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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Reform der Fischereikontrolle und der Gemeinsamen Fischereipolitik

<span>Bewertung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), Bewertung des rechtebasierten Managements (RBM) in der Fischerei, Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten, Begrenzung von Beifängen, Einführung von Rückwurfverboten bzw. Anlandegeboten, Anteil der illegalen, unangemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei), Anzahl der Verstöße gegen das Fischereirecht, Maßnahmen, Fischereisubventionen, Handlungsbedarf zur Vorbeugung einer Fehlverwendung der Mittel des Europäischen Fischereifonds (EFF)</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

02.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1172923. 01. 2009

Reform der Fischereikontrolle und der Gemeinsamen Fischereipolitik

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Herbst 2008 hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitspapier „Reflections on further Reform of the Common Fisheries Policy“ eine grundsätzliche Erneuerung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angekündigt. Hintergrund ist, dass die GFP ihr grundlegendes Ziel, die Fischerei auf ein nachhaltiges Maß zu begrenzen (u. a. durch die Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen und nationaler Fangquoten in Verbindung mit technischen Vorschriften und Regelungen für den Fischereiaufwand) bisher deutlich verfehlt hat. Denn 88 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände der EU-Gewässer sind nach Angaben der EU-Kommission überfischt. Dies belegt das deutliche Scheitern der GFP.

Die Hauptursache ist, dass die Fischfangflotten der EU-Mitgliedsländer insgesamt in der Lage sind, deutlich mehr Fische zu fangen, als eine nachhaltige Fischerei erlauben würde. So schwebt das Damoklesschwert der Überfischung fortwährend über den Fischbeständen – und zwar auch dann, wenn die Regelungen der GFP theoretisch eine Begrenzung auf ein nachhaltiges Maß bedeuten würden.

Die Achillesferse der GFP ist die Kontrolle der festgelegten Regelungen und Beschränkungen durch die Fischereiaufsicht in den Mitgliedsländern. Denn die bisherigen Kontrollvorgaben sind ineffizient und führen nicht zu den gewünschten Ergebnissen.

Aber selbst die lückenlose Einhaltung der bestehenden Regelungen der GFP könnte eine nachhaltige Fischerei nicht sicherstellen. Denn erstens führen die politischen Entscheidungen der EU-Fischereiminister aufgrund politischer Rücksichtnahmen auf die Forderungen der Branche regelmäßig zum Beschluss überhöhter Gesamtfangmengen (TAC). Allein in den vergangenen fünf Jahren lagen die TAC um 48 Prozent über den wissenschaftlichen Empfehlungen. Und zweitens, wird die Einhaltung der zugelassenen Gesamtfangmengen erst bei der Anlandung des Fangs kontrolliert. Tatsächlich werden aber viel mehr Fische gefangen als angelandet werden. Auf See werden große Mengen unerwünschter oder untermaßiger Fische als Beifang wieder über Bord geworfen (Rückwürfe bzw. Discards). Diese Fische sind größtenteils nicht mehr lebensfähig.

Der Beifang und der nachfolgende Rückwurf großer Fanganteile sind ein erhebliches Hindernis auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei. Darunter leiden insbesondere die Bestände, deren Zustand ohnehin als kritisch zu bewerten ist: So wird beispielsweise in der Nordsee schätzungsweise ebenso viel Kabeljau zurückgeworfen wie angelandet. Die GFP stellt jedoch keine wirksame Kontrolle dieser tatsächlichen Fänge sicher. Das führt u. a. auch zu instabilen wissenschaftlichen Bestandsberechnungen, da mit hohen Dunkelziffern gearbeitet werden muss.

All dies zeigt, dass ein Paradigmenwechsel in der Fischereipolitik dringend notwendig ist, um tatsächlich eine Begrenzung der Fischerei auf ein nachhaltiges Maß erreichen zu können. Dieser Paradigmenwechsel muss bei Arten, die nach einem Rückwurf eine geringe Überlebens-Rate haben, auch die Einführung von Rückwurfverboten (bzw. Anlandegeboten) und eine Anrechnung auf die zugeteilten Fischfangmengen (Quoten) umfassen. Notwendig ist es auch, den Abbau der überhöhten Fischfangkapazitäten in der EU wieder in Angriff zu nehmen.

Während verschiedene Aspekte zur Erneuerung der GFP derzeit noch zu erarbeiten sind, hat die EU-Kommission im November 2008 mit dem Verordnungsentwurf zur Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der GFP (KOM(2008)721) bereits einen ersten Schritt als Antwort auf die als gescheitert anzusehende GFP gemacht. Die geplante Kontrollregelung soll mit der verschärften Durchsetzung der Fischereivorschriften eines der ungelösten Probleme der GFP angehen, um den dramatischen Verlust der marinen Artenvielfalt und den Rückgang der Fischbestände schnellstmöglich aufzuhalten.

Die geplante Kontrollregelung wird derzeit im Europäischen Parlament diskutiert und soll zum Ende des Frühjahrs 2009 im Fischereiministerrat beraten werden. Dabei steht zu befürchten, dass der Entwurf im Ministerrat abgeschwächt wird. Ein Scheitern der Kontrollregelung hätte jedoch schwerwiegende Auswirkungen auf die Zukunft der Fischbestände, die gesamte Fischwirtschaft und die wirtschaftlich von der Fischerei abhängigen Regionen auch in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

GFP-Reform allgemein

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission zur Reform der GFP?

2. Welche Instrumente und Maßnahmen innerhalb der GFP betrachtet die Bundesregierung aus welchen Gründen als gescheitert?

3. Welche Instrumente und Maßnahmen innerhalb der GFP betrachtet die Bundesregierung aus welchen Gründen als erfolgreich?

4. Welche Instrumente und Maßnahmen der GFP sollte die EU aus Sicht der Bundesregierung so reformieren, dass die Fischbestände in europäischen Gewässern langfristig erhalten bleiben, und wie sollte die Umgestaltung dieser Instrumente konkret ausgestaltet werden?

5. Welche neuen Instrumente sollte die EU aus Sicht der Bundesregierung neu in die GFP einführen?

6. Wie steht die Bundesregierung zum System eines rechtebasierten Managements (RBM) in der Fischerei, bei dem nach dem Vorbild Islands oder Neuseelands sowohl der Zugang zu Fischereigründen geregelt wird – beispielsweise nach Zeit, Ort, Schiffsgröße oder Fanggerät –, aber auch der Handel der Quoten oder das Zuteilen eines festen Fanganteils („Catch Shares“) möglich sein kann?

In welcher Form hat sich die Bundesregierung an der Konsultation der EU-Kommission hierzu beteiligt?

7. Welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung geeignet, die Verantwortung der Fischerei für das Management und die Nutzung der Fischereiressourcen zu stärken?

8. Welche nationalen Maßnahmen sind geplant, um die Fischbestände besser als bisher vor Überfischung und illegaler Fischerei zu schützen?

Begrenzung von Beifängen, Einführung von Rückwurfverboten bzw. Anlandegeboten

9. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung angesichts von Schätzungen, dass zum Teil 40 bis 60 Prozent der Fänge auf See wieder entsorgt werden, für erforderlich, um die Menge der Beifänge bzw. der nicht kommerziell verwertbaren Beifänge auf Null zu begrenzen?

10. Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, unerwünschte Beifänge auch durch Gebietsschließungen (flexibel und zeitlich begrenzt) zu vermeiden, so dass vor allem der Jungfisch in den Küstengewässern geschützt wird, und wenn nein, warum nicht?

11. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entwicklung hin zur EU-weit verpflichtenden Anwendung von selektivem Fanggerät, um unerwünschte Beifänge bereits beim Fang zu vermeiden?

12. Welche Techniken zur Selektivitätserhöhung werden bereits angewendet; und wie bewertet die Bundesregierung deren Effektivität und wirtschaftlichen Einfluss auf die deutsche Fischerei?

13. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutsche Fischerei für die Einführung eines generellen Rückwurfverbotes ab 2012 technisch ausreichend vorbereitet ist, und welche konkreten Pläne zur Durchführung von entsprechenden neuen Pilotprojekten (neben „Stopp Discard“, FLOS) gibt es?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mindestanlandegrößen als Instrument zur Schonung untermaßiger Fische kaum einen Effekt haben, weil der Fang und Rückwurf untermaßiger Fische angesichts der unzureichenden technischen Vorschriften (z. B. für die Größe von Netzmaschen) weiter möglich und auch erlaubt ist, und wenn nein, warum nicht?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung von Rückwurfverboten für diejenigen Arten, die nach einem Rückwurf größtenteils nicht mehr lebensfähig sind?

16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der gleichzeitigen Einführung eines Anlandegebotes für die entsprechenden kombiniert werden muss, und wenn nein, warum nicht?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der Anrechnung aller gefangenen und angelandeten Fische auf die zugeteilten Fangmengen der Zielarten kombiniert werden muss, und wenn nein, warum nicht?

18. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit angelandeten Fängen umgegangen werden, für die die Fischer über keine zugeteilten Fangmengen (mehr) verfügen?

Sollten diese Fänge aus Sicht der Bundesregierung ersatzweise auf andere Quoten angerechnet werden, oder sollten die Quoten der nächsten Jahre entsprechend abgesenkt werden?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit einem Verwertungsgebot für alle gefangenen und angelandeten Fische (z. B. als Fischmehl) kombiniert werden sollte, um zu gewährleisten, dass der Fang und die Anlandung dieser Fische auch nicht unnütz waren, und wenn nein, warum nicht?

20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der Aufhebung der Mindestanlandegrößen für die entsprechenden Fische kombiniert werden sollte, weil sich Anlangegebot und Mindestanlandegrößen logisch ausschließen, und wenn nein, warum nicht?

21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch nach Einführung von Rückwurfverboten technische Vorschriften zur Begrenzung von Fängen untermaßiger Fische und von Fängen von Nichtzielarten weiterhin Sinn ergeben, und wenn nein, warum nicht?

22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fischereiwissenschaftlern, dass es dringend einer Erhöhung der Maße für Steertmaschenöffnungen, der Erhöhung der Selektivität von Fangeräten und der Verringerung der Stellnetzlizenzen bedarf, um unerwünschte Beifänge zu begrenzen, und wann werden diese Forderungen der Wissenschaft umgesetzt?

23. Mit welchen Ausnahmegenehmigungen von geltenden Vorschriften der GFP sind derzeit laufende Pilotprojekte für die beteiligten Fischereien verbunden?

Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten

24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine EU-weite Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten Grundvoraussetzung dafür ist, eine Beschränkung der Fischerei auf ein nachhaltiges Maß tatsächlich zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?

25. Welche Maßnahmen zur Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten sollte die EU nach Meinung der Bundesregierung ergreifen?

26. Wie groß (Flottengröße, jährliche Fangmenge und Umsatz) sind die Fischereisegmente der deutschen Fischerei (aufgeschlüsselt nach Bundesländern), und stuft die Bundesregierung diese in ihrer heutigen Form als wirtschaftlich und zukunftsfähig ein?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Deutschland habe in der Vergangenheit bereits ausreichend zum Abbau der Flotten- und Fangkapazität beigetragen, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

28. Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den Sachverhalt, dass gemäß der Statistik in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Schiffe abnahm, sich aber Tonnage und Maschinenleistung auf dem Niveau von 1997 bewegen?

29. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die deutsche Fischerei bei der Befischung von überfischten Zielfischbeständen durch ihre Aktivitäten und Kapazität zur Überfischung dieser Bestände beiträgt, und wenn nicht, warum nicht?

Illegale Fischerei/Fischereikontrolle

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzungen der Europäischen Kommission, denen zufolge bis zu 40 Prozent der Kabeljaufischerei in der Nordsee und 50 Prozent der Dorschfischerei in der Ostsee als illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu betrachten sind?

Von welchem Anteil der IUU-Fischerei in der Nord- und Ostsee geht die Bundesregierung aus?

31. Wie viele und welche Verstöße gegen das Fischereirecht hat die deutsche Fischereikontrolle innerhalb der letzten fünf Jahre aufgedeckt, und wie viele, und wie wurden diese geahndet?

32. Wie viele und welche Verstöße gegen das Fischereirecht durch deutsche Fischer wurden in den letzten Jahren durch die deutsche und die Fischereiaufsicht anderer EU-Mitgliedsländer festgestellt?

33. Gibt es aufgrund der festgestellten Verstöße Anzeichen dafür, dass das Ausmaß der Verstöße in einem Zusammenhang mit der Größe der betroffenen Fischereiboote bzw. der Fischereiunternehmen steht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

34. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen der Ratsverordnung zur Vorbeugung, Verhinderung und Beendigung jeglicher IUU-Fischerei aus dem Jahre 2008, um der IUU-Fischerei vorzubeugen und sie einzudämmen?

Welche internationalen Partnerschaften bestehen in diesem Bereich?

35. Wurden Schiffe, die als IUU-Schiffe z. B. auf „schwarzen Listen“ von RFMOs (Regional Fisheries Management Organisations) genannt sind, der Zugang zu deutschen Häfen verwehrt oder deren Ladung beschlagnahmt?

Welche anderen Maßnahmen wurden ergriffen?

36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU, dass es einer Harmonisierung und einer Verbesserung der Fischereikontrolle an Land und zur See für den Erhalt der Meeresumwelt bedarf, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Forderungen erhebt bzw. unterstützt die Bundesregierung diesbezüglich?

37. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in einem verbesserten EU-Beobachtersystem an Bord von Fischfahrzeugen und im Gebrauch von elektronischen Logbüchern, und unterstützt sie entsprechende Forderungen?

38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitigen Sanktionen bei Straffälligkeit nicht ausreichend wirksam sind, und wenn nein, warum nicht?

Subventionen für die Fischerei

39. Um welche Mitgliedstaaten handelt es sich, in denen laut Arbeitspapier zur GFP der Kommission, die Kosten für Fischereisubventionen und Management den ökonomischen Wert der Anlandungen übersteigen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

40. Für welche Fördermaßnahmen werden die Beihilfen aus dem EU-Fischereifonds (EFF) in Deutschland in der aktuellen Förderperiode (aufgelistet nach Art der Fördermaßnahme, Höhe und Bundesland) verwendet?

41. Ist die nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds erforderliche Gründung von „Gruppen“ für den Mittelabruf aus der EFF-Achse 4 (Nachhaltige Förderung von Fischwirtschaftsgebieten) in den fünf deutschen Küstenbundesländern erfolgt, und sind die Gruppen arbeitsfähig?

42. Wie umfangreich sind die finanziellen Mittel, die in den einzelnen Küstenbundesländern für die Förderung nachhaltiger Fischerei zur Verfügung stehen?

Welche Anträge laufen derzeit für sowohl Achse 3 (Maßnahmen von gemeinsamem Interesse, hier: Pilotprojekte), als auch Achse 4?

43. In welchem Umfang realisiert die Bundesregierung und/oder die EU ein umfassendes Monitoring der Verwendung dieser Finanzmittel?

44. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um einer Fehlverwendung der Mittel des EFF vorzubeugen?

45. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Personen und Firmen, die gegen die Vorschriften der GFP verstoßen haben, grundsätzlich von der Unterstützung durch den EFF ausgeschlossen werden sollten, und wenn nein, warum nicht?

46. Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind im Rahmen der Verhandlungen zum Entwurf der Kontrollregelung geplant?

47. Sieht die Bundesregierung für die Zukunftssicherung der deutschen Fischerei einen Förderbedarf z. B. für nachhaltige Fischereimaßnahmen oder für die landseitige Infrastruktur?

Fragen47

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission zur Reform der GFP?

2

Welche Instrumente und Maßnahmen innerhalb der GFP betrachtet die Bundesregierung aus welchen Gründen als gescheitert?

3

Welche Instrumente und Maßnahmen innerhalb der GFP betrachtet die Bundesregierung aus welchen Gründen als erfolgreich?

4

Welche Instrumente und Maßnahmen der GFP sollte die EU aus Sicht der Bundesregierung so reformieren, dass die Fischbestände in europäischen Gewässern langfristig erhalten bleiben, und wie sollte die Umgestaltung dieser Instrumente konkret ausgestaltet werden?

5

Welche neuen Instrumente sollte die EU aus Sicht der Bundesregierung neu in die GFP einführen?

6

Wie steht die Bundesregierung zum System eines rechtebasierten Managements (RBM) in der Fischerei, bei dem nach dem Vorbild Islands oder Neuseelands sowohl der Zugang zu Fischereigründen geregelt wird – beispielsweise nach Zeit, Ort, Schiffsgröße oder Fanggerät –, aber auch der Handel der Quoten oder das Zuteilen eines festen Fanganteils („Catch Shares“) möglich sein kann?

In welcher Form hat sich die Bundesregierung an der Konsultation der EU-Kommission hierzu beteiligt?

7

Welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung geeignet, die Verantwortung der Fischerei für das Management und die Nutzung der Fischereiressourcen zu stärken?

8

Welche nationalen Maßnahmen sind geplant, um die Fischbestände besser als bisher vor Überfischung und illegaler Fischerei zu schützen?

9

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung angesichts von Schätzungen, dass zum Teil 40 bis 60 Prozent der Fänge auf See wieder entsorgt werden, für erforderlich, um die Menge der Beifänge bzw. der nicht kommerziell verwertbaren Beifänge auf Null zu begrenzen?

10

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, unerwünschte Beifänge auch durch Gebietsschließungen (flexibel und zeitlich begrenzt) zu vermeiden, so dass vor allem der Jungfisch in den Küstengewässern geschützt wird, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entwicklung hin zur EU-weit verpflichtenden Anwendung von selektivem Fanggerät, um unerwünschte Beifänge bereits beim Fang zu vermeiden?

12

Welche Techniken zur Selektivitätserhöhung werden bereits angewendet; und wie bewertet die Bundesregierung deren Effektivität und wirtschaftlichen Einfluss auf die deutsche Fischerei?

13

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutsche Fischerei für die Einführung eines generellen Rückwurfverbotes ab 2012 technisch ausreichend vorbereitet ist, und welche konkreten Pläne zur Durchführung von entsprechenden neuen Pilotprojekten (neben „Stopp Discard“, FLOS) gibt es?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mindestanlandegrößen als Instrument zur Schonung untermaßiger Fische kaum einen Effekt haben, weil der Fang und Rückwurf untermaßiger Fische angesichts der unzureichenden technischen Vorschriften (z. B. für die Größe von Netzmaschen) weiter möglich und auch erlaubt ist, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung von Rückwurfverboten für diejenigen Arten, die nach einem Rückwurf größtenteils nicht mehr lebensfähig sind?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der gleichzeitigen Einführung eines Anlandegebotes für die entsprechenden kombiniert werden muss, und wenn nein, warum nicht?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der Anrechnung aller gefangenen und angelandeten Fische auf die zugeteilten Fangmengen der Zielarten kombiniert werden muss, und wenn nein, warum nicht?

18

Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit angelandeten Fängen umgegangen werden, für die die Fischer über keine zugeteilten Fangmengen (mehr) verfügen?

Sollten diese Fänge aus Sicht der Bundesregierung ersatzweise auf andere Quoten angerechnet werden, oder sollten die Quoten der nächsten Jahre entsprechend abgesenkt werden?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit einem Verwertungsgebot für alle gefangenen und angelandeten Fische (z. B. als Fischmehl) kombiniert werden sollte, um zu gewährleisten, dass der Fang und die Anlandung dieser Fische auch nicht unnütz waren, und wenn nein, warum nicht?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Rückwurfverbot mit der Aufhebung der Mindestanlandegrößen für die entsprechenden Fische kombiniert werden sollte, weil sich Anlangegebot und Mindestanlandegrößen logisch ausschließen, und wenn nein, warum nicht?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch nach Einführung von Rückwurfverboten technische Vorschriften zur Begrenzung von Fängen untermaßiger Fische und von Fängen von Nichtzielarten weiterhin Sinn ergeben, und wenn nein, warum nicht?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fischereiwissenschaftlern, dass es dringend einer Erhöhung der Maße für Steertmaschenöffnungen, der Erhöhung der Selektivität von Fangeräten und der Verringerung der Stellnetzlizenzen bedarf, um unerwünschte Beifänge zu begrenzen, und wann werden diese Forderungen der Wissenschaft umgesetzt?

23

Mit welchen Ausnahmegenehmigungen von geltenden Vorschriften der GFP sind derzeit laufende Pilotprojekte für die beteiligten Fischereien verbunden?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine EU-weite Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten Grundvoraussetzung dafür ist, eine Beschränkung der Fischerei auf ein nachhaltiges Maß tatsächlich zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?

25

Welche Maßnahmen zur Anpassung der Fischfangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten sollte die EU nach Meinung der Bundesregierung ergreifen?

26

Wie groß (Flottengröße, jährliche Fangmenge und Umsatz) sind die Fischereisegmente der deutschen Fischerei (aufgeschlüsselt nach Bundesländern), und stuft die Bundesregierung diese in ihrer heutigen Form als wirtschaftlich und zukunftsfähig ein?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Deutschland habe in der Vergangenheit bereits ausreichend zum Abbau der Flotten- und Fangkapazität beigetragen, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

28

Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den Sachverhalt, dass gemäß der Statistik in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Schiffe abnahm, sich aber Tonnage und Maschinenleistung auf dem Niveau von 1997 bewegen?

29

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die deutsche Fischerei bei der Befischung von überfischten Zielfischbeständen durch ihre Aktivitäten und Kapazität zur Überfischung dieser Bestände beiträgt, und wenn nicht, warum nicht?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzungen der Europäischen Kommission, denen zufolge bis zu 40 Prozent der Kabeljaufischerei in der Nordsee und 50 Prozent der Dorschfischerei in der Ostsee als illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu betrachten sind?

Von welchem Anteil der IUU-Fischerei in der Nord- und Ostsee geht die Bundesregierung aus?

31

Wie viele und welche Verstöße gegen das Fischereirecht hat die deutsche Fischereikontrolle innerhalb der letzten fünf Jahre aufgedeckt, und wie viele, und wie wurden diese geahndet?

32

Wie viele und welche Verstöße gegen das Fischereirecht durch deutsche Fischer wurden in den letzten Jahren durch die deutsche und die Fischereiaufsicht anderer EU-Mitgliedsländer festgestellt?

33

Gibt es aufgrund der festgestellten Verstöße Anzeichen dafür, dass das Ausmaß der Verstöße in einem Zusammenhang mit der Größe der betroffenen Fischereiboote bzw. der Fischereiunternehmen steht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

34

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen der Ratsverordnung zur Vorbeugung, Verhinderung und Beendigung jeglicher IUU-Fischerei aus dem Jahre 2008, um der IUU-Fischerei vorzubeugen und sie einzudämmen?

Welche internationalen Partnerschaften bestehen in diesem Bereich?

35

Wurden Schiffe, die als IUU-Schiffe z. B. auf „schwarzen Listen“ von RFMOs (Regional Fisheries Management Organisations) genannt sind, der Zugang zu deutschen Häfen verwehrt oder deren Ladung beschlagnahmt?

Welche anderen Maßnahmen wurden ergriffen?

36

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU, dass es einer Harmonisierung und einer Verbesserung der Fischereikontrolle an Land und zur See für den Erhalt der Meeresumwelt bedarf, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Forderungen erhebt bzw. unterstützt die Bundesregierung diesbezüglich?

37

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in einem verbesserten EU-Beobachtersystem an Bord von Fischfahrzeugen und im Gebrauch von elektronischen Logbüchern, und unterstützt sie entsprechende Forderungen?

38

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitigen Sanktionen bei Straffälligkeit nicht ausreichend wirksam sind, und wenn nein, warum nicht?

39

Um welche Mitgliedstaaten handelt es sich, in denen laut Arbeitspapier zur GFP der Kommission, die Kosten für Fischereisubventionen und Management den ökonomischen Wert der Anlandungen übersteigen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

40

Für welche Fördermaßnahmen werden die Beihilfen aus dem EU-Fischereifonds (EFF) in Deutschland in der aktuellen Förderperiode (aufgelistet nach Art der Fördermaßnahme, Höhe und Bundesland) verwendet?

41

Ist die nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds erforderliche Gründung von „Gruppen“ für den Mittelabruf aus der EFF-Achse 4 (Nachhaltige Förderung von Fischwirtschaftsgebieten) in den fünf deutschen Küstenbundesländern erfolgt, und sind die Gruppen arbeitsfähig?

42

Wie umfangreich sind die finanziellen Mittel, die in den einzelnen Küstenbundesländern für die Förderung nachhaltiger Fischerei zur Verfügung stehen?

Welche Anträge laufen derzeit für sowohl Achse 3 (Maßnahmen von gemeinsamem Interesse, hier: Pilotprojekte), als auch Achse 4?

43

In welchem Umfang realisiert die Bundesregierung und/oder die EU ein umfassendes Monitoring der Verwendung dieser Finanzmittel?

44

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um einer Fehlverwendung der Mittel des EFF vorzubeugen?

45

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Personen und Firmen, die gegen die Vorschriften der GFP verstoßen haben, grundsätzlich von der Unterstützung durch den EFF ausgeschlossen werden sollten, und wenn nein, warum nicht?

46

Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind im Rahmen der Verhandlungen zum Entwurf der Kontrollregelung geplant?

47

Sieht die Bundesregierung für die Zukunftssicherung der deutschen Fischerei einen Förderbedarf z. B. für nachhaltige Fischereimaßnahmen oder für die landseitige Infrastruktur?

Berlin, den 23. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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