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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klageflut bei den Sozialgerichten

<span>Fehlen konsequenter Umsetzung der Rechtsprechung durch die Verwaltung und Fehlen untergesetzlicher Regelungen als Ursachen der Klageflut</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

04.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1196913. 02. 2009

Klageflut bei den Sozialgerichten

der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Monika Lazar, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahre 2008 wurden laut Angaben des Bundessozialgerichts bei den Sozialgerichten erster Instanz 174 618 Eingänge im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende verzeichnet; dabei handelte es sich um 137 374 Klagen und 37 244 Begehren um einstweiligen Rechtsschutz. Das ist eine Steigerung um insgesamt rund 38 000 Fälle oder ca. 28 Prozent gegenüber 2007. Die Verfahrensneuzugänge erreichten damit erneut einen Höchststand. Auch in der letzten Instanz, dem Bundessozialgericht, blieb die Zahl der Neuzugänge mit 3 221 hoch.

Schwerpunkte bei den Sozialgerichtsverfahren bilden Streitigkeiten hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen, der Höhe der Regelleistung, der Kosten der Unterkunft und der Sanktionen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Als Hauptursache für die unaufhörlich steigende Klageflut gelten fehlende untergesetzliche Regelungen.

Der Präsident des Bundessozialgerichts fordert angesichts der Klageflut, die Erkenntnisse aus den höchstrichterlichen Urteilen zur Arbeitsmarktreform in die Praxis umzusetzen und sie in Verwaltungshandeln einfließen zu lassen, da die Verwaltung die Urteile der Sozialgerichte oftmals einfach ignoriere.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der nach wie vor steigenden Zahl der Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinsichtlich der Klarheit und Rechtssicherheit der gesetzlichen Regelungen im SGB II?

2

Welche untergesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung ergreifen, um die Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Anrechnung von Einkommen (§ 11 SGB II), die Höhe der Regelleistung (§ 20 SGB II), die Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) und die Sanktionen (§ 31 SGB II) zu erhöhen und dadurch die Klageflut an den Sozialgerichten einzudämmen?

3

Welchen aktuellen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Notwendigkeit von Orientierungswerten und Handlungsempfehlungen sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach wie vor steigenden Zahl der Gerichtsverfahren über die Kosten der Unterkunft und vor dem Hintergrund, dass sie im Jahr 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1638 erklärt hat, es sei nicht geplant, von der Verordnungsermächtigung nach § 27 SGB II Gebrauch zu machen, die es erlaubt, gewisse Orientierungswerte und Handlungsempfehlungen für die Kosten der Unterkunft auszusprechen?

4

Plant die Bundesregierung gegebenenfalls, sich bei den Orientierungswerten und Handlungsempfehlungen für die Kosten der Unterkunft an den „Ersten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)“ vom 18. Juni 2008 zu orientieren?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung die signifikant unterschiedliche regionale Verteilung der Klagehäufigkeit vor den Sozialgerichten im Bundesgebiet, und sieht die Bundesregierung die Ursachen hierfür in der unterschiedlichen Qualität der Bescheide der zuständigen Träger nach dem SGB II?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Neuordnung der Jobcenter, die durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20. Dezember 2008 über die Rechtmäßigkeit der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit notwendig wird, die Aufsicht über die Träger der Grundsicherung so neu zu gestalten, dass in Zukunft mit einer konsequenteren Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gerechnet werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

7

Inwiefern hält die Bundesregierung die Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vor dem Hintergrund der im letzten Jahr erneut signifikant angestiegenen Verfahrenszahlen weiterhin für ein taugliches Mittel zur Verringerung der Verfahrenszahlen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, bei allen Trägern des SGB II unabhängige Ombudstellen einzurichten, die in Konfliktfällen zwischen Hilfebedürftigen und Träger vermitteln, im Hinblick auf die Vermeidung von Klagen?

Berlin, den 13. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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