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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe (G-SIG: 11005490)

Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes in der 12. Wahlperiode, Verrechnung von Unterhaltsverpflichtungen gem. § 138 AFG, Anrechnung von Vermögen gem. § 139 AFG, Anrechnung von Einkünften unterhalb des Sozialhilfeniveaus, erwartete Einsparungen

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/836329.10.90

Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe

der Abgeordneten Frau Frieß und der Fraktion DIE GRÜNEN / Bündnis 90

Vorbemerkung

Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Eragtet die Bundesregierung eine Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der nächsten Legislaturperiode als notwendig?

2

Trifft es zu, wie in „info also" Nr. 3/90, S. 180 ff. veröffentlicht, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant, bei der nächsten Novelle des AFG den § 138 so zu verändern, daß eine gegenseitige Unterstützung von „Wirtschaftsgemeinschaften" unterstellt wird und infolgedessen das Einkommen einer Person bei der Errechnung der Arbeitslosenhilfe mit dem Einkommen anderer Mitglieder einer vermuteten Wirtschaftsgemeinschaft verrechnet wird, im Sinne gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen?

3

Trifft es weiterhin zu, daß diese geplante Veränderung einen Passus erhält, demnach eine „Wirtschaftsgemeinschaft ... vermutet (wird), wenn der Arbeitslose und andere Personen Wohnraum gemeinsam bewohnen"?

4

Trifft es weiterhin zu, daß § 139 AFG durch entsprechende Verordnungen insoweit geändert werden soll, daß das geringe Vermögen von Erwerbslosen bis auf einen Betrag von 2 500 DM bei ledigen Personen von der zustehenden Arbeitslosenhilfe abgezogen werden soll?

5

Trifft es weiterhin zu, daß der Entwurf vorsieht, eventuelle Einkünfte der Erwerbslosen nur dann nicht voll von der zu erwartenden Arbeitslosenhilfe abzuziehen, wenn der Erwerbslose sich dann unter die Grenze für die Sozialhilfe begeben würde?

6

Welche finanziellen Einsparungen erwartet sich die Bundesregierung aufgrund dieses Entwurfs?

Bonn, den 29. Oktober 1990

Frau Frieß Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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