Mißbrauch bundesdeutscher Ausstattungshilfe für die Polizei in Somalia?
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
1. Auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 11/6559, antwortete die Bundesregierung am 17. Mai 1990, Drucksache 11/7162, auf Frage Nr. 4, ob sie denn ausschließen könne, daß Gegenstände, die die somalische Polizei über das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung erhält, vom Unterdrückungsapparat der somalischen Regierung mißbraucht wird, folgendermaßen:
„Im Rahmen der Ausstattungshilfe an Somalia gelieferte Güter werden ausschließlich von der somalischen Polizei genutzt, deren Rolle in der Antwort auf Frage 2 (nämlich deren positive Rolle, Anmerkung Eid) dargelegt wird."
Aufgrund welcher Recherchen kam die Bundesregierung zu dieser klaren Aussage?
2. War der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt der Brief des somalischen Präsidenten Siad Barré nicht bekannt, den wir der Bundesregierung in einer nichtautorisierten Übersetzung zur Kenntnis geben?
Text des Briefes:
Aktenzeichen: MJDS/LM/VII-46/2, 21.01.1990
Betr.: Weiterleitung von Anweisungen
Brief von Präsident Siad Barré an: Die Oberbefehlshaber des Militärs, der Sicherheitsbehörde, der Polizei, der Gefängniswärter und der Miliz
Zur Kenntnis: An den stellvertretenden Vorsitzenden der Somalischen Einheitspartei
Zur Kenntnis an das Innenministerium
Zur Kenntnis an den Oberbefehlshaber der Somalischen Armee
In letzter Zeit gibt es Schwierigkeiten zwischen verschiedenen Armee-Einheiten und Unachtsamkeit der Streitkräfte insgesamt. Das ist der Grund dafür, daß die Terroristen die Situation ausnutzten, innerhalb Somalias und an der Grenze. Deshalb bitte ich, daß die somalische Polizei
- 1200 Soldaten und Offiziere, 20 Lkw des Typs L.G., 12 Lkw des Typs 113 mit ihren Waffen und ihrer Logistik
- 400 Personen der nationalen Sicherheitskräfte, 600 Milizionäre, 350 Gefängniswärter zur Verfügung stellt. Wenn diese beim Militär angekommen sind, sollte das Militär für alle eine einheitliche Kampfmethode entwickeln, damit man nichts mehr von antirevolutionären Kräften hört.
Genosse Mohammed Siad Barré
Präsident der Somalischen Demokratischen Republik
P. S. Ich bitte den Premierminister und die Kommission der Nationalen Sicherheit, daß sie die Ausführung sicherstellen und mir danach darüber berichten. Gleichzeitig ist es notwendig, daß die gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden, damit sie die abgezogenen Polizeikräfte ersetzen, um die Sicherheit der Hauptstadt Mogadischu und anderer großer Städte gewährleisten können.
Gute Zusammenarbeit!
3. War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Brief des somalischen Premierministers Mohammed Ali Samater bekannt, den wir der Bundesregierung hiermit in einer nichtautorisierten Übersetzung zur Kenntnis geben?
Aktenzeichen: XWK/23-3-32/2/90
20.02.1990
An die Oberbefehlshaber aller Streitkräfte
An alle Ministerien und staatlichen Agenturen
Zur Kenntnis an das Sekretariat der Somalischen Sozialistischen Einheitspartei
Zur Kenntnis an den Präsidenten der Somalischen Demokratischen Republik
Ich nehme Bezug auf das Schreiben des Präsidenten der Somalischen Demokratischen Republik mit dem Aktenzeichen MJDS/LM/VII-46/2 vom 21.01.1990, welches die Vereinheitlichung aller bewaffneten Kräfte betraf, damit sie die Sicherheit im Lande verstärken können. Die Sicherheit des Landes ist nicht nur eine Aufgabe des Militärs mit seinen Waffen, Transportmitteln und Logistik und darüber hinaus mit dem Einsatz seines Lebens, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb bitte ich das Transportministerium, innerhalb von drei Tagen alle vierradgetriebenen Kraftfahrzeuge mit den Kennzeichen G.D.G.M. und auch Privatfahrzeuge an die Militäreinheit 77 zu übergeben, damit sie sich an der nationalen Verteidigung beteiligen können. Andere Kraftfahrzeuge, die nicht oben genannt wurden, wie das Kraftfahrzeug des Typs 8888 von der Polizei, Kriminalpolizei und den Sicherheitsbehörden, der Miliz und der Militärpolizei werden wir für die allgemeine Sicherheit in den Städten, und wenn es nötig wird, auch in den Grenzgebieten einsetzen, damit wir die antirevolutionären Kräfte vernichten können, die von den Imperialisten mißbraucht werden.
Gute Zusammenarbeit!
Der Premierminister
Mohammed Ali Samater
4. Was bedeuten die Bezeichnungen „Lkw des Typs L.G." und „Lkw des Typs 113", und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei um Fahrzeuge handelt, die im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung an die somalische Polizei geliefert wurden?
5. Was bedeuten die Kennzeichen „G.D.", „G.M.", die sich auf vierradangetriebenen Fahrzeugen befinden, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei um Projektfahrzeuge internationaler Geberorganisationen und speziell um Fahrzeuge von Projekten handelt, die mit bundesdeutschen Mitteln unterstützt werden?
6. Was bedeutet die Bezeichnung „Kfz des Typs 8888", und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei z. B. um den Passat handelt, der im Rahmen der Ausstattungshilfe der Bundesregierung der somalischen Polizei übergeben wurde?
7. Was bedeutet „Militäreinheit 77"?
8. Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Aufklärung des in den Fragen 4 bis 7 genannten Sachverhalts einzusetzen?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Antwort vom 17. Mai 1990, daß im Rahmen der Ausstattungshilfe an Somalia gelieferte Güter ausschließlich von der somalischen Polizei genutzt werden, im Lichte der oben wiedergegebenen Dokumente?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 11/6559, antwortete die Bundesregierung am 17. Mai 1990, Drucksache 11/7162, auf Frage Nr. 4, ob sie denn ausschließen könne, daß Gegenstände, die die somalische Polizei über das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung erhält, vom Unterdrückungsapparat der somalischen Regierung mißbraucht wird, folgendermaßen: „Im Rahmen der Ausstattungshilfe an Somalia gelieferte Güter werden ausschließlich von der somalischen Polizei genutzt, deren Rolle in der Antwort auf Frage 2 (nämlich deren positive Rolle, Anmerkung Eid) dargelegt wird." Aufgrund welcher Recherchen kam die Bundesregierung zu dieser klaren Aussage?
War der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt der Brief des somalischen Präsidenten Siad Barré nicht bekannt, den wir der Bundesregierung in einer nichtautorisierten Übersetzung zur Kenntnis geben?
Text des Briefes:
Aktenzeichen: MJDS/LM/VII-46/2, 21.01.1990
Betr.: Weiterleitung von Anweisungen
Brief von Präsident Siad Barré an:
Die Oberbefehlshaber des Militärs, der Sicherheitsbehörde, der Polizei, der Gefängniswärter und der Miliz
Zur Kenntnis: An den stellvertretenden Vorsitzenden der Somalischen Einheitspartei
Zur Kenntnis an das Innenministerium
Zur Kenntnis an den Oberbefehlshaber der Somalischen Armee
In letzter Zeit gibt es Schwierigkeiten zwischen verschiedenen Armee-Einheiten und Unachtsamkeit der Streitkräfte insgesamt. Das ist der Grund dafür, daß die Terroristen die Situation ausnutzten, innerhalb Somalias und an der Grenze. Deshalb bitte ich, daß die somalische Polizei
1. 1200 Soldaten und Offiziere, 20 Lkw des Typs L.G., 12 Lkw des Typs 113 mit ihren Waffen und ihrer Logistik
2. 400 Personen der nationalen Sicherheitskräfte, 600 Milizionäre, 350 Gefängniswärter zur Verfügung stellt. Wenn diese beim Militär angekommen sind, sollte das Militär für alle eine einheitliche Kampfmethode entwickeln, damit man nichts mehr von antirevolutionären Kräften hört.
Genosse Mohammed Siad Barré
Präsident der Somalischen Demokratischen Republik
P. S. Ich bitte den Premierminister und die Kommission der Nationalen Sicherheit, daß sie die Ausführung sicherstellen und mir danach darüber berichten. Gleichzeitig ist es notwendig, daß die gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden, damit sie die abgezogenen Polizeikräfte ersetzen, um die Sicherheit der Hauptstadt Mogadischu und anderer großer Städte gewährleisten können.
Gute Zusammenarbeit!
War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Brief des somalischen Premierministers Mohammed Ali Samater bekannt, den wir der Bundesregierung hiermit in einer nichtautorisierten Übersetzung zur Kenntnis geben?
Aktenzeichen: XWK/23-3-32/2/90
20.02.1990
An die Oberbefehlshaber aller Streitkräfte
An alle Ministerien und staatlichen Agenturen
Zur Kenntnis an das Sekretariat der Somalischen Sozialistischen Einheitspartei
Zur Kenntnis an den Präsidenten der Somalischen Demokratischen Republik
Ich nehme Bezug auf das Schreiben des Präsidenten der Somalischen Demokratischen Republik mit dem Aktenzeichen MJDS/LM/VII-46/2 vom 21.01.1990, welches die Vereinheitlichung aller bewaffneten Kräfte betraf, damit sie die Sicherheit im Lande verstärken können. Die Sicherheit des Landes ist nicht nur eine Aufgabe des Militärs mit seinen Waffen, Transportmitteln und Logistik und darüber hinaus mit dem Einsatz seines Lebens, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb bitte ich das Transportministerium, innerhalb von drei Tagen alle vierradgetriebenen Kraftfahrzeuge mit den Kennzeichen G.D.G.M. und auch Privatfahrzeuge an die Militäreinheit 77 zu übergeben, damit sie sich an der nationalen Verteidigung beteiligen können. Andere Kraftfahrzeuge, die nicht oben genannt wurden, wie das Kraftfahrzeug des Typs 8888 von der Polizei, Kriminalpolizei und den Sicherheitsbehörden, der Miliz und der Militärpolizei werden wir für die allgemeine Sicherheit in den Städten, und wenn es nötig wird, auch in den Grenzgebieten einsetzen, damit wir die antirevolutionären Kräfte vernichten können, die von den Imperialisten mißbraucht werden.
Gute Zusammenarbeit!
Der Premierminister
Mohammed Ali Samater
Was bedeuten die Bezeichnungen „Lkw des Typs L.G." und „Lkw des Typs 113", und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei um Fahrzeuge handelt, die im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung an die somalische Polizei geliefert wurden?
Was bedeuten die Kennzeichen „G.D.", „G.M.", die sich auf vierradangetriebenen Fahrzeugen befinden, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei um Projektfahrzeuge internationaler Geberorganisationen und speziell um Fahrzeuge von Projekten handelt, die mit bundesdeutschen Mitteln unterstützt werden?
Was bedeutet die Bezeichnung „Kfz des Typs 8888", und kann die Bundesregierung ausschließen, daß es sich dabei z. B. um den Passat handelt, der im Rahmen der Ausstattungshilfe der Bundesregierung der somalischen Polizei übergeben wurde?
Was bedeutet „Militäreinheit 77"?
Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Aufklärung des in den Fragen 4 bis 7 genannten Sachverhalts einzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Antwort vom 17. Mai 1990, daß im Rahmen der Ausstattungshilfe an Somalia gelieferte Güter ausschließlich von der somalischen Polizei genutzt werden, im Lichte der oben wiedergegebenen Dokumente?