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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gescheiterte Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch die Firma Media Event

Grundlage für Beauftragung von Media Event mit der Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes, Zuständigkeiten, verursachte Kosten durch gescheiterte Planung, aktuelle Planungen des Bundespresseamtes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

16.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1205225. 02. 2009

Gescheiterte Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch die Firma Media Event

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einem nach den vorliegenden Presseberichten noch nicht transparenten Verfahren ist die Agentur Media Event von der Bundesregierung damit betraut worden, ein Fest zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes zu veranstalten. Nachdem öffentlich Kritik an den Veranstaltungsplanungen laut wurde, verfolgt die Bundesregierung nunmehr offenbar ein anderes Konzept. Aufzuklären ist insbesondere, wie und auf welcher Grundlage es zur Beauftragung der Agentur Media Event kam, wer die Verantwortung hierfür trägt und ob dem Bund durch die gescheiterte Planung Kosten entstanden sind oder entstehen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wer hat innerhalb der Bundesregierung die Entscheidung für die Beauftragung der Firma Media Event getroffen?

2

Trifft es zu, dass die Empfehlung für die Firma Media Event aus dem Bundeskanzleramt und/oder dem Bundespresseamt gekommen ist, und falls ja, wer hat diese Empfehlung jeweils dort abgegeben?

3

Über welche Referenzen verfügte Media Event und insbesondere deren Geschäftsführerin sowie deren Ehemann nach Kenntnis der Bundesregierung?

4

a) Welche rechtliche Bindung bestand bzw. besteht zwischen der Bundesregierung und Media Event?

b) Insbesondere welche Grundkonzeption lag dieser Rechtsbeziehung zugrunde,

eine Veranstaltung des Bundes, die von Dritten durchgeführt und abgewickelt werden sollte, oder

eine Veranstaltung eines Privaten, die vom Bund subventioniert werden sollte?

5

Falls es sich um eine subventionierte Veranstaltung eines Privaten handelte (siehe Frage 4b)

a) hält die Bundesregierung dies für einen angemessen Weg einen Festakt mit gesamtstaatlicher Bedeutung zu begehen?

b) wird diese Einschätzung nach Kenntnis der Bundesregierung von den ggf. beteiligten weiteren Verfassungsorganen (z. B. Bundesrat) geteilt?

6

Will das nunmehr beauftragte Bundespresseamt zu einer ähnlichen oder der gleichen rechtlichen Konstruktion greifen, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie viel Geld hätte die Bundesregierung maximal an Media Event zahlen müssen und sind bisher von der Bundesregierung an die Firma Media Event bereits Zahlungen geleistet worden?

8

Für welche Leistungen sind diese Geldzahlungen vorgesehen gewesen (siehe Frage 7)?

9

Welche dieser Leistungen sind bisher erbracht worden, und welche Leistungen nicht (siehe Frage 7)?

10

Welche Rückforderungen gedenkt die Bundesregierung ggf. an die Firma Media Event zu richten?

11

a) Sind an die Bundesregierung bereits Schadensersatzforderungen gerichtet worden wegen der Stornierung des Veranstaltungskonzeptes der Firma Media Event?

b) Falls nein, sieht die Bundesregierung die Gefahr auf sie zukommender Schadensersatzforderungen in dieser Angelegenheit?

12

a) Wäre es aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Mittel zu möglichst kostengünstigen Lösungen für den Bund zu kommen, wenn auch Dienstleistungen zur Durchführung staatlicher Festakte – jedenfalls wenn sie eine Größenordnung wie im vorliegenden Fall erreichen – öffentlich ausgeschrieben würden?

b) Würde eine solche Vergabe nicht zumindest dem Verdacht einer nicht nach sachlichen Kriterien erfolgenden Zuwendung öffentlicher Mittel entgegenwirken?

c) Warum wurde der Weg einer öffentlichen Ausschreibung ggf. hier nicht beschritten?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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