Folgen der Erdöl- und Erdgasförderung in GUS-Ländern und der Türkei
der Abgeordneten Ute Koczy, Hans Josef Fell, Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Undine Kurth (Quedlinburg). Dr. Reinhard Loske, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland und die Europäische Union importieren immer mehr fossile Energieträger. 34 Prozent seines Rohöls und über 40 Prozent seines Erdgases importierte Deutschland 2005 alleine aus Russland. Dazu kommt ein nicht unwesentlicher und seit Ende der 90er Jahre steigender Importanteil von allem Erdöl aus dem Kaukasus und Zentralasien. Bereits heute ist Kasachstan der fünftgrößte Erdöllieferant für Deutschland.
Gegen die Praktiken der Förderung und des Abtransports in und aus diesen Ländern häufen sich seit Jahren Proteste von Betroffenen und international tätigen Nichtregierungsorganisationen. Im Zentrum der Kritik stehen nicht nur die vor Ort tätigen Großunternehmen, sondern auch die jeweiligen Regierungen und die Finanziers der Projekte, darunter internationale Entwicklungsbanken mit deutscher Beteiligung sowie deutsche privatwirtschaftliche und öffentlichrechtliche Banken wie die WestLB, die Commerzbank und andere.
Unter besonders starker Kritik steht so zum Beispiel der Bau der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline (BTC). Die im letzten Jahr weitestgehend fertig gestellte BTC-Pipeline verläuft in einer erdbebengefährdeten Zone quer durch den georgischen Borjomi-Nationalpark, der mit finanzieller Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtet wurde. Hier produziert eines der wichtigsten Exportunternehmen Georgiens die Marke Borjomi-Mineralwasser. Das Unternehmen wurde in den 1990er Jahren mit Hilfe der Weltbank wieder aufgebaut, muss aber mit dem Bau der ebenfalls von der Weltbank mitfinanzierten BTC-Pipeline einen erheblichen Imageverlust und zurückgezogene privatwirtschaftliche Investitionszusagen hinnehmen. Weitere Kritik an BTC bezieht sich auf nicht ausgezahlte Entschädigungen für Bauern sowie die Streckenführung durch tektonisch extrem aktive Gebiete insbesondere in der Türkei.
Kritisiert wird unter anderem auch die Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts des Kaspischen Meeres durch immer neue Bohrinseln.
Unabhängige Beobachter halten eine Entwicklungsstrategie, die in hohem Maße auf den Export von Rohstoffen setzt, für falsch. Sie berge enorme Gefahren für die demokratische, rechtsstaatliche und volkswirtschaftliche Entwicklung. Eine Konzentration auf die Rohstoffökonomie gehe in der Regel einher mit hohen Korruptionsraten, starken Einkommensunterschieden, kaum oder gar nicht zurückgehender ländlicher Armut, stark steigenden Rüstungsausgaben, einer für das heimische produzierende Gewerbe schädlichen übermäßigen Verteuerung der Landeswährung, hohen Renteneinnahmen einer kleinen Staats- und Wirtschaftselite sowie der damit einhergehenden Verfestigung von autokratischen Regierungsstrukturen.
Mit der weltweiten Verknappung von fossilen Energieträgern und der damit einhergehenden zunehmenden Nachfragekonkurrenz besteht die Gefahr einer verstärkten Nichteinhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Förderung und dem Abtransport von Erdöl und Erdgas.
Nichtregierungsorganisationen warnen bereits vor solch einer Absenkung von Standards („race to the bottom“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Zu Erdöl- und Erdgasfördermengen
1. Welche Fördermengen an Erdöl und Erdgas erwartet die Bundesregierung in den nächsten Jahrzehnten in den relevanten GUS-Ländern (Russland, Kasachstan, Aserbaidschan, Turkmenistan, Usbekistan), jeweils aufgeschlüsselt nach Ländern und Einzeljahren bis 2020?
2. Wann wird das Maximum der Förderung in den jeweiligen Staaten der GUS erwartet?
3. a) Welche kumulierten Gesamtexporte erwartet die Bundesregierung insgesamt aus den relevanten Staaten der GUS, aufgeschlüsselt jährlich bis 2020?
b) Welchen Anteil daran werden voraussichtlich die Exporte in die Europäische Union und Deutschland haben?
Zu ökologischen Folgen
4. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über Schäden an Umwelt und Natur, die in Staaten der GUS und in der Türkei während der Errichtung und des Betriebs von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien entstehen (große Unfälle, kleinere Leckagen, Schäden durch Abfackelung von Gas etc.)?
b) Wie hoch sind die Emissionen (vor allem CO2 und Methangas) von bei Unfällen entstehenden Brandrückständen des Rohöls bzw. Erdgases?
c) Wie viel des aus Russland, Kasachstan und Aserbaidschan exportierten Rohöls und Erdgases geht während der Förderung oder beim Transport verloren und gelangt in die Umwelt?
d) Wie hoch ist der prozentuale Anteil des auslaufenden Rohöls bzw. des entweichenden Erdgases an der gesamten Liefermenge aus den jeweiligen Ländern?
e) Wie groß ist die von Ölverschmutzungen betroffene Fläche?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Abschätzungen des Ausmaßes zukünftiger Leckagen und Unfälle, z. B. entlang der durch Erdbeben gefährdeten BTC-Pipeline?
Wenn ja, was besagen diese Abschätzungen?
6. Wie viele Tonnen klimarelevanter Gase entstehen in GUS-Staaten jährlich durch das Abfackeln von Erdgas?
Sieht die Bundesregierung Einflusspotenziale, die Praxis des Abfackelns einzudämmen?
Wenn ja, welche Einflusspotenziale wären das, und wie kann die Bundesrepublik aktiv werden, damit das Abfackeln von Erdgas stark zurückgeht?
7. a) Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige ökologische Situation des Kaspischen Meeres ein, und wie hat sich diese in den letzten Jahrzehnten entwickelt?
b) Wie viele Bohreinrichtungen existieren derzeit im Kaspischen Meer?
c) Sind weitere geplant bzw. ist die Stilllegung von Bohreinrichtungen vorgesehen?
8. a) Wie wird in den Staaten der GUS und in der Türkei sichergestellt, dass Erdöl- und Erdgasförderprojekte Verpflichtungen aus internationalen Umweltkonventionen entsprechen (z. B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD)?
b) Existieren hierzu Kooperationsbeziehungen zu staatlichen Institutionen in Deutschland und der Europäischen Union?
9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Staaten der GUS für Eingriffe in die Natur durch den Bau und den Betrieb von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeordnet, und wenn ja, welche?
10. Beinhalten Verfahren zur Genehmigung des Baus von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien Rückbauverpflichtungen und Renaturierungsmaßnahmen für die Zeit nach der Stilllegung?
Zu wirtschaftlichen und sozialen Folgen
11. Wie ist die allgemeine Einschätzung der Bundesregierung zu den auftretenden Folgeschäden von Energierohstoffprojekten in GUS-Ländern auf die lokale Bevölkerung, auf die volkswirtschaftliche Entwicklung sowie auf die Qualität der Regierungsführung?
12. Wie vereinbaren sich für die Bundesregierung die Millenniumsentwicklungsziele sowie die Ansatzpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (u. a. die Förderung einer intakten Umwelt, die Verwirklichung der Menschenrechte, die Stärkung einer verantwortungsvollen Regierungsführung, die Unterstützung von Demokratisierungsprozessen und die Förderung der Abrüstung) mit den Auswirkungen der Förderung großer kapitalintensiver Rohstoffprojekte in Ländern wie Aserbaidschan und Kasachstan durch internationale Entwicklungsbanken unter deutscher Beteiligung?
13. a) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die im Weltvergleich über die letzten Jahre kontinuierlich äußerst hohen Korruptionsraten in Aserbaidschan und Kasachstan (siehe Corruption Perception Index von Transparency International) durch die Implementierung kapitalintensiver Erdöl- und Erdgasprojekte mit verursacht wurden?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
14. a) Wie steht die Bundesregierung zur Verursacherverantwortung deutscher Entwicklungsfinanzinstitutionen gegenüber den von den Auswirkungen der Energierohstoffförderung betroffenen Bevölkerungen vor Ort?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verantwortung und Tätigkeit deutscher Unternehmen bei solchen Projekten?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verdoppelung der aserbaidschanischen Rüstungsausgaben von US-$ 300 Millionen (2005) auf US-$ 600 Millionen (2006) im Kontext des ungelösten Konflikts um die de facto unabhängige Provinz Nagorno Karabach?
16. a) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den von aserbaidschanischer Seite erwarteten zusätzlichen Einnahmen aus dem Öl- und Erdgasgeschäft (Öffnung der Baku-Tiflis-Ceyhan-Erdölpipeline BTC sowie der Baku-Erzurum-Erdgaspipeline SCP) und dem starken Anstieg des aserbaidschanischen Militärhaushalts?
b) Wenn ja, ist dies mit dem Selbstverständnis der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar?
Zu politischen Initiativen Deutschlands
17. a) Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den für die Lieferung nach Deutschland relevanten Förder- und Transitstaaten von Rohöl Initiativen, damit die oben erwähnten betrieblichen Emissionen und Unfälle in Quantität und Qualität zurückgehen bzw. Emissionsschäden abgemildert werden?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen wären das?
c) Wenn nein, warum geschieht hier nichts?
18. a) Wird die Bundesregierung den G8-Gipfel im Juli in St. Petersburg als Anlass nutzen, um das Thema Auswirkungen von Energierohstoffförderung und -transport auf die Entwicklung von Staaten im Kreis der G8 zur Sprache zu bringen?
b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Standpunkt?
19. a) Wird die Bundesregierung zur Übernahme von G8-Vorsitz und EU-Ratspräsidentschaft 2007 die Problemstellungen Umweltgefährdung, Menschenrechtsverletzungen und schlechte Regierungsführung im Kontext von Erdöl- bzw. Erdgasförderung und -transport mit ihren EU-Partnern und den anderen G8-Staaten erörtern?
b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Standpunkt?
20. a) Existieren Pläne, in diesem Zusammenhang breite Unterstützung innerhalb von Europäischer Union und G8 für einen stärkeren Ausbau von erneuerbaren Energien im Kontext von Entwicklungszusammenarbeit zu generieren?
b) Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?
21. Wie hoch ist der Anteil an Kreditleistungen und Bürgschaften von Entwicklungsinstitutionen mit deutscher Beteiligung am fossilen Energierohstoffsektor in GUS und Türkei, gemessen an der Gesamtkredit- und Bürgschaftsleistung?
22. Wie hoch ist das Volumen von vergebenen und geplanten Bürgschaften deutscher Exportförderagenturen für fossile Energie- und Rohstoffprojekte in GUS-Staaten und der Türkei?
23. a) Wird sich die Bundesregierung in bereits von ihr erfolgter Bezugnahme auf bestehende Initiativen wie der „Extractive Industries Transparency Initiative“ oder der „Publish What You Pay Initiative“ in der Weltbank und in den regionalen Entwicklungsbanken dafür engagieren, dass die Verbesserung der Transparenz Grundvoraussetzung für die Beteiligung an Rohstoffprojekten zu sein hat?
b) Wenn ja, in welcher Form wird dieses Engagement gegenüber den relevanten Partnerländern in den Entwicklungsbanken vorgetragen?
24. Inwieweit hat die Bundesregierung die Forderungen des Beschlusses des Deutschen Bundestages „Für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank“ (Bundestagsdrucksache 15/3465 vom 30. Juni 2004) in die Weltbank eingebracht?
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Empfehlungen des Salim-Reports zur Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank sollten unter anderem auch für EBRD, KfW und andere entwicklungsbezogene Finanzinstitutionen gelten?
26. Welche Empfehlungen des Salim-Berichts wird die Bundesregierung zu Leitlinien ihrer eigenen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit machen?
27. a) Gibt es andere Initiativen der Bundesregierung oder europäischer Partnerländer zu den im Salim-Bericht aufgeworfenen Problemstellungen?
b) Wenn ja, welche Initiativen sind das?
28. a) Wie erfolgreich ist das Vorhaben „Exportkredit- und Investitionsgarantien für Erneuerbare-Energie-Projekte“ (Hermesdeckung) sowie die von der KfW-Entwicklungsbank verwaltete „Sonderfazilität für Erneuerbare Energien und Energie-Effizienz“?
b) In welchem Umfang wurde der Export erneuerbarer Energietechnologie bis jetzt gefördert?
29. Welche Probleme und welche möglichen Problemlösungen sieht die Bundesregierung bei der Implementierung dieser Programme?
30. Wie passen Projekte wie der Ausbau von Übertragungseinrichtungen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung der südlichen Landesteile von Aserbaidschan (Mittel aus 2005) zum Ziel der KfW-Sonderfazilität, eine Energiewende hin zu regenerativen Energien voranzutreiben?
31. a) Werden die 2001 vom BMZ gestartete Kaukasus-Initiative, das Zentralasienkonzept des BMZ vom 18. Dezember 2001 sowie das Zentralasienkonzept der Bundesregierung vom 18. März 2002 derzeit überarbeitet?
b) Wenn nein: Für wann ist eine Überarbeitung geplant?
c) Wenn ja: Zu welchem Termin kann mit Ergebnissen der Überarbeitung gerechnet werden, und welche Schwerpunkte der wirtschaftlichen und Entwicklungszusammenarbeit setzt die Bundesregierung in den neuen Konzepten?
32. a) Plant die Bundesregierung Initiativen für eine zukünftig stärkere Förderung von dezentralen Solarkraftwerken und Windkraftanlagen im sonnen- und windreichen sowie größtenteils dünn besiedelten Zentralasien sowie von kleinen Wasserkraftwerken im Kaukasus?
b) Wenn nein: Warum nicht?
c) Wenn ja: In welchem Umfang, und was soll gefördert werden?
d) Wie soll die Förderung konkret ausgestaltet werden, und wird es eine Kooperation mit anderen Geberländern geben?
e) Wie werden Umwelt- und Sozialverträglichkeit sichergestellt?
Zu aktuellen Erdöl- und Erdgasförderprojekten
33. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Teilfinanzierung der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline durch Weltbank (IFC) und Osteuropabank (EBRD) sowie die Absicherung durch eine Hermes-Kreditbürgschaft dazu beigetragen haben, das Projekt möglichst umwelt- und sozialverträglich durchzuführen?
b) Wenn ja, welche Probleme haben sich nach Meinung der Bundesregierung im Prozess aufgetan, und konnten diese durch die internationale Mitfinanzierung gelöst bzw. verringert werden?
34. a) Wird sich die Bundesregierung bei den Regierungen von Aserbaidschan, Georgien und der Türkei dafür einsetzen, dass Ausgleichsmaßnahmen für beim Bau und Betrieb der Pipeline bereits entstandene oder noch entstehende Schäden in angemessener Art und Weise erfolgen, und dass Kompensationszahlungen letztendlich tatsächlich die Betroffenen erreichen?
b) Wenn ja, zu welchem Anlass und in welcher Form?
35. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Bau der Ostsibirien-Pazifik-Erdölpipeline, deren Trasse voraussichtlich 800 Meter am Ufer des UNESCO-Weltnaturerbes Baikalsee vorbeiführen wird, hinsichtlich möglicher sozialer und ökologischer Folgen?
b) Steht die Bundesregierung diesbezüglich in Kontakt mit der russischen Regierung?
36. Wie beurteilt die Bundesrepublik die Gefährdungen, die das Erdöl- und Erdgasförderprojekt Sachalin II im Fernen Osten Russlands für unter anderem die Lachs- sowie die letzte Grauwahlpopulation des westlichen Pazifiks bedeuten könnte?
37. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen einer breiten Koalition von Betroffenen und international vernetzten Nichtregierungsorganisationen, die Osteuropabank (EBRD), mithin auch die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin, dürfe das Erdölförderprojekt Sachalin II nicht unterstützen?
b) Wird die Bundesregierung im Aufsichtsrat (Board of Executive Directors) der Osteuropabank für oder gegen eine Kreditvergabe an das Firmenkonsortium des Sachalin-II-Projekts stimmen?
c) Zu wann erwartet die Bundesregierung die Entscheidung der Osteuropabank?
Fragen37
Welche Fördermengen an Erdöl und Erdgas erwartet die Bundesregierung in den nächsten Jahrzehnten in den relevanten GUS-Ländern (Russland, Kasachstan, Aserbaidschan, Turkmenistan, Usbekistan), jeweils aufgeschlüsselt nach Ländern und Einzeljahren bis 2020?
Wann wird das Maximum der Förderung in den jeweiligen Staaten der GUS erwartet?
a) Welche kumulierten Gesamtexporte erwartet die Bundesregierung insgesamt aus den relevanten Staaten der GUS, aufgeschlüsselt jährlich bis 2020?
b) Welchen Anteil daran werden voraussichtlich die Exporte in die Europäische Union und Deutschland haben?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über Schäden an Umwelt und Natur, die in Staaten der GUS und in der Türkei während der Errichtung und des Betriebs von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien entstehen (große Unfälle, kleinere Leckagen, Schäden durch Abfackelung von Gas etc.)?
b) Wie hoch sind die Emissionen (vor allem CO2 und Methangas) von bei Unfällen entstehenden Brandrückständen des Rohöls bzw. Erdgases?
c) Wie viel des aus Russland, Kasachstan und Aserbaidschan exportierten Rohöls und Erdgases geht während der Förderung oder beim Transport verloren und gelangt in die Umwelt?
d) Wie hoch ist der prozentuale Anteil des auslaufenden Rohöls bzw. des entweichenden Erdgases an der gesamten Liefermenge aus den jeweiligen Ländern?
e) Wie groß ist die von Ölverschmutzungen betroffene Fläche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Abschätzungen des Ausmaßes zukünftiger Leckagen und Unfälle, z. B. entlang der durch Erdbeben gefährdeten BTC-Pipeline?
Wenn ja, was besagen diese Abschätzungen?
Wie viele Tonnen klimarelevanter Gase entstehen in GUS-Staaten jährlich durch das Abfackeln von Erdgas?
Sieht die Bundesregierung Einflusspotenziale, die Praxis des Abfackelns einzudämmen?
Wenn ja, welche Einflusspotenziale wären das, und wie kann die Bundesrepublik aktiv werden, damit das Abfackeln von Erdgas stark zurückgeht?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige ökologische Situation des Kaspischen Meeres ein, und wie hat sich diese in den letzten Jahrzehnten entwickelt?
b) Wie viele Bohreinrichtungen existieren derzeit im Kaspischen Meer?
c) Sind weitere geplant bzw. ist die Stilllegung von Bohreinrichtungen vorgesehen?
a) Wie wird in den Staaten der GUS und in der Türkei sichergestellt, dass Erdöl- und Erdgasförderprojekte Verpflichtungen aus internationalen Umweltkonventionen entsprechen (z. B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD)?
b) Existieren hierzu Kooperationsbeziehungen zu staatlichen Institutionen in Deutschland und der Europäischen Union?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Staaten der GUS für Eingriffe in die Natur durch den Bau und den Betrieb von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeordnet, und wenn ja, welche?
Beinhalten Verfahren zur Genehmigung des Baus von Bohreinrichtungen, Pipelines, Verladeanlagen und Raffinerien Rückbauverpflichtungen und Renaturierungsmaßnahmen für die Zeit nach der Stilllegung?
Wie ist die allgemeine Einschätzung der Bundesregierung zu den auftretenden Folgeschäden von Energierohstoffprojekten in GUS-Ländern auf die lokale Bevölkerung, auf die volkswirtschaftliche Entwicklung sowie auf die Qualität der Regierungsführung?
Wie vereinbaren sich für die Bundesregierung die Millenniumsentwicklungsziele sowie die Ansatzpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (u. a. die Förderung einer intakten Umwelt, die Verwirklichung der Menschenrechte, die Stärkung einer verantwortungsvollen Regierungsführung, die Unterstützung von Demokratisierungsprozessen und die Förderung der Abrüstung) mit den Auswirkungen der Förderung großer kapitalintensiver Rohstoffprojekte in Ländern wie Aserbaidschan und Kasachstan durch internationale Entwicklungsbanken unter deutscher Beteiligung?
a) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die im Weltvergleich über die letzten Jahre kontinuierlich äußerst hohen Korruptionsraten in Aserbaidschan und Kasachstan (siehe Corruption Perception Index von Transparency International) durch die Implementierung kapitalintensiver Erdöl- und Erdgasprojekte mit verursacht wurden?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
a) Wie steht die Bundesregierung zur Verursacherverantwortung deutscher Entwicklungsfinanzinstitutionen gegenüber den von den Auswirkungen der Energierohstoffförderung betroffenen Bevölkerungen vor Ort?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verantwortung und Tätigkeit deutscher Unternehmen bei solchen Projekten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verdoppelung der aserbaidschanischen Rüstungsausgaben von US-$ 300 Millionen (2005) auf US-$ 600 Millionen (2006) im Kontext des ungelösten Konflikts um die de facto unabhängige Provinz Nagorno Karabach?
a) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den von aserbaidschanischer Seite erwarteten zusätzlichen Einnahmen aus dem Öl- und Erdgasgeschäft (Öffnung der Baku-Tiflis-Ceyhan-Erdölpipeline BTC sowie der Baku-Erzurum-Erdgaspipeline SCP) und dem starken Anstieg des aserbaidschanischen Militärhaushalts?
b) Wenn ja, ist dies mit dem Selbstverständnis der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar?
a) Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den für die Lieferung nach Deutschland relevanten Förder- und Transitstaaten von Rohöl Initiativen, damit die oben erwähnten betrieblichen Emissionen und Unfälle in Quantität und Qualität zurückgehen bzw. Emissionsschäden abgemildert werden?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen wären das?
c) Wenn nein, warum geschieht hier nichts?
a) Wird die Bundesregierung den G8-Gipfel im Juli in St. Petersburg als Anlass nutzen, um das Thema Auswirkungen von Energierohstoffförderung und -transport auf die Entwicklung von Staaten im Kreis der G8 zur Sprache zu bringen?
b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Standpunkt?
a) Wird die Bundesregierung zur Übernahme von G8-Vorsitz und EU-Ratspräsidentschaft 2007 die Problemstellungen Umweltgefährdung, Menschenrechtsverletzungen und schlechte Regierungsführung im Kontext von Erdöl- bzw. Erdgasförderung und -transport mit ihren EU-Partnern und den anderen G8-Staaten erörtern?
b) Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Standpunkt?
a) Existieren Pläne, in diesem Zusammenhang breite Unterstützung innerhalb von Europäischer Union und G8 für einen stärkeren Ausbau von erneuerbaren Energien im Kontext von Entwicklungszusammenarbeit zu generieren?
b) Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?
Wie hoch ist der Anteil an Kreditleistungen und Bürgschaften von Entwicklungsinstitutionen mit deutscher Beteiligung am fossilen Energierohstoffsektor in GUS und Türkei, gemessen an der Gesamtkredit- und Bürgschaftsleistung?
Wie hoch ist das Volumen von vergebenen und geplanten Bürgschaften deutscher Exportförderagenturen für fossile Energie- und Rohstoffprojekte in GUS-Staaten und der Türkei?
a) Wird sich die Bundesregierung in bereits von ihr erfolgter Bezugnahme auf bestehende Initiativen wie der „Extractive Industries Transparency Initiative“ oder der „Publish What You Pay Initiative“ in der Weltbank und in den regionalen Entwicklungsbanken dafür engagieren, dass die Verbesserung der Transparenz Grundvoraussetzung für die Beteiligung an Rohstoffprojekten zu sein hat?
b) Wenn ja, in welcher Form wird dieses Engagement gegenüber den relevanten Partnerländern in den Entwicklungsbanken vorgetragen?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Forderungen des Beschlusses des Deutschen Bundestages „Für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank“ (Bundestagsdrucksache 15/3465 vom 30. Juni 2004) in die Weltbank eingebracht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Empfehlungen des Salim-Reports zur Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank sollten unter anderem auch für EBRD, KfW und andere entwicklungsbezogene Finanzinstitutionen gelten?
Welche Empfehlungen des Salim-Berichts wird die Bundesregierung zu Leitlinien ihrer eigenen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit machen?
a) Gibt es andere Initiativen der Bundesregierung oder europäischer Partnerländer zu den im Salim-Bericht aufgeworfenen Problemstellungen?
b) Wenn ja, welche Initiativen sind das?
a) Wie erfolgreich ist das Vorhaben „Exportkredit- und Investitionsgarantien für Erneuerbare-Energie-Projekte“ (Hermesdeckung) sowie die von der KfW-Entwicklungsbank verwaltete „Sonderfazilität für Erneuerbare Energien und Energie-Effizienz“?
b) In welchem Umfang wurde der Export erneuerbarer Energietechnologie bis jetzt gefördert?
Welche Probleme und welche möglichen Problemlösungen sieht die Bundesregierung bei der Implementierung dieser Programme?
Wie passen Projekte wie der Ausbau von Übertragungseinrichtungen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung der südlichen Landesteile von Aserbaidschan (Mittel aus 2005) zum Ziel der KfW-Sonderfazilität, eine Energiewende hin zu regenerativen Energien voranzutreiben?
a) Werden die 2001 vom BMZ gestartete Kaukasus-Initiative, das Zentralasienkonzept des BMZ vom 18. Dezember 2001 sowie das Zentralasienkonzept der Bundesregierung vom 18. März 2002 derzeit überarbeitet?
b) Wenn nein: Für wann ist eine Überarbeitung geplant?
c) Wenn ja: Zu welchem Termin kann mit Ergebnissen der Überarbeitung gerechnet werden, und welche Schwerpunkte der wirtschaftlichen und Entwicklungszusammenarbeit setzt die Bundesregierung in den neuen Konzepten?
a) Plant die Bundesregierung Initiativen für eine zukünftig stärkere Förderung von dezentralen Solarkraftwerken und Windkraftanlagen im sonnen- und windreichen sowie größtenteils dünn besiedelten Zentralasien sowie von kleinen Wasserkraftwerken im Kaukasus?
b) Wenn nein: Warum nicht?
c) Wenn ja: In welchem Umfang, und was soll gefördert werden?
d) Wie soll die Förderung konkret ausgestaltet werden, und wird es eine Kooperation mit anderen Geberländern geben?
e) Wie werden Umwelt- und Sozialverträglichkeit sichergestellt?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Teilfinanzierung der Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline durch Weltbank (IFC) und Osteuropabank (EBRD) sowie die Absicherung durch eine Hermes-Kreditbürgschaft dazu beigetragen haben, das Projekt möglichst umwelt- und sozialverträglich durchzuführen?
b) Wenn ja, welche Probleme haben sich nach Meinung der Bundesregierung im Prozess aufgetan, und konnten diese durch die internationale Mitfinanzierung gelöst bzw. verringert werden?
a) Wird sich die Bundesregierung bei den Regierungen von Aserbaidschan, Georgien und der Türkei dafür einsetzen, dass Ausgleichsmaßnahmen für beim Bau und Betrieb der Pipeline bereits entstandene oder noch entstehende Schäden in angemessener Art und Weise erfolgen, und dass Kompensationszahlungen letztendlich tatsächlich die Betroffenen erreichen?
b) Wenn ja, zu welchem Anlass und in welcher Form?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Bau der Ostsibirien-Pazifik-Erdölpipeline, deren Trasse voraussichtlich 800 Meter am Ufer des UNESCO-Weltnaturerbes Baikalsee vorbeiführen wird, hinsichtlich möglicher sozialer und ökologischer Folgen?
b) Steht die Bundesregierung diesbezüglich in Kontakt mit der russischen Regierung?
Wie beurteilt die Bundesrepublik die Gefährdungen, die das Erdöl- und Erdgasförderprojekt Sachalin II im Fernen Osten Russlands für unter anderem die Lachs- sowie die letzte Grauwahlpopulation des westlichen Pazifiks bedeuten könnte?
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen einer breiten Koalition von Betroffenen und international vernetzten Nichtregierungsorganisationen, die Osteuropabank (EBRD), mithin auch die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseignerin, dürfe das Erdölförderprojekt Sachalin II nicht unterstützen?
b) Wird die Bundesregierung im Aufsichtsrat (Board of Executive Directors) der Osteuropabank für oder gegen eine Kreditvergabe an das Firmenkonsortium des Sachalin-II-Projekts stimmen?
c) Zu wann erwartet die Bundesregierung die Entscheidung der Osteuropabank?