Import von Walen und Delfinen zu kommerziellen Zwecken in die Europäische Union und nach Deutschland
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Firma „Nature Projekt GmbH“ plant für das Jahr 2006 den Bau eines Delfinariums in Glowe auf Rügen, um Delfintherapie kommerziell anbieten zu können. Fünf Große Tümmler sollen als „Therapietiere“ angeschafft werden (DER SPIEGEL 4/2006; dpa-Meldung vom 25. Januar 2006).
Der Zustand zahlreicher Große-Tümmler- und Weißwalpopulationen, insbesondere jene, die vom Lebendfang für Delfinarien betroffen sind, ist bedenklich. Ihre Erhaltung ist gefährdet. Ein Beispiel ist der Bestand der Großen Tümmler im Schwarzen Meer, der in den vergangenen Jahrzehnten stark dezimiert wurde. Im 20. Jahrhundert sollen dort mehr als vier Millionen Kleinwale (Große Tümmler, der Gemeine Delfin sowie der Schweinswal) direkt getötet worden sein. Zu zahlreichen anderen Bedrohungsfaktoren kommt seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die direkte Entnahme lebender Kleinwale hinzu, die zu einer weiteren starken Dezimierung der Population führt.
Der „Conservation Action Plan of the World’s Cetaceans 2002-2010“ der Weltnaturschutzorganisation IUCN weist darauf hin, dass die fortwährenden Lebendentnahmen von Walen und Delfinen (Cetacea) eine Gefahr für die Erhaltung der betroffenen Populationen darstellen. Explizit wird auf Fangaktivitäten in kubanischen Gewässern verwiesen. Der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union erleichtert den Austausch von Cetacea-Individuen zwischen Anlagen in den unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten. Dies sowie die Neuerrichtung von Delfinarien und die dadurch notwendige Versorgung der Anlagen mit Cetacea-Individuen erhöhen den Druck auf weitere Einfuhren wild gefangener Tiere.
Die internationale Staatengemeinschaft erkannte die fatalen Folgen der Lebendfänge auf die wild lebenden Populationen und folglich wurde für diesen Bestand von der Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) 2002 der internationale Handel für kommerzielle Zwecke verboten (Anhang I und II), dies mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung. Der Import aller Cetacea in die Europäische Union für kommerzielle Zwecke (EU-Richtlinie 338/97, 09.12.1996) ist ebenfalls untersagt. Zusätzlich verbietet das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ vom 19. September 1979 („Berner Konvention“) grundsätzlich jede Form absichtlichen Fangens und Haltens der streng geschützten Großen Tümmler (Tursiops truncatus) (Artikel 6 Buchstabe a).
Dennoch sehen diese Regelwerke Ausnahmegenehmigungen für den Import von Cetacea für besondere Zwecke wie Forschung und Bildung sowie Bestandserneuerung vor.
Delfine und Wale sind bei der Gefangennahme und dem Transport erheblichem Stress ausgesetzt. Auch bei der Haltung existieren zahlreiche Probleme. Die Einrichtung der Gehege und Becken ist an den Bewegungs-, Ruhe-, Schutz- und Ernährungsbedürfnissen sowie an den sonstigen essenziellen Verhaltensweisen der Tiere auszurichten.
Laut Artikel 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 ist vorgesehen, dass die Bedingungen, unter denen Große Tümmler gehalten werden, den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen dieser Art Rechnung tragen müssen. Aus den Medienberichten ist nicht zu erfahren, wie das auf Rügen geplante Delfinarium diesen Erhaltungsbedürfnissen gerecht werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Import von Walen und Delfinen nach Deutschland und in die Europäische Union
1. Welche Regelwerke zum Schutz (Import und Haltung) von Cetacea bestimmen das Handeln der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene?
2. Wie hoch sind die Verletzungs- und Mortalitätsraten bei der Gefangennahme und dem Transport von Cetacea-Individuen in der Europäischen Union und in Deutschland?
3. Existieren auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Anbieter, die die Gefangennahme und den Verkauf von wild lebenden Cetacea-Individuen professionell betreiben, und wenn ja, welchen Auflagen unterliegen diese Anbieter?
4. a) Wie sind Gefangennahme, Transport und die Unterbringung bei Transportstopps von Cetacea-Individuen rechtlich geregelt?
b) Werden die Gefangennahme und der Transport von Cetacea-Individuen kontrolliert, und wenn ja, wer führt auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene diese Kontrollen durch?
5. a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import in die Europäische Union erteilt?
b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecke in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung von Arten) wurden diese Cetacea-Individuen in die Europäische Union importiert?
6. a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import nach Deutschland erteilt?
b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung) wurden diese Cetacea-Individuen nach Deutschland importiert?
7. Aus welchen Ländern sowie von welchen nichtstaatlichen und/oder staatlichen Exportunternehmen stammen die Importe von Cetacea-Individuen in die Europäische Union und nach Deutschland?
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Exporteure, Importeure, Importwege und Umfang von nichtlegal eingeführten Cetacea-Arten in die Europäische Union und nach Deutschland vor?
9. a) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie die Europäische Union mit nichtlegal in die Europäische Union importierten Cetacea-Individuen umgeht?
b) Wie geht die Bundesregierung mit nichtlegal nach Deutschland importierten Cetacea-Individuen um?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schließungen von Delfinarien aus arten- und tierschutzrechtlichen Überlegungen in anderen europäischen Ländern wie z. B. der Schweiz, Belgien und Großbritannien?
II. Wale und Delfine in privaten und öffentlichen Einrichtungen Deutschlands und der Europäischen Union
11. Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen zugeordnet zu den Cetacea-Arten werden in der Europäischen Union gegenwärtig in Gefangenschaft und in welchen Einrichtungen zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung) gehalten?
12. Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen zugeordnet zu den Cetacea-Arten werden gegenwärtig in Deutschland in Gefangenschaft und in welchen Einrichtungen zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung) gehalten?
13. Welchen Status nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (bedroht, selten etc.) haben die in europäischen und deutschen Einrichtungen geborenen und lebenden Cetacea-Arten?
14. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union und deren Gesundheitszustand, Alter und Mortalität vor?
15. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in deutschen Einrichtungen und deren Gesundheitszustand, Alter und Mortalität vor?
a) Hält die Bundesregierung die Ex-Situ-Reproduktion von Cetacea-Arten (CBD, Artikel 9) unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte in deutschen Einrichtungen seit den 1960er Jahren für geeignet, um eine Nachzucht über mehrere Generationen zu sichern?
b) Welche Daten liegen dieser Einschätzung zugrunde und sind diese öffentlich zugänglich?
III. Rechtsvorschriften für die Haltung von Walen und Delfinen
16. Wendet die Bundesregierung die EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos für die Haltung von in Gefangenschaft, insbesondere in Delfinarien lebenden Cetacea-Individuen an, und wenn nein, warum nicht?
17. a) Haben die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 für die Haltung von in Gefangenschaft lebenden Cetacea-Individuen noch Gültigkeit?
b) Werden die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 den Bestimmungen des Artikels 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos gerecht, und wenn ja, wie wird das begründet?
c) Wenn nein, ist eine Änderung des Gutachtens geplant?
18. a) Werden im Genehmigungsverfahren für die Haltung von Cetacea-Individuen in europäischen und deutschen Delfinarien auch Fragen des Verbraucherschutzes (Verletzungen, Infektionsgefahren des Menschen) geprüft, und wenn ja, welche Auflagen werden erteilt?
b) Wie viele auf einen direkten Kontakt mit Cetacea-Individuen zurückgehende Unfälle sind der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland bekannt?
c) Durch welche konkreten Maßnahmen wird in der Europäischen Union und in Deutschland sichergestellt, dass Infektionskrankheiten oder ernsthafte Verletzungen (Hautabschürfungen, Bisse, Rippenbrüche) durch die Therapietiere bei Therapiepatienten vermieden werden?
d) Wie wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert?
e) Wie wird sichergestellt, dass z. B. hygienische Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (etwa die Chlorierung des Wassers), mit einer artgerechten Haltung der haut- und augenempfindlichen Cetacea-Arten in Einklang gebracht werden?
19. a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Union eine Richtlinie plant, die das Halten (Beckengröße, Wasserqualität) und Behandeln (Therapieintervalle, Therapielänge, Therapieinhalte etc.) von Cetacea-Individuen in Delfinarien nach dem Vorbild der USA („Animal Welfare Act“ 1979, „swim-with-the-dolphin-programs“ 1995) regelt, und wenn ja, wie ist der Stand der Erarbeitung?
b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung für ein solches Regelwerk ein?
IV. Geplantes Delfinarium in Glowe auf Rügen
20. Wurde beim Bundesamt für Naturschutz von der Firma „Nature Projekt GmbH“ eine Ausnahmegenehmigung für den Import von Cetacea-Individuen beantragt, und um welche Anzahl von Tieren und Cetacea-Arten handelt es sich hier?
21. a) Wurden dem Bundesamt für Naturschutz die Beschaffungspläne für die Cetacea-Individuen vorgelegt?
b) Wenn ja, aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Wenn ja, wer ist der Verkäufer/Exporteur dieser Cetacea-Individuen?
d) Wodurch schließt die Bundesregierung aus, dass diese Individuen bei der Exportinstitution durch Wildfänge ersetzt werden?
22. Wurde beim Bundesamt für Naturschutz eine Vermarktungsgenehmigung – nach EG-Verordnung Nr. 338/97 – für die Cetacea-Individuen, die als Schau- und Therapietiere eingesetzt werden sollen, beantragt und ggf. genehmigt?
23. a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie der Betrieb des Delfinariums im Falle von Delfin-Mortalitäten aufrechterhalten werden soll?
b) Wird in einem solchen Fall mit erheblichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen automatisch eine neue Importgenehmigung erteilt?
24. a) Wird der Bau des Delfinariums in Glowe auf Rügen durch öffentliche Mittel kofinanziert?
b) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob die Finanzierungszusagen gegeben wurden, bevor eine Einfuhrgenehmigung für die Cetacea-Individuen erteilt wurde?
25. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Form Fragen des Ersatzes von verendeten Cetacea-Individuen und des Verbraucherschutzes (Risikos von Verletzungen und Infektionen bei den Therapiepatienten) in die Beurteilung der finanziellen Risikoabschätzung integriert wurden?
26. a) Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Befürchtung zu, dass in der strukturschwachen Region im betreffenden Wahlkreis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, wirtschaftliche Interessen den Interessen des Tier- und Naturschutzes übergeordnet werden (dpa vom 25. Januar 2006)?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fragen des Tier- und Artenschutzes sowie des Verbraucherschutzes nicht wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden dürfen, sondern gleichrangig zu berücksichtigen sind?
Fragen26
Welche Regelwerke zum Schutz (Import und Haltung) von Cetacea bestimmen das Handeln der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene?
Wie hoch sind die Verletzungs- und Mortalitätsraten bei der Gefangennahme und dem Transport von Cetacea-Individuen in der Europäischen Union und in Deutschland?
Existieren auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Anbieter, die die Gefangennahme und den Verkauf von wild lebenden Cetacea-Individuen professionell betreiben, und wenn ja, welchen Auflagen unterliegen diese Anbieter?
a) Wie sind Gefangennahme, Transport und die Unterbringung bei Transportstopps von Cetacea-Individuen rechtlich geregelt?
b) Werden die Gefangennahme und der Transport von Cetacea-Individuen kontrolliert, und wenn ja, wer führt auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene diese Kontrollen durch?
a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import in die Europäische Union erteilt?
b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecke in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung von Arten) wurden diese Cetacea-Individuen in die Europäische Union importiert?
a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import nach Deutschland erteilt?
b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung) wurden diese Cetacea-Individuen nach Deutschland importiert?
Aus welchen Ländern sowie von welchen nichtstaatlichen und/oder staatlichen Exportunternehmen stammen die Importe von Cetacea-Individuen in die Europäische Union und nach Deutschland?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Exporteure, Importeure, Importwege und Umfang von nichtlegal eingeführten Cetacea-Arten in die Europäische Union und nach Deutschland vor?
a) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie die Europäische Union mit nichtlegal in die Europäische Union importierten Cetacea-Individuen umgeht?
b) Wie geht die Bundesregierung mit nichtlegal nach Deutschland importierten Cetacea-Individuen um?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schließungen von Delfinarien aus arten- und tierschutzrechtlichen Überlegungen in anderen europäischen Ländern wie z. B. der Schweiz, Belgien und Großbritannien?
Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen zugeordnet zu den Cetacea-Arten werden in der Europäischen Union gegenwärtig in Gefangenschaft und in welchen Einrichtungen zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung) gehalten?
Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen zugeordnet zu den Cetacea-Arten werden gegenwärtig in Deutschland in Gefangenschaft und in welchen Einrichtungen zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung) gehalten?
Welchen Status nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (bedroht, selten etc.) haben die in europäischen und deutschen Einrichtungen geborenen und lebenden Cetacea-Arten?
Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union und deren Gesundheitszustand, Alter und Mortalität vor?
Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in deutschen Einrichtungen und deren Gesundheitszustand, Alter und Mortalität vor?
a) Hält die Bundesregierung die Ex-Situ-Reproduktion von Cetacea-Arten (CBD, Artikel 9) unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte in deutschen Einrichtungen seit den 1960er Jahren für geeignet, um eine Nachzucht über mehrere Generationen zu sichern?
b) Welche Daten liegen dieser Einschätzung zugrunde und sind diese öffentlich zugänglich?
Wendet die Bundesregierung die EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos für die Haltung von in Gefangenschaft, insbesondere in Delfinarien lebenden Cetacea-Individuen an, und wenn nein, warum nicht?
a) Haben die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 für die Haltung von in Gefangenschaft lebenden Cetacea-Individuen noch Gültigkeit?
b) Werden die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996 den Bestimmungen des Artikels 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos gerecht, und wenn ja, wie wird das begründet?
c) Wenn nein, ist eine Änderung des Gutachtens geplant?
a) Werden im Genehmigungsverfahren für die Haltung von Cetacea-Individuen in europäischen und deutschen Delfinarien auch Fragen des Verbraucherschutzes (Verletzungen, Infektionsgefahren des Menschen) geprüft, und wenn ja, welche Auflagen werden erteilt?
b) Wie viele auf einen direkten Kontakt mit Cetacea-Individuen zurückgehende Unfälle sind der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutschland bekannt?
c) Durch welche konkreten Maßnahmen wird in der Europäischen Union und in Deutschland sichergestellt, dass Infektionskrankheiten oder ernsthafte Verletzungen (Hautabschürfungen, Bisse, Rippenbrüche) durch die Therapietiere bei Therapiepatienten vermieden werden?
d) Wie wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert?
e) Wie wird sichergestellt, dass z. B. hygienische Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (etwa die Chlorierung des Wassers), mit einer artgerechten Haltung der haut- und augenempfindlichen Cetacea-Arten in Einklang gebracht werden?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Union eine Richtlinie plant, die das Halten (Beckengröße, Wasserqualität) und Behandeln (Therapieintervalle, Therapielänge, Therapieinhalte etc.) von Cetacea-Individuen in Delfinarien nach dem Vorbild der USA („Animal Welfare Act“ 1979, „swim-with-the-dolphin-programs“ 1995) regelt, und wenn ja, wie ist der Stand der Erarbeitung?
b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung für ein solches Regelwerk ein?
Wurde beim Bundesamt für Naturschutz von der Firma „Nature Projekt GmbH“ eine Ausnahmegenehmigung für den Import von Cetacea-Individuen beantragt, und um welche Anzahl von Tieren und Cetacea-Arten handelt es sich hier?
a) Wurden dem Bundesamt für Naturschutz die Beschaffungspläne für die Cetacea-Individuen vorgelegt?
b) Wenn ja, aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?
c) Wenn ja, wer ist der Verkäufer/Exporteur dieser Cetacea-Individuen?
d) Wodurch schließt die Bundesregierung aus, dass diese Individuen bei der Exportinstitution durch Wildfänge ersetzt werden?
Wurde beim Bundesamt für Naturschutz eine Vermarktungsgenehmigung – nach EG-Verordnung Nr. 338/97 – für die Cetacea-Individuen, die als Schau- und Therapietiere eingesetzt werden sollen, beantragt und ggf. genehmigt?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie der Betrieb des Delfinariums im Falle von Delfin-Mortalitäten aufrechterhalten werden soll?
b) Wird in einem solchen Fall mit erheblichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen automatisch eine neue Importgenehmigung erteilt?
a) Wird der Bau des Delfinariums in Glowe auf Rügen durch öffentliche Mittel kofinanziert?
b) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob die Finanzierungszusagen gegeben wurden, bevor eine Einfuhrgenehmigung für die Cetacea-Individuen erteilt wurde?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Form Fragen des Ersatzes von verendeten Cetacea-Individuen und des Verbraucherschutzes (Risikos von Verletzungen und Infektionen bei den Therapiepatienten) in die Beurteilung der finanziellen Risikoabschätzung integriert wurden?
a) Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Befürchtung zu, dass in der strukturschwachen Region im betreffenden Wahlkreis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, wirtschaftliche Interessen den Interessen des Tier- und Naturschutzes übergeordnet werden (dpa vom 25. Januar 2006)?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fragen des Tier- und Artenschutzes sowie des Verbraucherschutzes nicht wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden dürfen, sondern gleichrangig zu berücksichtigen sind?