitung der staatlichen Kontrolle der zivilgesellschaftlich Organisationen der Tschernobyl-Hilfe abzielen, und sieht die Bundesregierung hier einen Zusammenhang mit den Plänen der belarussischen Regierung für den Bau eines ersten Kernkraftwerks in Belarus?
Wie ist der Stand der Verhandlungen über den vorgelegten Entwurf, und was sind die Gründe für die bislang nicht erzielte Unterzeichnung eines Abkommens?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die für 2009 geplanten Erholungsreisen von Tschernobyl-Kindern nach Deutschland wegen eines bislang fehlenden Abkommens mit Belarus gefährdet?