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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Sozialzuschlag, Mindestsicherung und Zusatzversorgung in der ehemaligen DDR (G-SIG: 11005399)

Statistische Angaben zu Mindestrenten und Sozialzuschlägen in der ehemaligen DDR, Rechtfertigung der Nichtanpassung des Sozialzuschlags, Mindestsicherung für Arbeitslose und Behinderte, Zusatzversorgung gem. DDR-Recht

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/841306.11.90

Sozialzuschlag, Mindestsicherung und Zusatzversorgung in der ehemaligen DDR

der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Aus Anlaß der vorgesehenen Rentenerhöhung in der ehemaligen DDR um 15 Prozent zum 1. Januar 1991 ohne Angleichung des Sozialzuschlags fragen wir die Bundesregierung wie folgt [die Fragen beziehen sich ausschließlich auf die im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich Berlin (Ost) geltenden Regelungen; unter „Renten" werden „Altersrenten" verstanden]:

I Sozialzuschlag

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente — nicht „Standardrente" — real (bitte für Männer und Frauen getrennt angeben)?

2

Wie viele Personen beziehen zusätzlich zu ihrer Rente einen Sozialzuschlag, so daß sie einen Gesamtbetrag (Mindestsicherung) von 495 DM erhalten? Wie viele davon erhalten die alte DDR-Mindestrente von 330 DM und bekommen demzufolge den Höchstbetrag des Sozialzuschlags von 165 DM? Wie teilt sich der Sozialzuschlag auf die übrigen Personen auf (bitte für Männer und Frauen getrennt angeben)?

3

Wie viele der Personen, die Sozialzuschlag beziehen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben ihrem Rentenanspruch noch weitere Einkommen — wenn ja, aus welchen Quellen? Wie viele sind allein auf die Mindestsicherung von 495 DM angewiesen?

4

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, daß durch die Nicht-Anpassung des Sozialzuschlags die Bezieher/innen von Kleinstrenten nur eine Verbesserung von 10 Prozent erzielen, während ausschließlich die über 495 DM liegenden Renten um die versprochenen 15 Prozent steigen (Beispielsrechnung: eine Rente von bisher 330 DM steigt um 15 Prozent auf 379,50 DM; zusammen mit dem beibehaltenen Sozialzuschlag findet ein Anstieg von 495 DM auf 544,50 DM, das sind ca. 10 Prozent, statt)?

5

II. Mindestsicherung der Arbeitslosen und Behinderten Wie viele Arbeitslose und Behinderte erhalten mit Hilfe des Sozialzuschlags die Mindestsicherung von 495 DM?

6

Ist vorgesehen, auch die Bezüge dieser Personen zu verbessern? Wenn nicht, warum nicht?

7

Da nach Aussage der Bundesregierung die notwendigen Verwaltungsstrukturen für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes noch nicht aufgebaut sind — wie sollen diese Personen im Falle, daß ihre Mindestsicherung auf 495 DM _ eingefroren bleibt, den notwendigen Unterhalt bekommen? Oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß 495 DM auch in Zukunft für ein menschenwürdiges Leben ausreichen, obwohl die Preise mittlerweile an Westnivau angepaßt sind und alle anderen Personengruppen Einkommensverbesserungen verzeichnen?

8

III. Zusatzversorgung bei den Altersrenten Wie viele Personen haben neben ihrem Anspruch auf eine Rente aus der alten DDR-Sozialversicherung (einschließlich der freiwilligen Zusatzrente) noch Anspruch auf eine Zusatzversorgung gemäß DDR-Recht, die jetzt ebenfalls von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird (Männer/Frauen getrennt)?

9

Um welche Zusatzversorgungssysteme mit wie vielen Personen handelt es sich dabei?

10

Um welche Beträge (Höchst-, Durchschnitts- und Mindestbeträge) werden die Ursprungsrenten durch den Bezug einer Zusatzversorgung jeweils erhöht? Wie hoch ist in diesen Fällen die Gesamtversorgung aus Rente und Zusatzversorgung (Höchst-, Durchschnitts- und Mindestbeträge)?

Bonn, den 6. November 1990

Frau Beck-Oberdorf Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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