Altengerechte Wohnungen
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring- Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der demografische Wandel hat einen bedeutenden Einfluss auf alle Bereiche des Lebens. Die Alterung der Gesellschaft, eine schrumpfende Bevölkerung bei einer wachsenden Zahl von Haushalten, wird und hat die Anforderungen an das Wohnen verändert. So hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 21. Dezember 2008 direkte Hilfen für die Verbesserung der Wohnsituation älterer Menschen innerhalb des zweiten Konjunkturpaketes angekündigt.
Über 90 Prozent der über 65-Jährigen wohnen in ihrer eigenen Wohnung. Ein überwiegender Teil möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, ein selbst bestimmtes Leben führen und nur bei Bedarf in ihrer häuslichen Umgebung Begleitung und Hilfe in Anspruch nehmen. Derzeit ist eine Unterversorgung mit altengerechten Wohnungen zu verzeichnen. Nach Schätzungen von Expertinnen und Experten sind von den 39 Millionen deutschen Wohnungen heute nicht einmal ein Prozent altengerecht gestaltet. Zudem gehen nach einem Bericht der Onlineausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ vom 16. Januar 2009 Vorstände von Wohnungsunternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure davon aus, dass bei 20 Prozent der Wohnungen der 50er bis 70er Jahre Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen nicht zweckmäßig wären.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer altengerechten Anpassung des bestehenden Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer altengerechten Anpassung der bestehenden öffentlichen und privaten Infrastruktur?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Anreizen für eine altengerechte Neubauförderung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Finanzbedarf für eine altengerechte Anpassung des Wohnbestandes?
Inwieweit sind der Bundesregierung Vorhabenplanungen und Programme der Länder zu altengerechtem Wohnen bekannt?
Gibt es Projekt- und/oder Forschungsvorhaben der Bundesregierung bezüglich der Sicherstellung der Nahversorgung insbesondere in Gemeinden im ländlichen Raum und/oder Stadtquartieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Überlegungen den altengerechten Quartiersumbau in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt aufzunehmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ergänzung der KfW- Förderprogramme für den Ersatz nicht altengerechter Wohnungen eine zweckmäßige Maßnahme darstellen kann, um der Unterversorgung mit altengerechten Wohnungen zu begegnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn, ja, warum ist dies bisher nicht erfolgt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ergänzung der KfW- Förderprogramme für den Neubau altengerechter Wohnungen eine zweckmäßige Maßnahme darstellen kann, um der Unterversorgung mit altengerechten Wohnungen zu begegnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum ist dies bisher nicht erfolgt?
Inwieweit sollen Mittel des Konjunkturpaketes II für eine altengerechte Anpassung des Wohnraums verwendet werden?
Wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sollen Mittel des Konjunkturpaketes II konkret für einen altengerechten Neubau von Wohnraum verwendet werden?
Wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien?
Wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung die altengerechte Anpassung bzw. Neubau des Wohnungsbestandes nicht zu einem Förderschwerpunkt im Zukunftsinvestitionsgesetz gemacht?
Welche Kriterien für die Vergabe der Investitionshilfen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) sollten aus Sicht der Bundessregierung vorgegeben werden, damit die Mittelverwendung zielgerichtet in eine altersgerechte Neubauförderung erfolgt?
In welchem Umfang sollen die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz insgesamt für einen altengerechten Wohnungsbau verwendet werden?
Für den Fall, dass das Durchgriffsverbot vom Bund auf die Kommunen der Auflage eines Investitionsschwerpunktes für die altengerechte Anpassung des Wohnraums im Zukunftsinvestitionsgesetz entgegensteht, warum legt die Bundesregierung nicht ein Investitionsprogramm nach dem Vorbild des „Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur“ auf?
Wie ist der Sachstand der Überarbeitung der Richtlinie zum barrierefreien Bauen?
Werden in dieser Richtlinie auch die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigt?