Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12018
16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/11820 –
Nachhaltigkeit bei der Anlagestrategie der öffentlichen Hand
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Klimawandel ist eine der größten weltweiten Herausforderungen in
diesem Jahrhundert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden nach neuesten
Untersuchungen gravierender sein, als bislang angenommen. Das zeigen u. a.
neue Ergebnisse des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). So
ist bis zum Ende des Jahrhunderts mit einem Meeresspiegelanstieg von einem
Meter zu rechnen, der Weltklimarat war im vergangenen Jahr noch von
deutlich weniger ausgegangen. Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf
höchstens zwei Grad Celsius muss, so die internationale Klimaforschung, bis
2050 die CO2-Produktion in den Industriestaaten um 80 Prozent reduziert und
folglich die Energieversorgung drastisch umgebaut werden. Das bedeutet für
die Bundesrepublik Deutschland: Bis 2020 muss der CO2-Ausstoß um
mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Das ist auch Inhalt der
Klimastrategie der Bundesregierung.
Dieses Reduktionsziel erfordert enorme Investitionen von bis zu 500 Mrd.
Euro jährlich laut dem „stern“-Report. Private und öffentliche Gelder in
nachhaltige Anlageformen zu investieren unterstützt die Klimastrategie. Der Staat,
staatsnahe Institutionen wie die gesetzlichen Renten-, Pflege-, Arbeitslosen-
und Krankenversicherungen sowie öffentliche Kreditinstitute tragen eine
besondere Verantwortung bezüglich der Investitionsstrategie ihrer Finanzmittel.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht.
Im Bericht zur Umsetzung der in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein
Integriertes Energie- und Klimaprogramm vom 5. Dezember 2007 heißt es:
„Die Herausforderungen des weltweiten Klimawandels sind auf das Engste mit
der Frage verknüpft, wie unter den Bedingungen einer weltweit steigenden
Energienachfrage in Zukunft die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen
Preisen gewährleistet und so insgesamt eine nachhaltige Energieversorgung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Februar 2009
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12018 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeverwirklicht werden kann. Eine ambitionierte Strategie zur Steigerung der
Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien sind
richtige Antworten, um die Emissionen der Treibhausgase zu reduzieren.“
Am 18. Juni 2008 hat das Bundeskabinett bereits das zweite Paket zur
Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen.
Schwerpunkte der sieben Gesetze und Verordnungen sind die Steigerung der
Energieeffizienz und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung wird aus Einnahmen aus der
Veräußerung von Emissionszertifikaten finanziert. Im Haushalt des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind dafür 120 Mio.
Euro für internationale Klimaschutzmaßnahmen und 340 Mio. Euro für
nationale Klimaschutzmaßnahmen veranschlagt. Zusätzlich stehen 100 Mio. Euro
für sonstige nationale Klimaschutzmaßnahmen (z. B. Umweltpilotprojekte,
Forschung) zur Verfügung.
1. Welches Finanzvermögen wie z. B. Geldmittel, Anleihen, Aktien,
Finanzderivate und Ähnliches besitzt die Bundesregierung?
Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes zählen zum
Finanzvermögen des Staates Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate,
vergebene Kredite, Anteilsrechte sowie alle sonstigen Forderungen der öffentlichen
Haushalte.
In der dem Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/8834)
vorliegenden Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 ist unter
Nr. 5.1 das Finanzvermögen des Bundes ausgewiesen. Innerhalb der einzelnen
Vermögensklassen ist hierbei die Vermögenshauptgruppe 3 „Geldwerte
Rechte“ einschlägig:
2. Wie teilt sich das Vermögen auf die unter Frage 1 genannten
Anlageformen sowie Verwaltungseinheiten auf, wie z. B. auf das ERP-
Sondervermögen (ERP – European Recovery Program), Bundeseisenbahnvermögen,
Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Versorgungsrücklage,
Versorgungsfonds, Kinderbetreuungs-Sondervermögen,
Postbeamtenversorgungskasse sowie die Anlagen in den Sozialversicherungen
(Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Pflegeversicherung u. a.)?
a) Sondervermögen
In der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 werden die
Sondervermögen des Bundes unter Nr. 6.10 ausgewiesen. Die Sondervermögen
nutzen verschiedene Anlageformen. Nicht alle Sondervermögen verfügen über
anzulegendes Vermögen. So z. B. verbleibt der dem Sondervermögen „Kinder-
Geldwerte Rechte nach
Vermögensklassen
Bestand
1. Januar 2007
Zugang Abgang Bestand
31. Dezember 2007
– in T Euro –
Vermögen der Bundesanstalten
und -einrichtungen 121 134 82 173
Betriebsvermögen 32 403 072 2 739 070 1 231 474 33 910 668
Allgemeines Kapital- und
Sachvermögen 111 548 217 5 892 316 8 550 674 108 889 859
Summe 143 951 410 8 631 520 9 782 230 142 800 700
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12018betreuungsausbau“ zur Verfügung gestellte Betrag bis zur Auszahlung
unverzinslich im Kassenbereich des Bundes und wird bedarfsgerecht über das
Sondervermögen ausgezahlt.
Es ergibt sich folgender Überblick:
b) Postbeamtenversorgungskasse
Die Postbeamtenversorgungskasse tätigt im Rahmen ihres laufenden Geschäfts
keine nennenswerten Anlagen, da sie die notwendigen Bundeszuschüsse tag-
Sondervermögen Bestand 31. Dezember 2007
– in Euro –
ERP-Sondervermögen 13 705 716 323,98
I. Barreserve und Anlagen
1. Einlagen bei Kreditinstituten 3 278 911 899,17
2. Sonstige Anlagen 1 432 127 455,75
II. Darlehensforderungen 73 784 575,82
III. Sonstige Forderungen:
1. Zinsforderungen 73 062 926,16
2. Tilgungsforderungen 2 086 030,74
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 804 303 982,00
IV. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1 082 876 331,12
2. Kapitalrücklage II 1 000 000 000,00
3. Gesonderte Kapitalrücklage 791 949 888,86
4. ERP Förderrücklage 4 650 000 000,00
5. Gesetzliche Rücklage KfW 516 613 234,36
Bundeseisenbahnvermögen (31. Dezember 2006) 753 251 368,09
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 664 905 158,41
2. Beteiligungen 7 063 825,63
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 28 124 404,40
4. Sonstige Ausleihungen 53 157 979,65
Erblastentilgungsfonds 44 050 185,01
Entschädigungsfonds 4 657 357,84
Versorgungsrücklage 1 946 538 065,85
Versorgungsfonds 3 075 744,76
Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe
schwerbehindeter Menschen am Arbeitsleben
411 141 557,59
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau 2 150 000 000,00
Drucksache 16/12018 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegenau abruft. Ein Liquiditätsgrundstock in Höhe von rund 2 Mio. Euro wird auf
einem Girokonto gehalten. Daneben sind rund 11 Mio. Euro als Monatsgeld
angelegt.
Darüber hinaus hat die Postbeamtenversorgungskasse im Rahmen der
Transaktion der Kapitalisierung der Beiträge der Post-Aktiengesellschaften
zweckgebunden zur Rückzahlung der begebenen Anleihen rund 800 Mio. Euro als
Tagesgeld bei der Finanzagentur Deutschland GmbH und rund 2,2 Mrd. Euro
in Anleihen angelegt (Stand: 31. Januar 2009).
c) Sozialversicherungsträger
Bei den Sozialversicherungsträgern handelt es sich um Körperschaften des
öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Nach dem in § 29 Sozialgesetzbuch
(SGB) IV geregelten Grundsatz der Selbstverwaltung verwalten die
Sozialversicherungsträger ihre Mittel eigenständig und bestimmen selbstständig über
ihre Anlagepolitik im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Das Vermögen ist
daher nicht in der zu Frage 1 dargestellten Aufstellung enthalten.
Nach den Statistiken und Zahlen des Bundesversicherungsamtes verfügten die
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung,
der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung
zum 31. Dezember 2007 über ein liquides Geldanlagevolumen von insgesamt
rund 42,7 Mrd. Euro. Dieses Volumen umfasst sowohl die Geldanlagen der
bundesunmittelbaren als auch die der landesunmittelbaren
Sozialversicherungsträger. Die Anlagemittel erfassen folgende Vermögenskategorien:
Betriebsmittel, die kurzfristig orientiert sind und mit denen grundsätzlich die laufenden
Ausgaben finanziert werden. Rücklagemittel, die eher mittelfristig orientiert
sind und zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen
vorgehalten werden, aber auch zur Beitragssatzstabilisierung dienen.
Die Geldanlagen der Sozialversicherungsträger unterliegen umfassenden
Regulierungsvorschriften, die in den §§ 80 und 83 SGB IV normiert sind. In § 80
SGB IV sind die von den Sozialversicherungsträgern zu beachtenden
Anlagegrundsätze gesetzlich fixiert: Sicherheit, Liquidierbarkeit und angemessener
Ertrag. Oberstes Prinzip ist der Grundsatz der Sicherheit der Geldanlage oder
wie es im Gesetz selbst ausgedrückt ist: „ein Verlust ausgeschlossen erscheint“.
Der Grundsatz der Sicherheit bezieht sich sowohl auf die subjektive Sicherheit
der Geldanlage (= Anlageinstitution) als auch auf die objektive Sicherheit der
Geldanlage (= Anlageprodukt). Zweitwichtigstes Prinzip ist der Grundsatz der
„ausreichenden Liquidität“. Ein Sozialversicherungsträger soll jederzeit über so
viele liquide Geldmittel verfügen und demgemäß seine Gelder so liquidierbar
anlegen, dass er seine laufenden Ausgaben bestreiten kann. Das dritte Prinzip
betrifft die Ertragserzielung. Dieses Prinzip hat allerdings in der
Sozialversicherung eine wichtige Einschränkung erfahren. Auch wenn für das Handeln der
Sozialversicherungsträger grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsprinzip
Handlungsmaxime ist, gilt dies nicht für den Bereich der Geldanlagen. Die
Sozialversicherungsträger haben nicht den maximalen Ertrag bei einer Geldanlage
anzustreben, sie haben einen angemessenen Ertrag zu realisieren. Dies besagt,
dass sich die Zinsvereinbarung einer Geldanlage im Rahmen des
Marktüblichen für die spezielle Anlageform bewegen muss.
Den Sozialversicherungsträgern sind zudem ausschließlich die in § 83 Absatz 1
SGB IV genannten Anlageformen erlaubt. Dazu gehören insbesondere:
● Einlagen bei Kreditinstituten – wie z. B. Termingelder – einschließlich
Schuldscheindarlehen, soweit diese der Einlagensicherung unterliegen;
● Schuldverschreibungen, die der Einlagensicherung unterliegen;
● Anleihen bei öffentlich-rechtlichen Emittenten, insbesondere Staatsanleihen;
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12018● Pfandbriefe und andere Wertpapiere, für die kraft Gesetzes eine besondere
Deckungsmasse besteht.
Anlagen in Investmentfonds sind nur zulässig, soweit sie ausschließlich aus den
vorgenannten Anlageformen bestehen. Die Anlage in Aktien oder
Finanzderivaten ist für Sozialversicherungsträger unzulässig.
Die Geldmittel verteilen sich auf die genannten Sozialversicherungszweige wie
folgt:
● Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung, die
vereinfacht ausgedrückt die liquiden Mittel der Rentenversicherung umfasst,
wies Ende 2007 ein Volumen von 11,5 Mrd. Euro auf. Diese Mittel sind fast
ausschließlich in Termingeldern angelegt (96 Prozent), und zwar
grundsätzlich bis zum nächsten Rentenzahltermin.
● Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verfügten Ende 2007 über
angelegte Geldmittel in Höhe von insgesamt 19,4 Mrd. Euro. Hiervon sind
14,2 Mrd. Euro oder fast drei Viertel in Termingeldern angelegt. 2,9 Mrd.
Euro oder 15 Prozent sind in Pfandbriefen und Anleihen staatlicher Stellen
angelegt und weitere 2,3 Mrd. Euro oder 12 Prozent liegen auf Girokonten.
● Die Soziale Pflegeversicherung verfügte Ende 2007 über
Liquiditätsreserven in Höhe von 3,1 Mrd. Euro. Hiervon sind 2,4 Mrd. Euro oder mehr als
zwei Viertel in Termingeldern angelegt. Weitere 0,5 Mrd. Euro oder 16
Prozent liegen auf Girokonten.
● Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wiesen Ende 2007 ein
Geldanlagevolumen von insgesamt 8,7 Mrd. Euro auf. Angelegt waren diese
Mittel mit 5,1 Mrd. Euro oder fast 60 Prozent in Termingeldern und mit
3,5 Mrd. Euro oder 40 Prozent in Pfandbriefen und Anleihen staatlicher
Stellen.
● Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügte zum Jahresende 2008 über eine
Rücklage in Höhe von rund 16,7 Mrd. Euro. Der im Jahr 2008 neu
eingerichtete Versorgungsfonds der BA verfügte zum Jahresende 2008 über
Mittel in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro. Die Anlage der Rücklage der BA
erfolgt gemäß den Bestimmungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 366
SGB III) sowie den o. a. Regelungen des SGB IV. Die Anlage der Mittel des
Versorgungsfonds der BA erfolgt durch die Deutsche Bundesbank
entsprechend den Anlagerichtlinien des Bundes.
3. Wenn in Finanzderivate angelegt wird, um welche Art von Finanzderivaten
handelt es sich dabei?
Der Bund ist nach § 2 Absatz 6 Haushaltsgesetz 2009 ermächtigt, im Rahmen
der Kreditfinanzierung und der Kassenverstärkungskredite ergänzende Verträge
zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zins- und
Währungsrisiken einzusetzen. In der Praxis beschränkt sich der Bund auf den
Abschluss von Zins- und Währungsswaps.
4. Wie ist die Aufteilung in kurzfristig und langfristig angelegte Gelder?
Das Liquiditätsmanagement des Bundes ist durch kurzfristige Einnahme- und
Ausgabeüberschüsse und durch Vorsorge für bestimmte Zahlungstermine,
beispielsweise für Tilgungen von Anleihen, geprägt. Insofern gibt es hier zwar
zeitweise auch Geldanlagen, überwiegend nimmt der Bund jedoch Kredite – so
genannte Kassenkredite – auf. Treten Geldanlagen auf, so ist deren Laufzeit in
der Regel kurzfristig mit Schwerpunkt im Tages- und Wochenbereich.
Drucksache 16/12018 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Wie sind die Zu- und Abflüsse der einzelnen Vermögenspositionen pro
Jahr?
Die Anfangs- und Endbestände sowie die Zu- und Abgänge werden für jedes
Haushaltsjahr in der Vermögensrechnung des Bundes detailliert ausgewiesen.
Die Zu- und Abgänge im Haushaltsjahr 2007 können der Antwort zu Frage 1
entnommen werden.
6. Wer ist für die Vermögensverwaltung der in Frage 1 aufgeführten Werte
verantwortlich?
Nach dem in Artikel 65 des Grundgesetzes verankerten Ressortprinzip
verwaltet jede Behörde eigenverantwortlich ihre Vermögenswerte. In der
Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 wird das nach Einzelplänen
aufgegliederte Vermögen unter Nr. 5.1.2 ausgewiesen.
7. Gibt es ein einheitliches übergeordnetes Vermögensmanagement
innerhalb der Bundesregierung, und wenn ja, welche Regierungsstelle ist dafür
hauptverantwortlich?
8. Wenn nein, gibt es eine Verständigung der Verantwortlichen?
9. Welche allgemeinen Kriterien zur Vermögensanlage legt die
Bundesregierung an?
10. Gibt es ethische und soziale Mindestnormen für die Vermögensanlage,
beispielsweise die Einhaltung der von der International Labour
Organization (ILO) festgelegten internationalen Mindestarbeitsnormen oder die
Ablehnung von Kinderarbeit?
11. Welche Anlagekriterien nehmen Bezug auf die von der Bundesregierung
verabschiedete Klimastrategie?
12. In welchem Verhältnis steht die Vermögensanlagestrategie zur
Klimastrategie der Bundesregierung?
13. Gibt es eine Definition von nachhaltigem Investment bei den jeweiligen
Verantwortlichen der Vermögensanlage?
Wenn ja, wie lautet die Definition?
Wenn nein, warum gibt es keine Definition?
14. Wenn es eine Definition von nachhaltigem Investment gibt, welcher
Anteil der jeweiligen Verwaltungseinheiten ist derzeit nachhaltig investiert?
15. Wenn es keine Definition von nachhaltigem Investment gibt, ist es dann
zutreffend, dass das Finanzvermögen der Bundesrepublik Deutschland
bisher nicht – und wenn doch, dann nur zufällig – nachhaltig investiert
ist?
16. Wenn es keine Definition von nachhaltigem Investment gibt, plant die
Bundesregierung, eine solche Definition für ihre eigenen
Anlageentscheidungen für die Zukunft zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen?
Die Fragen 7 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt ihre politischen Ziele nicht durch gezielten
Vermögensaufbau. Sie ist im Gegenteil bestrebt, Vermögenswerte nur in dem
Umfang zu erwerben und zu halten, der zur Erledigung der Fachaufgaben
unbedingt erforderlich ist.
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ISSN 0722-8333]