Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
der Abgeordneten Frau Frieß und der Fraktion DIE GRÜNEN / Bündnis 90
Vorbemerkung
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Eragtet die Bundesregierung eine Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der nächsten Legislaturperiode als notwendig?
Trifft es zu, wie in „info also" Nr. 3/90, S. 180 ff. veröffentlicht, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant, bei der nächsten Novelle des AFG den § 138 so zu verändern, daß eine gegenseitige Unterstützung von „Wirtschaftsgemeinschaften" unterstellt wird und infolgedessen das Einkommen einer Person bei der Errechnung der Arbeitslosenhilfe mit dem Einkommen anderer Mitglieder einer vermuteten Wirtschaftsgemeinschaft verrechnet wird, im Sinne gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen?
Trifft es weiterhin zu, daß diese geplante Veränderung einen Passus erhält, demnach eine „Wirtschaftsgemeinschaft ... vermutet (wird), wenn der Arbeitslose und andere Personen Wohnraum gemeinsam bewohnen"?
Trifft es weiterhin zu, daß § 139 AFG durch entsprechende Verordnungen insoweit geändert werden soll, daß das geringe Vermögen von Erwerbslosen bis auf einen Betrag von 2 500 DM bei ledigen Personen von der zustehenden Arbeitslosenhilfe abgezogen werden soll?
Trifft es weiterhin zu, daß der Entwurf vorsieht, eventuelle Einkünfte der Erwerbslosen nur dann nicht voll von der zu erwartenden Arbeitslosenhilfe abzuziehen, wenn der Erwerbslose sich dann unter die Grenze für die Sozialhilfe begeben würde?
Welche finanziellen Einsparungen erwartet sich die Bundesregierung aufgrund dieses Entwurfs?