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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nukleare Sicherheit in Europa

<span>Neubau von Atomkraftwerken in den Mitgliedstaaten der EU sowie in Russland, Weißrussland, Albanien, der Türkei, der Ukraine und der Schweiz, Beteiligung deutscher Unternehmen, Vergabe von Krediten, Sicherheit einzelner Reaktortypen, EU-Gemeinschaftsrahmen nukleare Sicherheit, Haftung bei Schäden durch Unfälle in Kernkraftwerken, Schutz vor terroristischen Angriffen, Uranversorgung, Entsorgung von Atommüll, Umweltverträglichkeitsprüfungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

25.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1205425. 02. 2009

Nukleare Sicherheit in Europa

der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia-Kotting-Uhl, Bettina Herliztius, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehrere europäische Staaten haben angekündet, dass sie künftig stärker auf die Atomkraft als Energiequelle setzen wollen. Als Gründe für diesen Schritt werden der Klimaschutz und eine stärkere Unabhängigkeit bei der Energieversorgung angeführt. Insbesondere in Osteuropa wurde der Ruf nach neuen Atomkraftwerken (AKW) infolge des Gas-Streits zwischen der Ukraine und Russland und dem vorübergehenden Lieferstopp lauter.

Ungeachtet der öffentlichen Diskussion über eine angebliche „Renaissance“ der Atomkraft werden aktuell in den EU-Staaten lediglich zwei Reaktoren gebaut – in Flamanville, Frankreich sowie in Olkiluoto, Finnland. Darüber hinaus gibt es zwei AKW-Baustellen in der Slowakei sowie acht in Russland, die jedoch teils bereits seit Jahrzehnten brach liegen, also eher als Bauruinen zu bezeichnen sind. Zurzeit kursieren Pläne oder Absichtsbekundungen für den Neubau von AKWs in Großbritannien, der Schweiz, Bulgarien, Rumänien, Litauen, Polen, Weißrussland, Russland, Albanien und der Türkei. Inzwischen wird auch in Schweden diskutiert, ob unter bestimmten Bedingungen alte AKWs durch neue ersetzt werden sollten.

Am Netz sind allein in den Staaten Osteuropas 24 Atomkraftwerke mit insgesamt 66 Reaktorblöcken. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Anlagen nach russischen Designs aus den 1970er bzw. frühen 1980er Jahren. Wegen des oftmals nicht existent des Containments ist hier besonders strittig, ob diese Altreaktoren den heute geltenden Sicherheitsanforderungen noch entsprechen können. Doch auch in Westeuropa sind Atomkraftwerke noch in Betrieb, etwa in Großbritannien, die in anderen EU-Mitgliedstaaten sicherlich keine Betriebsgenehmigung mehr erhalten würden.

In den EU-Beitrittsverträgen mit Litauen, Bulgarien und der Slowakei wurde festgehalten, dass Reaktorblöcke zu definierten Fristen abgeschaltet werden müssen. Inzwischen sind jedoch in diesen Ländern Bemühungen bekannt, die bereits abgeschalteten Reaktoren wieder zu aktivieren oder aber, wie im Falle Litauens, das Stilllegungsdatum zu verschieben.

Spätestens seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 ist deutlich, dass Atomunfälle auch in weit entfernten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland zu Gefahren für Mensch und Umwelt sowie zu gravierenden Schäden führen können. Der Betrieb von Atomkraftwerken in Nachbarländern und erst recht der Bau weiterer Anlagen sind daher aus Sicherheitsgründen höchst kritisch zu bewerten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zu Neubauvorhaben und Uranversorgung

1. Welche konkreten Neubauprojekte für Atomkraftwerke in den Staaten der EU sowie der Schweiz, Albanien, der Ukraine, Weißrussland und Russland sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne Russlands, bis 2015 mindestens 10 neue AKWs ans Netz zu bringen und mit dem Bau zehn weiterer zu beginnen, auch in Hinblick auf regelmäßig auftretende Sicherheitsprobleme russischer AKWs?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne Russlands, bis zum Jahr 2012 sieben schwimmende Atomreaktoren für den Einsatz in weit abgelegenen Küstenregionen zu bauen und zu exportieren, und sieht sie ein mögliches Risiko in der Tatsache, dass diese Technologie auch für den Bau von Atom-U-Booten adoptiert werden kann?

4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Vorhaben für eine Erweiterung des Kernkraftwerks in Krško, Slowenien?

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Plänen zum Neubau eines Kernkraftwerks in Osijek, Kroatien?

6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Vereinbarung zwischen dem Ersten Vize-Premierminister von Belarus, Uladsimir Sjamaschka, und dem Chef der russischen Staatsholding Rosatom, Sergej Kirienko, über die Kreditfinanzierung und die Errichtung des geplanten Atomkraftwerks in Belarus durch die russische Seite?

7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der geplanten Zusammenarbeit von Siemens mit Rosatom davon auszugehen, dass Siemens an dem Bau des belarussischen Atomkraftwerks beteiligt werden wird, und falls ja, wie bewertet sie eine solche Beteiligung?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Standort des belarussischen Atomkraftwerks in der Nähe des Naratsch-Nationalparks?

9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einen Angebot der Belarussischen Regierung an den staatlichen lettischen Energiekonzern Latvenergo zur Beteiligung am geplanten Kernkraftwerk in Belarus, und wie bewertet sie eine solche mögliche Beteiligung und Unterstützung durch ein Mitgliedsland der EU?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Atomkraftpläne in den europäischen Staaten unter dem Gesichtspunkt der offenen Endlagerfrage und der nuklearen Sicherheit?

11. Wie schätzt die Bundesregierung die mittel- bis langfristige Versorgungslage mit Uran ein?

12. In welchem Umfang beziehen die deutschen Reaktoren direkt oder indirekt aus der Brennelementherstellung Uran aus Russland, und wie hoch ist der Anteil von Waffenuran?

13. Aus welchen anderen Quellen beziehen die deutschen Reaktoren Uran (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Lieferunternehmen)?

14. Bis wann sind die Lieferungen von russischem Uran aus Waffenbeständen vertraglich gesichert, und welchen Ersatz streben ggf. die deutschen Reaktorbetreiber an?

Zu deutschen Beteiligungen

15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beteiligung oder die beabsichtigte Beteiligung deutscher Unternehmen am Betrieb bzw. am Neubau von Atomkraftwerken in den EU-Mitgliedsländern sowie anderen europäischen Ländern inklusive Russland vor?

16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über finanzielle Beteiligungen (Landesbanken etc.) zur Finanzierung von neuen Atomkraftwerken in der EU sowie anderen europäischen Ländern inklusive Russland vor?

17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Bau des Atomkraftwerks in Olkiluoto in Finnland im Hinblick auf Baufortschritte, Kostenentwicklung, Zeitplan und Qualitätssicherung vor?

18. Wie groß ist laut Kenntnissen der Bundesregierung der Schaden für Siemens, der aus den stark gestiegenen Kosten des EPR-Baus in Finnland entsteht?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des knapp 2 Mrd. Euro Kredites der Bayern LB für den finnischen Reaktor, angesichts des Bauverzuges von einigen Jahren und Kostensteigerungen von über 1 Mrd. Euro?

20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit zwischen der Siemens AG und der russischen Staatsholding Atomenergoprom vor, und wie bewertet sie diese Zusammenarbeit?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung das geplante Engagement von Siemens an der russischen Atomwirtschaft angesichts der allgemein bekannten verbreiteten Korruption in der russischen Wirtschaft?

22. Wie viele Jahre lang darf Siemens im Falle der Vertragsauflösung Areva keine Konkurrenz machen?

23. Beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Unternehmen an AKW-Projekten abzusichern, z. B. durch Hermes-Bürgschaften, und liegen entsprechende Anträge bereits vor?

24. Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der European Investment Bank (EIB) für Investitionen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

25. Sind der Bundesregierung Anträge bei der EIB bekannt, und wie war das diesbezügliche Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den entsprechenden Gremien?

26. Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Investitonen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

27. Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der Bank for Recovery and Development (EBRD) für Investitionen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

Zur Sicherheit einzelner Reaktortypen

28. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Druckwasserreaktoren sowjetischer Bauart (WWER), insbesondere der älteren Baulinien 440/230 sowie 440/313?

29. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Druckwasserreaktoren sowjetischen Designs der Bauart VVER-1000 insbesondere hinsichtlich der Sprödbruchanfälligkeit des Reaktordruckbehälters, der Qualität der eingesetzten Ventile, der Gefahr eines mehrfachen Frischdampfleitungsbruches, der Verwundbarkeit des Containments gegenüber Durchschmelzen nach unten sowie der Erdbebengefahren, und wäre dieser Reaktor nach den geltenden deutschen Sicherheitsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfähig?

30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Reaktortyps VVER-1200, der aus dem VVER-1000 Konzept heraus entwickelt wurde? Ist sie der Auffassung, dass die bekannten Schwachstellen des VVER-1000 beim VVER-1200 als beseitigt anzusehen sind?

31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des geplanten neuen Atomkraftwerks vom Typ AES-92 in Belene, und entspricht dieser russische Reaktortyp deutschen Sicherheitsstandards soweit, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die in Belene geplanten Reaktoren in einem durch Erdbeben gefährdeten Gebiet gebaut werden sollen und dass 13 km vom geplanten Standort im Jahr 1977 120 Menschen durch ein Erdbeben ums Leben gekommen sind?

33. Gibt es beim geplanten AKW-Neubau in Belene kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit WWER 440-213 Reaktoren im slowakischen Jaslovske Bohunice – insbesondere hinsichtlich der Auslegung auf Erdbeben, und welche Untersuchungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der im Bau befindlichen neuen Atomkraftwerke in Mochovce 3 und 4 und entsprechen diese russischen Reaktortypen deutschen Sicherheitsstandards insofern, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

36. Gibt es in Mochovce aufgrund des fortgeschrittenen Bauzustandes kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der V2-Atomreaktoren in Bohunice – insbesondere hinsichtlich der Auslegung auf Erdbeben, und welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?

38. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit der CANDU 6-Reaktoren in Cernavoda in Rumänien ein?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der geplanten Laufzeitverlängerung und Leistungserhöhung im ungarischen AKW Paks, und entsprechen diese russischen Reaktortypen geltenden deutschen Sicherheitsstandards insofern, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

40. Gibt es beim ungarischen Atomkraftwerk in Paks kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

Zu Umweltverträglichkeitsprüfungen

41. An welchen Umweltverträglichkeitsprüfungen hat sich die Bundesregierung bei im Ausland befindlichen Atomkraftwerken beteiligt bzw. wird sich beteiligen, und hat sie jeweils in der gesamten Bundesrepublik Deutschland eine Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht?

42. Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland an AKW-relevanten UVP-Verfahren in Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei nicht beteiligt, und wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesrepublik Deutschland von den potentiellen negativen grenzüberschreitenden Auswirkungen einschlägiger Projekte nicht betroffen sein kann?

43. Sind radiologische Folgen in Bundesländern, die sich an UVP-Verfahren gemäß der vorangegangenen Frage nicht beteiligt haben, auszuschließen?

44. Mit welchen Staaten gab es bei den teilgenommenen UVP-Verfahren bilaterale Konsultationen, und mit welchen nicht, und was waren die Ergebnisse?

45. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland an dem UVP-Verfahren für den AKW-Neubau in Flamanville beteiligt, und wird sich die Bundesrepublik Deutschland am UVP-Verfahren für den anvisierten zweiten European Pressurized Reactor (EPR) in Frankreich beteiligen?

46. Hat die Bundesrepublik Deutschland eine Notifikation für eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplanten russischen Atomkraftwerke in Kaliningrad angefragt?

47. Sieht die Bundesregierung im Schweizer UVP-Recht in Bezug auf die Genehmigung neuer Atomkraftwerke einen Verstoß gegen die ESPOO-Konvention? Inwiefern sieht die Bundesregierung die deutschen Mitspracherechte in Bezug auf die Schweizer UVP eingeschränkt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun?

48. Entspricht es aus Sicht der Bundesregierung Geist und Bestimmungen der europäischen Vorgaben für Umweltverträglichkeitsprüfung für nukleare Anlagen, wenn z. B. Litauen oder Finnland Projekte einer UVP unterziehen, bei denen nicht einmal die angestrebte Leistung und der Reaktortyp feststehen?

Zur Haftung und zum Schutz vor Terror

49. Gibt es Länder, in dem die Atomkraftwerksbetreiber eine vollständige Deckungsvorsorge für den Fall eines Supergaus leisten müssen, und falls ja, welche?

50. In welcher Haftungssumme sind die französischen Atomreaktoren versichert, und wer trägt die Kosten für Schäden infolge einer grenzüberschreitenden Kontamination?

51. Wer ist für die in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Atomunfall im benachbarten Ausland entstandenen Schäden haftbar, und inwieweit sind diese Schäden durch Haftungen und Versicherungen der Betreiber im Ausland abgedeckt?

52. Für welche Atomkraftwerke im benachbarten Ausland liegen grenzübergreifende Katastrophenpläne für den Fall eines Unfalls vor?

53. Werden dazu Übungen durchgeführt, und wenn ja, wie oft?

54. Sofern der Bundesregierung keine lückenlosen Katastrophenpläne und keine Übungen zu atomaren Katastrophen bei Reaktoren im benachbarten Ausland bekannt sind, wie gedenkt die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung vor den Auswirkungen katastrophaler Unfälle grenznaher Reaktoren zu schützen?

55. Gibt es seitens der Bundesregierung Vorsorge für staatliche Rechtshilfe, wenn Deutsche Bürger durch eine grenzüberschreitende Kontamination durch eine ausländische Nuklearanlage zu Schaden kommen, und falls ja, wie sieht die rechtliche Unterstützung aus, z. B. für Landwirte, deren Felder kontaminiert sind?

56. In welcher Höhe müssten Unternehmen mit Minderheitsanteilen an deutschen Atomkraftwerken – z. B. die Deutsche Bahn AG oder Stadtwerke – im Falle eines Unfalls in dem Atomkraftwerk ihrer Beteiligung haften, und umfasst die Haftung auch die Muttergesellschaften der an Atomkraftwerken beteiligten Unternehmenstöchter?

57. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Schutz vor terroristischen Angriffen auf Atomkraftwerke eine Aufgabe der Betreiber ist, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die rechtlichen Sicherheitsstandards in Europa?

58. Ist aus der Sicht der Bundesregierung in allen Ländern der EU sowie den Anrainerstaaten der EU die Auslegung von Atomkraftwerken vor Terrorangriffen ein Regulierungsgegenstand, d. h. hat die Atomaufsicht die Möglichkeit, Stilllegungen anzuordnen, falls die Betreiber erforderliche Maßnahmen zur Terrorabwehr nicht umsetzen?

59. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der U.S. Nuclear Regulatory Commission vom 17. Februar 2009, dass neue Atomkraftwerke in den USA grundsätzlich nur noch genehmigt werden sollen, wenn beim Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs auf das Kraftwerke sichergestellt ist, dass es nicht zur Freisetzung von Radioaktivität kommt?

60. Welche Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland würden diesem Sicherheitsstandard aktuell genügen, welche im europäischen Ausland?

61. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Genehmigungsvoraussetzung auch in der Europäischen Union Standard für die Genehmigung neuer Atomkraftwerke werden soll, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Zur Entsorgung

62. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entsorgungskonzepte mit Zeithorizont für hochradioaktiven Atommüll in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie Russlands, Albaniens, der Schweiz und der Türkei vor, und in welchem Land dieser Länder gibt es ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente mit Langzeitsicherheitsnachweis?

63. In welchen Ländern ist beabsichtigt, ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente zu einem festen Zeitpunkt verfügbar zu machen, und inwieweit sind die in diversen öffentlichen Dokumenten angeführten Kosten- und Zeitvorstellungen als plausibel anzusehen?

64. Wie bewertet die Bundesregierung die Entsorgungskonzepte in den Ländern Europas (inklusive Russland) im Vergleich zu den in die Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Errichtung von Atommüll-Lagern?

65. In welchen europäischen Ländern mit Atomkraftwerken gibt es ergebnisoffene Suchverfahren für Endlager von hochradioaktivem Atommüll?

66. Inwiefern kann die Bundesregierung kürzlich erschienene Berichte (vgl. TV-Reportage des französischen Kanals „France 3“ und Nürnberger Zeitung vom 13. Februar 2009) bestätigen, wonach in Frankreich rund 300 000 Tonnen leicht- und mittelradioaktive Uranreste unsachgemäß entsorgt worden sind?

67. Falls der Bundesregierung noch keine genauen Erkenntnisse über die Vorgänge vorliegen, kann sie ausschließen, dass die Berichte im Wesentlichen zutreffen, und wie plant die Bundesregierung, weitere Erkenntnisse in Erfahrung zu bringen – insbesondere zu allen nachfolgenden Fragen, die die Bundesregierung aktuell noch nicht beantworten kann?

68. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Cogema/Areva in noch größerem Ausmaß als berichtet in ähnlicher Weise Atommüll entsorgt hat, und wie, und bis wann plant die Bundesregierung, Erkenntnisse hierzu in Erfahrung zu bringen?

69. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der radioaktiven Kontamination durch die geschilderten Vorgänge, welche Regionen sind konkret von den Entsorgungsvorgängen betroffen – insbesondere welche Trinkwassergebiete –, und in welchem Zeitraum fand die geschilderte Entsorgung statt?

70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über erhöhte Lungenkrebsraten in den jeweils betroffenen Gebieten, welche Erkenntnisse über andere erhöhte Krankheitsraten, die mit der unsachgemäßen Atommüll-Entsorgung in Verbindung stehen könnten, und für welche betroffenen Regionen liegen noch keine Erkenntnisse vor?

71. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Regionen Überschreitungen von Radioaktivitätsgrenzwerten festgestellt wurden, in welchen möglicherweise betroffenen Regionen noch keine ausreichend aussagekräftigen Radioaktivitätsmessungen vorgenommen wurden, und welche weiteren Maßnahmen und Messungen jetzt geplant sind?

72. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich die genannten 300 000 Tonnen Uranreste auf die jeweiligen Entsorgungsstätten – berichtet wurde von Steinbrüchen, Stollen, Feldern, Seen etc. – verteilen, hinsichtlich Art, Anzahl und Flächenausmaß?

73. Welche und wie viele Anlagen – berichtet wurde von Spielplätzen, Sportanlagen und Schulen – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Entsorgungsgebieten errichtet?

74. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Teile der Bundesrepublik Deutschland durch die geschilderte Entsorgung von Uranresten in Frankreich oder vergleichbare Vorgänge von radioaktiver Kontamination betroffen sind, wie geht die Bundesregierung dem gegebenenfalls nach, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der kürzlich bekannt gewordenen Vorgänge?

75. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, wer für die geschilderte Entsorgung der 300 000 Tonnen Uranreste verantwortlich war, und welche dieser Personen auch an deutsch-französischen Atommüll-Transporten bzw. Atom-Vorhaben beteiligt waren, und um welche Transporte bzw. Vorhaben handelte es sich gegebenenfalls?

76. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es in der Vergangenheit auch in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Entsorgungspraktiken gab, und wie geht die Bundesregierung dieser Frage und dem möglichen Ausmaß aufgrund der aktuellen Berichte nach?

Zum EU-Gemeinschaftsrahmen nukleare Sicherheit

77. Ist der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit ausreichend konkret, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Richtlinie zu allgemein und unverbindlich bleibt?

78. Wäre es aus der Sicht der Bundesregierung richtig, dass in dieser Richtlinie ein allgemeines Schutzziel verankert wird, demzufolge neue Atomkraftwerke nur dann genehmigt werden dürfen, wenn auch bei einem schweren Unfall keine schwerwiegende Schäden außerhalb des Reaktorgeländes zu befürchten wären?

79. Inwieweit weicht der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit von deutschen Standards ab, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus für die Sicherheit von Atomkraftwerken in anderen EU-Mitgliedstaaten?

80. In welchen Staaten würde die Richtlinie eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Atomkraftwerke bringen, und falls dies in keinem Land der Fall ist, worin sieht die Bundesregierung dann einen Mehrwert für die nukleare Sicherheit in der EU?

81. Welche Linie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien?

82. Welche Stärken bzw. Schwächen sieht die Bundesregierung in dem vorgelegten Entwurf?

83. Wird sie Änderungsvorschläge in die Abstimmung einbringen, bzw. unter welchen Prämissen wird sie der Richtlinie im Europäischen Rat zustimmen?

84. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten die Direktive zu stoppen oder aber noch entscheidend zu verbessern? Wenn ja, welche konkreten Schritte will sie dazu unternehmen?

Zu einzelnen Ländern

85. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Polen, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die polnische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Polen ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

86. Gibt es in Polen das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde sowie ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

87. Gibt es in Polen eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde dafür im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

88. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

89. Welche möglichen AKW-Standorte in Polen sind der Bundesregierung bekannt?

90. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Weißrussland, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die weißrussische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Weißrussland ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

91. Gibt es in Weißrussland das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk vom dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

92. Gibt es in Weißrussland eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

93. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Weißrussland bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

94. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in der Türkei, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die türkische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in der Türkei ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

95. Gibt es in der Türkei das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

96. Gibt es in der Türkei eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

97. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

98. Welche möglichen AKW-Standorte in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt?

99. Sind der Bundesregierung Pläne der Türkei zur Urananreicherung bekannt, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Pläne?

100. Inwieweit sind personelle Quantität und Qualität der nuklearen Aufsichtsbehörden, vorhandenes kerntechnisches Regelwerk, Haftungsregelungen und die Endlagerfrage Teil der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei?

101. Wird die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eine Umweltverträglichkeitsprüfung für einen AKW-Neubau einfordern, und für welche Sicherheitsvorschriften setzt sich die Bundesregierung im Beitrittsprozess ein?

102. Welche möglichen AKW-Standorte in Albanien sind der Bundesregierung bekannt?

103. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Albanien, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die albanische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Albanien ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

104. Gibt es in Albanien das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

105. Gibt es in Albanien eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

106. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

107. Welche möglichen AKW-Standorte in Litauen sind der Bundesregierung bekannt?

108. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Litauen, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die litauische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Litauen ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

109. Gibt es in Litauen das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

110. Gibt es in Litauen eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

111. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Litauen bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

112. Welche möglichen AKW-Standorte in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt?

113. Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in der Ukraine, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die Regierung der Ukraine hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in der Ukraine ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

114. Gibt es in der Ukraine das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

115. Gibt es in der Ukraine eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

116. Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

117. Ermöglicht der Beitrittsvertrag mit Bulgarien grundsätzlich unter besonderen Bedingungen eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten Atomkraftwerken, oder geht es dabei nur um eine grundsätzlich mögliche Verzögerung der Stilllegung, was sich mit der zwischenzeitlich erfolgten Stilllegung bereits formal erledigt hat?

118. Wie haben sich die Stromerzeugung und die Import-Export-Bilanz von Strom in Bulgarien in den letzten drei Jahren entwickelt, und ist aus Sicht der Bundesregierung ein Stromengpass in Bulgarien zu erwarten?

119. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die schwedische Regierung beabsichtigt, den Bau neuer Atomreaktoren zu unterstützen, oder hat die schwedische Regierung den Unternehmen die Möglichkeit zum Bau neuer Atomreaktoren eingeräumt?

120. Welche Position hat die schwedische Regierung hinsichtlich der Subventionierung neuer Atomreaktoren?

Zur Einordnung von Neubaukapazitäten

121. Wie viele Kapazitäten wurden in der EU-27 2007 und 2008 an Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen, Bioenergiekraftwerken und Atomkraftwerken in der EU zugebaut?

122. Wie viele Kapazitäten wurden in der EU-27 seit 2000 an Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen, Bioenergiekraftwerken und Atomkraftwerken in der EU zugebaut?

123. In welchen europäischen Staaten liegen Bestellungen für welche neuen Atomkraftwerke vor?

Fragen123

1

Welche konkreten Neubauprojekte für Atomkraftwerke in den Staaten der EU sowie der Schweiz, Albanien, der Ukraine, Weißrussland und Russland sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne Russlands, bis 2015 mindestens 10 neue AKWs ans Netz zu bringen und mit dem Bau zehn weiterer zu beginnen, auch in Hinblick auf regelmäßig auftretende Sicherheitsprobleme russischer AKWs?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne Russlands, bis zum Jahr 2012 sieben schwimmende Atomreaktoren für den Einsatz in weit abgelegenen Küstenregionen zu bauen und zu exportieren, und sieht sie ein mögliches Risiko in der Tatsache, dass diese Technologie auch für den Bau von Atom-U-Booten adoptiert werden kann?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Vorhaben für eine Erweiterung des Kernkraftwerks in Krško, Slowenien?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Plänen zum Neubau eines Kernkraftwerks in Osijek, Kroatien?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Vereinbarung zwischen dem Ersten Vize-Premierminister von Belarus, Uladsimir Sjamaschka, und dem Chef der russischen Staatsholding Rosatom, Sergej Kirienko, über die Kreditfinanzierung und die Errichtung des geplanten Atomkraftwerks in Belarus durch die russische Seite?

7

Ist nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der geplanten Zusammenarbeit von Siemens mit Rosatom davon auszugehen, dass Siemens an dem Bau des belarussischen Atomkraftwerks beteiligt werden wird, und falls ja, wie bewertet sie eine solche Beteiligung?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Standort des belarussischen Atomkraftwerks in der Nähe des Naratsch-Nationalparks?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einen Angebot der Belarussischen Regierung an den staatlichen lettischen Energiekonzern Latvenergo zur Beteiligung am geplanten Kernkraftwerk in Belarus, und wie bewertet sie eine solche mögliche Beteiligung und Unterstützung durch ein Mitgliedsland der EU?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Atomkraftpläne in den europäischen Staaten unter dem Gesichtspunkt der offenen Endlagerfrage und der nuklearen Sicherheit?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die mittel- bis langfristige Versorgungslage mit Uran ein?

12

In welchem Umfang beziehen die deutschen Reaktoren direkt oder indirekt aus der Brennelementherstellung Uran aus Russland, und wie hoch ist der Anteil von Waffenuran?

13

Aus welchen anderen Quellen beziehen die deutschen Reaktoren Uran (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Lieferunternehmen)?

14

Bis wann sind die Lieferungen von russischem Uran aus Waffenbeständen vertraglich gesichert, und welchen Ersatz streben ggf. die deutschen Reaktorbetreiber an?

15

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beteiligung oder die beabsichtigte Beteiligung deutscher Unternehmen am Betrieb bzw. am Neubau von Atomkraftwerken in den EU-Mitgliedsländern sowie anderen europäischen Ländern inklusive Russland vor?

16

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über finanzielle Beteiligungen (Landesbanken etc.) zur Finanzierung von neuen Atomkraftwerken in der EU sowie anderen europäischen Ländern inklusive Russland vor?

17

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Bau des Atomkraftwerks in Olkiluoto in Finnland im Hinblick auf Baufortschritte, Kostenentwicklung, Zeitplan und Qualitätssicherung vor?

18

Wie groß ist laut Kenntnissen der Bundesregierung der Schaden für Siemens, der aus den stark gestiegenen Kosten des EPR-Baus in Finnland entsteht?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des knapp 2 Mrd. Euro Kredites der Bayern LB für den finnischen Reaktor, angesichts des Bauverzuges von einigen Jahren und Kostensteigerungen von über 1 Mrd. Euro?

20

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit zwischen der Siemens AG und der russischen Staatsholding Atomenergoprom vor, und wie bewertet sie diese Zusammenarbeit?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung das geplante Engagement von Siemens an der russischen Atomwirtschaft angesichts der allgemein bekannten verbreiteten Korruption in der russischen Wirtschaft?

22

Wie viele Jahre lang darf Siemens im Falle der Vertragsauflösung Areva keine Konkurrenz machen?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Unternehmen an AKW-Projekten abzusichern, z. B. durch Hermes-Bürgschaften, und liegen entsprechende Anträge bereits vor?

24

Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der European Investment Bank (EIB) für Investitionen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

25

Sind der Bundesregierung Anträge bei der EIB bekannt, und wie war das diesbezügliche Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den entsprechenden Gremien?

26

Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Investitonen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

27

Befürwortet die Bundesregierung Kreditsubventionen z. B. seitens der Bank for Recovery and Development (EBRD) für Investitionen in Nuklearanlagen der EU oder Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen stattfinden?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Druckwasserreaktoren sowjetischer Bauart (WWER), insbesondere der älteren Baulinien 440/230 sowie 440/313?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Druckwasserreaktoren sowjetischen Designs der Bauart VVER-1000 insbesondere hinsichtlich der Sprödbruchanfälligkeit des Reaktordruckbehälters, der Qualität der eingesetzten Ventile, der Gefahr eines mehrfachen Frischdampfleitungsbruches, der Verwundbarkeit des Containments gegenüber Durchschmelzen nach unten sowie der Erdbebengefahren, und wäre dieser Reaktor nach den geltenden deutschen Sicherheitsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfähig?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Reaktortyps VVER-1200, der aus dem VVER-1000 Konzept heraus entwickelt wurde? Ist sie der Auffassung, dass die bekannten Schwachstellen des VVER-1000 beim VVER-1200 als beseitigt anzusehen sind?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des geplanten neuen Atomkraftwerks vom Typ AES-92 in Belene, und entspricht dieser russische Reaktortyp deutschen Sicherheitsstandards soweit, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die in Belene geplanten Reaktoren in einem durch Erdbeben gefährdeten Gebiet gebaut werden sollen und dass 13 km vom geplanten Standort im Jahr 1977 120 Menschen durch ein Erdbeben ums Leben gekommen sind?

33

Gibt es beim geplanten AKW-Neubau in Belene kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit WWER 440-213 Reaktoren im slowakischen Jaslovske Bohunice – insbesondere hinsichtlich der Auslegung auf Erdbeben, und welche Untersuchungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der im Bau befindlichen neuen Atomkraftwerke in Mochovce 3 und 4 und entsprechen diese russischen Reaktortypen deutschen Sicherheitsstandards insofern, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

36

Gibt es in Mochovce aufgrund des fortgeschrittenen Bauzustandes kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der V2-Atomreaktoren in Bohunice – insbesondere hinsichtlich der Auslegung auf Erdbeben, und welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?

38

Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit der CANDU 6-Reaktoren in Cernavoda in Rumänien ein?

39

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der geplanten Laufzeitverlängerung und Leistungserhöhung im ungarischen AKW Paks, und entsprechen diese russischen Reaktortypen geltenden deutschen Sicherheitsstandards insofern, dass diese Atomkraftwerke auch in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich genehmigungsfähig wären?

40

Gibt es beim ungarischen Atomkraftwerk in Paks kostenbedingte Einschränkungen bei den Nachrüst- und Verbesserungsmaßnahmen, und falls ja, welche?

41

An welchen Umweltverträglichkeitsprüfungen hat sich die Bundesregierung bei im Ausland befindlichen Atomkraftwerken beteiligt bzw. wird sich beteiligen, und hat sie jeweils in der gesamten Bundesrepublik Deutschland eine Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht?

42

Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland an AKW-relevanten UVP-Verfahren in Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei nicht beteiligt, und wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesrepublik Deutschland von den potentiellen negativen grenzüberschreitenden Auswirkungen einschlägiger Projekte nicht betroffen sein kann?

43

Sind radiologische Folgen in Bundesländern, die sich an UVP-Verfahren gemäß der vorangegangenen Frage nicht beteiligt haben, auszuschließen?

44

Mit welchen Staaten gab es bei den teilgenommenen UVP-Verfahren bilaterale Konsultationen, und mit welchen nicht, und was waren die Ergebnisse?

45

Hat sich die Bundesrepublik Deutschland an dem UVP-Verfahren für den AKW-Neubau in Flamanville beteiligt, und wird sich die Bundesrepublik Deutschland am UVP-Verfahren für den anvisierten zweiten European Pressurized Reactor (EPR) in Frankreich beteiligen?

46

Hat die Bundesrepublik Deutschland eine Notifikation für eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplanten russischen Atomkraftwerke in Kaliningrad angefragt?

47

Sieht die Bundesregierung im Schweizer UVP-Recht in Bezug auf die Genehmigung neuer Atomkraftwerke einen Verstoß gegen die ESPOO-Konvention? Inwiefern sieht die Bundesregierung die deutschen Mitspracherechte in Bezug auf die Schweizer UVP eingeschränkt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun?

48

Entspricht es aus Sicht der Bundesregierung Geist und Bestimmungen der europäischen Vorgaben für Umweltverträglichkeitsprüfung für nukleare Anlagen, wenn z. B. Litauen oder Finnland Projekte einer UVP unterziehen, bei denen nicht einmal die angestrebte Leistung und der Reaktortyp feststehen?

49

Gibt es Länder, in dem die Atomkraftwerksbetreiber eine vollständige Deckungsvorsorge für den Fall eines Supergaus leisten müssen, und falls ja, welche?

50

In welcher Haftungssumme sind die französischen Atomreaktoren versichert, und wer trägt die Kosten für Schäden infolge einer grenzüberschreitenden Kontamination?

51

Wer ist für die in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Atomunfall im benachbarten Ausland entstandenen Schäden haftbar, und inwieweit sind diese Schäden durch Haftungen und Versicherungen der Betreiber im Ausland abgedeckt?

52

Für welche Atomkraftwerke im benachbarten Ausland liegen grenzübergreifende Katastrophenpläne für den Fall eines Unfalls vor?

53

Werden dazu Übungen durchgeführt, und wenn ja, wie oft?

54

Sofern der Bundesregierung keine lückenlosen Katastrophenpläne und keine Übungen zu atomaren Katastrophen bei Reaktoren im benachbarten Ausland bekannt sind, wie gedenkt die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung vor den Auswirkungen katastrophaler Unfälle grenznaher Reaktoren zu schützen?

55

Gibt es seitens der Bundesregierung Vorsorge für staatliche Rechtshilfe, wenn Deutsche Bürger durch eine grenzüberschreitende Kontamination durch eine ausländische Nuklearanlage zu Schaden kommen, und falls ja, wie sieht die rechtliche Unterstützung aus, z. B. für Landwirte, deren Felder kontaminiert sind?

56

In welcher Höhe müssten Unternehmen mit Minderheitsanteilen an deutschen Atomkraftwerken – z. B. die Deutsche Bahn AG oder Stadtwerke – im Falle eines Unfalls in dem Atomkraftwerk ihrer Beteiligung haften, und umfasst die Haftung auch die Muttergesellschaften der an Atomkraftwerken beteiligten Unternehmenstöchter?

57

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Schutz vor terroristischen Angriffen auf Atomkraftwerke eine Aufgabe der Betreiber ist, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die rechtlichen Sicherheitsstandards in Europa?

58

Ist aus der Sicht der Bundesregierung in allen Ländern der EU sowie den Anrainerstaaten der EU die Auslegung von Atomkraftwerken vor Terrorangriffen ein Regulierungsgegenstand, d. h. hat die Atomaufsicht die Möglichkeit, Stilllegungen anzuordnen, falls die Betreiber erforderliche Maßnahmen zur Terrorabwehr nicht umsetzen?

59

Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der U.S. Nuclear Regulatory Commission vom 17. Februar 2009, dass neue Atomkraftwerke in den USA grundsätzlich nur noch genehmigt werden sollen, wenn beim Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs auf das Kraftwerke sichergestellt ist, dass es nicht zur Freisetzung von Radioaktivität kommt?

60

Welche Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland würden diesem Sicherheitsstandard aktuell genügen, welche im europäischen Ausland?

61

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Genehmigungsvoraussetzung auch in der Europäischen Union Standard für die Genehmigung neuer Atomkraftwerke werden soll, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

62

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entsorgungskonzepte mit Zeithorizont für hochradioaktiven Atommüll in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie Russlands, Albaniens, der Schweiz und der Türkei vor, und in welchem Land dieser Länder gibt es ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente mit Langzeitsicherheitsnachweis?

63

In welchen Ländern ist beabsichtigt, ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente zu einem festen Zeitpunkt verfügbar zu machen, und inwieweit sind die in diversen öffentlichen Dokumenten angeführten Kosten- und Zeitvorstellungen als plausibel anzusehen?

64

Wie bewertet die Bundesregierung die Entsorgungskonzepte in den Ländern Europas (inklusive Russland) im Vergleich zu den in die Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Errichtung von Atommüll-Lagern?

65

In welchen europäischen Ländern mit Atomkraftwerken gibt es ergebnisoffene Suchverfahren für Endlager von hochradioaktivem Atommüll?

66

Inwiefern kann die Bundesregierung kürzlich erschienene Berichte (vgl. TV-Reportage des französischen Kanals „France 3“ und Nürnberger Zeitung vom 13. Februar 2009) bestätigen, wonach in Frankreich rund 300 000 Tonnen leicht- und mittelradioaktive Uranreste unsachgemäß entsorgt worden sind?

67

Falls der Bundesregierung noch keine genauen Erkenntnisse über die Vorgänge vorliegen, kann sie ausschließen, dass die Berichte im Wesentlichen zutreffen, und wie plant die Bundesregierung, weitere Erkenntnisse in Erfahrung zu bringen – insbesondere zu allen nachfolgenden Fragen, die die Bundesregierung aktuell noch nicht beantworten kann?

68

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Cogema/Areva in noch größerem Ausmaß als berichtet in ähnlicher Weise Atommüll entsorgt hat, und wie, und bis wann plant die Bundesregierung, Erkenntnisse hierzu in Erfahrung zu bringen?

69

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der radioaktiven Kontamination durch die geschilderten Vorgänge, welche Regionen sind konkret von den Entsorgungsvorgängen betroffen – insbesondere welche Trinkwassergebiete –, und in welchem Zeitraum fand die geschilderte Entsorgung statt?

70

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über erhöhte Lungenkrebsraten in den jeweils betroffenen Gebieten, welche Erkenntnisse über andere erhöhte Krankheitsraten, die mit der unsachgemäßen Atommüll-Entsorgung in Verbindung stehen könnten, und für welche betroffenen Regionen liegen noch keine Erkenntnisse vor?

71

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Regionen Überschreitungen von Radioaktivitätsgrenzwerten festgestellt wurden, in welchen möglicherweise betroffenen Regionen noch keine ausreichend aussagekräftigen Radioaktivitätsmessungen vorgenommen wurden, und welche weiteren Maßnahmen und Messungen jetzt geplant sind?

72

Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich die genannten 300 000 Tonnen Uranreste auf die jeweiligen Entsorgungsstätten – berichtet wurde von Steinbrüchen, Stollen, Feldern, Seen etc. – verteilen, hinsichtlich Art, Anzahl und Flächenausmaß?

73

Welche und wie viele Anlagen – berichtet wurde von Spielplätzen, Sportanlagen und Schulen – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Entsorgungsgebieten errichtet?

74

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Teile der Bundesrepublik Deutschland durch die geschilderte Entsorgung von Uranresten in Frankreich oder vergleichbare Vorgänge von radioaktiver Kontamination betroffen sind, wie geht die Bundesregierung dem gegebenenfalls nach, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der kürzlich bekannt gewordenen Vorgänge?

75

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, wer für die geschilderte Entsorgung der 300 000 Tonnen Uranreste verantwortlich war, und welche dieser Personen auch an deutsch-französischen Atommüll-Transporten bzw. Atom-Vorhaben beteiligt waren, und um welche Transporte bzw. Vorhaben handelte es sich gegebenenfalls?

76

Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es in der Vergangenheit auch in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Entsorgungspraktiken gab, und wie geht die Bundesregierung dieser Frage und dem möglichen Ausmaß aufgrund der aktuellen Berichte nach?

77

Ist der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit ausreichend konkret, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Richtlinie zu allgemein und unverbindlich bleibt?

78

Wäre es aus der Sicht der Bundesregierung richtig, dass in dieser Richtlinie ein allgemeines Schutzziel verankert wird, demzufolge neue Atomkraftwerke nur dann genehmigt werden dürfen, wenn auch bei einem schweren Unfall keine schwerwiegende Schäden außerhalb des Reaktorgeländes zu befürchten wären?

79

Inwieweit weicht der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit von deutschen Standards ab, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus für die Sicherheit von Atomkraftwerken in anderen EU-Mitgliedstaaten?

80

In welchen Staaten würde die Richtlinie eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Atomkraftwerke bringen, und falls dies in keinem Land der Fall ist, worin sieht die Bundesregierung dann einen Mehrwert für die nukleare Sicherheit in der EU?

81

Welche Linie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien?

82

Welche Stärken bzw. Schwächen sieht die Bundesregierung in dem vorgelegten Entwurf?

83

Wird sie Änderungsvorschläge in die Abstimmung einbringen, bzw. unter welchen Prämissen wird sie der Richtlinie im Europäischen Rat zustimmen?

84

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten die Direktive zu stoppen oder aber noch entscheidend zu verbessern? Wenn ja, welche konkreten Schritte will sie dazu unternehmen?

85

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Polen, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die polnische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Polen ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

86

Gibt es in Polen das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde sowie ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

87

Gibt es in Polen eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde dafür im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

88

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

89

Welche möglichen AKW-Standorte in Polen sind der Bundesregierung bekannt?

90

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Weißrussland, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die weißrussische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Weißrussland ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

91

Gibt es in Weißrussland das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk vom dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

92

Gibt es in Weißrussland eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

93

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Weißrussland bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

94

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in der Türkei, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die türkische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in der Türkei ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

95

Gibt es in der Türkei das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

96

Gibt es in der Türkei eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

97

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

98

Welche möglichen AKW-Standorte in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt?

99

Sind der Bundesregierung Pläne der Türkei zur Urananreicherung bekannt, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Pläne?

100

Inwieweit sind personelle Quantität und Qualität der nuklearen Aufsichtsbehörden, vorhandenes kerntechnisches Regelwerk, Haftungsregelungen und die Endlagerfrage Teil der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei?

101

Wird die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eine Umweltverträglichkeitsprüfung für einen AKW-Neubau einfordern, und für welche Sicherheitsvorschriften setzt sich die Bundesregierung im Beitrittsprozess ein?

102

Welche möglichen AKW-Standorte in Albanien sind der Bundesregierung bekannt?

103

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Albanien, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die albanische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Albanien ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

104

Gibt es in Albanien das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

105

Gibt es in Albanien eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

106

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

107

Welche möglichen AKW-Standorte in Litauen sind der Bundesregierung bekannt?

108

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in Litauen, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die litauische Regierung hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in Litauen ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

109

Gibt es in Litauen das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

110

Gibt es in Litauen eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

111

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Litauen bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

112

Welche möglichen AKW-Standorte in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt?

113

Befürwortet die Bundesregierung den Bau von Atomreaktoren in der Ukraine, und welchen Einfluss will die Bundesregierung auf die Regierung der Ukraine hinsichtlich der Sicherheitsstandards nehmen, für den Fall, dass in der Ukraine ein Atomkraftwerk konkret geplant wird?

114

Gibt es in der Ukraine das kerntechnische Know-how, eine strenge unabhängige Nuklearaufsichtsbehörde, ein dem Stand des Wissens entsprechendes kerntechnisches Regelwerk, und inwieweit weicht dieses Regelwerk von dem in der Bundesrepublik Deutschland ab?

115

Gibt es in der Ukraine eine funktionsfähige und unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde, und kann diese Aufsichtsbehörde sich auf unabhängige und kompetente technische Gutachter-Organisationen stützen, und wie viel Personal wird in der Behörde im Vergleich zu der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt?

116

Gibt es reguläre Treffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine bezüglich der nuklearen Sicherheit, und welche Ergebnisse wurden dabei ggf. erzielt?

117

Ermöglicht der Beitrittsvertrag mit Bulgarien grundsätzlich unter besonderen Bedingungen eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten Atomkraftwerken, oder geht es dabei nur um eine grundsätzlich mögliche Verzögerung der Stilllegung, was sich mit der zwischenzeitlich erfolgten Stilllegung bereits formal erledigt hat?

118

Wie haben sich die Stromerzeugung und die Import-Export-Bilanz von Strom in Bulgarien in den letzten drei Jahren entwickelt, und ist aus Sicht der Bundesregierung ein Stromengpass in Bulgarien zu erwarten?

119

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die schwedische Regierung beabsichtigt, den Bau neuer Atomreaktoren zu unterstützen, oder hat die schwedische Regierung den Unternehmen die Möglichkeit zum Bau neuer Atomreaktoren eingeräumt?

120

Welche Position hat die schwedische Regierung hinsichtlich der Subventionierung neuer Atomreaktoren?

121

Wie viele Kapazitäten wurden in der EU-27 2007 und 2008 an Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen, Bioenergiekraftwerken und Atomkraftwerken in der EU zugebaut?

122

Wie viele Kapazitäten wurden in der EU-27 seit 2000 an Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen, Bioenergiekraftwerken und Atomkraftwerken in der EU zugebaut?

123

In welchen europäischen Staaten liegen Bestellungen für welche neuen Atomkraftwerke vor?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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