Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27. Februar 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat am 27. Januar 2009 dem Bundeskabinett einen Bericht zu den Möglichkeiten der Ausweitung der bundesgedeckten Exportfinanzierung (Hermesbürgschaften) vorgelegt. Laut diesem Bericht hat ein Teil der deutschen Exportwirtschaft aufgrund der Finanzkrise gravierende Schwierigkeiten, die Exportgeschäfte zu finanzieren und die Finanzierung auf dem Markt sicherzustellen.
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27. Januar 2009 sollen eine Reihe von Maßnahmen zur Stützung der Exportwirtschaft in die Wege geleitet werden. Ungeklärt ist, ob große, mittlere oder kleine Unternehmen von den vorgeschlagenen Maßnahmen profitieren und welche Branchen durch sie begünstigt werden. Außerdem ist die Finanzierung der Maßnahmen zur Stützung der Exportwirtschaft unklar und vermutlich auch mit erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt verbunden.
A. Allgemein
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Situation der deutschen Exportwirtschaft?
Wie wird die Entwicklung der Exporte 2009 auf Basis der aktuellen Datenlage beurteilt?
Die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalten sich angesichts des Abschwungs der Weltwirtschaft sehr schwierig. Vor dem Hintergrund der weltweit einbrechenden Absatzmärkte sind die deutschen Exporte derzeit stark rückläufig. Die Warenexporte gingen saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen im vierten Quartal 2008 gegenüber dem Vorquartal um 8,4 Prozent zurück. Die Aussichten bleiben zunächst gedämpft. Nachdem die Außenwirtschaft in den vergangenen Jahren der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft war, trifft sie ein Einbruch in besonderem Maße. Die Bundesregierung geht daher in ihrer Jahresprojektion aus dem Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2009 von einem Rückgang der Exporte von Waren und Dienstleistungen um preisbereinigt 8,9 Prozent aus.
2. Über welche der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Daten und Informationen verfügt die Bundesregierung, anhand derer die Situation der deutschen Exportwirtschaft – insbesondere im Hinblick auf Engpässe bei der Exportfinanzierung – beurteilt werden kann?
Die Bundesregierung steht in einem intensiven Dialog mit Exporteuren, Banken, Industrie- und Handelskammern und Verbänden und erlangt darüber hinaus Erkenntnisse aus den mit Exportkreditgarantien gedeckten/beantragten Geschäften.
3. Welche Branchen und Firmen sind von Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Exportgeschäfte am stärksten betroffen?
Schwierigkeiten bei der Exportfinanzierung sind aufgrund erschwerter Refinanzierungsmöglichkeiten in allen Branchen zu beobachten.
4. Welche Branchen und Firmen haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits um Unterstützung gebeten?
Im Rahmen der Kontakte zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen unterschiedlichster Branchen werden regelmäßig Bitten um Unterstützung an uns herangetragen.
B. Zur Vergabe der Exportkreditgarantien
5. Inwieweit haben die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Programme zur Stabilisierung des Finanzmarkts auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Exportfinanzierung erbracht?
Die deutsche Exportwirtschaft ist auf einen funktionierenden Finanzsektor angewiesen. Das deutsche Finanzsystem ist insgesamt stabil, leidet aber unter den Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise. Grundproblem ist das fehlende Vertrauen zwischen den Institutionen und den sonstigen Marktteilnehmern. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarkts dienen der Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem und tragen dazu bei, den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitutionen (Interbankenmarkt) wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen und somit negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu vermeiden.
6. Kamen die Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkredite primär kleinen, mittleren oder großen Unternehmen zugute (Angaben bitte in Prozent für 2007 und 2008)?
Welchen Branchen werden diese Unternehmen zugeordnet?
2007 kamen Exportkreditgarantien zu annähernd 70 Prozent mittelständisch geprägten Unternehmen zugute; für 2008 ist mit einer vergleichbaren Quote zu rechnen.
Bei den Investitionsgarantien wurde jeder fünfte bzw. vierte Antrag von mittelständischen Unternehmen gestellt. Der Anteil am Garantiebestand betrug jeweils am Jahresende ca. ein Drittel. Das Förderinstrument ist im internationalen Vergleich führend bei der Unterstützung dieser Firmen.
Ungebundene Finanzkredite wurden in den beiden letzten Jahren ausschließlich für lokale Finanzierungen übernommen, die an einheimische mittelständische Unternehmen vergeben wurden.
7. Inwieweit gab es Veränderungen bei der Bürgschaftsvergabe in 2008 gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der beantragten Bürgschaften nach Branchen und Größe der Unternehmen?
Bei den Exportkreditgarantien (Einzeldeckungen) ist im Rahmen üblicher Schwankungen ein leichter Rückgang bei der verarbeitenden Industrie zugunsten des Sektors Infrastruktur und Energie zu verzeichnen.
Siehe auch Antwort zu Frage 6.
8. Wie werden die Ausfallrisiken angesichts der sich drastisch verschlechternden weltwirtschaftlichen Lage von der Bundesregierung beurteilt?
Vorrausetzung für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist die risikomäßige Vertretbarkeit, d. h. es muss bei Übernahme einer Deckung eine vernünftige Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf bestehen. Die Bundesregierung beobachtet die Länderrisiken genau und passt bei Bedarf ihre Länderdeckungspolitik an. Für die Bewertung des einzelnen Adressrisikos wird insbesondere die Bonität des ausländischen Bestellers geprüft.
Bislang sind keine überproportionalen Entschädigungszahlungen geleistet worden. Die Bundesregierung rechnet jedoch im Jahresverlauf damit, dass der noch 2008 zu verzeichnende Rückgang von Entschädigungsleistungen nicht anhalten wird.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken von Exportkreditgarantien an Rohstoff exportierende Länder, die einem starken Verfall der Rohstoffpreise ausgesetzt sind?
Ist eine restriktivere Vergabe von Bürgschaften an diese Länder zu erwarten?
Die Deckungspolitik des Bundes ist bislang unverändert. Die relevanten Indikatoren werden jedoch aufmerksam beobachtet.
Siehe auch Antwort zu Frage 8.
10. Erstrecken sich die Probleme bei der Exportfinanzierung zunehmend auch auf Geschäfte mit anderen OECD-Staaten?
Ja
C. Zur Situation der Kredit gebenden Banken
11. Gibt es Probleme bei der Refinanzierung von privaten und öffentlichen Banken, die Exportkredite vergeben?
Ja, insbesondere für Geschäfte mit mittel-/langfristiger Kreditlaufzeit.
Ist eine Einschränkung der Kreditvergabe durch erschwerte Refinanzierungsbedingungen bei diesen Banken zu erkennen?
Ja
Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Banken?
Nein, es sind keine Unterschiede erkennbar.
12. Sind Garantien oder Unterstützungsmaßnahmen vonseiten des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für Banken vorgesehen, die Exportkreditversicherungen vergeben und Refinanzierungsprobleme haben?
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) sind Kreditinstitute als Unternehmen des Finanzsektors antragsberechtigt, sofern sie ihren Sitz im Inland haben. Die Entscheidung über die Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Entscheidungen über die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen gemäß FMStFG werden nicht abstrakt, sondern auf der Grundlage des konkreten Antrags getroffen. Entscheidend ist dabei insbesondere die Bedeutung des Antragstellers für die Finanzmarktstabilität.
13. Welche neuen Instrumente zur Refinanzierung der Export finanzierenden Banken beabsichtigt die Bundesregierung zu prüfen bzw. einzuführen, und wie begründet sie die Notwendigkeit einer solchen Einführung?
Die Bundesregierung prüft unter den Maßnahmen zur Ausweitung der bundesgedeckten Exportfinanzierung im Rahmen des Konjunkturpakets II auch Möglichkeiten zur verbesserten Refinanzierung der exportfinanzierenden Banken unter Einbindung der KfW auf Grundlage eines im Detail noch weiter zu konkretisierenden Konzepts. Diese Maßnahme erscheint notwendig, weil die Export finanzierenden Banken voraussichtlich auch weiterhin bei der Kreditvergabe für längere Laufzeiten und größere Volumina Schwierigkeiten mit der Refinanzierung haben werden. Andere Staaten verfügen über vergleichbare oder weitergehende Möglichkeiten, wie zum Beispiel Frankreich, China, Japan oder die Vereinigten Staaten.
Die Prüfung der mit diesem Konzept verbundenen, sehr komplexen rechtlichen, technischen und finanziellen Fragen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
D. Zu den Optimierungsvorschlägen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie bei Exportkreditgarantien
14. Wie hoch sind die Risiken für den Bundeshaushalt durch die Ausweitung der Finanzkreditgarantien auf Akkreditivbestätigungen, die Ausweitung des zu übernehmenden Risikos bei so genannten Avalgarantien von derzeit 80 Mio. auf 300 Mio. Euro und die Reduzierung des Selbstbehalts bei der Lieferantendeckung?
Durch die Maßnahmen entstehen systemisch nur geringe zusätzliche Risiken für den Bundeshaushalt. Die Verbesserungen gelten im Übrigen nur für neu zu übernehmende Deckungen; das Risiko für den Bund wird dabei jeweils vor Indeckungnahme geprüft.
Siehe auch Antwort zu Frage 8.
15. Welche Risiken entstehen durch die Verbriefungsgarantie, die auf die Refinanzierung der Export finanzierenden Banken abzielt?
Durch die Übernahme einer Verbriefungsgarantie wird die Einsatzfähigkeit einer Finanzkreditdeckung zur Refinanzierung verbessert. Eine aufgrund des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds mögliche verstärkte Nutzung dieses bereits seit mehreren Jahren bestehenden Produkts führt zu keinen nennenswerten Risiken für den Bund.
16. Werden große, mittlere oder kleine Unternehmen von den in den Fragen 14 und 15 genannten Maßnahmen profitieren?
Welche Branchen profitieren nach Ansicht der Bundesregierung besonders?
Die aktuellen Maßnahmen sollen insbesondere durch verbesserte (Re-) Finanzierungsmöglichkeiten dazu beitragen, Ausfuhrgeschäfte zu ermöglichen. Ein Mindestvolumen ist keine Voraussetzung für eine Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland, so dass alle Unternehmensgrößen profitieren können.
17. Woher sollen die Gelder für die Ausweitung des Zusagevolumens des KfW-Bankengruppe-/ERP-Exportfinanzierungsprogramms stammen, mit denen deutsche Exporte in Entwicklungsländer finanziert werden sollen, und in welchem Umfang sollen sie zur Verfügung gestellt werden?
18. Wenn die Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen finanziert wird, wie ist dann sichergestellt, dass die Mittel ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen fließen?
Die Bundesregierung prüft zurzeit Möglichkeiten, die erhöhte Nachfrage nach dem KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm decken zu können. Dabei soll auch weiterhin sichergestellt sein, dass mit diesem Förderangebot in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen erreicht werden. Des Weiteren soll auch am bewährten Kreditvergabeverfahren festgehalten werden. Nur maximal 25 Prozent des Exportauftrags können durch das Programm finanziert werden, die weiteren 75 Prozent werden von der KfW zu marktmäßigen Konditionen eingebracht.
19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass angesichts der Weltwirtschaftskrise Schwellen- und Entwicklungsländer in einen Abwärtssog geraten und die Ausfallrisiken für die Exportkreditversicherung des Bundes deutlich steigen könnten, die Ausfallrisiken ein, die durch die Ausweitung des KfW-Bankengruppe-/ERP-Exportfinanzierungsprogramms entstehen?
Siehe Antwort zu Frage 8.
20. Inwieweit wird bei den Optimierungsvorschlägen der Exportgarantien die Förderungswürdigkeit von Umweltaspekten berücksichtigt?
Umweltaspekte finden unverändert im Rahmen der bestehenden Verfahren Berücksichtigung.
21. Frankreich plant Beihilfen für Airbuskunden. Werden derartige Maßnahmen auch in Deutschland geplant?
Eine direkte Unterstützung von Airbuskunden ist nicht geplant.
22. Sind Bürgschaften an Kunden exportierender Unternehmen geplant?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Werden mögliche Exporthilfen für transnationale Konzerne zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgesprochen und die Maßnahmen koordiniert?
Nein
23. Welche konkreten Maßnahmen für einzelne Branchen oder Unternehmen sind geplant?
Exportkreditgarantien stehen grundsätzlich gleichermaßen exportierenden Unternehmen aus allen Branchen zur Verfügung.
24. Inwieweit stehen solche Exportbeihilfen im Widerspruch zu bestehenden OECD-Regeln?
Die Bundesregierung beachtet bei ihren Überlegungen die OECD-Konformität des Deckungsangebots.